Im Sumpf der Luzerner Justiz stecken bleiben?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. April 2014 | 1.613 mal gesehen

Wer im Kanton Luzern zu seinem Recht kommen will, braucht starke Nerven. Ich habe dort gegen einen regional bekannten Linken Strafantrag eingereicht. Dies weil er mich über einen längeren Zeitraum mehrfach öffentlich diffamiert hat.

Nachdem sich die Luzerner Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr Zeit liess um den Beschuldigten zu befragen, entschied sie sich das mehrere Monate lang ruhende Verfahren nach einem Jahr einzustellen. Dies mit einer derart absurden Begründung, dass ich an der Kompetenz der Luzerner Staatsanwaltschaft zweifle. Eigentlich sollte man von Absolventen eines sechsjährigen Jus-Studiums mehr erwarten können, wie ich meine. Aber eben, gesunder Menschenverstand ersetzt so manches Studium, umgekehrt ist dies nicht der Fall.

Obwohl die Luzerner Staatsanwaltschaft sogar festgestellt hat, dass die Diffamierungen geeignet sind meinen Ruf zu schädigen, ergreift sie trotzdem Partei für den Diffamierer.

Luzerner Staatsanwaltschaft erkennt ehrverletzende Wirkung im höchstrichterlichen Sinne.
Luzerner Staatsanwaltschaft stellt fest, dass Diffamierung im höchstrichterlichen Sinne geeignet ist meinen Ruf zu schädigen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft gesteht mir doch tatsächlich weniger Rechte zu als anderen Bewohnern dieses Landes! Sie begründet dies damit, dass ich einmal ein öffentliches Amt inne gehabt habe. Tatsächlich war ich einmal während rund neun Monaten ersatzweise als Schulpfleger tätig. Deswegen soll ich jetzt weniger Rechte haben als andere???

Der Witz ist, dass ich gar kein öffentliches Amt inne hatte, als ich vom Beschuldigten diffamiert wurde.
Fragwürdige bzw. eigenartige Argumentation der Luzerner Staatsanwaltschaft

Im Sumpf der Luzerner Justiz stecken bleiben? weiterlesen