Auch der Kanton Zürich hat ein Justiztheater

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Dezember 2014 | 1.807 mal gesehen

Wie ihr sicher wisst, gibt es noch zahlreiche diffamierende Artikel über mich im Internet. Diese Artikel sind nicht immer noch im Internet weil sie etwa gar stimmen würden oder ich mir das gefallen lassen will. Sie sind immer noch im Netz weil der Schweizer Rechtsstaat Täter vollumfänglich schützt und das Schweizer Justizwesen eine Farce ist. Aus finanziellen Gründen bin ich als juristischer Laie gezwungen die Verfahren selbst zu führen. In Zürich haben mir die Gerichte bei meinen Anträgen auf unentgeltliche Prozessführung einfach die Anwaltskosten aus der Berechnung für den monatlichen Notbedarf gestrichen. Sprich die muten mir zu ohne Anwälte Verfahren gegen Gegner zu führen, die sich anwaltlich vertreten lassen. Einer der Täter lässt sich sogar von Hans Wiprächtiger verteidigen. Wiprächtiger ist ein bekannter ehemaliger Bundesrichter, der schon öfters in den Medien erwähnt wurde. Laut NZZ soll er Christoph Blocher mit Silvio Berlusconi verglichen haben, was neben seiner SP-Zugehörigkeit Rückschlüsse auf seine politische Positionierung zulässt. Ich finde es eine Schweinerei sondergleichen, das man mich als juristischen Laien ohne anwaltlichen Beistand gegen Täter antreten lässt, die sich anwaltlich vertreten lassen. Die können es sich ja leisten, denn die Prozesse muss ja ich vorfinanzieren. Mit fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit hat das rein gar nichts mehr zu tun.

Ich bin gegen zahlreiche Täter sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgegangen. Mit dem Ergebnis, dass ich mittlerweile mit zahlreichen Verfahren konfrontiert bin und eine Menge Geld ausgeben musste.

Entweder hatte bzw. habe ich es mit inkompetenten und voreingenommenen Staatsanwälten zu tun, die nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen oder aber mit Richtern, die nicht kapiert haben, was mir eigentlich angetan wurde.

So erstaunt es auch nicht, dass mir als Kläger Prozesskostenvorschüsse im fünfstelligen Bereich auferlegt wurden obwohl das Gericht selber festgestellt hat, dass ich diese eigentlich gar nicht bezahlen kann.

Bezirksgericht Uster stellt fest, dass ich die verlangten Prozesskostenvorschüsse nicht bezahlen kann
Bezirksgericht Uster stellt fest, dass ich die verlangten Prozesskostenvorschüsse nicht bezahlen kann

Es ist  in der Schweiz eben üblich, dass Opfer zuerst einmal den Prozess vorfinanzieren müssen, ehe sie ihre Rechte in diesem Rechtsstaat wahrnehmen können. Dies obwohl Artikel 29, Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung folgendes besagt:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Das Bezirksgericht Uster hat verfügt, dass ich die mir auferlegten Prozesskosten in Raten abbezahlen soll. Das Zürcher Obergericht stützt diesen absurden Entscheid und argumentiert mit finanzpolitischen Verordnungen und weiteren dummen Ausflüchten, die es dem Kanton Zürich ermöglichen zulasten seiner Bürger Geld zu sparen.

Das Bezirksgericht hat überdies verfügt, dass die von mir angestrengten Verfahren erst weitergeführt werden, wenn ich als Kläger die hohen von mir verlangten Prozesskostenvorschüsse gezahlt habe.

Das ist natürlich ideal für die Täter. Dies, zumal die Persönlichkeitsverletzungen solange weiterhin zu meinen Lasten im Internet und ausserhalb des Internets verbreitet werden können. Ausserdem kann ich mich aufgrund der Tatsache, dass ich jedes Verfahren vorfinanzieren muss, nicht gegen alle Täter wehren. Dies weil ich natürlich nicht x-Verfahren vorfinanzieren kann, die alle, überspitzt gesagt, ein halbes Menschenleben dauern. Damit schützt der Rechtsstaat einmal mehr die Täter.

Angesicht solcher Zustände im Schweizer Rechtsstaat ist es natürlich nicht verwunderlich, wenn das Gericht mit der Sistierung des Verfahrens noch zusätzlich Rücksicht auf die Täter nimmt. Das zeigt der folgende Auszug aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Usters:

Dieses Gericht will mir als  Kläger gar nicht helfen, es ist auf den Täterschutz bedacht.
Dieses Gericht will mir als Kläger gar nicht helfen, es ist auf den Täterschutz bedacht.

Da mir der Rechtsstaat die unentgeltliche Rechtspflege verweigert und mich versucht mit hohen Prozesskostenforderungen über Jahre hinaus auf dem Existenzminimum zu halten, kann ich mir natürlich auch keinen Anwalt mehr leisten. Das Gericht hat in meiner Berechnung des monatlichen Notbedarfs die Anwaltskosten kurzerhand gestrichen. Ich muss als Kläger also sowohl das Verfahren alleine finanzieren und meine Anliegen als juristischer Laie auch noch selber vertreten. Die Täter können hingegen gelassen zuwarten bis ich die hohen Prozesskosten bezahlt habe und darauf hoffen, dass es mir nicht gelingt. Ausserdem können sie sich sogar ehemalige Bundesrichter als Verteidiger leisten. Die meisten meiner Gegner haben einen Anwalt, ich kann aus finanziellen Gründen leider nicht für jedes Verfahren einen Anwalt aufbieten. Damit ist natürlich von vorneherein ein faires Verfahren verunmöglicht. Dies wegen Schweizer Gerichten, die das zulassen.

Ich habe den Eindruck, dass die Zürcher Justiz versucht meine Position als Kläger im Vorfeld von Verfahren zu schwächen. Dies um so meine Chancen auf Prozesserfolg zu mindern. Es ist eine fertige Schweinerei. Ich halte unter anderem deshalb vom Schweizer Rechtsstaat und seinen Vertretern rein gar nichts mehr. Viele Staatsanwälte in diesem Land sind voreingenommene und parteiische Amateure und viele Richter sind fertige Theoretiker, die im Elfenbeinturm sitzen und gar nicht wissen, was sie da eigentlich anrichten.

PS: Das Bild zeigt einen Prozesskostenvorschuss von CHF 4’000.00. Das mag jetzt für sich alleine nicht als besonders hoch erscheinen. Es gilt hier jedoch zu berücksichtigen, dass ich bereits im Vorfeld für den Friedensrichter Kosten von über CHF 500.00 hatte und zudem natürlich wesentlich mehr Verfahren mit teilweise noch höheren Prozesskostenvorschüssen am Hals habe. Ich bin eine Einzelperson, welche sich alleine gegen hunderte von Akteuren wehren muss und vom Rechtsstaat im Stich gelassen wird.