Rechtsverzögerung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.951 mal gesehen

Im Dezember 2013 reichte ich einen Strafantrag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein. Der zuständige Staatsanwalt sandte mir daraufhin für Schweizer Staatsanwälte überraschend speditiv bereits am 20. Dezember 2013 eine Vorladung für eine Vergleichsverhandlung, die am 20. Januar 2014 hätte stattfinden sollen. Wir er damals schrieb sei das Ziel der Verhandlung ein Abschluss eines Vergleichs. Alleine das ist schon eine Frechheit von Seiten der Staatsanwaltschaft, da eine Vergleichsverhandlung im Sinne von Art. 316 StPO für mich aufgrund der Schwere der Ehrverletzung und Diffamierung inakeptabel ist. Gleichzeitig gab er mir zu verstehen, dass bei einem Nichterscheinen meinerseits, der Strafantrag als zurückgezogen gilt. Somit wäre der Strafantrag von der eigenmächtigen Justizbehörde gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen als zurückgezogen betrachtet worden, wenn ich den von der Staatsanwaltschaft diktierten Termin nicht hätte einhalten können.

DK

Ich habe dann Akteneinsicht verlangt, welche mir vom zuständigen Staatsanwalt stinkfrech verweigert wurde. Als ich weiterhin auf meinen Bürgerrechten insistierte und den Staatsanwalt unter Angabe der Gesetzesartikel über meine Rechte belehrte, verlangte er von mir eine schriftliche Anfrage um Akteneinsicht. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief Akteneinsicht verlangt hatte, wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft einfach nicht darauf eingegangen. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten.  Weil der Verhandlungstermin vom 20. Januar 2014 immer näher rückte und ich immer noch keine Akteneinsicht hatte, erkundigte ich mich noch einmal nach den Akten. Darauf erhielt ich am Samstag vor dem Verhandlungstermin am Montag eine unbegründete Absage für die Verhandlung. Auf Nachfrage nach dem Grund für die Absage hiess es, dass die Staatsanwaltschaft den selbst festgelegten Termin angeblich aus „terminlichen“ Gründen nicht wahrnehmen könne. Die für den 20. Januar 2014 angesetzte Verhandlung fand also nicht statt. Wohlverstanden ich hätte nicht absagen können, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag als zurückgezogen erklärt. Sie selbst kann den von ihr selbst festgelegten Termin aber ohne Begründung absagen!!!

Was meint ihr was inzwischen gelaufen ist? Natürlich nichts. Ich habe bislang weder eine Vorladung für einen neuen Verhandlungstermin noch Akteneinsicht erhalten. Selbstverständlich habe ich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, doch ich erhielt einfach keine Antwort. Auch das eine verdammte Frechheit von der Zürcher Staatsanwaltschaft! Der Fall dürfte wieder für die vergangenen drei Monate in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Was sonst? Ich habe übrigens auch schon verlangt, dass der Fall an einen anderen Staatsanwalt übergeben wird. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Was sonst? Die können offenbar wie die Herrgötter schalten und walten wie sie wollen.

Der Beschuldigte dürfte bis dato übrigens auch noch nicht einvernommen worden sein. Es sind schon fast 5 Monate seit Einreichen meines Strafantrags vergangen. Wie ich darauf komme? Ganz einfach ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Formular für die Geltendmachung von Rechten als Privatklägerschaft erhalten. Darauf habe ich angekreuzt, dass ich an Einvernahmen teilnehmen will. Ich wurde bisher noch nie zu einer Einvernahme eingeladen. Das Einzige was ich erhielt, war die Vorladung für die von der Staatsanwaltschaft wieder abgesagte Schlichtungsverhandlung. Der Staatsanwalt wollte also offenbar direkt eine Vergleichsverhandlung ansetzen noch ehe er den Beschuldigten einvernommen hatte. Ja, so läuft das bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Für mich ist dieses eigenartige Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass die ihren Job gar nicht richtig machen wollen.

Ich habe der Staatsanwaltschaft klipp und klar zu verstehen gegeben, dass ich an Einvernahmen teilnehmen möchte.
Obwohl ich klar zu verstehen gegeben habe, dass ich als Kläger in dieser Sache an Einvernahmen teilnehmen möchte, wurde ich bislang noch nicht zu einer Einvernahme eingeladen.

Auch hier schert sich die Strafermittlungsbehörde offensichtlich nicht um das Gesetz. Das Beschleunigungsgebot nach Art. 5 der StPO wird jedenfalls grosszügig ignoriert. Was sonst? Sowas ist ja normal in unserem Rechtsstaat. Selbstverständlich kriegt davon auch die von einem Grünen präsidierte Justizkommission des Zürcher Kantonsrats nichts mit. Die Damen und Herren Politiker dieser Kommission sind mir bislang jedenfalls nicht durch Taten aufgefallen. Der Grüne Politiker, welcher der Justizkommission vorsteht, scheint sich mehr für Kultur als für Recht und Ordnung zu interessieren. Ich erwarte nicht, dass der Zürcher Politfilz jemals etwas gegen diese Missstände unternimmt, er ist meiner Ansicht nach eher Teil des Problems.

Die Justizbehörden können in diesem Land herumtrödeln wie sie wollen. Wenn sie aber eine Verfügung erlassen, dann muss der Geschädigte innerhalb von 10 Tagen spuren oder aber die Verfügung wird rechtskräftig oder die Klage gilt als zurückgezogen. Ein fertiger Witz ist das. Auch beim Geld einfordern und einkassieren sind sie sehr schnell. Prozesskostenvorschüsse von 5000 Franken müssen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, eine Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn dann gezahlt ist, findet der Gerichtstermin frühestens ein halbes Jahr später statt. So läuft das im Kanton Zürich. Das folgende Bild zeigt noch das mit der Beschwerde gegen zu hohe Prozesskosten, die keine aufschiebende Wirkung haben soll.

Bezirksgericht-Uster

Justizskandal tubelisicher erklärt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.289 mal gesehen

Leider wissen ja aufgrund der überlangen Verfahrensdauer viele überhaupt nicht mehr um was es bei meinen Rechtfällen überhaupt geht. Selbst die Justizbehörden haben ja inzwischen offensichtlich den Überblick verloren. Deshalb hier eine idiotensichere Zusammenfassung dessen um was es geht.

Am 24. Juni 2012 wurde ich aufgrund von Twitteraussagen, die ich am 23. Juni 2012 gemacht haben soll, von linkslastigen schweizer und deutschen Medien öffentlich auf das allergröbste Diffamiert. Ich habe deswegen in der Folge sogar meinen Job verloren. Am 25. Juni 2012 schickte die GRA-Stiftung diffamierende Medienmitteilungen über mich in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch in die Welt hinaus. Wohl mit dem Ziel mir international zu schaden. Denn ansonsten müsste sie eine Stadtzürcher Regionalposse ja wohl nicht noch in Französisch und Englisch in die Welt hinausposaunen. Am 26. Juni 2012 stürmten im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6 Uhr unter lautem Getöse mehrere Polizeibeamte meine Wohnung, stellten diese auf den Kopf und verhafteten mich. Kurz zuvor wurde die Staatsanwanwaltschaft von den Medien mehrfach und wiederholt auf deren Vorwürfe gegen mich aufmerksam gemacht. Dies wohl nicht ohne böswilligen Hintergedanken. Die Hausdurchsuchung, bei der nichts Belastendes gefunden wurde, und die Verhaftung erfolgten einzig aufgrund der diffamierenden Medienberichterstattung und dem konsequenten Nachfragen der Medienleute bei der Staatsanwaltschaft. Diese hat dann 1 1/2 Jahre lang ermittelt um anschliessend Anklage gegen mich zu erheben. Der Anklagevorwurf beinhaltet das, was mir die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn der Ermittlungen vorgeworfen hat. Es geht im Wesentlichen um drei Tweets, die mir vorgeworfen werden. Es ist also trotz der 1 1/2 Jahre dauernden Ermittlungen nichts Neues hinzugekommen. Einen Grossteil der Zeit dürfte der Fall zu meinen Lasten  in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Der Fall ist auch fast 2 Jahre seit Eröffnung juristisch noch nicht geklärt. Ich wäre froh, wenn ich das leidige Kapitel endlich abschliessen könnte. Solange ich hier nicht den Wünschen der Inquisitoren entspreche, und weiterhin auf meine Unschuld bestehe, dauert hier die psychologische Folter halt weiter an.

Das ist die eine Sache. Die andere ist die, dass ich mir diese Diffamierungen nicht bieten lasse. Mein Problem ist, dass ich es mit hunderten wenn nicht gar tausenden von Diffamierern zu tun habe. Wenn ich also eine Diffamierung entdeckt habe und ich die Diffamierer ausmachen konnte, habe ich sie in der Regel jeweils kontaktiert und sie gebeten die Diffamierungen zu entfernen. Einige haben dies getan, andere nicht. Gegen jene, die es nicht getan haben, gehe ich mit juristischen Mitteln wegen Persönlichkeitsverletzung vor. Es gibt in der Schweiz zwei Wege wie man gegen Rufmörder vorgehen kann. Einerseits über die strafrechtliche Schiene und andererseits über die zivilrechtliche Schiene. Ich bin über beide Schienen gegen die Täter vorgegangen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Der Weg über das Strafrecht führt bei Persönlichkeitsverletzungen über einen Strafantrag, der bei der Polizei oder besser direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht wird. Das Problem bei diesem Weg sind die Staatsanwälte. Diese können über längere Zeit untätig bleiben, Verfahren jahrelang verschleppen und dann ohne mit den Ermittlungen begonnen zu haben einfach eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Diese Nichtanhandnahmeverfügungen müssen begründet sein. Diese Begründungen haben es in sich, das zeigen auch Fälle von anderen Betroffenen, wie z.B. der Fall Zanetti. Ich bin also nicht der Einzige, der mit der Justizwillkür zu kämpfen hat! Es versteht sich von selbst, dass Staatsanwälte, die ihren Job nicht richtig machen, einem Kläger das Leben enorm erschweren können. Problematisch dabei ist auch, dass der Kläger nach Erlass einer Verfügung lediglich 10 Tage Zeit für eine Beschwerde dagegen hat. Gerichte können diese Bedingung noch zusätzlich mit einer Geldforderung in Form eines Prozesskostenvorschusses erschweren. Mit solchen Methoden versuchen Justizbehörden das Weiterziehen von Klagen abzuwürgen. Während die Täter und die Staatsanwälte also jetzt den Frühling geniessen, muss ich als Kläger zuhause sitzen und mich mit den konkreten Verfügungen, Nichtanhandnahmen, Einstellungsverfügungen, Prozesskostenforderungen usw. auseinandersetzen. Zur Horizonterweiterung: Ein Kläger, der sich mit mehreren Tätern und Behörden konfrontiert sieht, empfindet diese Konfrontation natürlich nicht gleich wie die einzelnen Täter und Behördenmitglieder. Denn der Kläger befasst sich ja praktisch während der gesamten mehrjährigen Verfahrensdauer nur noch mit diesen Fällen, die von ihm sehr viel abverlangen. Die Täter und die Behörden können ihr Leben hingegen weiterhin geniessen. Ihr Aufwand für den einzelnen Fall, welcher sie betrifft, hält sich in Grenzen. Betroffene müssen sich in so einer Situation unbedingt einen Ausgleich für die innere Balance suchen, ansonsten gehen sie unter. Alles kann aber auch ein Ausgleich z.B. eine Sportart oder ein Hobby nicht ersetzen, da ein normales Privatleben mit mehreren Prozessen kaum mehr möglich ist. An solchen Prozessen sind schon Ehen und Freundschaften zerbrochen.

Der andere Weg, den ein Geschädigter gehen kann, ist der Weg über das Zivilrecht. Dieser Weg führt zunächst über Laienrichter, die sogenannten Friedensrichter. Diese sollen helfen einen Rechtsstreit zu schlichten. Das mag bei einem Streit zwischen Nachbarn wegen einer zerbrochenen Fensterscheibe oder ein Wegrecht Sinn machen. Im Kampf gegen Medienkonzerne und organisierte Verbrecherbanden bringt das jedoch schlicht und einfach gar nichts. Es verlängert lediglich den Prozess und kostet Zeit und Geld. Die nächste Instanz ist dann ein Bezirksgericht. Bezirksgerichte sind Provinzgerichte, die teilweise mit Laienrichtern und Praktikanten bestückt sind. So ist ja z.B. die Frau von SVP-Nationalrat Hans Fehr Bezirksrichterin obwohl sie gar keine Juristin ist. Auch diese Gerichte bestehen aus Menschen, die nicht vor Vorurteilen, einseitiger Parteinahme und einem mangelhaften Gerechtigkeitsempfinden gefeit sind. Auch diese Gerichte haben Methoden um Kläger davon abzuhalten ihr Recht einzuklagen. So können sie z.B. exorbitant hohe Prozesskostenvorschüsse verlangen, die der Kläger nicht zu zahlen imstande ist.

Selbstverständlich kann der Kläger eine unentgeltliche Rechtshilfe beantragen, doch auch diese ist in der Schweiz mangelhaft geregelt. So werden hier dermassen tiefe Stundenansätze genehmigt, dass man sich damit keinen guten Anwalt leisten kann. Ein guter Medienanwalt, wie sich ihn die Medien leisten können, kostet so ca. 500-1000 Franken in der Stunde. Die Prozesskostenhilfe gewährt aber weniger als CHF 300 pro Stunde. Somit ist schon von vorne herein klar, dass der Pflichtverteidiger in der Regel eher keine Koryphäe seines Fachs ist. Ich gehe davon aus, dass das eine Art bessere Praktikanten sind, die gerade erst ihr Anwaltspatent erworben haben und nun dabei sind Erfahrungen im Leben und im Beruf zu sammeln. Wer Prozesskostenhilfe beantragt, hat also von vorne herein nicht die gleich langen Spiesse wie die mächtigen Gegner (Medienkonzerne, Banken, Pharmamultis, Rohstoffkonzerne, Waffenhändler usw.). Ausserdem kann die Prozesskostenhilfe eingestellt werden, wenn ein Gericht die Ansicht hat, dass die Aussicht auf Erfolg gering ist. Das bedeutet, dass ein befangenes Provinzgericht die Prozesskostenhilfe von vornherein versagen kann.

So, wenn ihr also hin und wieder einen Artikel von mir über Staatsanwälte und Gerichte lest, so wisst ihr jetzt also wenigstens weshalb. Ich weiss, dass es für Aussenstehende schwierig ist, mir zu folgen. Dies zumal es sich um mehrere Verfahren handelt, die  noch dazu mehrere Jahre dauern.