Kriegsverbrechen in Nablus

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Dezember 2014 | 1.812 mal gesehen

Israelische Soldaten haben kürzlich in Nablus, im palästinensischen Autonomiegebiet, wieder ein Kriegsverbrechen begangen. Sie erschossen bei einem Einsatz gegen Steinewerfer kaltblütig einen palästinensischen Jugendlichen. Diese Tat ist kein Einzelfall. Vor Jahren haben die Israelis ebenfalls in Nablus einen 17 jährigen Steinewerfer erschossen. Weiter haben die Israelis in Nablus einen Flüchtenden erschossen. Wahrscheinlich haben sie ihm feige in den Rücken geschossen. Sicherlich gibt es noch zahlreiche weitere von Israelis verübte schwere Menschenrechtsverletzungen bzw. Kriegsverbrechen dieser Art. Der oder die Täter werden wahrscheinlich trotzdem ungeschoren davonkommen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass sie von der israelischen Regierung für dieses Verbrechen noch einen Orden erhalten.

Ich finde es eine verdammte Schweinerei, was sich die Israelis da erlauben. Doch wo bleibt der Aufschrei derjenigen die sonst gerne die Empörten spielen? Wieso schweigen da die Schawinskis auf dieser Welt? Was würde wohl geschehen, wenn die Zürcher Stadtpolizei bei 1. Mai Krawallen oder Tanz-dich-frei Krawallfesten mit scharfer Munition auf die Linksextremen schiessen würde? Es würde wahrscheinlich ein Aufschrei durch die EU und durch die Schweiz gehen und die Verantwortlichen würden vor Gericht gestellt. Wenn Israelis so etwas palästinensischen Jugendlichen antun, gibt es höchstens ein paar Schlagzeilen und damit hat es sich.

Es wäre an der Zeit, dass die Amerikaner den Israelis erklären, dass es nicht nötig ist mit Sturmgewehren auf Kinder und übermütige Jugendliche sowie Menschen auf der Flucht zu schiessen. Es gibt andere Möglichkeiten. Denkbar sind Gummigeschosse bzw. Granaten, die mit Gummikugeln gefüllt sind. Diese Granaten kommen aus den USA und werden Stingball Grenades genannt. Sie werden unter anderem zur Niederschlagung von Gefängnisrevolten und bei Anti-Terroreinsätzen und Geiselnahmen eingesetzt. Der folgende Dokumentarfilm zeigt wie:

Der folgende Dokumentarfilm zeigt, wie nicht-tödliche Waffen militärisch eingesetzt werden können. Es ist völlig inakzeptabel, dass Israelis scharf auf jugendliche Steinewerfer schiessen. Sie könnten die Jugendlichen locker mit Stingball Grenades oder anderen nicht-tödliche Waffen vertreiben und überwältigen. Es keinen Grund für Kriegsverbrechen wie in Nablus.

Waffen wie Stingball Grenades und weiter entwickelte Systeme wären auch für den Einsatz bei 1. Mai-, Tanz-dich-frei- und Reclaim the Streets-Krawallen geeignet.

Über die verkappten Deutschen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Dezember 2014 | 1.916 mal gesehen

Im Gegensatz zu den stolzen Bajuwaren, haben viele Alemannen ihre Herkunft vergessen. So erstaunt es nicht, dass viele Deutschschweizer unter einem ausgeprägten Minderwertigkeitskomplex leiden, wenn sie in den Norden blicken. Das ist bedauerlich, denn die Deutschschweizer stammen weitgehend von Alemannen ab. Die Alemannen waren ein Volk, das aus dem Norden kam. Ursprünglich stammten sie wie die Wikinger wahrscheinlich sogar aus Skandinavien. Sie hatten eine Runenschrift, beteten Wotan an, glaubten an Walhalla und sprachen einen althochdeutschen Dialekt, aus dem die Deutschschweizer und die schwäbischen Dialekte hervorgegangen sind.

Die Alemannen waren ein kriegerisches Volk, sie wurden aber wie die Bajuwaren in Bayern und die Langobarden in der Lombardei bzw. in Norditalien schliesslich von den zahlenmässig überlegenen Franken besiegt. Vielleicht stammt der Minderwertigkeitskomplex ja auch von dieser Niederlage bzw. der Tatsache, dass die Alemannen ein kleinerer germanischer Stamm waren ab. Fakt ist, dass eigentlich kein Grund für diesen Komplex besteht. Denn immerhin werden auch die übrigen Deutschen im Französischen und Spanischen als Alemannen und nicht etwa als Sachsen, Bajuwaren, Friesen etc. bezeichnet. In den Augen der Franken waren die Alemannen also ein Sinnbild für das Deutsche!

Für unsere schweizerisch-alemannischen Dialekte müssen wir uns sicher nicht schämen. Sie sind Ausdruck unserer Kultur. Schämen müssen wir uns nur dann, wenn wir unsere Kultur vergessen. Hochdeutsch ist eine künstliche Schriftsprache, die früher kein einziger germanischer Stamm gesprochen hat. Deutsche, die in Schriftsprache sprechen, verbergen damit ihre Herkunft. Jeder Ausländer, der Deutsch lernt, spricht Hochdeutsch. Dialekte sind mehrheitlich den Einheimischen vorbehalten. Wer sie verstehen will, der muss die Kultur verstehen.

Ich stamme aus dem St. Galler Rheintal. Wir nennen Matsch „Pflutsch“. Offenbar kommt der Ausdruck „Pflutsch“ sogar im südbadischen Raum vor. (Quelle) Das belegt den alemannischen Ursprung des Wortes „Pflutsch“.

Highlight auf Petersplatz in Rom

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Dezember 2014 | 1.947 mal gesehen

Am Petersplatz vor dem Vatikan in Rom ereignete sich heute ein Spektakel, welches die Aufmerksamkeit der Medienöffentlichkeit auf sich zog. Sehr zum Entsetzen der Gläubigen, zeigte sich eine hübsche Frau wie Gott sie schuf und nahm sich eine Jesusfigur zur Brust. Es dürfte in Rom das Highlight des Tages gewesen sein.

Frau zeigte sich wie Gott sie Schuf auf dem Petersplatz
Frau zeigte sich wie Gott sie schuf auf dem Petersplatz

Sicherheitskräfte verhafteten die Frau und brachten sie weg. Jesus hätte sich dieser Frau sicher angenommen und sich angehört, was sie zu sagen hat.

Weihnachten ist ein Opferkult

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Dezember 2014 | 2.135 mal gesehen

Jedes Jahr müssen für das Weihnachtsfest mehrere Millionen Tannenbäume ihr Leben lassen. Weihnachten ist damit ein regelrechter Opferkult. Die Anhänger des Weihnachtskults versammeln sich an Weihnachten um einen sterbenden Baum und huldigen ihrem Gott. Sie empfinden dabei Augenblicke der Freude und Besinnlichkeit.

Vor Weihnachten wird kräftig dem Mammon gehuldigt um die Kassen der Händler durch den Kauf von Geschenken zu füllen. Vom wiedergeborenen Gott, den sie anbeten, ist überliefert, dass er keine Geldwechsler bzw. Geldhändler in der Nähe des Tempels zu Ehren seines Vaters wollte. Auch die Ablasshändler haben an Weihnachten Hochkonjunktur! Mit Spendenbriefen appellieren Sie an das Gewissen der Spender, die dieses mit der Gabe von Spenden beruhigen. Groteske Kulte haben nicht ewig Bestand aber viele Gesichter.

Wie Staatsanwälte einen mutmasslichen Rassisten verteidigen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2014 | 2.440 mal gesehen

Es ist schon ungeheuerlich wie willkürlich im Rechtsstaat Schweiz das Anti-Rassismusgesetz ausgelegt wird. Wenn die linksgrüne Rasselbande mit tatkräftiger Unterstützung linker Journalisten einem Bürgerlichen etwas vorwerfen, handelt die Staatsanwaltschaft unverzüglich. Wenn dann aber ein türkischer Einwanderer Schweizer diskriminiert, dann wollen Staatsanwälte das Verfahren einstellen ohne vorher richtig ermittelt zu haben. Der Rechtsstaat Schweiz ist ein fertiger Sauladen! Er ist ein ungerechtes Justiztheater, bei dem eine Justizposse die Nächste jagt. Es besteht dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik um die gravierenden Missstände im Rechtsstaat Schweiz zu beheben. Staatsanwälte, die ihren Job nicht richtig machen, gehören auf der Stelle des Amtes enthoben und sofern nötig, wegen ungetreuer Amtsführung strafrechtlich verfolgt.

Ihr erinnert euch sicher noch an den Fall des Vermieters, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wolle. Dies weil er mit „Schweizern“ schlechte Erfahrungen gemacht habe, wie er gegenüber Medien aussagte.

Begründung des Angeklagten für sein Inserat
Begründung des Beschuldigten (Quelle)

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen blieb zunächst untätig und wurde erst halbherzig aktiv nachdem ich am 11. September 2013 eine Strafanzeige einreichte. Kurz danach reichte auch ein zweiter Kläger eine Strafanzeige ein. Die Ermittlungen beschränkten sich auf eine mündliche Befragung durch die Polizei und eine schriftliche Befragung durch die St. Galler Staatsanwaltschaft. Wobei der Beschuldigte bei der schriftlichen Befragung durch die Staatsanwaltschaft lediglich als „Auskunftsperson“ einvernommen wurde, was bereits den Rückschluss zulässt, dass voreingenommen ermittelt wurde.

Meiner Meinung nach hat die Staatsanwaltschaft halbherzig und voreingenommen ermittelt. Deshalb erstaunt es mich nicht, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellte, nachdem der Beschuldigte schriftlich aussagte, dass er das doch alles nicht so gemeint habe.

Sowohl ich als auch der andere Kläger erhoben daraufhin Beschwerde bei der St. Galler Beschwerdeinstanz. Diese forderte daraufhin die St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme auf. Die Stellungnahme der leitenden Staatsanwältin des Untersuchungsamts Altstätten der St. Galler Staatsanwaltschaft liegt nun vor. Sie ist absolut lächerlich. Die Staatsanwältin fasst ihren Job offensichtlich als Verteidigerin des Beschuldigten auf, dies bei einem Rassismusverfahren!

Die Tat des Beschuldigten ist nach Sicht der St. Galler Staatsanwaltschaft als “pflichtwidrige Unvorsichtigkeit” anzusehen. Dies, da es dem Beschuldigten nach Aussage in der schriftlichen Befragung als Auskunftsperson eben nicht um eine generelle Herabsetzung gegangen sei. Er habe lediglich die schlechten Erfahrungen, die er mit mittellosen Schweizern gemacht habe, nicht wiederholen wollen.

Ich halte die schriftliche Aussage des Beschuldigten nicht für glaubwürdig und bin der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft richtig hätte ermitteln müssen. Wo in einem Strafverfahren Zweifel bestehen, darf eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren nicht einfach mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellen. Diese Zweifel konnte die Staatsanwaltschaft mit ihrer schriftlichen Befragung des Beschuldigten nicht ausräumen! Im Zweifel hat ein Gericht zu urteilen. Trotzdem hat die St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach eigenmächtig eingestellt. Zu einer richtigen Ermittlung gehört zumindest eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten unter Anwesendheit der Nebenkläger, sofern diese das wünschen. Dieselbe Staatsanwaltschaft verlangt übrigens in einem anderen Verfahren, welches lediglich ein Antragsdelikt ist, sogar von einem Kläger eine persönliche Einvernahme! Wie kommt sie also darauf, dass sie bei einem Offizialdelikt darauf verzichten kann? Vergehen gegen das Anti-Rassismusgesetz sind Offizialdelikte.

Meine Beschwerde, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde, weil der wegen Rassismus Angezeigte, lediglich mündlich von der Polizei bzw. schriftlich als “Auskunftsperson” von der STA befragt wurde, wurde einfach mit dem Vermerk weggewischt, dass dies nicht für eine Beschwerde reiche.

Ich halte das für unerhört und inkazeptabel. Es ist wirklich ein Jusitztheater, welches hier veranstaltet wird. Wenn einer ums Verrecken verurteilt werden soll, dann schickt die Staatsanwaltschaft auch einmal morgens um 6 Uhr ein Polizeikommando zum Beschuldigten nachhause, stellt dessen Wohnung auf den Kopf und lässt diesen verhaften. Dies ohne Beweise vorliegen zu haben. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Verurteilung will, ermittelt sie einfach nicht richtig. So läuft das im Rechtsstaat Schweiz. Es ist im höchsten Masse unbefriedigend.

Am Ende müssen dann noch die Kläger dafür bezahlen, dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen ihren Job nicht richtig gemacht hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie von der St. Galler Anklagekammer eine Reinwaschung erfahren. Ich gehe jedenfalls schwer davon aus, denn so beschissen funktioniert unsere lächerliche Justiz. Es ist leider eine Tatsache.

Auch der Kanton Zürich hat ein Justiztheater

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Dezember 2014 | 1.833 mal gesehen

Wie ihr sicher wisst, gibt es noch zahlreiche diffamierende Artikel über mich im Internet. Diese Artikel sind nicht immer noch im Internet weil sie etwa gar stimmen würden oder ich mir das gefallen lassen will. Sie sind immer noch im Netz weil der Schweizer Rechtsstaat Täter vollumfänglich schützt und das Schweizer Justizwesen eine Farce ist. Aus finanziellen Gründen bin ich als juristischer Laie gezwungen die Verfahren selbst zu führen. In Zürich haben mir die Gerichte bei meinen Anträgen auf unentgeltliche Prozessführung einfach die Anwaltskosten aus der Berechnung für den monatlichen Notbedarf gestrichen. Sprich die muten mir zu ohne Anwälte Verfahren gegen Gegner zu führen, die sich anwaltlich vertreten lassen. Einer der Täter lässt sich sogar von Hans Wiprächtiger verteidigen. Wiprächtiger ist ein bekannter ehemaliger Bundesrichter, der schon öfters in den Medien erwähnt wurde. Laut NZZ soll er Christoph Blocher mit Silvio Berlusconi verglichen haben, was neben seiner SP-Zugehörigkeit Rückschlüsse auf seine politische Positionierung zulässt. Ich finde es eine Schweinerei sondergleichen, das man mich als juristischen Laien ohne anwaltlichen Beistand gegen Täter antreten lässt, die sich anwaltlich vertreten lassen. Die können es sich ja leisten, denn die Prozesse muss ja ich vorfinanzieren. Mit fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit hat das rein gar nichts mehr zu tun.

Ich bin gegen zahlreiche Täter sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgegangen. Mit dem Ergebnis, dass ich mittlerweile mit zahlreichen Verfahren konfrontiert bin und eine Menge Geld ausgeben musste.

Entweder hatte bzw. habe ich es mit inkompetenten und voreingenommenen Staatsanwälten zu tun, die nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen oder aber mit Richtern, die nicht kapiert haben, was mir eigentlich angetan wurde.

So erstaunt es auch nicht, dass mir als Kläger Prozesskostenvorschüsse im fünfstelligen Bereich auferlegt wurden obwohl das Gericht selber festgestellt hat, dass ich diese eigentlich gar nicht bezahlen kann.

Bezirksgericht Uster stellt fest, dass ich die verlangten Prozesskostenvorschüsse nicht bezahlen kann
Bezirksgericht Uster stellt fest, dass ich die verlangten Prozesskostenvorschüsse nicht bezahlen kann

Es ist  in der Schweiz eben üblich, dass Opfer zuerst einmal den Prozess vorfinanzieren müssen, ehe sie ihre Rechte in diesem Rechtsstaat wahrnehmen können. Dies obwohl Artikel 29, Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung folgendes besagt:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Das Bezirksgericht Uster hat verfügt, dass ich die mir auferlegten Prozesskosten in Raten abbezahlen soll. Das Zürcher Obergericht stützt diesen absurden Entscheid und argumentiert mit finanzpolitischen Verordnungen und weiteren dummen Ausflüchten, die es dem Kanton Zürich ermöglichen zulasten seiner Bürger Geld zu sparen.

Das Bezirksgericht hat überdies verfügt, dass die von mir angestrengten Verfahren erst weitergeführt werden, wenn ich als Kläger die hohen von mir verlangten Prozesskostenvorschüsse gezahlt habe.

Das ist natürlich ideal für die Täter. Dies, zumal die Persönlichkeitsverletzungen solange weiterhin zu meinen Lasten im Internet und ausserhalb des Internets verbreitet werden können. Ausserdem kann ich mich aufgrund der Tatsache, dass ich jedes Verfahren vorfinanzieren muss, nicht gegen alle Täter wehren. Dies weil ich natürlich nicht x-Verfahren vorfinanzieren kann, die alle, überspitzt gesagt, ein halbes Menschenleben dauern. Damit schützt der Rechtsstaat einmal mehr die Täter.

Angesicht solcher Zustände im Schweizer Rechtsstaat ist es natürlich nicht verwunderlich, wenn das Gericht mit der Sistierung des Verfahrens noch zusätzlich Rücksicht auf die Täter nimmt. Das zeigt der folgende Auszug aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Usters:

Dieses Gericht will mir als  Kläger gar nicht helfen, es ist auf den Täterschutz bedacht.
Dieses Gericht will mir als Kläger gar nicht helfen, es ist auf den Täterschutz bedacht.

Da mir der Rechtsstaat die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und mich versucht mit hohen Prozesskostenforderungen über Jahre hinaus auf dem Existenzminimum zu halten, kann ich mir natürlich auch keinen Anwalt mehr leisten. Das Gericht hat in meiner Berechnung des monatlichen Notbedarfs die Anwaltskosten kurzerhand gestrichen. Ich muss als Kläger also sowohl das Verfahren alleine finanzieren und meine Anliegen als juristischer Laie auch noch selber vertreten. Die Täter können hingegen gelassen zuwarten bis ich die hohen Prozesskosten bezahlt habe und darauf hoffen, dass es mir nicht gelingt. Ausserdem können sie sich sogar ehemalige Bundesrichter als Verteidiger leisten. Die meisten meiner Gegner haben einen Anwalt, ich kann aus finanziellen Gründen leider nicht für jedes Verfahren einen Anwalt aufbieten. Damit ist natürlich von vorneherein ein faires Verfahren verunmöglicht. Dies wegen Schweizer Gerichten, die das zulassen.

Ich habe den Eindruck, dass die Zürcher Justiz versucht meine Position als Kläger im Vorfeld von Verfahren zu schwächen. Dies um so meine Chancen auf Prozesserfolg zu mindern. Es ist eine fertige Schweinerei. Ich halte unter anderem deshalb vom Schweizer Rechtsstaat und seinen Vertretern rein gar nichts mehr. Viele Staatsanwälte in diesem Land sind voreingenommene und parteiische Amateure und viele Richter sind fertige Theoretiker, die im Elfenbeinturm sitzen und gar nicht wissen, was sie da eigentlich anrichten.

PS: Das Bild zeigt einen Prozesskostenvorschuss von CHF 4’000.00. Das mag jetzt für sich alleine nicht als besonders hoch erscheinen. Es gilt hier jedoch zu berücksichtigen, dass ich bereits im Vorfeld für den Friedensrichter Kosten von über CHF 500.00 hatte und zudem natürlich wesentlich mehr Verfahren mit teilweise noch höheren Prozesskostenvorschüssen am Hals habe. Ich bin eine Einzelperson, welche sich alleine gegen hunderte von Akteuren wehren muss und vom Rechtsstaat im Stich gelassen wird.

Wann hat Roger Schawinski endlich Sendepause?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Dezember 2014 | 2.802 mal gesehen

Roger Schawinski ist bekannt dafür, dass er in seiner Talkshow im Schweizer Fernsehen gerne viel redet und seine Gäste mit primitiven Provokationen aus der Reserve lockt. Ich schaue die Sendung von Roger Schawinski selten, weil mir der oberflächliche und provokative Diskussionsstil von Schawinksi sehr missfällt.  In die Sendung vom vergangenen Montag hatte Schawinski den Satiriker Andreas Thiel eingeladen. Die Diskussion wurde von Anfang an durch den gehässigen und aggressiven Diskussionsstil von Schawinski geprägt. Bei der Diskussion ging es um Äusserungen von Andreas Thiel über Mohammed und den Islam. Der Vielschwätzer Schawinski war über Thiels Aussagen dermassen empört, dass er seine Fassung verlor und sich vor laufender Kamera gleich selber disqualifizierte. Es ist inakzeptabel wie Roger Schawinski mit Andreas Thiel umgegangen ist. Medienberichten zufolge soll Schawinski den Satiriker Thiel hinter der Kamera gar als Arschloch beschimpft haben. Wenn das stimmt, so muss es Konsequenzen haben. Es kann nicht sein, dass ein Moderator eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders so mit seinen Gästen umgeht. Von einem Kommunikationsprofi, der schon mehrere Jahre im Geschäft ist, darf definitiv mehr Stil erwartet werden. Die Sendung von Schawinski gehört abgesetzt. Es schlimm, dass ein Mann wie Schawinski beim Schweizer Fernsehen arbeiten und zu den besten Sendezeiten seinen oberflächlichen und beleidigenden Senf verbreiten darf. Es gäbe definitiv fähigere Moderatoren als Schawinski. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass das Schweizer Fernsehen mit Roger de Weck an der Spitze Konsequenzen zieht. Leute wie Roger Schawinski geniessen in der Schweiz eine gewisse Narrenfreiheit und Vorzugsbehandlung.

Arschloch
Schawinski soll Thiel als Arschloch beschimpft haben! Quelle

Thiel war in der Diskussion Schawinski sowohl intellektuell als auch rhetorisch überlegen. Zu Beginn versuchte Schawinski Thiel abzuqualifizieren, indem er zunächst in empörtem Ton aufzählte was Thiel in der Weltwoche geschrieben hatte und danach die Frage in den Raum warf, was ihn dazu qualifiziere bzw. was er von der Sache verstehe. Dann stellte er Thiel die unverschämte Frage wer er sei. Thiel konterte gelassen indem er Schawinski sagte, dass er der Andreas sei und zurückfragte wer er, also Schawinski, sei. Das war ein ausgezeichneter Konter auf die erste Attacke von Schawinski. Dieser reagierte darauf verblüfft und sagte unbeholfen, dass er die Fragen stelle. Damit zeigt Schawinski, dass er besser austeilen als einstecken kann.

Dann führte Thiel den überheblich, emotional und gehässig wirkenden Schawinski vor. Er erklärte ihm auf ruhige, überlegte und überlegene Art den Unterschied zwischen Journalismus, oberflächlichem Boulevardjournalismus sowie dem Alten Testament und dem Neuen Testament. Er  zeigte ihm auf, dass es in der Schweiz um die Sache geht. Den Unterschied zwischen dem Alten und dem Neuen Testament mit dem zornigen und strafenden Gott und dem barmherzigen Gott musste ich früher in ähnlichen Diskussionen auch jeweils unkundigen Gesprächspartnern erklären. Für mich war das ein déjà-vu. Es ist erstaunlich, dass Schawinski als Jude nicht wusste, dass das Alte Testament aus einer ganz anderen Epoche als der Koran stammt. Das Alte Testament stammt aus einer jüdischen vorchristlichen Periode und der Koran aus auch einer nachchristlichen Zeit als das weströmische Reich schon längst untergegangen war. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass der überhebliche wirkende Schawinski offenbar nicht einmal das wusste. Geschichte scheint jedenfalls nicht zu den Stärken von Schawinski zu gehören. In der Diskussion wurde schnell klar, das Schawinski nicht viel vom Koran weiss. Zunächst behauptete Schawinski noch grossspurig er hätte den Koran weitestgehend gelesen. Nachdem Thiel ihn vorfgeführt hatte, musste Schawinski eingestehen, dass er den Koran nicht gelesen hat.

Schawinski scheint ein Mensch zu sein, der meint alles besser als andere zu wissen. Er nimmt für sich das Recht heraus anderen aus einem moralischen Gesichtspunkt heraus eine Standpauke zu halten. Dies obwohl er vom jeweiligen Thema ganz offensichtlich kaum Ahnung hat. So empörte er sich auch in der Sendung lauthals und hielt Thiel eine regelrechte Standpauke, bei der er Thiel mit IS-Mördern verglich. Das ist absolut daneben und lässt am Realitätsbewusstsein von Schawinski zweifeln. Aber auch hier reagierte Thiel überlegen indem er Schawinski fragte, ob er seine Gäste auch einmal reden lässt. Darauf hatte Schawinski wiederum nur einen Schwall Beleidigungen übrig. Schawinski zeigte vor laufender Kamera was schlechter Journalismus ist. Schlechter Journalismus ist, wenn der Journalist mehr redet als die Person, die er interviewen will. Das ist nicht  nur unhöflich und respektlos, es ist auch unprofessionell. Schliesslich will ja ein Journalist etwas erfahren. Das kann er aber nur, wenn er seinen Gast auch reden lässt. Mich erinnert Schawinski von der Art her an Michel Friedman. Dieser ist bei Diskussionen auch so ein hitziger und emotionsgeladener Typ wie Schawinski. Ausserdem redet auch Friedman gerne soviel wie Schawinski. Beide zeigen, wie man mit viel oberflächlichem Geplauder etwas zerreden kann.

Ich vermute, dass Schawinski seinen Kontrahenten öffentlich vor laufender Kamera heruntermachen wollte. Das ist aber gründlich in die Hose gegangen, wie die Mehrheit der Zuschauer gemerkt hat. Gemein und hinterhältig war auch, dass er Thiel einzelne aus dem Kontext gerissene Sätze vorwarf und auf diese Weise versuchte ihn als Rassisten darzustellen. Thiel konterte die niederträchtige Attacke von Schawinski jedoch souverän. Unter anderem indem er Schawinski sagte, er solle einmal seine Sendungen anschauen und eine Liste aus dem Zusammenhang gerissenen unbrauchbaren Sätzen, die er in seinen zahlreichen Sendungen von sich gegeben hat, erstellen. Anschliessend solle er sie in einer Sendung präsentieren, es würde eine sehr lange Sendung geben. Schawinski schien es nicht kapiert zu haben, was mich nicht sonderlich erstaunt.

Schaut euch die Diskussion im folgenden Film an und seht es selbst:

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Die Linke und ihre Reclaim-the-Streets Gewaltverbrecher

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Dezember 2014 | 2.298 mal gesehen

Alt-Linke wollen sich von „Reclaim the Street“ Leuten distanzieren. Früher sympathisierten die gleichen Leute mit der RAF und Mao.

In der Nacht auf Samstag veranstalteten Linksalternative unter dem Motto „Reclaim the Streets“ in der Stadt Zürich eine Krawallnacht. Die Folgen sind gravierend. Sieben Polizisten wurden verletzt, es gab unzählige eingeschlagene Fensterscheiben, ein Juweliergeschäft und mehrere Läden wurden geplündert sowie mehrere Autos und Container angezündet. Der Sachschaden beläuft sich auf über eine Million Schweizerfranken.

So sieht es aus, wenn linke Faschisten unsere Strassen für sich beanspruchen.
So sieht es aus, wenn linke Faschisten unsere Strassen für sich beanspruchen.

Bereits kurz nach der Tat versuchte sich das linke Establishment von der Tat zu distanzieren. Es liess verlauten, dass dies nichts mit Politik zu tun habe. Wer das glaubt, ist naiv. Viele Altlinke verherrlichten in den 1970 und 1980er Jahren linksgrüne Bombenleger und rote RAF-Mörderbanden. Sie sympathisierten mit Verbrechern wie Mao und Che Guevarra und verehren teilweise sogar heute noch Leute wie Marx und Engels. Viele Angehörige des heutigen linken Establishments waren in den 1970er und 1980er Jahren an Gewaltverbrechen beteiligt oder rechtfertigen sie zumindest.

Laut NZZ war die Krawallnacht vom vergangenen Samstag zudem von langer Hand geplant und keineswegs spontan. So soll es im Vorfeld mehrere Sitzungen gegeben haben.

Es hat sehr wohl mit Politik zu tun, was diese linksextremen Gewalttäter tun. Die Gewaltverbrechen gehören zu ihrem politischen Kalkül. Genauso wie der Massenmord zum Kalkül früherer Linksextremer gehörte.

Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn den Reclaim the Streets Aktivisten ein Klassenkampf vorschwebt, wie er ihnen von den menschenverachtenden roten Massenmördern vorgezeigt wurde, welche 1918 in Russland an die Macht kamen.

Der folgende Film zeigt, was ich meine. Millionenfacher Massenmord als Bestandteil des Klassenkampfs:

Erschreckend genug! Das folgende Zitat stammt nicht etwa von einem Nazi, es stammt von Friedrich Engels, einem führenden Linksextremen aus dem 19. Jahrhundert:

Der nächste Weltkrieg wird nicht nur reaktionäre Klassen und Dynastien, er wird auch ganze reaktionäre Völker vom Erdboden verschwinden machen. Und das ist auch ein Fortschritt.

Quelle: Neue Rheinische Zeitung, Nr. 194 vom 13. Januar 1849

Engels Sprach von Völkerabfällen, die vernichtet werden müssen. Er proklamierte damit Massenmord und Genozid im Namen des Klassenkampfs!

Lenin und Stalin setzten um was Marx und Engels vorgedacht hatten.

Neues vom St. Galler Justiz-Theater

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2014 | 2.001 mal gesehen

Inzwischen sollte es ja allgemein bekannt sein, dass es mit der Justiz im Kanton St. Gallen in Bezug auf Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit nicht allzuweit her ist. Ich habe kürzlich über die eigenartige Verfahrensführung eines St. Galler Staatsanwalts geschrieben. Er hat mir nun auf mein Schreiben vom 30. November 2014 geantwortet. Sein Schreiben möchte ich euch nicht vorenthalten. Ihr sollt wissen wie Schweizer Staatsanwälte arbeiten. Es ist eine Zumutung, die zum Himmel schreit. Unser Rechtsstaat ist die Steuergelder nicht wert, welche er kostet.

Kurze Zusammenfassung um was es geht:
Ein Täter hat mich öffentlich beschimpft und in meiner Ehre verletzt. Ich erstattete deshalb eine Anzeige. Die St. Galler Staatsanwaltschaft ermittelte den Täter und dieser gestand die Tat. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hielt es allerdings nicht für nötig mich darüber in Kenntnis zu setzen. Sie hielt es auch nicht für nötig das Verfahren unverzüglich, so wie laut Gesetz vorgesehen, zu Ende zu führen. Stattdessen liess sie mich monatelang im Ungewissen. Erst nachdem ich aufgrund der langen Herumtrödlerei der St. Galler Staatsanwaltschaft Akteneinsicht verlangte um zu überprüfen ob diese mit Steuergeldern finanzierten Beamten überhaupt einen Finger gekrümmt haben, erfuhr ich, dass der Täter längst ermittelt worden war. Nachdem ich das erfuhr, fragte ich mich natürlich warum mich die St. Galler Staatsanwaltschaft nicht über den Ermittlungserfolg informiert hatte bzw. das Verfahren nicht schon längst zum Abschluss gebracht hatte. Inzwischen bin ich zum Schluss gekommen, dass die eine Verurteilung des Täters verhindern wollen und deshalb nicht vorwärts machen. Ähnliche Erfahrungen habe ich bereits mit Staatsanwälten in den Kantonen Luzern und Zürich gemacht.

Nachdem ich aufgrund des neuen Kenntnisstands bei der St. Galler Staatsanwaltschaft darauf drängte, das Verfahren wie im Gesetz vorgesehen unverzüglich durchzuführen, erhielt ich eine Vorladung für eine Konfrontationsverhandlung. Derselbe Staatsanwalt, der in einem anderen Verfahren einen Täter schriftlich als Auskunftsperson einvernahm, obwohl dieser am Ort wohnt, an welchem sich auch die Staatsanwaltschaft befindet, verlangt von mir, dass ich aus Zürich anreise. Ich soll also eine Anfahrt und eine Rückreise von je 126 km auf mich nehmen damit mich der Staatsanwalt mit dem Mann konfrontieren kann, welcher mich in meiner Ehre verletzt hat. Diese Sache ist völlig unnötig und eine psychische, zeitliche und finanzielle Zumutung für mich als Opfer. Ich habe deshalb dem St. Galler Staatsanwalt einen Brief geschrieben, mich beschwert und ihn gebeten darauf zu verzichten, mich mit diesem völlig unnötigen Unsinn zu belasten.

Er hat mir nun geschrieben. Seinen Brief könnt ihr hier lesen.

Zum Inhalt des Schreibens des St. Galler Staatsanwalts:
Der erste Abschnitt enthält eine Ausflucht bzw. eine billige Rechtfertigung dafür, warum er von mir schriftliche Eingaben verlangt. Ich bleibe dabei, es ist nichts anderes als reine Schikane.

Im zweiten Abschnitt geht er auf meinen Vorwurf ein, dass Verfahren monatelang hinausgezögert zu haben. Dazu meint er lapidar, dass ich ja eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts St. Gallen einreichen könne. Einen Grund für die Verzögerung nennt er keinen. Der Hinweis auf die Beschwerdekammer ist natürlich ein Witz, da dort ja wahrscheinlich seine alten Studienkollegen sitzen, die obendrein wahrscheinlich noch dieselbe Mentalität besitzen wie er. Ich kann mir das also sparen, weil es schlicht und einfach ausser Verfahrenskosten in Form eines Prozesskostenvorschusses nichts bringt. Das Gesetz wäre eigentlich klar und sollte Staatsanwälten eigentlich geläufig sein. Artikel 5 Absatz 1 der Strafprozessordnung besagt klipp und klar folgendes:

 Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.

Offensichtlich ist das, was im Gesetz steht etwas anderes, als das was die Rechtsvertreter des Schweizer Rechtsstaats in der Praxis tun. Nach gesundem Menschenverstand ist es ein klarer Fall. Die Schweizer Rechtslehre mag diesbezüglich wieder eine andere rechtsbeugende Sichtweise haben. So mancher Winkeladvokat findet ja immer wieder eine Möglichkeit um das Recht beliebig zu beugen. Die lernen das wahrscheinlich so an den Universitäten. Fakt ist natürlich auch, dass der Staatsanwalt sehr gut weiss wie der Hase im Schweizer Rechtsstaat läuft. Er weiss, dass mir eine Beschwerde ausser zusätzlichen Verfahrenskosten und zusätzlichem Ärger nichts bringt. Er kennt mit hoher wahrscheinlichkeit die Richter, es sind womöglich gar seine alten Studienkollegen. In kleinen Landkantonen kennt doch fast jeder jeden und ist womöglich gar Mitglied im selben Golfclub, im Rotary-Club oder in derselben Burschenschaft. Mich beschleicht der Eindruck, dass der Schweizer Rechtsstaat ein inszeniertes Theater mit mehr Schein als Sein ist. Es wird Gerechtigkeit vorgegaukelt wo keine ist.

Im Dritten Absatz gibt er zu, dass die Vorladung zustande gekommen ist, weil es er, also der Staatsanwalt, so wünscht und nicht etwa das Opfer oder der Täter. Ich finde es absolut daneben, dass dieser Typ von mir verlangt aus einem anderen Kanton eine weite Reise anzutreten um einen Menschen zu sehen, den ich aufgrund seiner Tat gar nicht kennenlernen will. Wozu braucht es eine wechselseitige Einvernahme mit demjenigen, der mich beschimpft und in der Ehre verletzt hat? Ich habe gelernt Leute zu meiden, die mir übel gesinnt sind. Schlicht und einfach deshalb, weil es nichts bringt sich mit solchen Leuten abzugeben. Sogar die Polizei rät ja, sich nicht mit pöbelnden Leuten abzugeben. Doch dieser Staatsanwalt verlangt genau das von mir. Besonders stossend ist es auch deshalb, weil er das von mir als Opfer verlangt, er aber in einem anderen Strafverfahren den Täter schriftlich und lediglich als Auskunftsperson einvernommen hat, obwohl dieser am Ort wohnt, an dem sich auch die Staatsanwaltschaft befindet. Es ist eine Beleidigung meiner Intelligenz, wenn mir hier einer weismachen will, dass das keine Schikane ist.

Der Rechtsstaat Schweiz ist offensichtlich ein Theater, in welchem einem Gerechtigkeit vorgegaukelt wird wo keine ist.

Wenn mit Geschichte Politik gemacht wird

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Dezember 2014 | 2.022 mal gesehen

Ich schaue gerne Dokumentarfilme über historische Ereignisse und habe ein überdurchschnittliches Interesse an Geschichte. Leider fallen mir, hauptsächlich bei deutschen Dokumentarfilmen über die deutsche Geschichte, immer wieder moralisch wertende Aussagen auf.

So z.B. wenn es darum geht, dass sich bestimmte Offiziere oder politische Führer im Angesicht ihrer Niederlage selber das Leben genommen haben. Da wird dann in diesen Dokumentarfilmen behauptet dieser oder jener hätte sich durch seinen Selbstmord der Verantwortung entzogen.

Das kann man zwar so sehen, man kann es aber auch anders sehen. Meiner Meinung nach entzieht sich jemand, der sich im Angesicht seiner Niederlage tötet, nicht der Verantwortung, er zieht die Konsequenzen. Andere, die das nicht getan haben, wurden anschliessend in Schauprozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Das Resultat war also dasselbe. Dies mit dem Unterschied, dass jener, der sich selber tötete, sein Leben und sein Schicksal bis zum Schluss selbst in der Hand hatte und selber entschied wie und wann er aus dem Leben trat.

Auch in der früheren Geschichte der Menschheit soll es ähnliche Selbstmorde gegeben haben. So wird z.B. behauptet, dass sich auch Mark Antonius und Kleopatra im Angesicht ihrer Niederlage selber getötet haben. Inwiefern, sich diese beiden hierbei aus der Verantwortung gezogen haben sollen, ist mir schleierhaft. Sie hatten keine Verantwortung mehr, da sie alles verloren hatten.

Selbst heute noch, wollen viele Menschen ihr Leben bis zum Schluss selber in der Hand haben. Das beweisen ja die vielen Menschen, welche in die Schweiz kommen um dort mithilfe einer Sterbehilfeorganisation ihr Leben zu beenden. Auch diese Leute entziehen sich nicht der Verantwortung. Sie ziehen die Konsequenzen aus ihrer Krankheit bzw. ihrem Schicksal. Das ist nach heutigem Standard und Menschenbild ihr gutes Recht! Diese Leute sind weiter als die Regierungen ihrer Länder und deshalb müssen sie zum Sterben in die liberalere Schweiz kommen, weil Sterbehilfe in ihrer Heimat verboten ist.

Die Entlarvung der Behauptungen, jemand hätte sich im Angesicht seiner Niederlage der Verantwortung entzogen, macht deutlich, dass moralische Werturteile bzw. moralische Aussagen in historischen Dokumentarfilmen nichts verloren haben. Dies zumindest in Dokumentarfilmen, welche auf seriöser wissenschaftlicher Arbeit beruhen. Solche Dokumentarfilme sollten möglichst neutral und pragmatisch sein. Sie sollten die moralische Wertung dem Zuschauer überlassen. Die Zuschauer brauchen keinen von einem Staatsfernsehen produzierten oder vom Staat finanzierten Dokumentarfilm, der ihnen die moralische Wertung vorgibt. Wir brauchen auch keinen Georg Kreis oder einen Roger De Weck, die uns sagen, wie wir die Dinge zu sehen haben. Sie sollen uns die Dinge so präsentieren wie sie mit allen ihren Facetten sind und die Beurteilung den Betrachtern überlassen!

Das ZDF ist eine beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Sendeanstalt. Auf ZDFinfo werden anlässlich des 100 jährigen Jubiläums des 1. Weltkriegs gerade  die Dokumentarfilme über die beiden Weltkriege ausgestrahlt, welche mich zum Verfassen dieses Blogartikels veranlasst haben. Konkret geht es um diesen Dokumentarfilm:

Man achte bitte im Dokumentarfilm auf die Aussage von Sönke Neitzel ab Minute 40 und 50 Sekunden bzw. ab Minute 41 und 18 Sekunden bzw. ab Minute 42 und 10 Sekunden und die darauffolgende Aussage von Stig Förster. Verärgert und zu diesem Blogartikel veranlasst, hat mich dann die leichtfertige und unredliche Aussage des Moderatoren ab Minute 43 und 5 Sekunden.

Es gab zur Zeit des zweiten Weltkriegs Menschen, die den ersten Weltkrieg mitgemacht haben. Diese Menschen wollten das, was damals geschah, nie wieder erleben. Sie sagten sich, entweder werden wir gewinnen oder sterben. Insofern ist es eine Konsequenz dieses Denkens, wenn diese Menschen sich anschliessend im Angesicht Ihrer Niederlage selber umgebracht haben. Das ging auch aus dem eben ausgestrahlten Dokumentarfilm hervor. Es nun so darzustellen, als ob sich diese Leute aus der Verantwortung gestohlen hätten, wie es im Dokumentarfilm vom Moderator dann doch leider wieder getan wird, ist moralisch wertend und unredlich.

Geschichte wurde und wird leider immer wieder politisch instrumentalisiert. Daher gibt es gerade in deutschsprachigen Dokumentarfilmen immer wieder einen moralischen Unterton. Die Vermittlung von Geschichte unterliegt dem Wandel der Zeit und das liegt nicht nur an hinzugewonnenem oder verlorengegangenem Wissen. Es liegt auch am Zeitgeist und der vorherrschenden politischen Meinung. Das muss man im Übrigen auch berücksichtigen, wenn man alte Quellen z.B. aus der Antike betrachtet. Denn schon damals wurde mit Geschichte Propaganda gemacht. So machte z.B. der Pharao Ramses II. mit seiner Version der Schlacht von Kadesch Propaganda. Seine in Stein gemeiselte Version erzählt von seinem angeblichen Sieg bei Kadesch. In Tat Wahrheit konnte Ramses II. die Stadt Kadesch nicht einnehmen und das umliegende Gebiet blieb in hethitischer Hand. Er erreichte mit seinem Feldzug also keines seiner Ziele. Wie Ramses II. angesichts dieser Tatsache von einem Sieg sprechen konnte, ist mir schleierhaft. Warum er es aber dennoch tat, ist mir klar. Ramses II. war Politiker und er hatte wahrscheinlich gute Kommunikationsberater und Marketingstrategen an seiner Seite. Jedenfalls verstand es Ramses II. den Schein zu wahren und seinem Volk seine Niederlage als Sieg zu verkaufen. Er als Gottkönig durfte ja nicht verlieren.

Die folgende Doku berichtet über eine mögliche Version der Schlacht von Kadesh, die dieser Doku zufolge unentschieden ausging, wobei der Hethiterkönig seine Infantrie, welche jener des Pharaos überlegen war, nicht einsetzte. Fakt ist, dass Ramses II. das Schlachtfeld verliess ohne die Stadt Kadesh bzw. umliegendes Gebiet erobert zu haben. Ägypten war also nicht in der Lage dieses Gebiet für Ägypten zu sichern. Der Feldzug von Ramses II. wurde von Grosskönig Muwatalli II. zurückgeschlagen.

Nachtrag vom 16.12.2014:

Leider wurde der Film Weltenbrand – Völkerschlacht Teil 3 von demjenigen, der den Film auf Youtube publiziert hat, auf Privat gesetzt. Ich sehe mich deshalb gezwungen denselben Film von einer anderen Youtube-Quelle zu beziehen. Möglicherweise wird auch diese Quelle bald zensiert. Die Zeitangaben betreffend Sönke Neitzel und Stig Förster stimmen jetzt nicht mehr. Dies, da die neue Quelle Teil 3 in Form von 3 Filmen auf Youtube hochgeladen hat. Wer sucht, der findet.