Email von David Gibor

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. Februar 2015 | 2.634 mal gesehen

David Gibor hat sich mehrfach namentlich über mich in den Massenmedien geäussert. Er ist Vertreter zweier Türken, die gegen mich eine Strafanzeige wegen eines Tweets eingereicht haben. Sie werfen mir vor, in einem Tweet das Wort „Kristallnacht“ zusammen mit dem Wort „Moscheen“ erwähnt zu haben. Die beiden Türken verstehen dies offenbar als generellen Angriff gegen den Islam und gegen Muslime und fühlen sich als Vertreter eines türkischen Kulturvereins dazu legitimiert, gegen mich zu klagen. Zwischenzeitlich sah sich auch David Gibor als Jude dazu berufen sich im selben Verfahren als Privatkläger zu betätigen. Offenbar weil in dem mir zur Last gelegten Tweet das Wort „Kristallnacht“ vorkam. So soll er ja laut NZZ-Artikel alleine schon die Erwähnung des Wortes „Kristallnacht“ als rassistisch empfunden haben. Inzwischen ist er nicht mehr Privatkläger sondern nur noch Vertreter der beiden Türken.

Auszug aus einem NZZ-Artikel vom 19. Mai 2014
Auszug aus einem NZZ-Artikel vom 19. Mai 2014

Das Verfahren wegen diesem Tweet hält die Schweizer Justiz schon seit bald drei Jahren in Atem. Mir wird eine drakonische Strafe angedroht. Dies wohl um ein Exempel gegen all jene zu statuieren, die meinen, sie dürften in der Schweiz vom Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch machen. Die linken Rufmörder werden hingegen trotz ihrer üblen Nachrede mit den absurdesten Ausflüchten, die ich je gehört habe, geschützt. Wenn keine Ausflucht möglich ist, wird mir einfach das Beschwerderecht verweigert. So einfach macht es sich die Schweizer Justiz.

Ich finde, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie David Gibor hinter den Kulissen gegen einen meiner Blogartikel vorgeht. Er, der in der Öffentlichkeit gerne Auftritt um über jene zu urteilen, gegen welche er vor Gericht vorgeht. Die nachfolgend abgebildete Email von David Gibor lässt erahnen, wie er zur freien Meinungsäusserung steht. Er verfasste die Email, weil ihm offenbar dieser Blogartikel missfällt.

Email von David Gibor
Email von David Gibor

Inwiefern ich mich mit dem besagten Blogartikel an Gibors Namen vergehe, wie er behauptet, ist mir schleierhaft. Ich halte seine Geldforderung für eine fertige Frechheit und dazu stehe ich. Er kann mir meine Meinung nicht verbieten, selbst wenn er es möchte. Er muss von sich eine grosse Meinung haben, wenn er ernsthaft glaubt, dass ich ihn bewundere. Seine Einbildung ist fehl am Platz. Ich bewundere keine anderen Leute und schon gar nicht solche, die mir zuwider sind. Das Verfahren wegen des Tweets beschäftigt den Schweizer Rechtsstaat nun schon fast drei Jahre lang und Gibor ist einer der Hauptbeteiligten daran. Wenn er meint, er müsse von mir rund CHF 15’000 fordern, kann er nicht ernsthaft erwarten, dass ich ihn vergesse. Wahrscheinlich ist, dass seine Schreibweise provozieren und foppen soll.

David Gibor erwähnt in seiner Email, dass der Rechtsweg vielerlei geeignete Instrumente kenne um sich zu wehren. Ich bezweifle das, da ich aus eigener Erfahrung feststellen musste, dass man in der Schweiz, selbst wenn man im Recht ist, praktisch keine Chance hat sich zu wehren. Wenn man z.B. auf der Website des linksgrünen Politikers Hans Stutz unter der Rubrik „Rechtsextremismus und Rassismus“ aufgeführt wird, obwohl man weder rechtsextrem noch Rassist ist.

Es ist hingegen schon möglich, dass David Gibor im Schweizer Rechtsstaat mehr Rechte hat als ich. Auch auf dem Richterstuhl gibt es schliesslich Idioten. Mir wurden in der Schweiz jedenfalls schon mehrfach faire Verfahren verweigert. Die Richter nutzen ihren Interpretationsspielraum von interpretationsbedürftigen Gesetzesartikeln mehrheitlich einseitig zu meinen Ungunsten aus. Das führt dazu, dass ich gegen viele Diffamierer gar nicht vorgehen kann, weil mir das Geld für Prozesskostenvorschüsse fehlt. Oder aber ich muss ohne Anwalt gegen die Anwälte grosser Medienhäuser vorgehen, in deren Artikeln ich aufs gröbste verleumdet wurde. So miserabel und ungerecht sieht die Realität im Schweizer Rechtsstaat aus.

Aber diese Unrechtsjustiz kratzt mich nicht mehr. Ich lasse mich nicht einschüchtern, auch wenn schon mehrfach versucht wurde mich einzuschüchtern. Die aus Quellenschutzgründen nachfolgend bloss zitierte Email ist ein Beispiel dafür. Der Anruf des LStA fand im Übrigen statt ehe dieser die Zeugenbefragungen vorgenommen hatte. Konkret von mir auf das Telefonat angesprochen, sagte er mir später am Telefon, dass er damals noch keine Aktenkenntnis gehabt habe. So etwas ist meiner Ansicht nach einfach eine Schweinerei sondergleichen!

Sehr geehrter Herr Müller

 

LStA Maurer hat mich nochmals angerufen. Er wollte wissen, ob ich Kenntnis von Ihrer Strafanzeige gegen Gibor habe. Er hat zunächst gesagt, dass er der Meinung sei, dass in strafrechtlicher Hinsicht „nicht viel dran sei“ – er meine, die Aussage von Gibor sei eher keine Drohung gewesen. Er überlegte sich, wie er das Verfahren erledigen könne und erwähnte eine Einstellungsverfügung. Falls diese weitergezogen werde, müsse das OGer entscheiden, ob das Strafverfahren geführt werden solle. Schliesslich gab er mir – ziemlich unverhohlen – zu bedenken, dass er Gibor kenne und eine Strafanzeige ihn wohl provozieren würde. Sie müssten mit harten Reaktionen von Gibor rechnen; insbesondere müsse man bedenken, dass Gibor über „exzellente“ Kontakte zu den Medien verfüge.

 

Abschliessend wollte er wissen, ob Sie die Strafanzeige zurückziehen würden. Ich habe ihm Ihren Standpunkt erklärt und ihm auch mitgeteilt, dass sowohl Sie, aber auch ich der Auffassung seien, dass die StA mit zwei Ellen messe. Ich habe ihm gesagt, dass ich Sie frage, ob Sie zurückziehen wollen und mich danach wieder bei ihm melden werde.

 

Zusammenfassend: Nichts Neues im Westen. Die StA verhält sich wie vermutet. Ich bin der Auffassung, dass die StA mit zwei Ellen misst: Während man gegen Sie ein Verfahren führt, das auf wackeligen Beinen steht, werden Strafanzeigen von Ihnen nicht einmal behandelt. Über die möglichen Retorsionsmassnahmen von Gibor haben wir hinlänglich gesprochen.

 

Ich werde ohne Ihren Gegenbericht Maurer mitteilen, dass Sie die Strafanzeige und den Strafantrag nicht zurückziehen. Er wird dann entweder eine Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügung erlassen, oder aber Gibor und andere Beteiligte zu Einvernahmen vorladen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Sollen sich mich doch einsperren oder ans Kreuz nageln wenn sie sich damit einen herunterholen können, die Vertreter unseres Rechtsstaats. Ich habe nichts mehr zu verlieren, sie haben mein Leben bereits nachhaltig zerstört, die Schweizer Justizbehörden. Wegen dieser Geschichte habe ich bereits ein Trauma und einen Schaden von mehreren hunderttausend Franken erlitten.

Schon Johann Wolfgang von Goethe sagte völlig zu Recht: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Je gemeiner, hinterhältiger und unfairer sie mit mir umgehen, desto weniger werde ich locker lassen. Wie es schon in einer religiösen Schrift aus der Steinzeit heisst: „Aug um Aug, Zahn um Zahn.“ Das können sie haben, denn ich halte nicht auch noch die andere Wange hin.