Rechtsunsicherheit im Schweizer Rechtsstaat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Februar 2015 | 2.013 mal gesehen

Schweizer Gesetze sind oft sehr vage verfasst und bieten dadurch einen grossen Interpretationsspielraum. Das gefährdet die Rechtssicherheit. Urteile werden dadurch unberechenbar. Wenn dann noch ein Vollidiot auf dem Richterstuhl sitzt, sind ungerechte Fehlurteile vorprogrammiert.

Es gibt zudem in der Schweiz Gesetze, die offenbar einer Doktorarbeit bedürfen um richtig interpretiert werden zu können. Trotzdem setzt der Rechtsstaat voraus, dass die Bürger die Gesetze kennen. Das ist doch eine fertige Farce. Was wären wir Schweizer ohne Rechtsprofessor Niggli? Wir würden ja offenbar unsere eigenen Gesetze nicht mehr verstehen. Selbst Richter verweisen in ihren Urteilen auf Niggli.

Gesetze müssen klar und verständlich formuliert sein. Jeder mündige Bürger muss in der Lage sein sie zu verstehen. Damit wird auch der Handlungsspielraum von Richtern begrenzt und mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Was wir heute in der Schweiz erleben, ist eine Justizposse nach der anderen und ein Fehlurteil nach dem anderen. Das ist eine Zumutung, zumal die Verfahrenskosten immer höher werden und zuweilen von Klägern im Voraus die Bezahlung hoher Prozesskostenvorschüsse gefordert wird. Das ist ein Verstoss gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Faire Verfahren und verfassungsmässige Rechte sind dadurch nicht mehr garantiert. So zum Beispiel Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung. Im Grunde genommen kann sich in der Schweiz vor Gericht nur noch wehren wer Millionär ist, wer Sozialhilfeempfänger ist, oder aber wer eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Wobei die private Rechtsschutzversicherung nicht jeden versichern muss. Es kann daher nicht sein, dass ein Rechtsstaat faire Verfahren von der Finanzlage oder vom Versicherungsstatus des Klägers abhängig macht. Das geht einfach nicht, doch so wird das in der Schweiz gegenwärtig geregelt.

Solange der Politfilz die Augen vor der Realität verschliesst und schlecht verfasste Gesetze nicht korrigiert, wird sich an den gravierenden Missständen im Schweizer Rechtsstaat wohl nichts ändern.