Erneut Ärger mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. November 2014 | 2.877 mal gesehen

Wenn ein Staatsanwalt schikanieren will, hat er im Rechtsstaat Schweiz viele Möglichkeiten. Der gleiche Staatsanwalt, der in einem anderen Verfahren einen Beschuldigten schriftlich als Auskunftsperson befragte, will, dass ich als Kläger aus Zürich anreise. Dabei ist es gar nicht nötig. Ich empfinde das als reine Schikane. Deshalb habe ich mich entschieden dem Herrn Staatsanwalt den folgenden Brief zu schreiben. Dies nachdem er nicht mit mir am Telefon sprechen wollte und seine Assistentin ausrichten liess, ich könne ihm ja schreiben, wenn es mir nicht passt. Ich kann unseren Rechtsstaat je länger je weniger ernst nehmen, eine Farce reiht sich zur nächsten.

Hier mein Schreiben:

Untersuchungsamt-Altstaetten

Über die israelische Regierung und Nazi-Methoden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. November 2014 | 2.181 mal gesehen

Im Zweiten Weltkrieg führten Nazis nach Attentaten von Partisanen Vergeltungsaktionen durch. Dabei nahmen sie die Bevölkerung für die Taten Einzelner in Sippenhaft und schreckten nicht davor zurück unschuldige Zivilisten zu ermorden.

Ähnlich geht die israelische Regierung vor. Auch die israelische Regierung führt Vergeltungsaktionen gegen Palästinenser durch und nimmt dabei den Tod unschuldiger Zivilisten in Kauf. Auch die israelische Regierung nimmt die Familien von Attentätern in Sippenhaft indem sie die Häuser und Wohnungen, in welchen die Attentäter zusammen mit ihren Familien gelebt haben, in die Luft sprengen und zerstören. Wie die Nazis wendet sie die Aug um Aug, Zahn um Zahn Vergeltungsmethode an. Der israelische Staat antwortet auf Terrorismus mit Terror. Das führt zu Hass und einer Spirale der Gewalt.

Angesichts der Erfahrungen, welche Juden mit Nazis gemacht haben, dürfte man von der israelischen Regierung wohl mehr Sinn für Menschenrechte und Gerechtigkeit erwarten können als von Nazis. Das ist aber offenbar ein frommer Wunsch.

Der folgende Film geht der Frage nach ob die israelische Regierung auch Häuser von jüdischen Terroristen zerstören soll. Dazu wurden israelische Passanten befragt. Hier seht ihr ihre Antworten:

Einige der befragten Passanten haben ganz offensichtlich mehr Sinn für Gerechtigkeit und Menschenrechte als die mit rücksichtslosen Verbrechern bestückte israelische Regierung. Das ist ein Hoffnungsschimmer, wenngleich nicht klar ist ob die Antworten repräsentativ für die israelische Bevölkerung sind oder nicht. Es ist anzunehmen, dass die israelische Regierung Rückhalt bei der Mehrheit der wahlberechtigten israelischen Bevölkerung hat. Dies zumindest sofern Israel ein demokratisches Land ist.

Die SVP macht sich unglaubwürdig

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. November 2014 | 3.097 mal gesehen

Als ich vor zwei Jahren Opfer einer Medienhetzkampagne wurde, fiel mir die Bande um Roger Liebi heimtückisch in den Rücken und legte mir via Medienmitteilung den Rücktritt nahe. Dies, noch ehe ich angeklagt war! Sie waren sogar zu feige es mir persönlich mitzuteilen.

Medienmitteilung
Diese Bande beschmutzte mich sogar noch öffentlich. Dabei wussten sie ganz genau, dass ich nichts mit Nationalsozialismus am Hut habe. Ich war ja 7 Jahre Mitglied in dieser Partei und ich war ihnen gut genug fürs Schulpflegeramt.

Anderen halten sie offensichtlich die Stange. Was für eine lächerliche und unglaubwürdige Partei die SVP doch ist.

SVP-Facebook

Es ist bedenklich wie verlogen, feige und heimtückisch unsere Gesellschaft doch ist. Jene, die damals eine grosse Fresse hatten, als es darum ging im Rudel auf mich einzudreschen, sind verstummt.

Schluss mit Steuerprivilegien für reiche Ausländer!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. November 2014 | 2.112 mal gesehen

Die Pauschalbesteuerung ist ungerecht und eine eindeutige Bevorzugung von reichen Ausländern. Obwohl ich meine Zweifel habe, dass die von Linken lancierte Initiative „Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre“ angenommen wird, werde ich JA zur Initiative stimmen. Meiner Meinung nach ist die Bevorzugung von reichen Ausländern verfassungswidrig, denn vor dem Gesetz sollten alle gleich sein und niemand sollte aufgrund von seiner Herkunft diskriminiert werden. Das sollte selbstverständlich auch bei den Steuern so sein. Das aktuelle Steuerregime diskriminiert die steuerpflichtige Schweizer Bevölkerung gegenüber reichen Ausländern. Dies indem es letztere mit Steuerprivilegien bevorzugt.

Es ist ja zudem keineswegs erwiesen, dass die betroffenen Ausländer bei einer Abschaffung der Pauschalsteuer abwandern. Selbst wenn einige von ihnen gehen, dürften die Verbliebenen deren Abgang kompensieren indem sie mehr Steuern zahlen. In einem NZZ Artikel las ich kürzlich folgendes:

Im Kanton Zürich war die Pauschalsteuer 2010 weggefallen. 102 von 201 Pauschalbesteuerten zogen weg. Doch die Zahlungen der Dagebliebenen machten den Steuerverlust für Gemeinden, Kanton und Bund fast wett. 2008 bezahlten Pauschalbesteuerten 32 Millionen Franken Steuern, 2010 die einstigen Pauschalbesteuerten rund 30 Millionen Franken.

Dennoch wird diese Initiative wahrscheinlich abgelehnt werden. Einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung fehlt es meiner Ansicht nach an Gerechtigkeitssinn. Das widerspiegelt sich im unzulänglichen Schweizer Rechtsstaat, in welchem Geld wichtiger ist als Gerechtigkeit.

Warum ich die Gold-Initiative entschieden ablehne

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. November 2014 | 3.095 mal gesehen

Am 30. November 2014 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Gold-Initiative ab. Die wirtschaftsfeindliche Initiative würde bei einer Annahme der Schweiz schaden. Ich empfehle sie daher zur Ablehnung.

Schaut euch den Wortlaut der Gold-Initiative an! Dort steht:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 99a (neu) Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank

1 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind unverkäuflich.

2 Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank sind in der Schweiz zu lagern.

3 Die Schweizerische Nationalbank hat ihre Aktiven zu einem wesentlichen Teil in Gold zu halten. Der Goldanteil darf zwanzig Prozent nicht unterschreiten.

Es ist geradezu töricht der Schweizerischen Nationalbank vorzuschreiben, dass sie ihre Goldreserven nicht mehr verkaufen darf.

Dasselbe gilt für die Vorschrift, die Goldreserven ausschliesslich noch in der Schweiz zu lagern. Was, wenn die Schweiz von einer fremden Macht bedrängt wird und der Einmarsch fremder Truppen droht? Wäre es dann nicht klüger das Gold in Sicherheit zu bringen? Einige Länder wären im 2. Weltkrieg wohl froh darüber gewesen einen Teil ihrer Goldreserven in den USA gelagert zu haben, als die Wehrmacht einmarschierte. Dies auch deshalb weil im Ausland gelagerte Goldreserven im Krisenfall genutzt werden können.

Auch den Goldanteil konstant bei 20% zu halten ist ein fertiger Unsinn, welcher die Geldpolitik der Nationalbank unnötig einschränkt. Wenn die Nationalbank ihre Bilanzsumme ausweitet, müsste sie Gold hinzukaufen. Sie darf das Gold danach aber auch dann nicht mehr verkaufen, wenn der Anteil der Goldreserven über 20% liegt. Denn gemäss Artikel 1 wären ja die Goldreserven unverkäuflich.

Die Gold-Initiative schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz, sie gefährdet unseren Wohlstand und Arbeitsplätze. Darum sollte die Gold-Initiative mit einem NEIN abgelehnt werden.

Die Kündigung der Menschenrechtskonvention ist nicht sinnvoll

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. November 2014 | 1.865 mal gesehen

Ueli Maurer ist nicht der Erste, welcher die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschlagen hat. Ich habe das in einem Blogartikel bereits im Jahr 2009, also vor gut 5 Jahren verlangt. Dank der Medienpopularität von Ueli Maurer ist das Thema jetzt wieder auf dem Tisch.

Maurer zieht die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Betracht, weil sie seiner Meinung nach Landesrecht aushebelt und die Souveränität der Schweiz gefährdet. Ich habe das vor fünf Jahren auch einmal so gesehen, inzwischen sehe ich es jedoch anders.

Ich kenne inzwischen die höchst bedenklichen Zustände im Schweizer Rechtsstaat und halte es für eine schlechte Idee, die Menschenrechtskonvention zu kündigen. Wenn wir Schweizer die Menschenrechtskonvention kündigen, dann berauben wir uns einer wichtigen Rekursinstanz!

Die Souveränität ist nicht tangiert. Die Schweiz hat sich aus freien Stücken für die Ratifizierung der Menschenrechtskonvention entschieden. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Bürger unseres Landes nach wie vor will, dass unser Land die Menschenrechte einhält und nicht in barbarische Zustände zurückkehrt. Wir wollen in der Schweiz keine Zustände wie in der Türkei, im Irak, in Syrien, im Iran, in Ägypten, in Israel, in Lybien, in Saudi-Arabien, in den Emiraten, in Kuwait, in Afghanistan, in Pakistan usw.

Es ist wichtig, dass die Schweiz am Menschenrechtsabkommen festhält. Die Schweiz hat leider immer noch kein Bundesverfassungsgericht. Das führt dazu, dass Parlamentarier und Schweizer Richter unsere verfassungsmässigen Rechte zu unseren Ungunsten aushebeln. Selbst das Bundesgericht verstösst immer wieder gegen fundamentale Menschenrechte. So z.B. als es darum ging das verfassungsmässige Recht auf Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen angeblicher Rassendiskriminierung einzuschränken. Das Bundesgericht wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte völlig zu Recht korrigiert.

Meiner Meinung nach braucht es jedoch eine Revision von Artikel 35, der Menschenrechtskonvention. Es geht dabei um die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Beschwerden. Die Hürden sind noch zu hoch. Ich habe gerade einen Fall, bei dem ich mir überlegen muss ob ich die Zuslässigkeitsbedingungen erfülle obwohl ein klarer Verstoss gegen die Menschenrechte vorliegt. Ich habe im konkreten Fall vor Bundesgericht verloren, weil mir der Bundesrichter das Beschwerderecht verweigert hat. Der Bundesrichter ging materiell nicht auf meine Beschwerde ein. Sondern wies meine Klage formaljuristisch zurück. Das ist ein klarer Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention, der ausserdem auf einem Fehlurteil beruht. Der Richter versagte mir das Beschwerderecht, weil mir angeblich die nötige Beschwer für eine Beschwerde fehle, da ich ja keine Zivilforderung geltend gemacht hätte. Das stimmt aber nicht, die Zivilforderung hatte ich schon vor Monaten geltend gemacht. Sie ist immer noch beim Bezirksgericht Uster, welches sehr langsam arbeitet, hängig. Wie sich herausstellte arbeitete der Bundesrichter (Richter Denys) einst mit dem Verteidiger (Wiprächtiger) zusammen, Wiprächtiger war auch einmal Bundesrichter. Der eine ist ein Grüner und der andere ein Roter. Es sollte eigentlich wohl jedem, der über genügend Sensibilität verfügt, klar sein, dass Gerichte es vermeiden sollten Richter antreten zu lassen, die den Verteidiger des Beklagten bestens kennen. In der kleinen Schweiz gehört das aber offenbar zur Tagesordnung. Gefälligkeitsurteile können daher nicht ausgeschlossen werden, insbesondere dann nicht, wenn es sich dabei um offensichtliche Fehlurteile handelt.

Schweizer Behörden missachten auch ganz bewusst Artikel 29, Absatz 3 der Bundesverfassung. Dort steht, dass jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat.  Bürgerliche Sparpolitiker und Beamte haben diesen Artikel so uminterpretiert, dass praktisch nur noch Sozialhilfeempfänger eine unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen können. Das ist jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Denn laut Gesetz müsste jeder, der nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben. Wer weiss wie teuer Gerichtsverfahren in der Schweiz sind, die Schweiz ist auch da eine Hochpreisinsel, der weiss, dass auch der Mittelstand sich solche Prozesse nicht ohne weiteres leisten kann. Auch hier muss unter Umständen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemüht werden, weil die Schweizer Gerichtspraxis in ihrer diesbezüglichen Inkompetenz dieses Unrecht bislang stützt.

Die Menschenrechtskonvention soll sicherstellen, dass Behörden und Justizbeamte, die Menschenrechte einhalten. Sie ist enorm wichtig, denn gerade in der Schweiz ist das keine Selbstverständlichkeit.

Der Schweizer Rechtsstaat ist idiotisch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. November 2014 | 1.641 mal gesehen

Geld hat in der Schweizer Rechtsprechung einen wichtigeren Stellenwert als Gerechtigkeit. Dementsprechend hat Gerechtigkeit in der Rechtsprechung von Schweizer Gerichten Seltenheitscharakter.

Wer kein Geld hat, kommt im idiotischen Schweizer Rechtsstaat nicht weit. Dies obwohl die unentgeltliche Prozessführung ein verfassungsmässiges Recht ist. So heisst es im Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Dass diese Garantie in der Bundesverfassung nicht viel wert ist, wird jedem klar, der ohne Rechtsschutzversicherung in die Mühlen unserer inkompetenten Justiz gerät. Wer meint, das  Problem mit einer Rechtsschutzversicherung locker lösen zu können irrt. Rechtsschutzversicherungen sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen. Als solche sind sie nicht dazu verpflichtet, jemanden zu versichern. Abgesehen davon kann es ja nicht sein, dass ein Rechtsstaat die Möglichkeit Prozesse zu finanzieren von privat geführten Wirtschaftsunternehmen abhängig macht.

Dass der Schweizer Rechtsstaat idiotisch und von Inkompetenz geprägt ist, zeigt das Unvermögen der Justizbeamten, festzustellen wann jemand nicht mehr über genügend Mittel verfügt um seine Rechte im ineffizienten Justizapparat geltend zu machen. In der Bundesverfassung heisst es zwar klipp und klar und für jeden verständlich, dass Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wer nicht mehr über genügend Mittel verfügt um sein Rechtsbegehren geltend zu machen, doch das sind nichts als leere Worte.

Irgendein ein bürgerlicher Theoretiker und Sparfuchs hat die Formulierung in der Bundesverfassung so umgeändert, dass nur noch unentgeltliche Rechtspflege erhält, wer Sozialhilfeempfänger ist. Das ist jedoch eine Pervertierung des Artikels, welche der Sache bei weitem nicht mehr gerecht wird.

Denn es können auch überdurchschnittlich gut verdienende Mittelständler in die Lage kommen, dass sie nicht mehr über die erforderlichen Mittel verfügen um ihre Rechte im Rechtsstaat geltend zu machen. Wie das geht? Angenommen Sie verdienen im Monat netto CHF 10’000.00. Okay, damit sind sie wahrscheinlich tatsächlich noch in der Lage Prozesskosten zwischen CHF 300 und CHF 13’000 zu bezahlen. Sie liegen übrigens oft im mittleren vierstelligen Bereich oder höher. Bei CHF 300 liegen sie sehr selten. Selbstverständlich kann jemand, der CHF 10’000 verdient eine Prozesskaution von CHF 5000.00 und Anwaltskosten von CHF 15’000 bezahlen. Doch was, wenn er gleichzeitig gegen mehrere Verbrecher vorgehen muss? Es sollte eigentlich jedem klar, dass ein Opfer von mehreren Verbrechern, selbst wenn es einigermassen gut verdient, nicht einfach so ohne weiteres z.B. zehnmal CHF 25’000 also CHF 250’000 zahlen kann.

Den Schweizer Justizbeamten leuchtet das leider nicht ein. Sie sind nämlich nicht in der Lage zu merken, dass da einer gleichzeitig mehrere Prozesse zu finanzieren hat. Sie kapieren es selbst dann noch nicht, wenn man es ihnen explizit mitteilt. Es wird in der Schweiz jeder Fall einzeln angeschaut und für sich alleine beurteilt. So läuft es eben in einem idiotischen Rechtsstaat, bei dem das Geld vor der Gerechtigkeit kommt.

Dass dagegen nichts unternommen wird, liegt an einer idiotischen bürgerlichen Politik, unter welcher vor allem Bürgerliche zu leiden haben. Mir ist aufgefallen, dass viele Menschen in diesem Land keine Ahnung von Recht und Gesetz haben. Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass bislang kaum jemandem aufgefallen ist, wie kantonale Sparpolitiker und Beamte verfassungsmässige Rechte zuungunsten der Bürger  und zulasten der Gerechtigkeit uminterpretiert haben.

Viele mögen ja das amerikanische Justizsystem verhöhnen, doch es ist dem schweizerischen Justizwesen in vielem haushoch überlegen. In den USA werden die Opfer geschützt, in der Schweiz die Täter.  Das ist der grundlegende Unterschied.

Schweizer Justizbeamte sind darauf abgerichtet ungerechte Vergleiche zugunsten der Täter und zulasten der Opfer anzustreben.

Mussten die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. November 2014 | 2.194 mal gesehen

Wenn Schweizer diskriminiert werden und sich dagegen wehren, verlangen Schweizer Gerichte eine Prozesskaution von mindestens CHF 1’000.00. So geschehen in einem Verfahren wegen Rassendiskriminierung im Kanton St. Gallen. Die St. Galler Anklagekammer verlangt von beiden Schweizer Klägern eine Prozesskaution von CHF 1’000.00. Sie will also für das Verfahren insgesamt CHF 2000.00.

Justiz kassiert Schweizer Privatkläger ab
Justiz nimmt Schweizer Privatkläger, die meist bereits hohe Steuern zahlen, wie eine Weihnachtsgans aus.

Ob auch die Kosovaren eine Kaution bezahlen mussten, die wegen des Kosovaren-Inserats gegen die Schweizerische Volkspartei geklagt haben, ist unklar. Die Justiz verweigert diesbezüglich die nötige Transparenz.

Justiz verweigert die Auskunft darüber ob die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen mussten
Justiz verweigert die Auskunft darüber ob die Kosovaren eine Prozesskaution zahlen mussten

Aufgrund der unverständlichen Geheimniskrämerei der Justiz, nehme ich jedoch an, dass die Kosovaren keine Prozesskaution bezahlen mussten. In einem anderen Fall im Kanton Zürich mussten die türkisch-stämmigen Kläger, welche vom gleichen Anwalt gegen einen Schweizer vertreten werden, jedenfalls keine Prozesskaution zahlen.

Mir zeigt das, dass die Justizbeamten den Artikel 383 StPO willkürlich und ungerecht auslegen. Wahrscheinlich kassieren sie vor allem dort ab, wo sie sich Geld erhoffen. Oder aber sie versuchen mit solchen Kautionen Beschwerden loszuwerden, auf die sie keine Lust haben oder die ihnen nicht ins persönliche politische Konzept passen.

Ich finde die Willkür beim Einkassieren von Prozesskautionen unerträglich. Dass vor allem von den Klägern, also den Opfern von Straftaten, eine Prozesskaution verlangt wird, offenbart die Tätern gegenüber freundliche Mentalität von vielen Justizbeamten. Der Artikel 383 der Strafprozessordnung ist eines Rechtsstaats unwürdig und gehört ersatzlos gestrichen. Ein solcher Artikel hat in der Strafprozessordnung eines Rechtsstaats nichts verloren. Dass die Schweizerische Anwaltskammer nichts gegen diesen ungerechten Willkür-Artikel unternimmt, ist mir völlig unverständlich. Anwälte, die sich Recht und Gesetz verpflichtet fühlen, sollten ein Interesse an gerechten Gesetzen haben!

PS: Gemäss der Website des Kantonsgerichts St. Gallen ist Ivo Kuster der Präsident der Abteilung Schuldbetreibung, Konkurs und Handelsregister und nicht etwa der Strafkammer. Ich finde das noch bemerkenswert. Man sollte doch erwarten können, dass ein Strafverfahren von einem auf das Strafrecht spezialisierten Richter beurteilt wird. Herr Kuster scheint aber für Schuldbetreibung, Konkurs und das Handelsregister zuständig zu sein. Aber wer weiss, vielleicht lassen sie ja im Kantonsspital St. Gallen auch Anästhesisten anstelle von Chirurgen komplizierte Operationen durchführen.

Ivo-Kuster_SG

Wenn​ den beiden Schweizer Klägern schon je CHF 1000.00 also insgesamt CHF 2000.00 abgeknöpft wird, so darf doch wenigstens erwartet werden, dass das Verfahren von Fachpersonen durchgeführt wird und nicht von Richtern, die für andere Ressorts zuständig sind. Sollte der Richter nicht Strafrecht sondern Wirtschaftsrecht studiert haben, so ist es eine weitere Zumutung! Aber was will man anderes von einem Kanton erwarten, indem Beschuldigte vom Staatsanwalt „schriftlich“ als „Auskunftsperson“ befragt werden? Als Werdenberger kann ich über die bedenklichen Zustände in St. Gallen nur noch den Kopf schütteln.

Wie Staatsanwälte mit dem Antirassismusgesetz umgehen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2014 | 2.196 mal gesehen

Verfahren im Kanton Zürich

Nachdem mir im Juni 2012 eine von politischen Gegnern instrumentalisierte Journalistin des Tagesanzeigers einen möglichen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm nahelegte, konnte es der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht schnell genug gehen. Ohne Beweise in der Hand zu haben, schickte mir die Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6.00 Uhr ein Polizeikommando ins Haus. Ich wurde regelrecht aus dem Bett geholt und verhaftet. Dabei wurde meine Wohnung von mehreren Polizeibeamten auf den Kopf gestellt und ich musste ihnen sämtliche Computer und Mobiltelefone aushändigen. Nicht einmal auf die Toilette konnte ich ohne Begleitung eines Polizisten. Dies weil sich die Zürcher Staatsanwaltschaft erhoffte auf diese Art und Weise Belastungsmaterial zu finden. Wahrscheinlich hoffte sie auch, mich so unter Druck zu setzen um mir im anschliessenden Verhör unter Schockzustand Aussagen zu entlocken, die sie gegen mich verwenden kann. Deshalb drängte der Staatsanwalt auch auf eine Aussage von mir, ehe ich einen Verteidiger auftreiben konnte. Trotz dieser perfiden Methoden hat die Staatsanwaltschaft kein Belastungsmaterial gefunden. Darum versucht sie das, was ich ohne Anwalt ausgesagt hatte, gegen mich zu verwenden. Entlastende Aussagen tut sie hingegen als Ausflüchte ab. Wahrscheinlich versucht sie so, ihr Gesicht zu wahren. Seit diesem Vorfall im Juni 2012 sehe ich mich mit einem nicht enden wollenden Prozess konfrontiert und habe neben dem Rufschaden zusätzlich noch einen horrenden finanziellen Schaden erlitten. So funktioniert es in der Schweiz, wenn Staatsanwälte jemanden unbedingt verurteilt sehen wollen.

Dass so etwas im Kanton Zürich möglich ist, erstaunt nicht. Ich geriet damals ins Visier der Medien und der Staatsanwaltschaft, weil ich SVP-Mitglied und Schulpfleger war. Die politischen Gegner, welche mich aus der Schulpflege haben wollten, kamen aus den Reihen der Grünen und Roten. Die Jungen Grünen hetzten damals mit zwei Medienmitteilungen gegen mich. Zufälligerweise ist der Justizdirektor des Kantons Zürichs ebenfalls ein Grüner. Auch der Präsident der Justizkommission des Zürcher Kantonsrats ist ein Grüner und der damalige Polizeivorsteher der Stadt Zürich war ebenfalls ein Grüner. Der aktuelle Polizeivorsteher ist von der Alternativen Liste, also einer Linksaussengruppierung. Entsprechend linkslastig besetzt dürfte auch die Zürcher Staatsanwaltschaft sein. Somit erstaunt es nicht, dass es zu dieser völlig überissenen und unverhältnismässigen Aktion von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen mich kam.

Verfahren im Kanton St. Gallen

Im starken Kontrast zu der eben erzählten Geschichte aus dem Kanton Zürich, läuft es im ländlichen Kanton St. Gallen ganz anders ab. Im September 2013 wurde im Rheintaler Boten ein Inserat publiziert, in welchem eine Wohnung mit dem Vermerk „keine CH“ zum vermieten angeboten wurde. Der Mann, der dieses aufgab, äusserte sich anschliessend in einer Zeitung negativ über „Schweizer“. Einige Medien nahmen das Thema verhalten auf. Die Zeitung 20min zitierte Doris Angst, die Präsidentin der eidgenössischen Komission gegen Rassismus, wie folgt:

Quelle
Quelle

Ich machte daraufhin am 6. September 2013 die Staatsanwaltschaft St. Gallen darauf aufmerksam. Weil diese trotz Hinweis ganz offensichtlich nichts unternahm, reichte ich am 11. September 2013 eine Strafanzeige gegen diesen Vermieter ein. Einen Tag später reichte neben mir ein Herr Kurt Koller ebenfalls eine Strafanzeige gegen diesen Vermieter ein.

Schliesslich am 6. November 2014, also rund 14 Monate später, erhielt ich von der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Nichtanhandnahmeverfügung. Aus dieser Nichtanhandnahmeverfügung geht hervor, wie die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Dies vorweg, es gab weder eine Verhaftung, noch eine Hausdurchsuchung und es wurden auch keine Gegenstände beschlagnahmt. Der Beschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft noch nicht einmal als Beschuldigter einvernommen. Nachdem der Beschuldigte wahrscheinlich am Telefon gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, dass er das alles nicht so gemeint habe, beschränkte sich die Staatsanwaltschaft darauf den Beschuldigten schriftlich, also wahrscheinlich per Brief, als Auskunftsperson zur Sache zu befragen. Der Beschuldigte hatte dadurch die Möglichkeit sich seine Antworten sehr gut zu überlegen und für die Beantwortung der Fragen Hilfe von Dritten beizuziehen. So nachlässig wurde in diesem Fall ermittelt! Der Staatsanwaltschaft genügten die Ausreden des Beschuldigten, den sie als Auskunftsperson schriftlich befragt hatte, um eine Nichtanhandnahme zu verfügen. Einen extremeren Kontrast zum Vorgehen der Zürcher Staatsanwaltschaft im vorhin beschriebenen Fall gibt es wohl kaum. Doch damit ist die Geschichte natürlich nicht zu Ende.

Herr Koller reichte am 11. November 2014 völlig zu Recht eine Beschwerde gegen diese lächerliche Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft ein. Ich reichte meine Beschwerde am 12. November 2014 ein.

Was geschieht, wenn Gerichte unliebsame Beschwerden abwürgen wollen, zeigt die Antwort der St. Galler Strafkammer, welche Herr Koller heute erhalten hat. Die Strafkammer des Kantons St. Gallen fordert Herr Koller auf eine Prozesskaution von CHF 1’000.00 innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Sollte er dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird seine Beschwerde als hinfällig betrachtet. Das in einem Strafverfahren wegen mutmasslicher Rassendiskriminierung! Wenn hingegen Journalisten beim Zürcher Obergericht gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster klagen, müssen sie keine Kaution zahlen. Es ist schon interessant, was für eine Willkür hier herrscht. Laut Gesetz, KANN eine Kaution verlangt werden, muss aber nicht.

Ich werde wahrscheinlich morgen genau dasselbe Schreiben erhalten. So einfach machen es sich die St. Galler Behörden und das bei einem Strafverfahren, bei dem es um die Antirassismusstrafnorm geht. Das Urteil des St. Galler Gerichts wird wahrscheinlich in eine ähnlich skandalöse Richtung gehen, wie die Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Ich habe mit dem Kanton Luzern die Erfahrung gemacht, dass Gerichte solche Schreiben versenden, wenn sie nicht gewillt sind, eine Beschwerde gutzuheissen. Auf diese Weise versuchen sie Beschwerden loszuwerden, die sie kaum mit nachvollziehbaren Argumenten abweisen können.

PS: Ich bedanke mich hiermit bei Herrn Koller für die Erlaubnis seine Beschwerde und den Brief der Anklagekammer an ihn, auf diesem Blog publizieren zu dürfen. Es bräuchte mehr Menschen, die sich wie Herr Koller und ich, gegen die Justizwillkür im Schweizer Rechtsstaat zur Wehr setzen und bei Missständen nicht einfach wegschauen. Der Anwalt, welcher sich für Kosovaren gegen die SVP einsetzt, hat sich übrigens in diesem Verfahren nicht für Schweizer engagiert.

Diskriminierung von Schweizern in der Schweiz erlaubt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. November 2014 | 2.855 mal gesehen

Wer in der Schweiz seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten will, darf das. Zumindest wenn es nach der St. Galler Staatsanwaltschaft geht. Diese hat jüngst ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung gegen einen Mann eingestellt, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte und sich öffentlich pauschal negativ über Schweizer äusserte.

Quelle
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Der Mann sagte bei der Einvernahme aus, dass er mit Schweizer Mietern, die ihm vom Sozialamt vermittelt worden seien, schlechte Erfahrungen gemacht habe. Deshalb habe er der Disponentin des Rheintaler Boten gesagt, er wolle keine Schweizer Mieter, weil er negative Erfahrungen damit gemacht habe, und das solle sie ins Inserat schreiben. Was wie eine Ausflucht klingt, war für die St. Galler Staatsanwaltschaft Anlass den Beschuldigten nur „schriftlich“ als „Auskunftsperson“ einzuvernehmen und das Strafverfahren anschliessend einzustellen.

Anders beurteilen Schweizer Behörden die Sachlage jedoch, wenn ein Schweizer Beschuldigt wird. Im Kanton Zürich wurde ein Mann von der Staatsanwaltschaft verhaftet, nachdem er in den Medien diffamiert worden war. Auch wenn der gerne von den Medien zitierte Rechtsanwalt D. G. eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung aufgrund des inzwischen berühmten „Kosovaren-Inserats“ gegen die SVP einreicht, wird die Sache ganz anders beurteilt.

Quelle
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Schweizern werden in der Schweiz ganz offensichtlich nicht die gleichen Rechte eingeräumt wie Kosovaren. Das ist wieder einmal typisch, für die Vertreter unseres Rechtsstaats. Die Schweiz hat definitiv eine ungerechte Zweitklassenjustiz. Dies zumindest was das Antirassismusgesetz angeht.

Hier noch die Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft, um die es in diesem Artikel geht. Ich sehe in dieser Nichtanhandnahmeverfügung den Versuch der St. Galler Staatsanwaltschaft eine in einem Rechtsstaat übliche gerichtliche Beurteilung zu verhindern.

Ich werde eine Beschwerde einreichen, denn verarschen lasse ich mich nicht!

NACHTRAG VOM 11.11.2014

Ich habe die Beschwerde jetzt geschrieben. Der halbe Feierabend ist dafür draufgegangen. Sie geht morgen per Einschreiben nach St. Gallen. Überlegungen meinerseits: Die Befragung durch die Polizei erfolgte zunächst mündlich. Weil er aussagte, er hätte die Absolution von einer Person der Zeitung erhalten, wurde er  anschliessend von der Staatsanwaltschaft lediglich noch schriftlich als „Auskunftsperson“ und nicht etwa als „Beschuldigter“ befragt. Diese Vorgehensweise ist nicht korrekt. Im Kanton Zürich würde ein Sondereinsatzkommando ausrücken um die beschuldigte Person zu verhaften, um in deren Haus oder Wohnung eine Razzia durchzuführen und um Computer und Smartphones zu konfiszieren. Der Beschuldigte konnte sich bei der schriftlichen Befragung hingegen von Drittpersonen, womöglich gar anwaltlich beraten lassen um die Fragen der Staatsanwaltschaft in aller Seelenruhe zu beantworten. Es ergibt keinen Sinn aufgrund von schlechten Erfahrungen mit ein paar Sozialhilfeempfängern keine Wohnungen mehr an Schweizer vermieten zu wollen. Es sind ja nicht nur Schweizer Sozialhilfeempfänger. Ausserdem hat er gemäss einer Boulevardzeitung die folgenden pauschalen Aussagen über Schweizer getätigt. Stellt euch einmal vor er hätte sich so über bestimmte andere Personengruppen geäussert:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»
 «Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind   ruhig und bezahlen regelmässig.»

Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, dass bei Art. 261bis StGB nur die „Verweigerung einer Dienstleistung“ zu beurteilen ist, ist grundfalsch. Indem der Beschuldigte eine ganze Personengruppe mit einzelnen Menschen gleichsetzt, mit denen er schlechte Erfahrungen gemacht hat, setzt er diese Personengruppe herab. Indem er „keine CH“ schreibt, diskriminiert er diese Personengruppe. Das ist eindeutig. Als Angehöriger der diskriminierten Personengruppe verlangte ich vom Rechtsstaat, das er das Verfahren korrekt durchführt. Ansonsten muss ich annehmen, dass wir in der Schweiz eine Zweiklassenjustiz haben.

NACHTRAG VOM 12.11.2014

Hier noch meine Beschwerde gegen die fragwürdige Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft