Evolution

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juni 2014 | 2.571 mal gesehen

Sterne brüten die Elemente aus, aus denen die Grundbausteine unserer Welt und des Lebens bestehen.

Wie wir wissen benötigt Leben gewisse Bedingungen um entstehen zu können. Wenn sich diese Bedingungen ändern, müssen sich Lebewesen anpassen, abwandern, die Umwelt bewusst umgestalten oder aber sie gehen unter. Auf unserem Planeten ist dies schon oft geschehen und findet immer noch statt.  Immer wieder sterben Lebensformen aus, weil sie mit sich verändernden Umweltbedingungen nicht klar kommen oder sie von anderen Lebewesen verdrängt werden. Diese Veränderungs- bzw. Anpassungsprozesse bei Lebewesen werden Evolution genannt.

Die Erkenntnis woher die Bausteine des Lebens stammen und unter welchen Bedingungen Leben entsteht, kann religiöse Ansichten erschüttern. Als Agnostiker lasse ich es offen ob es eine Schöpfergottheit gibt oder nicht. Um Beweise für die Existenz einer möglichen Schöpfergottheit zu suchen, müsste man bis zum Urknall und darüber hinaus zurück gehen. Denn alles was nach dem Ereignis kommt, welches wir Urknall nennen, lässt sich auch ohne Schöpfergottheit erklären.

Angesichts der Dimensionen des Universums, der Erkenntnis wie Leben entsteht und wie Lebewesen funktionieren, erscheinen die Glaubenslehren gewisser Religionen geradezu naiv. So z.B. wenn gewisse Leute meinen, es würde eine Gottheit über sie wachen, wenn sie diese anbeten. Das ist wie wenn die Kaplane verfeindeter Heere meinen eine Gottheit würde in der Schlacht helfen, wenn sie ihre Soldaten und die Kanonen ihrer Armee segnen. Was, wenn beide Armeen dieselbe Gottheit anbeten? Was will denn da eine Gottheit machen, wenn beide Seiten ihre Kanonen und Soldaten segnen und zum gleichen Gott beten??? Eine solche Kulthandlung vermag höchstens die Gemüter der einzelnen Gläubigen beruhigen. Ausserdem kann ein gewisser Fanatismus die Leistungen einzelner Kämpfer bzw. ihre Bereitschaft zur Selbstaufopferung erhöhen. Fanatische Kämpfer haben da gegenüber Söldnern einen Vorteil. Wer für Geld kämpft, ist in der Regel nicht bereit dafür sein Leben aufs Spiel zu setzen. Wer etwas für Geld tut, der will es später noch ausgeben können. Für die Bereitschaft der Selbstaufopferung wird jedoch trotzdem keine Religion benötigt. Es genügt die Überzeugung das Richtige zu tun. Wer der Auffassung ist, dass er das Richtige tut, der braucht keine Religion.

Bedauerlicherweise gehört die idealisierte Darstellung von Religionsführern heutzutage zur politischen Korrektheit. Wer es heutzutage wagt religiöse Führer zu kritisieren, der muss wie einst im Mittelalter mit dem Schlimmsten rechnen, auch in der Schweiz! Das geht sogar soweit, dass Fernsehsender und Massenmedien Unwahres verbreiten. In einem kürzlich ausgestrahlten deutschsprachigen Dokumentarfilm wurde der Unsinn verbreitet, ein Religionsführer hätte ein Buch hinterlassen. Dabei wird allgemein überliefert, dass der Mann Analphabet gewesen sei. Ausserdem stammen die ältesten erhalten Werke dieses Buches aus einer Zeit als der Besagte schon längst tot war. Aber gell, Hauptsache der Mist, der im Dokumentarfilm erzählt wird, ist politisch korrekt. Mit diesem Buch meine ich übrigens nicht die Bibel sondern ein anderes Buch. Die Evangelien, die in der Bibel stehen, wurde im Konzil von Nicäa von Kaiser Konstantin diktiert. Die Politik hat mit Religionen mehr zu tun als vielen Gläubigen lieb ist.

Kaiser Konstantin
Kaiser Konstantin

Ärger mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2014 | 4.057 mal gesehen

Vor zwei Wochen berichtete ich über die milde Strafe, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen jemanden wegen übler Nachrede verhängt hatte. Das Strafmass sieht zwei Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung vor. Dieses Strafmass ist eine Frechheit sondergleichen und Ausdruck von blankem Hohn. Ich habe deshalb Einsprache gegen den lächerlichen Strafbefehl erhoben.

Hier meine Einsprache:

Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass
Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass

Zusätzlich zur Einsprache habe ich mich bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft beschwert. Die Antwort steht noch aus, was mich nicht erstaunt, es passt zu den bisherigen Erfahrungen mit Zürcher Staatsanwälten. Staatsanwälte haben in der Schweiz offenbar eine ähnliche Position, wie sie einst Ärzte hatten, als man noch von Göttern in Weiss sprach.

Mal sehen, was sich meine Gegner bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nun einfallen lassen. Es ist nicht die erste Erfahrung dieser Art, die ich in den letzten zwei Jahren mit Schweizer Staatsanwälten gemacht habe, weshalb das Wort „Gegner“ bzw. „Beschwerdegegner“ angemessen ist.

Einmal bei einem Strafverfahren gegen einen medienbekannten Anwalt wollte ein leitender Zürcher Staatsanwalt, dass ich die Anzeige  gegen den Anwalt zurückziehe. Ich müsse sonst mit Retorsionsmassnahmen rechnen, da der Beschuldigte gute Kontakte zur Presse habe. Ich zog die Anzeige nicht zurück, worauf der Staatsanwalt ermitteln musste. Das Ermittlungsverfahren war eine Farce. Zunächst wurde der Beginn der Ermittlungen solange hinausgeschoben, bis die Zeugen alles vergessen hatten oder sich nicht mehr richtig erinnern wollten und dann stand noch meine Aussage gegen jene des beschuldigten Anwalts. Dass dessen Aussage im Widerspruch zu einem Einvernahmeprotokoll stand, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht das Verfahren einzustellen. Auch das eine Schweinerei sondergleichen. Ein ehemaliger Tagi-Journalist berichtete in der NZZ am Sonntag darüber. Er beschränkte sich in seinem Artikel auf Aussagen des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Auch dies eine Schmierengeschichte, die zum Himmel schreit und ein schlechtes Licht auf Exponenten unseres Rechtsstaats und den Schweizer Journalismus wirft. Leider wissen die Wenigsten davon.

Ich habe mich entschieden diese Fälle publik zu machen, damit jene, die es interessiert, wissen wie es um unseren Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist. Diese Zustände sind nicht neu und ich bin auch nicht der Einzige, der solche Erfahrungen macht. Umso erstaunlicher ist es, dass die Justizkommission des Zürcher Kantonsrats und der zuständige Regierungsrat bislang nichts dagegen unternommen haben. Vielleicht liegt es ja daran, dass sowohl der zuständige Regierungsrat als auch der Präsident der Justizkommission Mitglieder der Grünen Partei sind. Es handelt sich somit um Politiker, die politisch denjenigen nahestehen, gegen die ich vorgegangen bin.

Fehlgeleitete Schweizer Medien

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2014 | 3.548 mal gesehen

Die künstliche Empörung in einigen fehlgeleiteten Schweizer Medien ist einfach nur noch abstossend. Seit mehreren Tagen hetzen Schweizer Massenmedien gegen SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi wegen einer Meinungsäusserung. Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. Mit mittelalterlichen Pranger-Methoden und stalinistischen Schauprozessen versuchen gewisse Kreise unsere Demokratie zu beerdigen. Wer etwas sagt, was dem linken Mainstream in unserem Land missfällt, der wird an den Pranger gestellt und öffentlich fertig gemacht. Im schlimmsten Fall noch dazu mit Prozessen eingedeckt und dann von akkreditierten Gerichtsberichterstattern von linken Medien nochmals an den Pranger gestellt. Das ist inzwischen die Realität in unserem Land. Der charakterlose und sensationssüchtige Journalismus breitet sich genauso stark aus, wie die Qualität der Medienberichterstattung abnimmt. Bedenklich ist nicht die Aussage von Bortoluzzi sondern die Verlogenheit und Intolerlanz, die hinter der Medienhetze steckt. Bortoluzzi hat lediglich seine Meinung gesagt, was in der Schweiz zum Glück immer noch sein Recht ist. Bortoluzzi ist zu hoffen, dass er von seiner Partei nicht so schnell fallen gelassen wird wie andere. Hoffentlich haben seine politischen Kameraden etwas mehr Rückgrad als jene von anderen. Die verlogene Pseudomoral gewisser Boulevardblätter und einiger Parteien ist im höchsten Masse widerwärtig. Die BDP versucht sogar auf Kosten von Toni Bortoluzzi politisches Kapital aus dieser Sache zu schlagen.

Fehlgeleitete BDP
Fehlgeleitete BDP – Wie sieht es mit der Toleranz der BDP in Bezug auf andere Meinungen aus???

Das Niederschreien und Anprangern von Menschen in von Journalisten und einigen Politikern inszenierten Shitstorms ist primitiv und niveaulos. Es zeugt von mangelnder Toleranz gegenüber anderen Meinungen und mangelndem Demokratieverständnis. Wer bestimmt eigentlich in diesem Land, was wir sagen dürfen und was nicht? Sind das inzwischen die Boulevard-Medien? Der Tagi? Die WOZ? Die Zeitung Schweiz am Sonntag? Die SP? Die Grünen? Die JUSO? Die Gewerkschaften? Die NGO? Ein Grüppchen von Journalisten, Politikern und Kommunikationsberatern, die während der Arbeit gerne twittern und sich selber zu Hütern von Moral und Anstand gekrönt haben? Oder alle zusammen?

Neues von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juni 2014 | 4.804 mal gesehen

Im Dezember 2013 berichtete ich über eine Fall, den ich bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat pendent hatte. Der zuständige Staatsanwalt schickte mir damals eine Vorladung für eine Verhandlung im Januar 2014, die zum Ziel habe einen Vergleich herbeizuführen. Weiter hiess es im Schreiben, dass das Strafverfahren eingestellt würde, sollte ich der Vergleichsverhandlung fernbleiben. Ich verlangte daraufhin zur Vorbereitung für die Vergleichsverhandlung Akteneinsicht, welche mir von der Staatsanwaltschaft jedoch verweigert wurde. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief nachdrücklicher Akteneinsicht gefordert hatte, wurde die Vergleichsverhandlung sehr kurzfristig ohne Angabe einer Begründung abgesagt. Ich erhielt an einem Samstag die Absage des Termins, der am darauffolgenden Montag hätte stattfinden sollen.

Ende Januar 2014 schickte mir die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat dann ein Formular für die Geltendmachung meiner Rechte als Privatkläger, welches ich wie folgt ausfüllte:

Formular der STAZL für die Geltendmachung der Rechte als Privatkläger
Formular der STAZL für die Geltendmachung der Rechte als Privatkläger

Anschliessend erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat bis heute keine weiteren Nachrichten zur Sache und wurde auch nicht zu einer Befragung eingeladen. Heute jedoch erhielt ich zur Kenntnisnahme einen Strafbefehl. Der von mir Beschuldigte wurde demnach wegen übler Nachrede verurteilt. Soweit so schön, doch schaut euch einmal das Strafmass an, es ist ein Hohn. Der Täter bezeichnete mich als „dreckiges Schwein“ und als „Rassisten“. Dafür wurde er zu einer lächerlichen Geldstrafe von 100 Franken verurteilt, die obendrein noch zur Bewährung ausgesetzt ist. Ausserdem muss er noch die erstaunlich tiefen Prozesskosten von 100 Franken bezahlen. Einfach einmal zum Vergleich, Ich muss als Kläger im Kanton Luzern bis zu 1’500.00 Franken Prozesskostenvorschuss zahlen und als Zivilkläger beim Bezirksgericht Uster sogar bis zu 5000.00 Franken!

Strafbefehl1

Meine Genugtuungsforderung wurde auf den kostspieligen Zivilweg verwiesen. Einerseits bin ich erfreut darüber, dass der Täter verurteilt wurde, andererseits ist die tiefe Strafe ein Witz. Dies insbesondere im Vergleich zu anderen Urteilen. Das Bundesgericht verurteilte im Jahr 2009 einen Mann zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen à 130 Franken und einer Busse von 500 Franken weil er einen Polizisten „Klugscheisser“ genannt hatte.

Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/teure-beleidigung-so-teuer-kam-der-klugscheisser-id34485.html
Quelle

So etwas wie Beamtenbeleidigung gibt es in der Schweiz übrigens nicht. In der Schweiz ist vor dem Gesetz eigentlich jeder gleich zu behandeln, eigentlich. Ich komme mir bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat jedoch wie ein Bürger 3. Klasse vor.

Ich überlege mir gerade den Strafbefehl anzufechten. Dies aufgrund des milden Urteils und des Verweises meiner Genugtuungsforderung auf den Zivilweg. Die Meinung von Schweizer Juristen, ob ich mir das gefallen lassen soll oder nicht, ist willkommen. Beschwerden bringen in der Schweiz nämlich leider oft ausser neuem Ärger und viel Aufwand nicht viel. Ausserdem müsste ich die Beschwerde bei der STAZL einreichen. Das ist ein fertiger Witz, denn so entscheiden über die Beschwerde wahrscheinlich die gleichen Leute, die den angefochtenen Strafbefehl erlassen haben. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das im höchsten Masse bedenklich!!!

In den USA kann man Millionenklagen einreichen. Wer in der Schweiz geschädigt wird, hat das Nachsehen. Dies selbst dann, wenn er vor Gericht Recht erhält. Denn die Gerichte sprechen meist Parteientschädigungen aus, die unter den Anwaltskosten liegen. Das ist nicht nur bei mir so, sondern auch bei anderen. Wer also genug Geld hat und anderen Schaden will, der kann das in der Schweiz problemlos machen, unser Rechtsstaat bietet Hand dazu.

Von der Kulturrevolution zum Shitstorm

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Juni 2014 | 2.105 mal gesehen

Der kommunistische Diktator Mao löste die Kulturrevolution aus um sich von lästigen Parteikadern zu entledigen und die absolute Macht zurückzugewinnen. Im Zuge der Kulturrevolution zogen in Maos Auftrag junge Schergen durch China um ältere und gebildetere Menschen zu beseitigen. Die Kulturrevolution forderte Schätzungen zufolge rund 8 Millionen Menschenleben! Die 68er feierten Mao und bewunderte seine Kulturrevolution. Sie nahmen die Kulturrevolution zum Vorbild für ihre Jugendaufstände, weil sie nicht wussten oder nicht wissen wollten, was in China damals tatsächlich geschah. Während der Kulturrevolution wurden in China zahlreiche Schwerverbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Mao liess seine Gegner von einem jugendlichen Pöbel vernichten. Menschen wurden öffentlich gedemütigt, abgeschlachtet und dabei zur Schau gestellt.

Mich erinnern die modernen Shitstorms an die Kulturrevolution. Die Kampagnen der Kulturrevolution fokussierten sich wie heutige Shitstorms auf Politk, Kultur und die öffentliche Meinung. Wie damals während der Kulturrevolution werden auch heute für die Shitstorms hauptsächlich willige Jugendliche missbraucht. Sowohl die Kulturrevolution als auch moderne Shitstorms erinnern an die Hexenjagden des Mittelalters.

Paradoxerweise werden Schwerverbrechen gegen die Menschlichkeit oft von Menschen begangen, die sich selber für bessere Menschen halten und sich als moralische Instanz aufspielen. Es geht um die Kontrolle der öffentlichen Meinung und die rücksichtslose Durchsetzung von sozialen Normen, die von einer kleinen Minderheit definiert worden sind. Der Trick dahinter ist es, Ansichten von Minderheiten als Mehrheitsmeinung auszugeben. Dieses Spiel hat bereits der Kommunistenführer Lenin beherrscht, welcher seine Minderheitspartei „Bolschewiki“ nannte, was soviel wie Mehrheitler heisst.

Luzerner Justiz auf Abwegen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Juni 2014 | 2.579 mal gesehen

Im April 2014 kritisierte das Bundesgericht die Luzerner Justizbehörden wegen ungenügender Strafbefehle. Damit hat das Bundesgericht ausgerechnet die Justizbehörden eines Kantons kritisiert, in dem im Vergleich zu anderen Kantonen verhältnismässig viele Strafverfahren mit einem Strafbefehl erledigt werden.

Strafbefehle sind insofern kritisch zu betrachten, weil sie von Staatsanwälten erlassen werden. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich weil damit Urteile von Personen gefällt werden, die zugleich Ankläger und Richter sind. Wenn dann auch noch die Strafbefehle mangelhaft sind, ist das äusserst beunruhigend. Den Luzerner Politikern scheint das aber bislang egal gewesen zu sein. Sie haben jedenfalls nichts gegen den Missstand unternommen, das Bundesgericht musste einschreiten. Es ist denkbar, dass der Kanton Luzern Gerichtsverfahren aus Kostengründen vermeiden will.

In einem weiteren Fall haben die Luzerner Justizbehörden einem Privatkläger, der gegen einen Luzerner Politiker geklagt hat, die Legitimation zur Privatklägerschaft verweigert. Wie das Bundesgericht nun festgestellt hat, erfolgte die Verweigerung der Rechte als Privatkläger zu unrecht! Das Kantonsgericht Luzern muss jetzt den Fall neu beurteilen und der Kanton muss dem Privatkläger eine Parteientschädigung entrichten.

Urteil von Bundesgericht
Urteil von Bundesgericht

Die Parteientschädigung hat der Privatkläger von Kanton Luzern noch nicht erhalten. Dafür erhielt er vom Kantonsgericht Luzern einen Brief, indem es sich auf den Bundesgerichtsentscheid bezieht und eine Prozesskaution von 1’500.00 Franken fordert. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen. Sollte die geforderte Summe nicht innert der gesetzten kurzen Frist überwiesen werden, wird die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt. Seht selbst:

Brief von Kantonsgericht Luzern an den Privatkläger
Brief von Kantonsgericht Luzern an den Privatkläger

Offenbar verlangt das Luzerner Kantonsgericht bei Privatklägern grundsätzlich erst einmal einen Prozesskostenvorschuss, der willkürlich festgelegt werden kann und innerhalb einer kurzen Frist von 10 Tagen zu entrichten ist. Kann der Privatkläger der Forderung nicht nachkommen, wird das Verfahren eingestellt. Bundesgerichtsentscheid hin oder her und egal ob der Kanton dem Privatkläger den doppelten Betrag schuldet oder nicht. So können im bürgerlichen Kanton Luzern Gerichtsverfahren vermieden und Personalkosten eingespart werden. Betriebswirtschaftlich mag das noch nachvollziehbar sein, aus rechtsstaatlicher und ethischer Sicht ist es aber im höchsten Masse bedenklich wenn ein Kanton Bürgerrechte dermassen mit Füssen tritt.