Mehrwertsteuerprivileg für die Gastronomie?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. August 2014 | 9.849 mal gesehen

Das Gastgewerbe will ein Mehrwertsteuerprivileg. Deshalb hat es die Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» lanciert, über welche wir am 28. September 2014 abstimmen. Doch ist ein Mehrwertsteuerprivileg für eine einzelne Branche wirklich sinnvoll?

Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Konsumsteuer. Das bereits besteuerte Einkommen und Vermögen von Konsumenten wird beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen noch einmal besteuert. Zum Schutz von Partikularinteressen von einzelnen Branchen mit starken Lobbys, gibt es in der Schweiz drei verschiedene Mehrwertsteuersätze und 25 Ausnahmen. Der Normale Steuersatz für die Mehrwertsteuer beträgt 8%, für Güter des Grundbedarfs gibt es einen reduzierten Satz von 2,5% und für Hotels und Herbergen gibt es einen Sondersatz für die Beherbergung von 3,8%.

Das Gastgewerbe möchte ebenfalls in den Genuss des reduzierten Satzes von 2,5% kommen. Es rechtfertigt seine Forderung damit, dass die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Imbissständen und Restaurants nicht nachvollziehbar sei. Um dies zu veranschaulichen hat es den inzwischen bestens bekannten Bratwurstvergleich gebracht. So ist es laut dem Gastgewerbe nicht in Ordnung, dass eine an einem Imbissstand gekaufte Bratwurst nur zu 2,5% und eine im Restaurant gekaufte Bratwurst mit 8% Mehrwertsteuer besteuert wird.

Es gibt aber schon einen Unterschied zwischen Imbissständen und Restaurants. Restaurants bieten mehr Leistungen als ein Imbissstand. Das sieht man alleine schon an der Tatsache, dass die Rechnungen in Restaurants wesentlich höher sind als jene von Imbissständen. Jemand, der im Einkaufszentrum eine Bratwurst, ein Brot und eine Flasche Mineralwasser kauft, erwirbt damit Güter zur Deckung seines Grundbedarfs. Die Leistungen von Restaurants dienen jedoch eindeutig nicht der Deckung des Grundbedarfs. Er erhält dort nicht bloss eine heisse Wurst sondern ganze Menüs, die von einem Koch zubereitet wurden. Ausserdem muss er die Wurst nicht an einem Stehplatz oder auf der Strasse verdrücken, denn er hat einen gemütlichen Platz in einer Beiz. Somit ist jedem klar, dass er  im Vergleich zu einem Imbissstand im Restaurant einen Mehrwert an Leistungen erhält und somit auch eine höhere Rechnung erhält.

Wie hoch der neue Steuersatz für die Güter des Grundbedarfs wird wenn die Initiative des Gastgewerbes angenommen wird, ist noch offen. Im Wortlaut der Initiative ist keine konkrete Zahl genannt.  Bei einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes für das Gastgewerbe auf 2,5% würden dem Bund gemäss Angaben des Bundesrats rund 750 Millionen Franken an Einnahmen fehlen. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bund den bisherigen Satz für den Grundbedarf von 2,5% erhöhen würde. Dies um den Steuerausfall zu kompensieren. Denn im Initiativtext wird ja nur verlangt, den Satz für das Gastgewerbe an jenen für den täglichen Grundbedarf anzupassen, wie hoch der Satz für den Grundbedarf sein darf, steht nicht.

Was hätte die Erhöhung des reduzierten Satzes für den Grundbedarf für uns Konsumenten zu Folge? Richtig, wir würden alle mehr Mehrwerststeuer zahlen müssen, wenn wir im Einkaufszentrum Lebensmittel einkaufen. Bestraft würden also auch jene, die bisher keine Restaurantbesuche gemacht haben. Das, liebe Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, kann es doch echt nicht sein!

Es kann doch nicht sein, dass wir wegen der egoistischen Partikularinteressen einer einzigen Branche mehr für die Güter des täglichen Grundbedarfs zahlen sollen!!! Es wäre im übrigen noch völlig offen ob das Gastgewerbe den tieferen Mehrwertsteuersatz an die Konsumenten weitergibt. Es ist nämlich kaum denkbar, dass wegen einem ein paar Prozent tieferen Mehrwertsteuersatz plötzlich mehr Menschen ins Restaurant gehen. Die Ersparnis wäre minim. Bei einem Menu zum Preis von 25 Franken zahlt man heute 2 Franken Mehrwertsteuer. Nach einer Annahme der Initiative würde man bei einem reduzierten Satz von z.B. 4% noch 1 Franken zahlen. Mir muss keiner erzählen, dass er wegen einem Franken, den er weniger bezahlen müsste, öfter ins Restaurant ginge. Schlimmer würde es aber alle treffen, die heute für ihre Lebensmittel neu z.B. 4% anstatt wie bisher 2,5% zahlen müssten. Denn wer einen Haushalt hat, der geht ja wohl häufiger ins Einkaufszentrum als ins Restaurant um seinen täglichen Grundbedarf an Lebensmitteln zu decken. Oder?!

Deshalb rate ich euch am 28. September 2014 NEIN zur Volksinitiative  «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» zu stimmen.

Ist eine Einheitskasse sinnvoll?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. August 2014 | 1.861 mal gesehen

Am 28. September 2014 stimmen wir über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ab. Die Initiative will, dass die „obligatorische Krankenversicherung“ von einer Einheitskasse geführt wird und nicht mehr von über 60 privaten Krankenkassen wie bisher. Die Initianten versprechen sich von einer Einheitskasse Einsparungen von bis zu 10%. Diese sollen ihrer Ansicht nach zu tieferen Prämien führen. Doch Zweifel sind angebracht, hier erfahren Sie weshalb.

Die Befürworter der Einheitskasse versprechen sich ein Sparpotential von bis zu 10%.
Die Befürworter der Einheitskasse versprechen sich ein Sparpotential von bis zu 10%.

Der jährliche Prämienanstieg bei der obligatorischen Krankenversicherung hat mit der Überalterung der Bevölkerung, höheren Ansprüchen an die medizinische Grundversorgung und Mängeln im gegenwärtigen System zu tun. Ein grosser Mangel im System ist z.B. dass die Krankenkassen kaum ein Einspracherecht gegen unzweckmässige Medikamente auf der Pflichtliste und die falsche Behandlung von Patienten haben. Zudem sind die Medikamentenpreise in der Schweiz wesentlich höher als in allen anderen europäischen Ländern.

Die obligatorische Krankenversicherung ist staatlich vorgeschrieben und reglementiert. Preise für erbrachte medizinische Leistungen werden nach planwirtschaftlichen Methoden und nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien festgelegt. Die Transparenz über Preise und Kosten lassen zu wünschen übrig. Immer wieder ereignen sich gravierende Fehler bei Leistungsabrechnungen und kommen die Kassen teuer zu stehen. In einem in den Medien publik gemachten Fall verrechnete das Universitätsspital Basel Leistungen doppelt!

Es ist nicht auszuschliessen, dass absichtlich falsch fakturiert wird um auf Kosten der Versicherten mehr zu kassieren
Es ist nicht auszuschliessen, dass absichtlich falsch fakturiert wird um auf Kosten der Versicherten mehr zu kassieren

Die Initianten versprechen Einsparungen von bis zu 10%, die zu einer Reduktion der Prämien führen würden. Das klingt schön, doch ich habe meine Zweifel daran. Für koordinierte Behandlungen benötigen wir keine Einheitskasse. Ausserdem zeugen die zahlreichen Korruptionsfälle beim Bund davon, dass Staatsbetriebe ineffizient und korrupt sind. Es ist zu befürchten, dass sich eine Einheitskasse zu einem bürokratischen staatlichen Gebührenmonster entwickelt, welches zu einer weiteren Verteuerung der Gesundheitskosten führt. Bei einer Einheitskasse gibt es keinen Wettbewerb mehr. Damit würden die Anreize für eine effiziente Verwaltung und Kosteneinsparungen wegfallen. Einsparungen von 10% wären dann blosses Wunschdenken. Vielmehr müsste mittel bis langfristig wohl mit einem Prämienanstieg von 10% und mehr gerechnet werden.

Eines ist bereits jetzt klar, die Initiative sieht die Abschaffung der heutigen Prämienregionen vor. Künftig sollen die Prämien auf der Grundlage der Kosten eines Kantons festgelegt werden. Damit dürften die Prämien für die Landbevölkerung wohl steigen. Auch die Bevölkerung in den Städten könnte nicht aufatmen. Denn mittel- bis langfristig dürften die Prämien aufgrund der Misswirtschaft und einer potentiellen Korruptionsgefahr bei einer selbstgefälligen und korrupten staatlichen Einheitskasse wohl ebenfalls steigen. Mehr Staat ist nicht immer besser, sondern oft schlechter. Bei einer Einheitskasse müssten die Versicherten Prämienerhöhungen über sich ergehen lassen. Sie könnten nicht mehr zu einer günstigeren Kasse wechseln. Das ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheiten der Versicherungsnehmer.

Eigenartiges Bundesgerichtsurteil

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. August 2014 | 5.673 mal gesehen

Ein Bundesgerichtsurteil gibt mir zu denken. Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde von mir nicht ein. Es begründete dies unter anderem mit der folgenden Argumentation:

Der Privatkläger ist zur Erhebung einer Beschwerde in Strafsachen legitimiert, wenn er ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids hat und dieser sich auf die Beurteilung seiner Zivilansprüche auswirken kann (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG). Das verlangt grundsätzlich von ihm, dass er adhäsionsweise Zivilforderungen geltend gemacht hat.

Ich kann diese Argumentation des Bundesgerichts beim besten Willen nicht nachvollziehen. Denn eine Zivilforderung liegt beim Bezirksgericht Uster vor. Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Einstellungsverfügung höchstselbst meine Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen. Das geht aus den Akten hervor, welche das Bundesgericht zu beurteilen hatte! Siehe folgende Bilder:

Angefochtene Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Luzern
Angefochtene Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Luzern
Angefochtene Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Luzern
Angefochtene Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Luzern

Zudem hat mir auch das Bezirksgericht Zürich das Beschwerderecht als Privatkläger abgesprochen, nachdem ich gegen ein Gefälligkeitsurteil der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vorgegangen bin. Das Bezirksgericht Zürich hat mir das Beschwerderecht unter anderem mit der folgenden Begründung verweigert:

„…dass schliesslich die Privatklägerschaft auch dadurch nicht beschwert ist, dass die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen – da sie vom Beschuldigten nicht anerkannt worden sind – im Strafbefehl auf den Zivilweg verwiesen hat, da Art. 353 Abs. 2 Satz 2 StPO der Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen vorschreibt, und sich allein durch die Weigerung der beschuldigten Person, eine geltend gemachte Zivilforderung anzuerkennen, noch keine Beschwer und folglich auch keine Einspracheberechtigung ergibt (DAPHINOFF, a.a.O. S.594)“

Dort hatte ich unter anderem geklagt, dass meine  Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen wurde. Das Bezirksgericht Zürich befand, dass sich daraus noch keine Einspracheberechtigung ergibt.

Ich verstehe nicht, welchen Sinn es macht, einem Privatkläger das Beschwerderecht zu verweigern! Das dient nur dem Täterschutz und erspart den Justizbeamten Arbeit. Zudem verstösst die Verweigerung des Beschwerderechts meiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, welche die Schweiz 1974 ratifiziert hat.  In der EMRK gibt es unter anderem den Artikel 13, welcher folgendes besagt:

Artikel 13 EMRK
Recht auf wirksame Beschwerde

Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.

Der Bundesgerichtsentscheid wurde von einem Grünen gefällt. Gerade von einem Grünen sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass er sich als „guter Mensch“ nett verhält und sich an die Menschenrechtskonvention hält! Trotzdem hat der Grüne Bundesrichter ein Urteil gefällt, welches gegen Artikel 6 und Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst!

Wer weiss, vielleicht kam es ja zum Fehlurteil, weil der Verteidiger des Beschwerdegegners 2 ein alter Kollege von Bundesrichter Denys ist. Hier der Beweis, Wiprächtiger und Denys haben einst zusammengearbeitet. Das sind alte Kollegen. Dieses Urteil ist ein Skandal. Wer weiss, vielleicht gab es vor dem Urteil ja noch ein Telefongespräch zwischen den beiden.

Wipraechtiger

Leider sind die Zulassungskriterien für Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hoch. Siehe Artikel 35 EMRK. Ich finde, dass dieser Verstoss des Bundesgerichts gegen die EMRK gravierend ist. Meiner Meinung nach gehört das Beschwerderecht für Geschädigte zu grundlegenden rechtstaatlichen Prinzipien.

Spektakel um Geri Müller wird zum Mediengate

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. August 2014 | 2.043 mal gesehen

In den Chefredaktionen der Schweizer Medienhäuser scheint es genügend Kandidaten für die nächste Papstwahl zu geben.

Manche Moralaposten tun päpstlicher als der  Papst.
Manche Moralapostel tun päpstlicher als der Papst.

Die Moralisiererei der Schweizer Medien in Sachen Geri Müller ist einfach nur noch scheinheilig. Revolverblätter, die uns täglich mit nackter Haut und primitiver Berichterstattung belästigen, entscheiden plötzlich darüber ob ein  Politiker oder eine Sekretärin noch tragbar ist. Ich halte diese Entwicklung für gefährlich. In einer Demokratie sollten die Wähler und nicht ein paar wenige Chefredakteure darüber entscheiden ob ein Politiker tragbar ist oder nicht.

Die Medienschaffenden haben zu berichten und nicht zu richten! Selbst wenn sie sich für Götter halten mögen, so sind auch sie nicht unfehlbar. Deshalb sollten sie ihre Moralkeule schleunigst wieder wegstecken.

Der berühmte Schriftsteller Oscar Wilde soll übrigens einmal gesagt haben, dass ein Mann, der moralisiert, ein Heuchler ist. Wilde war offensichtlich ein weiser Mann.

Zum Glück ist die Schweizer Bevölkerung beleibe nicht so genormt, wie es einige Chefredakteure, Moralapostel und Wichtigtuer gerne hätten. In Tat und Wahrheit ist das sogenannte Gerigate ein hausgemachtes Mediengate.

Der islamische Staat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. August 2014 | 2.110 mal gesehen

Der islamische Staat im Irak und in Syrien ist in erster Linie eine unmittelbare Gefahr für den Iran und für Israel. Im weiteren ist er eine Gefahr für die Bürger jener Länder, die gegen die Islamisten kämpfen. Ferner könnte er zur Gefahr für die ganze Welt werden, wenn er nicht bekämpft wird.

Moderne Gotteskrieger im Kampf gegen Ungläubige. Die Tschihadisten des islamischen Staats auf dem Vormarsch.
Moderne Gotteskrieger im Kampf gegen Ungläubige. Die Tschihadisten des islamischen Staats auf dem Vormarsch.

Die Kämpfer des islamischen Staats sind junge Männer mit einem Ideal. Sie träumen von einem islamischen Gottesstaat wie er ihrer Ansicht nach zur Zeit des islamischen Propheten Mohammeds existiert hat. Einige träumen auch, so ihr Gott will, von der Weltherrschaft.

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Es sind überwiegend junge Männer, die ein Abenteuer erleben wollen und einen Sinn im Leben suchen. Sie sind kampferprobt, zu allem entschlossen und fürchten im Gegensatz zu vielen Bürgern westlicher Sozial- und Wohlfahrtsstaaten den Tod nicht. Israel hätte es gegen diese Kämpfer schwer. Ausserdem ist es durchaus denkbar, dass die Kämpfer des islamischen Staats auch in Europa und in Amerika zur Tat schreiten. Einige, die ich mir durchaus als Anhänger oder Sympathisanten dieser Organisation vorstellen kann, sind ja in Europa bereits zur Tat geschritten. Im Mai 2013 köpften zwei Männer im englischen Woolwich am helllichten Tag auf offener Strasse den britischen Soldaten Lee Rigby. Er wurde offenbar ermordet weil er ein T-Shirt trug, welches für Hilfe für Veteranen warb. Viele Kämpfer der ISIS kommen aus Ländern wie Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und auch aus der Schweiz.

Einer der Mörder von Woolwich, mit Mordwaffen in der Hand
Einer der Mörder von Woolwich, mit Mordwaffen in der Hand

Bereits Jahre vor Woolwich wurde auf britischen Strassen öffentlich dazu aufgerufen Menschen zu enthaupten und zu töten. Dies unter den Augen von Polizisten, die nicht einschritten. Die Demonstranten genossen dabei, wie gut erkennbar ist, Polizeischutz. Westliche Rechtsstaaten verfolgen lieber jene, die vor diesen Fanatikern warnen. Wer weiss, vielleicht kämpfen einige dieser Fanatiker inzwischen mit westlichen Waffen in Syrien und im Irak.

Dieses Plakat wurde im Jahr 2006 bei Protesten in London verwendet.
Dieses Plakat wurde im Jahr 2006 bei Protesten in London verwendet.

Die Enthauptungen und Gräueltaten gehören zur Strategie der Kämpfer des islamischen Staats. Auf diese Weise können Sie ängstliche Gegner abschrecken und in die Flucht schlagen sowie die Bevölkerung in ihrem Herrschaftsgebiet einschüchtern. Es ist Teil der psychologischen Kriegsführung.

Dass sich der Anführer der ISIS Abu Bakr und nicht etwa Ali nennt, ist eine klare Botschaft an die Schiiten. Und die Botschaft an die Welt ist ebenfalls klar. Sie wollen ihre schwarze Flagge auf dem Weissen Haus hissen und Istanbul von den „Apostaten“ befreien, wenn die Türken die Schleusen des Atatürk Staudamms nicht öffnen! Eigentlich müssten sie dann nach Ankara, aber was soll es. So zumindest die Aussage des ISIS-Pressesprechers im Dokumentarfilm. Diese Aussagen widerspiegeln den Traum dieser Verrückten, die Weltherrschaft zu erlangen.

ISIS-Video von James Foley

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. August 2014 | 14.433 mal gesehen

Angeblich soll ja das Internet nie vergessen. Interessanterweise gilt das aber nicht für alles. Wer das unzensierte Enthauptungsvideo von James Foley im Internet sehen will, der muss es suchen. Hauptsächlich findet man zensierte und kommentierte Medienberichterstattungen über die Enthauptung. Das Video, welches die tatsächliche Enthauptung zeigt, muss im Internet jedoch gesucht werden. Ich habe lediglich das folgende Video von NewsWorldTV gefunden. Es ist zensiert und zeigt die Tat nicht.

Offensichtlich können die Behörden Internetinhalte soweit zurückdrängen, dass sie nicht mehr ohne weiteres gefunden werden können. Vorausgesetzt sie wollen es. Andere müssen hingegen jahrelange Prozesse führen ohne, dass Internetinhalte verschwinden.

ISIS will einen islamischen Staat aufbauen, wie er zu Lebzeiten des islamischen Propheten Mohammed existiert hat. Dieser Staat soll sich gemäss dem Leitspruch „ISLAM WILL DOMINATE THE WORLD“ über die ganze Welt erstrecken.

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Sie glauben offenbar, dass die Welt eine bessere wäre, wenn sie so wäre wie zur Zeit Mohammeds und alle so leben wie die Muslime ihrer Ansicht nach zu den Lebzeiten Mohammeds gelebt haben. Dabei lassen sie sich offenbar von Überlieferungen und solchen Bildern leiten:

Enthauptung eines Mannes vor dem Propheten Mohammed
Enthauptung eines Mannes vor dem Propheten Mohammed

Foley wurde allem Anschein nach von einem Engländer mit Migrationshintergrund enthauptet. Der Täter hatte einen britischen Akzent, wurde identifiziert und soll in England aufgewachsen sein. Das folgende Bild wurde im Jahr 2006 in England aufgenommen:

Proteste in London im Jahr 2006, damals wurde die Enthauptung und Schlachtung von jenen gefordert, die den Islam beleidigen. Es ging um den Streit über die Mohammed-Karikaturen. Einfältige werden das schon wieder vergessen und sich dem nächsten Medienthema zugewandt haben.

Es ist bekannt, dass Gotteskrieger aus Deutschland, Frankreich, England, der Schweiz usw. nach Syrien und in den Irak gehen um dort für die Sache der Organisation ISIS zu kämpfen. Der deutsche Rapper Denis Cuspert war einer von ihnen. Medienberichten zufolge ist er inzwischen in Syrien gefallen. Es wird übrigens vermutet, dass die Golfstaaten die Organisation ISIS finanziell unterstützen. Viele Länder, die keine Waffen an Russland liefern dürfen, dürfen Waffen an Saudi-Arabien liefern. Darüber wird leider viel zu wenig gesprochen.

Nachtrag vom 22.08.2014: Das erste in diesem Artikel gezeigte Video wurde kurz nach der Publikation dieses Artikels entfernt, obwohl es zensiert war und die Tat selber nicht zeigte. Das zeigt wie strikt die Behörden, Google und Youtube reagieren können, wenn sie wollen. Wer in der Schweiz Opfer einer Persönlichkeitsverletzung wird, muss jahrelang gegen den Widerstand von Staatsanwälten, Google und Youtube kämpfen und den langsamen Zivilrechtsweg beschreiten, ehe die Persönlichkeitsverletzungen entfernt werden. Weil das alte Video entfernt wurde, habe ich es mit einem ähnlichen Video ersetzt. Mal sehen wie lange es geht bis dieses Video von den Zensurbehörden oder dem Zensurteam von Youtube gelöscht wird. Mir tut das übrigens nicht weh, da es sich nicht um ein Video von mir handelt. Es handelt sich um ein Video, welches ich mit der Stichwortsuche „James Foley“ auf Youtube gefunden habe. Jeder, der will, kann es mit derselben Stichwortsuche ebenfalls spielend einfach finden. Ihr müsst einfach mit „James Foley“ die Suchfunktion von Youtube oder Google benutzen und dann findet ihr das Video. Einfach so zur Info für potentielle Denunzianten und Hobby-Polizisten.

Hat Ferguson wirklich ein Rassismusproblem?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. August 2014 | 1.666 mal gesehen

Wenn irgendwo auf dieser Welt die Rassismuskeule geschwungen wird, dann ist schnell die Hölle los. Die Medien haben dann wieder ein Thema, über das sie wochenlang berichten können. Oft tritt Rassismus aber dort auf, wo er nicht vermutet wird und nicht dort, wo er angenommen wird.

Was ist z.B. von Ausländern zu halten, die in der Schweiz leben, praktisch täglich über Schweizer und die Schweiz lästern, Schweizer ausgrenzen und sich vorzugsweise unter ihresgleichen aufhalten? Die in der Schweiz eine Wohnung vermieten wollen, aber nicht an Schweizer? Was ist von religiösen Menschen zu halten, die säkulare Menschen, die nicht an eine Gottheit glauben, bewusst ausgrenzen? Dies, weil sie nichts mit sogenannten „Ungläubigen“ zu tun haben wollen? Was ist von religiösen Menschen zu halten, die andere Menschen verfolgen, unterdrücken und töten weil sie deren Weltanschauung oder deren Glauben missbilligen? Es gibt Menschen, die sich weltoffen und tolerant geben ohne es wirklich zu sein.

Ob der Vorfall in Ferguson wirklich rassistisch war, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ich kenne ja weder die Beteiligten, noch war ich dabei als der junge Schwarze nach einem Einbruch von der Polizei erschossen wurde. Was ich an Ereignissen wie Ferguson interessant finde, ist die wahnsinnige Empörung die praktisch unmittelbar hervorbricht.

Täglich werden in den USA Schwarze von Schwarzen oder Weisse von Weissen erschossen. Dabei hält sich die Empörung in Grenzen. Dasselbe gilt, wenn ein Schwarzer einen Weissen erschiesst. Aber wehe, ein Weisser erschiesst einen Schwarzen, dann sind die Vorurteile schnell gefällt. Es wird dann allgemein einfach ohne grosses Hinterfragen einfach angenommen, dass die Tat rassistisch motiviert gewesen sein muss. Was läuft hier eigentlich schief? Ist die Mehrheit der Menschheit eigentlich schon dermassen verblödet? Es wäre doch denkbar, dass der Polizist den Einbrecher aus Notwehr erschossen hat. Vor wenigen Monaten wurde in den USA ein Deutscher erschossen, der unbefugt in die Garage eines Fremden eingedrungen war. Es ist also offenbar in den USA keine Seltenheit, dass Einbrecher erschossen werden. Gab es Proteste als der Deutsche erschossen wurde? Soweit ich weiss, gab es die nicht. Dies obwohl auch der Deutsche offenbar unbewaffnet war, als er erschossen wurde. Das sollte doch zu denken geben. Im Wilden Westen wird halt einfach schneller geschossen als im Osten. Waffen haben in den USA Tradition.

Waffen haben in den USA Tradition.
Waffen haben in den USA Tradition

Auch das folgende Bild sollte zu denken geben. Es zeigt WEISSE Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle in den USA. Ein Polizist zielt dabei mit seiner Waffe auf den „WEISSEN“ Fahrer. Ist das jetzt auch Rassismus? Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Polizist abdrücken würde, wenn der Fahrer eine falsche Bewegung machen bzw. eine Waffe zücken würde. Wenn der Mann erschossen würde, gäbe es mit Sicherheit keine Rassenunruhen, denn dafür hat er die „falsche“ Hautfarbe, er ist weiss.

Weisser Polizist zielt mit Waffe auf weissen Fahrzeuglenker
Weisser Polizist zielt mit Waffe auf weissen Fahrzeuglenker

Bonnie und Clyde waren beide weiss. Sie starben in einem Kugelhagel, nachdem sie aus dem Hinterhalt von Polizisten angegriffen wurden. Dabei hatten sie zwar Waffen in ihrem Wagen, doch sie konnten diese gar nicht mehr benutzen. Denn die Polizisten hatten das Feuer aus dem Hinterhalt zuerst eröffnet.

Mich erinnert der Film übrigens an das Märchen von Wilhelm Tell. Bonnie und Clyde kamen wie Gessler die Hohle Gasse entlang, als aus dem Hinterhalt auf sie geschossen wurde.

Interessantes Urteil des Bundesstrafgerichts

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. August 2014 | 1.291 mal gesehen

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona zwingt die Bundesanwaltschaft einen Mann anzuklagen. Der Mann wird beschuldigt eine Spreng- und Brandvorrichtung mit Brennzünder im linksextremen Berner Kulturzentrum Reitschule plaziert zu haben als dort ein Antifa-Festival stattfand. Beim Vorfall kam niemand zu schaden. Der Staatsanwalt hatte das Verfahren zuvor mit einem Strafbefehl wegen Verstosses gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz abgeschlossen und den Mann vom Vorwurf wegen Gefährdung durch Sprengstoffe etc. entlastet. Dies trotz vorhandener Indizien wie z.B. DNA-Spuren.

Der Entscheid des Bundesstrafgerichts ist nachvollziehbar und richtig. Wie ich aus eigener Erfahrung weiss, machen Schweizer Strafermittlungsbehörden viel zu oft einen lausigen Job. Besonders interessant finde ich die Argumentation des Bundesstrafgerichts. So heisst es im Urteil unter Ziffer 2.3:

„Die Beschwerdegegnerin 1 (Bundesanwaltschaft) ist als Untersuchungsbehörde nicht dazu berufen, über Recht oder Unrecht zu richten, und entsprechend dem Grundsatz „in dubio pro duriore“ (=im Zweifel für das Härtere) hat sie in der vorliegenden Situation die Untersuchung weiterzuführen und Anklage zu erheben.“

Diese Aussage verblüfft mich, zumal sie die Praxis in Bezug auf Strafbefehle in Frage stellt. Ein Strafbefehl stellt ja nichts anderes als ein rechtskräftiges Urteil der Untersuchungsbehörde dar. Das sollte es ja eigentlich nicht geben, wenn die Untersuchungsbehörde nicht dazu berufen ist, sich als Richter aufzuspielen!

Es gibt natürlich die Einschränkung, dass ein Strafbefehl nur ausgestellt werden kann, wenn die beschuldigte Person damit einverstanden ist und sofern die geschädigte Partei keine Einsprache bzw. eine Beschwerde dagegen erhebt. In der Theorie klingt das noch gut. Doch die praktische Umsetzung ist fragwürdig. Denn oft kennen sich Beschuldigte zuwenig gut mit den Gesetzen aus und akzeptieren einen Strafbefehl, weil es das kleinere Übel ist. Sie ersparen sich damit jahrelange und kostspielige Verfahren mit meist ungewissem Ausgang. Oder aber der Strafbefehl wird mit einer Beschwerdefrist von 10 Tagen an die Parteien verschickt und der Beschuldigte kapiert nicht, dass er umgehend handeln muss, wenn er eine voreilige und rechtskräftige Verurteilung vermeiden will. Der geschädigten Partei wird hingegen oft das Beschwerderecht abgesprochen. So war das z.B. bei mir der Fall, nachdem ich als Geschädigter einen Strafbefehl wegen unangemessen tiefem Strafmass angefochten habe. Das ist gemäss Gesetz ein legitimer Beschwerdegrund. Trotzdem hat mir ein Bezirksrichter des Bezirksgerichts Zürich, das Beschwerderecht abgesprochen (siehe hier). Der Fall in Bern scheint eine Ausnahme von der Regel zu sein. Vielleicht liegt das daran, dass der Beschwerdeführer ein Linker war. Möglicherweise geniessen Linke im Schweizer Rechtsstaat eine Vorzugsbehandlung.

Hier übrigens noch eine interessante Erläuterung über Voraussetzungen für die Beschwerdeerhebung, die ich im Urteil des Bundesstrafgerichts gefunden habe.

Voraussetzung zur Beschwerdeerhebung ist dabei auf Seiten der Partei ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung (Art. 382 Abs. 1StPO). Mit der Beschwerde gerügt werden können gemäss Art. 393 Abs. 2 StPO Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung (lit. a), die unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhalts (lit. b) sowie die Unangemessenheit (lit. c).

Gemäss Art. 104 Abs. 1 lit. c StPO sind Parteien u. a. die Privatklägerschaft. Nach Art. 118 Abs. 1 StPO gilt als Privatklägerschaft die geschädigte Person, die ausdrücklich erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin oder -kläger zu beteiligen. Gegen die Einstellung des Verfahrens ist die geschädigte Person demnach grundsätzlich nur insoweit zur Beschwerde legitimiert, als sie sich vor Abschluss des Vorverfahrens im Sinne der Art. 118 f. StPO als Privatklägerschaft konstituiert hat (Urteil des Bundesgerichts 1B_298/2012 vom 27. August 2012, E. 2.1).

Peinliches Medienspektakel in Sache Geri Müller

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. August 2014 | 1.808 mal gesehen

Das Affentheater, welches die Medien neulich mit Geri Müller veranstaltet haben, ist ein Armutszeugnis für die Schweizer Presse. Die Medien scheinen hier wieder einen Sündenbock durch die Gasse getrieben zu haben um einen Knüller zu haben. Es gibt in der Medienlandschaft Schweiz Mechanismen und Selbstläufer, die solche peinliche Situationen schaffen. Die Medienschaffenden veranstalten offensichtlich gerne solche Affentheater.  Da wurde wohl viel Wind um praktisch nichts gemacht.

Der Blick hat wieder ein sinnentleertes Thema für ein Spektakel gefunden
Der Blick hat wieder ein sinnentleertes Thema für ein Spektakel gefunden (Bildquelle: Blick)

Die Ursache dieser Geschichte dürfte eine Auseinandersetzung in einer Beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen sein. Warum und wie diese Geschichte dann an die Medien kam, ist mir unklar. Auch wer diese Geschichte in die Medien brachte ist unklar. Wahrscheinlich war es die anonyme Protagonistin in dieser Auseinandersetzung. Es soll sich dabei um eine 33 jährige Gymnasiallehrerin aus Biel handeln.

Nochwas etwas zu meinem Standpunkt in dieser Sache:

Ich fand es zunächst interessant, dass Geri Müller Persönlichkeitsrechte zugestanden wurden, die anderen nicht zugestanden werden. So z.B. einfachen Mitgliedern einer bürgerlichen Partei. Geri Müller ist ein Grüner und somit überhaupt nicht auf meiner Wellenlänge. Ich bin mit zahlreichen Grünen in regelrechte Abwehrschlachten verwickelt. Ein grüner Gemeinderat der Stadt Zürich wurde im Rahmen dieser Gefechte bereits per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt. Auf der anderen Seite hat mir ein grüner Bundesrichter gerade kürzlich ein Ei gelegt. Es ist ein regelrechter Schlagabtausch, so wie das bei Gefechten eben üblich ist. Trotzdem muss ich Geri Müller hier in Schutz nehmen, denn ich finde es einfach lächerlich, was da mit ihm veranstaltet wurde. Es gibt Wichtigeres als sich mit den sexuellen Privatangelegenheiten von Politikern auseinanderzusetzen. Dass deswegen sogar noch eine Medienkonferenz erforderlich war, ist jenseits von gut und böse. Ich erkenne hier Abgründe einer medialen und sensationsgeilen Gesellschaft, die den Blick für die wesentlichen Dinge verloren hat. Leider ist das zum grossen Teil die Schuld der Medien, die mit ihrer Art der Berichterstattung die öffentliche Wahrnehmung trüben. Gerade die scheinheiligen Moralapostel und die Klugscheisser, die in der Kommunikations- und Medienbranche offenbar zahlreich vertreten sind, sollten hier einfach mal ihre dumme Klappe halten.

Zur Medienkonferenz von Geri Müller:

Die Medienkonferenz hätte sich Geri Müller sparen können, denn interessant war es nicht, was er zu sagen hatte. Leider war er aufgrund des enormen medialen Drucks aber praktisch gezwungen eine solche Medienkonferenz abzuhalten. Für was er sich entschuldigen musste, ist mir ebenfalls nicht klar. Er hat sich ja offensichtlich nicht strafbar gemacht. Soll er sich etwa tatsächlich für seine Kurzmeldungen an seine Beziehungspartnerin entschuldigen? Dass sich aufgrund des medialen Drucks aber eine Entschuldigung des entschuldigens Willen aufdrängte, ist hingegen klar. Wer sich entschuldigt obwohl er unschuldig ist, zeigt in den Augen vieler Medien- und Kommunikationsprofis Einsicht, Souveränität und Grösse. In der Regel lässt der mediale Druck erst nach so einer öffentlichen Selbstgeisselung nach.

Fazit:

Der Schweizer Journalismus ist definitiv in der untersten Schublade angekommen. Diese künstlich veranstalteten Medienspektakel sind einfach nur peinlich und sinnlos. Sie werfen ein schlechtes Licht auf unsere offenbar extrem scheinheilige Gesellschaft. Wir brauchen härtere Mediengesetze, die Millionenklagen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und mehrjährige Haftstrafen für Journalisten ermöglichen. Rufmord und üble Nachrede gilt nicht umsonst bereits in der Bibel als Todsünde. Schon vor über 2000 Jahren wussten die Menschen was für schwerwiegende Folgen es hat, wenn Menschen mit einem bösartigen, hinterlistigen und niederträchtigen Charakter ein falsches Zeugnis über andere abgegeben.

PS: Ein SVPler wäre von seiner Partei wahrscheinlich umgehend wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen und im Stich gelassen worden. Die Partei wäre ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Rücken gefallen. Es sei denn, es  hätte sich dabei um ein prominentes Mitglied der obersten Führungsriege gehandelt, die werden unterstützt.

Persönlichkeitsschutz für Geri Müller

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2014 | 3.522 mal gesehen

Es ist schon interessant wie verschieden die Persönlichkeitsrechte in der Schweiz ausgelegt werden. Je nach politischer Couleur werden einem Bürger entweder gar keine Persönlichkeitsrechte zuerkannt oder aber er kommt in den Genuss jener Persönlichkeitsrechte, die eigentlich jedem Bewohner zustehen müssten. Die Schweiz ist wahrlich zu einer fertigen Bananenrepublik verkommen.

Gemäss einem heute publizierten Artikel der Zeitung Schweiz am Sonntag kommt der linksgrüne Badener Stadtpräsident Geri Müller in den Genuss von Persönlichkeitsschutz. Seht selbst, ich habe es rot unterstrichen:

Der linksgrüne Badener Stadtpräsident hat im Gegensatz zu bürgerlichen Schulpflegern Persönlichkeitsrechte
Der linksgrüne Badener Stadtpräsident erhält im Gegensatz zu anderen Persönlichkeitsschutz

Mitgliedern von bürgerlichen Parteien wird in der Schweiz nicht annähernd soviel Persönlichkeitsschutz zugestanden. Zumindest nicht von Staatsanwälten, Medienvertretern und einem grünen Westschweizer Bundesrichter. Dürfen wir von Geri Müller jetzt auch nur noch über die Tweets und Facebook-Artikel berichten, die er während der Arbeit in seiner Amtsstube oder im Parlament geschrieben hat? Es ist doch interessant, dass wir von Geri Müller nicht auch so ein Nacktselfie zu sehen bekommen wie z.B. von der Bundesangestellten.