Der Schweizer Rechtsstaat ist idiotisch

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. November 2014 | 1.636 mal gesehen

Geld hat in der Schweizer Rechtsprechung einen wichtigeren Stellenwert als Gerechtigkeit. Dementsprechend hat Gerechtigkeit in der Rechtsprechung von Schweizer Gerichten Seltenheitscharakter.

Wer kein Geld hat, kommt im idiotischen Schweizer Rechtsstaat nicht weit. Dies obwohl die unentgeltliche Prozessführung ein verfassungsmässiges Recht ist. So heisst es im Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Dass diese Garantie in der Bundesverfassung nicht viel wert ist, wird jedem klar, der ohne Rechtsschutzversicherung in die Mühlen unserer inkompetenten Justiz gerät. Wer meint, das  Problem mit einer Rechtsschutzversicherung locker lösen zu können irrt. Rechtsschutzversicherungen sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen. Als solche sind sie nicht dazu verpflichtet, jemanden zu versichern. Abgesehen davon kann es ja nicht sein, dass ein Rechtsstaat die Möglichkeit Prozesse zu finanzieren von privat geführten Wirtschaftsunternehmen abhängig macht.

Dass der Schweizer Rechtsstaat idiotisch und von Inkompetenz geprägt ist, zeigt das Unvermögen der Justizbeamten, festzustellen wann jemand nicht mehr über genügend Mittel verfügt um seine Rechte im ineffizienten Justizapparat geltend zu machen. In der Bundesverfassung heisst es zwar klipp und klar und für jeden verständlich, dass Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wer nicht mehr über genügend Mittel verfügt um sein Rechtsbegehren geltend zu machen, doch das sind nichts als leere Worte.

Irgendein ein bürgerlicher Theoretiker und Sparfuchs hat die Formulierung in der Bundesverfassung so umgeändert, dass nur noch unentgeltliche Rechtspflege erhält, wer Sozialhilfeempfänger ist. Das ist jedoch eine Pervertierung des Artikels, welche der Sache bei weitem nicht mehr gerecht wird.

Denn es können auch überdurchschnittlich gut verdienende Mittelständler in die Lage kommen, dass sie nicht mehr über die erforderlichen Mittel verfügen um ihre Rechte im Rechtsstaat geltend zu machen. Wie das geht? Angenommen Sie verdienen im Monat netto CHF 10’000.00. Okay, damit sind sie wahrscheinlich tatsächlich noch in der Lage Prozesskosten zwischen CHF 300 und CHF 13’000 zu bezahlen. Sie liegen übrigens oft im mittleren vierstelligen Bereich oder höher. Bei CHF 300 liegen sie sehr selten. Selbstverständlich kann jemand, der CHF 10’000 verdient eine Prozesskaution von CHF 5000.00 und Anwaltskosten von CHF 15’000 bezahlen. Doch was, wenn er gleichzeitig gegen mehrere Verbrecher vorgehen muss? Es sollte eigentlich jedem klar, dass ein Opfer von mehreren Verbrechern, selbst wenn es einigermassen gut verdient, nicht einfach so ohne weiteres z.B. zehnmal CHF 25’000 also CHF 250’000 zahlen kann.

Den Schweizer Justizbeamten leuchtet das leider nicht ein. Sie sind nämlich nicht in der Lage zu merken, dass da einer gleichzeitig mehrere Prozesse zu finanzieren hat. Sie kapieren es selbst dann noch nicht, wenn man es ihnen explizit mitteilt. Es wird in der Schweiz jeder Fall einzeln angeschaut und für sich alleine beurteilt. So läuft es eben in einem idiotischen Rechtsstaat, bei dem das Geld vor der Gerechtigkeit kommt.

Dass dagegen nichts unternommen wird, liegt an einer idiotischen bürgerlichen Politik, unter welcher vor allem Bürgerliche zu leiden haben. Mir ist aufgefallen, dass viele Menschen in diesem Land keine Ahnung von Recht und Gesetz haben. Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass bislang kaum jemandem aufgefallen ist, wie kantonale Sparpolitiker und Beamte verfassungsmässige Rechte zuungunsten der Bürger  und zulasten der Gerechtigkeit uminterpretiert haben.

Viele mögen ja das amerikanische Justizsystem verhöhnen, doch es ist dem schweizerischen Justizwesen in vielem haushoch überlegen. In den USA werden die Opfer geschützt, in der Schweiz die Täter.  Das ist der grundlegende Unterschied.

Schweizer Justizbeamte sind darauf abgerichtet ungerechte Vergleiche zugunsten der Täter und zulasten der Opfer anzustreben.