Persönlichkeitsschutz für Geri Müller

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. August 2014 | 3.522 mal gesehen

Es ist schon interessant wie verschieden die Persönlichkeitsrechte in der Schweiz ausgelegt werden. Je nach politischer Couleur werden einem Bürger entweder gar keine Persönlichkeitsrechte zuerkannt oder aber er kommt in den Genuss jener Persönlichkeitsrechte, die eigentlich jedem Bewohner zustehen müssten. Die Schweiz ist wahrlich zu einer fertigen Bananenrepublik verkommen.

Gemäss einem heute publizierten Artikel der Zeitung Schweiz am Sonntag kommt der linksgrüne Badener Stadtpräsident Geri Müller in den Genuss von Persönlichkeitsschutz. Seht selbst, ich habe es rot unterstrichen:

Der linksgrüne Badener Stadtpräsident hat im Gegensatz zu bürgerlichen Schulpflegern Persönlichkeitsrechte
Der linksgrüne Badener Stadtpräsident erhält im Gegensatz zu anderen Persönlichkeitsschutz

Mitgliedern von bürgerlichen Parteien wird in der Schweiz nicht annähernd soviel Persönlichkeitsschutz zugestanden. Zumindest nicht von Staatsanwälten, Medienvertretern und einem grünen Westschweizer Bundesrichter. Dürfen wir von Geri Müller jetzt auch nur noch über die Tweets und Facebook-Artikel berichten, die er während der Arbeit in seiner Amtsstube oder im Parlament geschrieben hat? Es ist doch interessant, dass wir von Geri Müller nicht auch so ein Nacktselfie zu sehen bekommen wie z.B. von der Bundesangestellten.