Argumente gegen die Mindestlohn-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. März 2014 | 2.604 mal gesehen

Am 18. Mai 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Mindestlohn-Initiative ab. Die Mindestlohn-Initiative verlangt einen gesetzlichen schweizweiten Mindestlohn von CHF 22.00 pro Stunde. Das entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden einem Monatslohn von rund CHF 4’000.00. Zudem soll dieser Lohn regelmässig der Teuerung angepasst werden.  Direkt von der Mindestlohn-Initiative betroffen wären ca. 9% der Arbeitsplätze oder rund 330’000 Stellen.

Wortlaut des Initiativtextes:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu)

1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung.

3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.

4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.

6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110Absatz 4  hinzugerechnet.

2Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist.

Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

4Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Welche Argumente sprechen gegen die Mindestlohn-Initiative?

1. Ein Mindestlohn von CHF 22.00 wäre im europäischen Vergleich ein überdurchschnittlich hoher Mindestlohn. Er würde den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter schwächen. Hohe Löhne zementieren die Hochpreisinsel Schweiz und machen sie gegenüber dem Ausland in vielen Bereichen noch weniger konkurrenzfähig. Gerade grenznahe Randregionen könnten dies zu spüren bekommen. Bereits heute kaufen viele Schweizer nicht mehr bei Schweizer Detailhändlern ein, bestellen ihre Pizza im Ausland oder lassen sich die Haare im Ausland schneiden. Immer mehr Leute fliegen inzwischen auch von ausländischen Flughäfen in den Urlaub um so einen markant günstigeren Urlaub geniessen zu können. Wir Schweizer zahlen praktisch für alles zu viel.

2. Nicht jeder, der für einen tiefen Lohn arbeitet, ist wirklich von Armut betroffen. Viele Tieflohnbezüger bringen ihren Lohn in einen Haushalt mit ein, in dem weitere Beschäftigte über ein Einkommen verfügen.

3. Haushalte mit niedrigem Einkommen werden bereits heute entlastet, beispielsweise
mit Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenbeiträgen, tieferen Steuern und mit Vergütungen für die Kinderbetreuung.

4. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet Nebenjobs und Jobs für weniger qualifizierte Arbeitskräfte, weil die Gefahr besteht, dass diese aufgrund des staatlich diktierten Mindestlohns wegrationalisiert würden.

5. Die bereits heute nur dank staatlichen Milliardensubventionen überlebensfähige Schweizer Landwirtschaft wäre bei staatlich diktierten Mindestlöhnen von CHF 22.00 pro Stunde gegenüber der internationalen Konkurrenz noch weniger konkurrenzfähig, wenn sie darauf nicht mit weiterer Automatisierung und Effizienzsteigerungen reagieren würde.

6. Die Mindestlohn-Initiative gefährdet die Existenz von kleinen und mittlere Unternehmen, die bereits heute im harten Wettbewerb bestehen müssen. Hohe Mindestlöhne benachteiligen diese gegenüber der ausländischen Konkurrenz zusätzlich.

Für mich ist der Fall klar, ich empfehle die Mindestlohn-Initiative zur Ablehnung.

NEIN zur Pseudo-Pädophilen-Initiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. März 2014 | 2.655 mal gesehen

ACHTUNG! Die Pädophilen-Initiative erfasst nicht nur Pädophile. Es handelt sich dabei um eine Pseudo-Pädophilen-Initiative, die aus rechtstaatlicher Sicht im höchsten Masse bedenklich ist. Sie verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und trifft nicht nur Pädophile.  So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und tatsächlich pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. 

Schaut euch den Wortlaut der Pädophilen-Initiative an! Er zeigt, dass es keineswegs nur um Pädophile geht. So ist dort nicht von „pädophilen Handlungen“ sondern von „beeinträchtigen der sexuellen Unversehrtheit“ die Rede.

Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Die Initiative betrifft nicht nur Pädophile

Die Initianten wollen, dass bereits ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen erhält, wer die Zitat „sexuelle Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt hat. Sie lassen es aber offen genau zu definieren, was sie unter einer „sexuellen Unversehrtheit“ verstehen. Je nachdem könnten bereits der Sexualkundeunterricht im Kindergarten oder der Primarschule als „Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit“ angesehen werden. Das heisst, dass Lehrpersonen ein lebenslanges Berufsverbot drohen könnte obwohl sie weder pädophil sind noch pädophile Handlungen vollzogen haben. Die Pädophilen-Initiative ist deshalb gar keine Pädophilen-Initiative sondern eine Pseudo-Pädophilen-Initiative.

Die initiative nimmt keine Rücksicht auf die Schwere des Vergehens

Es ist völlig unverhältnismässig wenn für jede Beeinträchtigung der „sexuellen Unversehrtheit“ gleich ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Schutzbefohlenen  ausgesprochen wird. Das widerspricht dem rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es muss schon möglich sein, eine Tat entsprechend ihrer Schwere zu ahnden, sonst öffnen wir dem Unrecht Tür und Tor!

Die Initiative verhindert keine Übergriffe an Kinder

Bereits heute drohen bei Kindsmissbrauch hohe Strafen. Gerade erst wurde ein Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt, das entsprich in etwa dem Strafmass für Mord. Weitere Gesetzesverschärfungen sind bereits in Bearbeitung und treten voraussichtlich bereits im nächsten Jahr in Kraft.  Wir wissen aber, dass hohe Strafen nicht vor Straftaten abhalten. Ausserdem kann ein Täter solange wirken bis er erwischt wird. Deshalb kann auch diese Initiative den Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht verhindern. Sie schafft aber einen rechtstaatlich höchst bedenklichen Automatismus, der den Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausser Kraft setzt. Dies indem alle unabhängig von der Schwere der Tat gleich bestraft werden. Das kann es doch nicht sein!

Wir stimmen am 18. Mai 2014 über Pseudo-Pädophilen-Initiative ab. Ich rate jedem, der für Gerechtigkeit und Rechtstaatlichkeit ist, die Initiative abzulehnen.

Armee-Chef Blattmann

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. März 2014 | 2.556 mal gesehen

In einem Interview mit dem Sonntagsblick versucht Armeechef Blattmann aus der Krimkrise Kapital zu schlagen und sie für Werbung für den Gripen zu nutzen. Dies indem er allen Ernstes behauptet, dass ein Funke für einen Grossbrand reichen könne. Seine Aussage untermauert er mit dem Hinweis auf die Ermordung des österreichischen Thronfolger-Ehepaars in Sarajevo am 28. Juni 1914. Das ist plumpe Angstmacherei, wie sie im Internet auch bereits schon von Verschwörungstheoretikern geschürt wird.

Bei solchen Ereignissen müssen immer die politischen Gesamtumstände in die Beurteilung der Lage miteinbezogen werden. Damals vor Ausbruch des 1. Weltkriegs suchten die Militärs nach einem Grund für einen Krieg. Sie wollten einen Krieg und sie waren in der Lage ihren Willen politisch durchzusetzen! Die aktuelle Lage in der Ukraine ist etwas ganz anderes. Niemand in den entscheidenden Positionen will ernsthaft einen Krieg. Die Europäer sind froh, wenn sie den Russen Hubschrauberträger liefern können und von ihnen im Gegenzug Rohstoffe erhalten. Wir Schweizer sind froh, dass es russische Investoren wie Vekselberg gibt. Es handelt sich bei den Ereignissen in der Ukraine und auf der Krim um eine regionale Krise, die auf die betroffene Region eingegrenzt werden kann.

Wissenswertes über die Krim
Die Krim wurde bereits während des russisch-türkischen Kriegs am 8. April 1783 von der russischen Zarin Katharina II. formell  „von nun an und für alle Zeiten“ als russisch deklariert! Nach der Eroberung der Krim gründeten die Russen die Stadt Sewastopol, welche bis heute der Hauptstützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte ist.

Von 1853 bis 1856 war die Krim Schauplatz des Krimkriegs. Schon damals kämpften Grossbritannien und Frankreich zusammen mit den Osmanen gegen die Russen. Die K&K Monarchie nutzte damals Russlands Defensive für ihre eigenen Zwecke während sich Preussen neutral zurückhielt. Schon damals ergriff also der Westen aus egoistischen Motiven mehrheitlich einseitig gegen Russland Position.

Im 2. Weltkrieg verteidigten die Russen die Krim unter hohen Verlusten gegen deutsche und rumänische Truppen.

Ich rate den Europäern sich zurückzuhalten und sich für eine Deeskalation einzusetzen.

Blattmann äusserte sich auch über die NATO. Wie viele Offiziere halte ich nichts von einem NATO-Beitritt der Schweiz. Wäre die Schweiz NATO-Mitglied, dann würde es jetzt wahrscheinlich auch Schweizer Soldaten in Afghanistan geben. Die Neutralität wäre dann definitiv dahin. NATO-Mitglieder haben sich im Falle eines Angriffs gegenseitig beizustehen. Nachdem die USA am 11. September 2001 Opfer des bislang grössten Terrorakts der jüngeren Geschichte wurden, erklärten sie den Taliban in Afghanistan den Krieg. Dies weil diese Osama Bin Laden und seine Getreuen nicht ausliefern wollten. Der Afghanistan-Krieg begann und die USA forderten die übrigen NATO-Mitglieder auf ihnen beizustehen. Deshalb kämpften z.B. deutsche und französische Truppen in Afghanistan.

Aktion S

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. März 2014 | 2.728 mal gesehen

Das Buch Aktion S von Daniel Saladin sollte Pflichtstoff für die Mitglieder der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats werden. Damit diese Politiker endlich einmal etwas gegen die Missstände bei gewissen Zürcher Justizbehörden unternehmen.

Wie ich gerade herausgefunden habe, hat Daniel Saladin teilweise mit den gleichen Staatsanwälten zu tun gehabt wie ich. Mit dem im Buch erwähnten Staatsanwalt DK habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht. Seiner Staatsanwaltschaft habe ich 3 Nichtanhandnahmen zu verdanken. Gegen eine habe ich Beschwerde eingereicht und vom Obergericht Recht bekommen. Bei den beiden anderen beschreite ich zurzeit den Weg über Zivilklagen, erwäge aber allenfalls doch noch eine Beschwerde ans Obergericht wegen Rechtsverweigerung. DK hat mir einmal eine Vorladung für eine Verhandlung geschickt, deren erklärtes Ziel es war einen Vergleich zu erzielen.

DK

Ich bin in diesem Verfahren nicht einfach „Zeuge“ sondern vor allem „Kläger“! Nachdem ich Akteneinsicht gefordert hatte um mich für die Verhandlung vorbereiten zu können und darauf bestanden habe, erhielt ich kurz vor dem Verhandlungstermin eine sogenannte „Abnahme einer Vorladung“. Das ist nichts anderes als eine unbegründete Absage für die Verhandlung. Seither sind wieder mehr als 2 Monate vergangen und es herrscht Funktstille. Anfragen von mir betreffend Akteneinsicht werden nicht beantwortet. Die im Buch von Daniel Saladin dargelegten Umstände sind durchaus glaubwürdig. Ich mache ähnliche Erfahrungen.

Auch diese Aussage von Daniel Saladin teile ich:

Dass die Gejagten den Jägern unterlegen sind, hat nicht mit deren Raffinesse zu tun. Doch die Jäger wirken im Verbund und ihre Grösse kommt vom System, dessen Banner sie tragen. Das System umhüllt und schützt und reicht das Denken in die Hand. Schwache Figuren werden stark, wenn sie das Abzeichen tragen. Und deshalb zieht das System die Schwachen an.

Wenn die Leute wüssten mit welchen absurden Argumenten gewisse Einstellungsverfügungen und Nichtanhandnahmen begründet werden. Ich ertappe mich beim Lesen solcher wirklich absurder Begründungen immer wieder dabei, an den Fähigkeiten von gewissen Juristen zu zweifeln.  Ich frage mich dann, was die eigentlich in den 6 Jahren Studium gelernt haben.

Ermittlungsbehörden sind laut Gesetz verpflichtet Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Doch in der Realität werden Zermürbungsstrategien angewandt. Verfahren werden unnötig in die Länge gezogen, die Befragungen von Beschuldigten und Zeugen werden hinausgezögert, was den Ermittlungserfolg erschwert usw.

Die Politiker schauen mehrheitlich weg. Hin und wieder versucht sich einer von ihnen mit der Forderung nach härteren Strafen zu profilieren, aber bei den tatsächlichen Problemen unseres Rechtsstaats schauen sie weg. Übrigens in der Zürcher Justizkommission sitzen 4 SVP-Mitglieder, eines von Ihnen kandidierte kürzlich für den Zürcher Stadtrat. Keines von diesen SVP-Mitgliedern hat bislang etwas gegen diese Missstände unternommen. Das schreibe ich damit jene, die meinen die SVP werde es schon richten, endlich einmal aufwachen. Sie richten es nicht und sie sind nicht besser als die übrigen Mitglieder der Justizkommission.

SVP-Scharfmacher wollen Sozialtherapeut verwahren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2014 | 3.041 mal gesehen

Ein Sozialtherapeut wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er sich jahrzehntelang an Kindern vergangen hatte. Einigen SVP-Scharfmachern ist dieses Urteil zu milde. Sie fordern eine Gesetzesverschärfung, die eine Zwangsverwahrung für Kinderschänder vorsieht. Ich halte diese Forderung für falsch. Der verurteilte Mann mit offensichtlich pädophilen Neigungen hat eine härtere Strafe erhalten als viele in der Schweiz verurteilte Mörder! Das sollte auch einmal gesagt sein.

Der Doppelmörder vom Muotathal wurde für einen zweifachen Mord und einen zweifachen versuchten Mord zu einer Strafe von 9 Monaten BEDINGT verurteilt. Bedingt heisst, dass er die Haftstrafe von 9 Monaten nur antreten muss, wenn er sich innerhalb der Bewährungsfrist nochmals strafbar macht.

Muotathaler_Doppelmord

Quelle: Muotathaler Familiendrama: Milde Strafe für den Mörder

Okay, der Muotathaler Mörder war noch im Teenageralter, doch das mildert im Grunde genommen die Tat nicht, denn die Opfer sind trotzdem tot und bleiben es.

Auch Volljährige werden für Mord mitunter weniger hart bestraft als der Kinderschänder. So wurde ein 19 Jähriger, der seinen Vater mit sage und schreibe 46 Messerstichen getötet hat, zu lediglich 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

Mord_12_Jahre

Quelle: Sohn kassiert 12 Jahre für Mord an Vater

Selbst bei einem „blutigen“ Mord ist das Strafmass nicht wesentlich höher als beim Kinderschänder.

Mord_12_14_Jahre

Quelle: 12 und 14 Jahre Haft für blutigen Mord

Solange einige Schweizer Staatsanwälte und Richter der Ansicht sind, dass ein Strafvollzug für einen Doppelmord nicht erforderlich ist, muss man sicher nicht hingegen und Kinderschänder verwahren! Die Verwahrung ist dazu da um die Bevölkerung vor hochgradig gefährlichen Menschen zu schützen. Es ist besser, wenn die Beurteilung dafür Experten und nicht etwa Politikern obliegt. Bei gewissen Politikern besteht die Gefahr, dass sie um ihre Wahlchancen zu erhöhen populistische Entscheide fällen. Solche Entscheide sind eines Rechtsstaats unwürdig.

Ausserdem, wenn ein Mord weniger hart bestraft wird als das Schänden von Kindern, dann könnte das dazu führen, dass Kinderschänder ihre Opfer nach der Tat ermorden und z.B. verbrennen um die Schändung zu kaschieren. Dies um eine mildere Strafe zu erhalten.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass unser Rechtsstaat einzig mit dem Anheben von Strafen gerechter würde. Es zudem erwiesen, dass die Höhe des Strafmasses kaum eine abschreckende Wirkung hat.

Die SVP-Scharfmacher sollten sich gescheiter einmal für die Behebung der gravierenden Missstände im [aartikel]B00IWVBB7A&ref:left[/aartikel] Schweizer Rechtsstaat einsetzen. Davon gibt es genügend und sie können mit simplen Strafverschärfungen nicht behoben werden. So wäre es wichtig, dass Politiker, die in einer Justizkommission eines Kantonsrats sitzen, ihren Job richtig machen und den Justizbehörden auf die Finger schauen. Es ist skandalös was sich da einige Staatsanwälte erlauben. Es reicht von Rechtsverzögerung bis zu Rechtsverweigerung. Das sind Missstände, die dringend behoben gehören.

Beim Strafprozessrecht geht es darum faire Verfahren zu ermöglichen. Auch wenn das so manchem Scharfmacher vielleicht nicht klar ist, ohne faire Verfahren sind Urteile und letztlich auch der Rechtsstaat als solches in Frage zu stellen.

Eine Hetzjagd nimmt ihren Lauf

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2014 | 2.213 mal gesehen

Heute lass ich auf nzz.ch einen Artikel über einen Lehrer, der in die Mühlen der Zürcher Justiz gelangte und seine Geschichte in einem Buch mit dem Titel „Aktion S. – Eine Hetzjagd nimmt ihren Lauf“ verfasste. In einem Punkt bin ich mit der Auffassung der Journalistin des Artikels nicht einverstanden. Sie schrieb in ihrem Artikel folgendes:

Die Spielregeln unseres demokratisch legitimierten Rechtssystems sind nun aber dergestalt, dass erstens ein Strafantrag äusserst niederschwellig eingereicht werden kann und zweitens die Staatsanwaltschaft im Zweifel anzuklagen hat – es obliegt den Gerichten, im Zweifel freizusprechen. Es ist keine Strafverfolgung vorstellbar, die nur die wahren Täter in die Zange nimmt und nicht auch Unschuldige oder Teilunschuldige belangt. Im Wissen um solche Unsicherheiten ist es von zentraler Bedeutung, behutsam und respektvoll mit allen Beschuldigten umzugehen, sei es nun ein ausländischer Handlanger oder ein hiesiger Gymnasiallehrer.

Diese von der Journalistin vertretene Ansicht hinsichtlich Strafanträgen teile ich nicht. Deshalb habe ich den Artikel mit den folgenden Worten kommentiert. (Mein Kommentar wartet auf nzz.ch noch auf Freischaltung)

Die Aussage, dass eine Staatsanwaltschaft im Zweifel anzuklagen hat, hängt vom Tatvorwurf ab. Wenn es um Vorwürfe im Bereich Mord, Totschlag, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung und Rassismus geht, dann wird auch im Zweifelsfall ermittelt. Es handelt sich hierbei um Offizialdelikte. Diese werden mit einer „Strafanzeige“ und nicht mit einem „Strafantrag“ angezeigt.

 

Bei Antragsdelikten ermitteln Staatsanwälte wie der Name der Delikte ja klar macht nur auf Strafantrag und hier handeln sie nicht immer, wie sie müssten.

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Staatsanwälte sogar vorschnell Nichtanhandnahmen verfügen obwohl eindeutig eine Straftat vorliegt. Das heisst, sie lehnen den Strafantrag ab ohne ermittelt zu haben! In einem in den Medien erwähnten Fall legte ich gegen eine solche Nichtanhandnahme eine Beschwerde beim Obergericht ein und bekam prompt Recht. Anschliessend versuchte der Staatsanwalt eine Bestrafung des Beschuldigten mit einem Vergleich zu vermeiden. Ich fragte mich zuweilen ob ich es mit einem Staatsanwalt oder mit dem Verteidiger des Beschuldigten zu tun habe. Nur weil ich standfest blieb und den inakzeptablen Vergleich ablehnte, wurde der linke Politiker schliesslich verurteilt und erhielt eine milde Strafe. Dafür musste ich fast ein Jahr lang hart kämpfen und mehrere tausend Franken ausgeben. Dies von wegen „niederschwellig“ in Bezug auf Strafanträge.

 

Meine Erfahrungen mit Staatsanwaltschaften in Sachen Antragsdelikte reichen von Rechtsverzögerung bis zu Rechtsverweigerung und lassen mich mittlerweile am Schweizer Rechtsstaat zweifeln.

Ich habe übrigens auch noch eine Geschichte zum Thema Hetzjagd auf Lager, die ich wahrscheinlich auch noch mit einem Buch aufarbeiten werde. Die Geschichte dauert allerdings schon fast zwei Jahre lang und ist noch nicht zu Ende. Im Moment bin ich immer noch mit der Geschichte beschäftigt. Es ist ein aufwendiger und harter Kampf gegen meine Widersacher und einige Justizbehörden. Deshalb wird es wohl noch etwas dauert, bis das Buch herauskommt.

Zu kurze Verjährungsfristen im Zivilrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. März 2014 | 2.199 mal gesehen

Wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt ist ihm laut Artikel 41 OR zum Ersatze verpflichtet. Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, hat laut Artikel 49 OR Anspruch auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung, sofern die Schwere der Verletzung es rechtfertigt und diese nicht anders wiedergutgemacht worden ist. Soweit so gut. Das aktuelle Schweizer Zivilrecht ist dennoch unbefriedigend und mangelhaft. Dies da die Verjährungsfristen viel zu kurz sind. Davon profitieren vor allem die Täter, die sich dank dieser Regelung aus der Verantwortung für ihr Handeln ziehen können.

Verjährung für Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen

Laut Art. 60 OR verjährt der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung in einem Jahre von dem Tage hinweg, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat. Diese Frist ist viel zu kurz, auch im internationalen Vergleich.

Warum ist die Frist kurz?

Dazu ein Beispiel aus der Praxis. Ich habe gegen einige Personen und Organisationen, die meine Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt haben Strafanträge bei diversen Staatsanwaltschaften eingereicht. Die meisten Strafverfahren laufen noch und wurden noch nicht abgeschlossen, einige ziehen sich schon seit fast einem Jahr hin.

Es ist möglich bei Strafverfahren Schadenersatz und Genuguungsforderungen geltend zu machen. Allerdings hat bei Strafverfahren der zuständige Staatsanwalt das Heft in der Hand. Wenn er das Verfahren nach über einem Jahr herumtrödeln einstellt, geht der Kläger leer aus.

Deshalb sollten Kläger vor Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen unbedingt handeln. Sie können versuchen eine Verjährungsverzichtserklärung vom Beschuldigten zu erhalten. Diese ermöglicht es dem Geschädigten auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen geltend zu machen. Der Geschädigte kann aber natürlich seine Forderungen auch gleich zivilrechtlich geltend machen. Dazu muss er bei Persönlichkeitsverletzungen ein Schlichtungsgesuch einreichen.

Es ist unbefriedigend wenn ein Geschädigter einzig deshalb ein Zivilverfahren anstrengen muss, weil sich Strafermittlungsbehörden entgegen ihrer Vorschriften zuviel Zeit lassen. Deshalb sollten die Fristen für Zivilforderungen verlängert werden.

Geschädigte sollten mindestens drei Jahre Zeit dafür haben um ihre Forderungen geltend zu machen. Bei Forderungen, die an ein Strafverfahren gekoppelt sind, bei dem die Verjährung länger dauert, sollte die längere Verjährungsfrist gelten. So könnte vermieden werden, dass Geschädigte wegen langsam arbeitenden Staatsanwälten dazu genötigt werden Zivilklagen einzureichen.

Es gibt keinen plausiblen Grund, der gegen die Verlängerung der Verjährungsfristen spricht.

Um die langsam arbeitenden Staatsanwälte dazu zu motivieren Strafverfahren unverzüglich an die Hand zu nehmen und ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss zu bringen, sollte der Artikel 5 der Strafprozessordnung ergänzt werden. Meiner Meinung nach sollte dieser Artikel mit einem 3. Absatz ergänzt werden, welcher den folgenden Wortlaut hat:

Bei Zuwiderhandlung gegen Absatz 1 hat die zuständige Behörde den übrigen Verfahrensbeteiligten eine Staatshaftung von je mindestens CHF 100’000 zu bezahlen. Bei groben Verstössen beträgt die Staatshaftung CHF  1 Million.

Eine solche Regelung könnte aus so manchem Amtsschimmel ein Rennpferd machen. Die Politik ist gefordert endlich zu handeln.

Weltbewegendes aus der „toleranten“ Weltstadt Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. März 2014 | 1.844 mal gesehen

Der Tagesanzeiger nimmt eine bürgerliche Zürcher Politikerin aufs Korn. Wegen einer Aussage, die sie gemacht haben soll.

Tagi_Pranger

Welche Absicht wohl hinter dem Tagi Artikel steckt? Geht es bei der kleinkarierten Anprangerung darum ein Exempel zu statuieren um andere durch mediale Einschüchterung davon abzuhalten ihre Gedanken frei zu äussern? Wer gehört eigentlich zu den „Verwunderten“ und „Empörten“, von denen im Tagi-Artikel die Rede ist? Auf Twitter hat sich der Mediensprecher der Grünen Partei der Stadt Zürich zur Sache zu Wort gemeldet. Über mich hat er sich übrigens auch schon vor laufender Kamera von Tele Züri geäussert. Er schrieb auf Twitter:

Mit solchen Aussagen empfiehlt sich Schoch als Nachfolgerin von #Gewerbeverband-Bigler wenn dieser mal zurückttritt.

Gerade die Grünen der Stadt Zürich sollten sich mit Kritik jedoch zurück halten. In ihren Reihen befindet sich ein wegen Tweets vorbestraftes Vorstandsmitglied.

Offenbar wurde auch SVP-Stadtparteipräsident Roger Liebi vom Tagi zur Sache befragt. Dies obschon er sich angeblich nicht vertieft mit der Diskussion beschäftigt hat. Er hat scheinbar einen guten Ruf beim Tagi, wenn es darum geht Aussagen von Bürgerlichen zu kommentieren. Doch wen interessiert es eigentlich, was Roger Liebi denkt? Etwa jene, welche die FDP-Politikerin an den Pranger gestellt haben? Roger Liebi sollte besser auf seine eigenen Äusserungen z.B. auf Twitter achten anstatt Aussagen anderer abzuwerten! Ob Roger Liebi jetzt wieder eine Einladung zu einer Talksendung von Roger Schawinski bekommt?

Roger_Liebi

Noch etwas zur Aussage der bürgerlichen Politikerin. Fakt ist, dass Kriege Forschung, Entwicklung und Innovationen im Rüstungsbereich vorangetrieben haben. Inwiefern diese der Menschheit genutzt haben, ist wieder eine andere Frage. Demjenigen, der mit dem Eisenschwert gegen einen Gegner mit Bronzeschwert gekämpft hat, hat es wahrscheinlich schon genützt.

PS: Das mit der „Weltstadt“ im Titel dieses Artikels war ein Witz. Zürich ist ein Dorf und das widerspiegelt sich auch im Denken einiger seiner „lieben“ und „netten“ Bewohner wieder.

Persönlichkeitsverletzungen durch üble Nachrede

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. März 2014 | 2.176 mal gesehen

Die Veröffentlichung unwahrer Tatsachen ist in der Schweiz widerrechtlich! An ihrer Verbreitung besteht kein hinreichendes öffentliches Interesse. Die Öffentlichkeit hat kein Interesse daran mit unwahren Tatsachenbehauptungen hinters Licht geführt zu werden.

Öffentlich verbreitete Tatsachenbehauptungen über Personen verletzen deren Persönlichkeitsrechte, wenn sie in wesentlichen Punkten unwahr sind und ein falsches und negatives Bild vermitteln. Widerrechtlich handelt, wer falsche Tatsachen verbreitet, die dazu geeignet sind eine Person im Ansehen der Mitmenschen herabzusetzen.

Auch Werturteile, die eine unnötige Herabsetzung einer Person beinhalten oder auf einen unzutreffenden Sachverhalt schliessen lassen, sind widerrechtliche Persönlichkeitsverletzungen.

Persönlichkeitsverletzungen müssen von den Betroffenen eingeklagt werden. Sie können in der Schweiz sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich eingeklagt werden. Beide Wege erfordern viel Ausdauer, Durchhaltewillen und Stehvermögen. Wer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden ist, sollte sich nicht mit faulen Kompromissen und Vergleichen abspeisen lassen. Je mehr Menschen auf ihre Hinterbeine stehen und sich wehren, desto eher werden die Mängel im Schweizer Rechtsstaat behoben.

Die Politik sollte dafür sorgen, dass Täter in Bezug auf Persönlichkeitsverletzungen härter zur Verantwortung gezogen werden. Eine Amerikanisierung des mangelhaften Schweizer Rechtssystems wäre diesbezüglich wünschenswert. Täter werden in der Schweiz nach wie vor oft besser behandelt als Opfer. Opfer werden mit Genugtuungen in Form von schäbigen Trinkgeldern abgespiesen. Gleichzeitig gibt unser Rechtsstaat Millionen für das Verhätscheln von Tätern aus. Das ist ein Missstand der von der Politik dringend behoben gehört.

Besorgnis wegen Masseneinwanderungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. März 2014 | 2.235 mal gesehen

Während eines Auslandsaufenthalts wurde ich auf die Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative angesprochen. Ich habe gegen die Initiative gestimmt und auf meinem Blog auch geschrieben warum. Angesichts der Berichterstattung in einigen Massenmedien, die zu grosser Besorgnis geführt hat, war es aber nötig zu beschwichtigen. Ich tat dies indem ich meine Gesprächspartner darauf aufmerksam machte, dass es eine Diskrepanz zwischen der Medienrealität und der Realität gibt.

Medien neigen zu einer überspitzten Berichterstattung, zu politisch und persönlich motivierten Realitätsverzerrungen, zu Schlamperei bei der Recherche, daraus folgenden Ungenauigkeiten bzw. Unwahrheiten und einer Vorliebe für Skandale. Offenbar lieben das die Leser. Mit in den Medien verbreitetem Schund lässt sich jedenfalls Geld verdienen.

Bezüglich der Masseneinwanderungsinitiative ist es so, dass es bis auf die voreiligen und ungerechtfertigten Reaktionen von ausländischen Politikern und der EU bislang von der Schweiz noch keine konkreten Entscheidungen betreffend Umsetzung gibt. Ich habe darüber bereits auf meinem Blog berichtet. Die Initiative wurde von einer knappen Mehrheit der Bevölkerung angenommen und muss jetzt erst einmal auf Gesetzesebene umgesetzt bzw. ausgehandelt werden. Im Moment liegt noch nichts Konkretes vor. So müssen jetzt zum Beispiel die Höchstzahlen und Kontingente definiert werden, da dies sinnvollerweise im Wortlaut der Initiative nicht gemacht wurde. Ich gehe davon aus, dass die Konkretisierung noch etwa 3 Jahre in Anspruch nehmen wird. Solange noch nichts Konkretes vorliegt, ist die Panikmache in den Massenmedien fehl am Platz.

Im Übrigen war es mir wichtig auch einmal eine berechtigte Kritik an die EU zu liefern. Die EU will ja demokratischer werden. Ihr sind Demokratie und Grundrechte wichtig. Zumindest wird das von EU-Vertretern immer wieder gerne behauptet. Wenn dem so ist, dann müssen die Machthaber in der EU lernen demokratische Entscheide zu respektieren. Dies auch dann, wenn sie ihnen nicht passen. Es kann ja nicht sein, dass die EU demokratische Entscheide nur dann akzeptiert, wenn diese Frau Merkel und Herrn Hollande und einigen anderen Spitzenpolitikern passen. Die EU ist ja keine Diktatur oder?

Meine Gesprächspartner gestanden mir zu, dass dies betreffend Demokratie im „Prinzip“ schon richtig sei. Gleichzeitig gaben sie mir aber zu verstehen, dass sie besorgt seien. Angesichts der internationalen Medienberichterstattung erstaunt mich diese Sorge nicht. Wie ich zur Medienberichterstattung stehe, habe ich bereits erwähnt. Wie ich aus dem weiteren Gespräch heraushören konnte, wird von Seiten der EU offenbar gehofft mit Einschüchterung und Säbelrasseln Einfluss auf die Umsetzung der Initiative nehmen zu können. Hier relativierte ich indem ich sagte, dass ein solches Verhalten von Seiten der EU eher kontraproduktiv ist. Dies, da es in der Schweiz eher zu Trotzreaktionen führt. Mir gibt eine Denkweise, die auf Einschüchterung, Exempel statuieren und Säbelrasseln basiert übrigens zu denken. Ich halte eine solche Denkweise aus demokratischer Sicht für verwerflich und ethisch nicht haltbar.

Meiner Meinung nach müssen sich die EU-Vertreter entscheiden was sie wollen. Wollen sie ein Powerplay spielen, wie es in Diktaturen üblich ist und die Schweiz mit Machtpolitik und Sanktionen erpressen? Oder sind sie bereit demokratische Entscheide zu respektieren und konstruktive Lösungsansätze zu liefern? Bei der Beantwortung dieser Fragen wird sich meiner Meinung nach das wahre Gesicht der EU und ihrer Vertreter offenbaren. Hier können sie zeigen was sie von Demokratie und Menschenrechten halten.

Die Rolle der Medien ist in diesem Spiel alles andere als neutral. Die Medien manipulieren mit der Art ihrer Berichterstattung ihr Publikum. Sie tun dies indem sie auswählen über was sie berichten, wie sie darüber berichten und wie oft sie darüber berichten. Dabei ist auch entscheidend über was die Medien nicht berichten. Gerade auch am Beispiel der Ereignisse in der Ukraine lässt sich das wieder einmal sehr schön beobachten. Putin ist in der einfältigen westlichen Medienwelt der Böse und die Vertreter der EU und der USA sind die Guten. Dass der Sturz von Janukowitsch alles andere als sauber war und dass Russland schon wesentlich länger als die EU Interessen in der Ukraine und vor allem auf der Krim vertritt und dass die Interessen des Westens keinesfalls selbstlos sind, wird in der oft intellektuell eingeschränkten und einfältigen Medienwelt weitgehend ausgeblendet.