Das Rütli ist nicht die Geburtsstätte der Schweiz!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. August 2014 | 3.148 mal gesehen

Nach der Gründung des Bundesstaats Schweiz am 12. September 1848 wurden Mythen verbreitet. Mit ihnen wollten die damaligen Mächtigen ein Gemeinschaftsgefühl bei der Bevölkerung des neuen Bundesstaats erzeugen. Das war wahrscheinlich nötig, denn der Gründung des Bundesstaats ging ein Bürgerkrieg voraus, der Sonderbundskrieg. Ausserdem sah sich der neu gegründete Bundesstaat mit Bedrohungen von Aussen konfrontiert. Die Mächtigen wollten die Bevölkerung im Land daher so schnell wie möglich einigen und zu einem Volk machen. Dies um möglichst geeint den Gefahren von Aussen begegnen zu können.

Zum Gründungsmythos der Schweiz gehört das Märchen vom Rütlischwur. Der Rütlischwur wird erstmals im Weissen Buch von Sarnen erwähnt. Dieses Buch wurde 1470-72 vom Obwaldner Hans Schriber verfasst. Das Rütli wird deshalb gerne als Gründungsstätte der Schweiz bezeichnet. Das ist es jedoch nicht. Die Schweiz gab es im Mittelalter noch nicht und das Rütli liegt im Kanton Uri, einem ehemaligen Sonderbundskanton. Die Sonderbundskantone paktierten mit Österreich und Frankreich und wollten den heutigen Bundesstaat verhindern. Es ist geradezu grotesk, dass ausgerechnet eine Kuhwiese die Gründungsstätte der Schweiz sein soll, die in einem Kanton liegt, der unseren Bundesstaat verhindern wollte!

Auch der Bundesbrief von Anfang August 1291 ist keine Gründungsurkunde unseres Bundesstaats. Den Bundesstaat Schweiz gibt es nämlich erst seit 1848. Der Bundesbrief von 1291 wurde zwischen den drei Sonderbundskantonen Uri, Schwyz und Unterwalden geschlossen. Wenn es nach diesen drei Kantonen gegangen wäre, wäre der heutige Bundesstaat im Jahr 1848 nicht gegründet worden. Bevor der Bundesstaat gegründet werden konnte, mussten ja erst die Sonderbundskantone im Sonderbundskrieg besiegt werden!

Sonderbundskrieg

Die Gründung der Schweiz haben wir den liberalen Kantonen unseres Landes zu verdanken und nicht den konservativen Innerschweizer Kantonen!

Wichtig, der Geburtstag der Schweiz ist der 12. September 1848! Der Bundesstaat konstituierte sich auf der Grundlage der 1. Bundesverfassung vom 12. September 1848. Der 1. August ist lediglich der politisch festgelegte Bundesfeiertag. Man lehnte sich dabei auf den Bundesbrief vom August 1291 zwischen drei späteren Sonderbundskantonen an und wollte damit Mythen pflegen und ein Gemeinschaftsgefühl bilden.

Bundesfeiertag: Wettbewerbsvorteile im Auge behalten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. August 2014 | 1.696 mal gesehen

Am Bundesfeiertag dürfen wir zu Recht stolz auf unser Land sein und uns auf seine Stärken und Vorteile besinnen. Viele Bürger anderer Staaten sind stolzer auf ihre Länder obwohl diese bei weitem nicht so erfolgreich sind wie die Schweiz. Das nationale Bewusstsein ist bei den Bürgern jener Länder grösser. Doch sollten wir auch nicht zu selbstzufrieden sein. Unser Wohlstand ist nicht sicher. Deshalb sollten unsere Politiker wehrhaft sein und im internationalen Gerangel um Macht, Vorteile und Geld stets darauf achten die Vorteile und Interessen unsere Wirtschaftsstandorts zu wahren. Linke Sozialromantik und Anbiederung, unterwürfiges Verhalten und rechte Abschottungspolitik bringen unser Land nicht weiter.

Opferbereitschaft! Winkelried schafft für seine Kameraden in der feindlichen Phalanx eine Gasse.
Opferbereitschaft! Winkelried schafft für seine Kameraden in der feindlichen Phalanx eine Gasse.

Sowohl die Wirtschaftspolitik als auch die Sicherheitspolitik sollten stets auf die Interessen unseres Wirtschaftsstandorts ausgerichtet sein. In einer globalen Welt machen Abschottungspolitik und Protektionismus keinen Sinn. Es gilt der heimischen Wirtschaft Vorteile zu verschaffen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb behaupten kann. Es gilt attraktive Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten und neue zu schaffen!

In Sachen Rechtsstaatlichkeit gibt es Handlungsbedarf. Die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ein paar wohlklingende Artikel in der Bundesverfassung genügen nicht. Die Grundgesetze unserer Verfassung müssen auch umgesetzt werden! Das ist in der Schweiz leider nach wie vor noch nicht in allen Bereichen der Fall. Staatsanwälte und Gerichte setzen sich zuweilen eigenmächtig und gesetzwidrig über unsere Bundesverfassung und die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention hinweg ohne, dass sie von den Schweizer Medien dafür kritisiert werden. Dies wahrscheinlich aus gutem Grund, halten sich letztere doch selbst oft nicht an die Regeln und Gesetze.

Ein grosses Manko unseres Rechtsstaats, insbesondere bei Zivilverfahren, besteht in der Umsetzung von Artikel 29, Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung. Beim Artikel 29 der Bundesverfassung geht es um allgemeine Verfahrensgarantien. Trotz dieses Artikels werden diese in unserem Land offensichtlich nicht allen gewährt. Aufgrund dieses Mankos ist es fraglich ob vor dem Gesetz wirklich jeder gleich ist, wie dies gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung der Fall sein sollte. Reiche, Arme und Konzerne werden von der Schweizer Justiz klar bevorzugt. Auf der Strecke bleibt der Mittelstand, welcher in der Mehrheit ist und die Stütze unseres Landes darstellt. Hier hat die Politik unseres Landes bisher kläglich versagt. Die Linken haben sich auf den gesetzlichen Schutz von Armen, Ausländern und religiöse Gruppen konzentriert und gewisse Rechte träumen von einem Law & Order Staat mit knallharten Strafen. Beides ist nicht wirklich zielführend, wenn es darum geht die tatsächlichen Missstände in unserem Rechtsstaat zu beheben.

Auch im Strafrecht gibt es insbesondere bei der Umsetzung gravierende Mängel! Staatsanwälte haben ihren Job so zu tun wie es im Gesetz steht, daran gibt es einfach nichts zu rütteln. Trotzdem gibt es immer wieder Staatsanwälte, die sich nicht an die Regeln halten. Staatsanwälte, die das im vollen Bewusstsein nicht tun, gehören auf der Stelle vom Dienst suspendiert und zur Rechenschaft gezogen. Es ist vollkommen inakzeptabel ein solches Verhalten einfach zu dulden und hinzunehmen. Wenn wir hier nicht aufpassen, dann verkommt der Rechtsstaat zu einem Schurkenstaat und verliert das Vertrauen des Volkes.

Ich bin der Auffassung, dass wir ein Bundesverfassungsgericht brauchen. Seine Aufgabe wäre es, sicherzustellen, dass sich die Legislative und die Exekutive sowie untergeordnete Gerichte ans Grundgesetz halten. Das ist in der Schweiz leider keine Selbstverständlichkeit. Die besten Artikel in unserer Bundesverfassung nutzen nichts, wenn sich die Behörden nicht daran halten und auf kantonaler Ebene Verordnungen erlassen, die eindeutig nicht der Bundesverfassung entsprechen.

Geniesst den Bundesfeiertag, seid stolz auf euer Vaterland und zeigt die Schweizerflagge. Denkt aber auch an die Herausforderungen unseres Landes und an die Missstände, die es zu beheben gilt. Jeder von euch ist dazu aufgerufen, sich für unser Land einzusetzen und eine Lanze für die Schweiz zu brechen. Es waren Leute wie Winkelried, die unser Land nach vorne gebracht haben.