Wer im Kanton Luzern zu seinem Recht kommen will, braucht starke Nerven. Ich habe dort gegen einen regional bekannten Linken Strafantrag eingereicht. Dies weil er mich über einen längeren Zeitraum mehrfach öffentlich diffamiert hat.
Nachdem sich die Luzerner Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr Zeit liess um den Beschuldigten zu befragen, entschied sie sich das mehrere Monate lang ruhende Verfahren nach einem Jahr einzustellen. Dies mit einer derart absurden Begründung, dass ich an der Kompetenz der Luzerner Staatsanwaltschaft zweifle. Eigentlich sollte man von Absolventen eines sechsjährigen Jus-Studiums mehr erwarten können, wie ich meine. Aber eben, gesunder Menschenverstand ersetzt so manches Studium, umgekehrt ist dies nicht der Fall.
Obwohl die Luzerner Staatsanwaltschaft sogar festgestellt hat, dass die Diffamierungen geeignet sind meinen Ruf zu schädigen, ergreift sie trotzdem Partei für den Diffamierer.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft gesteht mir doch tatsächlich weniger Rechte zu als anderen Bewohnern dieses Landes! Sie begründet dies damit, dass ich einmal ein öffentliches Amt inne gehabt habe. Tatsächlich war ich einmal während rund neun Monaten ersatzweise als Schulpfleger tätig. Deswegen soll ich jetzt weniger Rechte haben als andere???