Groteske Rechtsprechung im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Februar 2015 | 2.038 mal gesehen

Dass der Schweizer Rechtsstaat ungerecht ist, ist hinlänglich bekannt. Schweizer Richter sind den widersprüchlichen, teilweise sehr stark interpretationsbedürftigen und beliebig auslegbaren Schweizer Gesetzen verpflichtet. Die Gerechtigkeit bleibt dabei meist wie selbstverständlich aussen vor. Ein weiteres Beispiel für diese Art von Rechtssprechung zeigt der folgende Fall.

Regelmässige Leser meines Blogs erinnern sich vielleicht noch an den Fall des Mannes, welcher wegen Beschimpfung und Ehrverletzung zu zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung verurteilt wurde. Dies nachdem dem zuständigen Staatsanwalt klar war, dass er das Verfahren nicht zu meinen Ungunsten mit einem Vergleich abschliessen kann. Ich habe mich damals über dieses Urteil beschwert. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen, da ein Kläger in der Schweiz bei Strafbefehlen kein Beschwerderecht hat.

Jetzt geht es um das Zivilverfahren. Der bereits strafrechtlich verurteilte Beklagte weigerte sich, meiner Zivilforderung nachzukommen. Ich sah mich deshalb gezwungen ein Schlichtungsgesuch beim zuständigen Friedensrichteramt in Zürich einzureichen. Die Verhandlung scheiterte, da der Beklagte lediglich 200 Franken zahlen wollte. Der Friedensrichter hat deshalb diesen Urteilsvorschlag unterbreitet.

Der Vorschlag des Friedensrichters ist natürlich ebenfalls inakzeptabel, da die Kostengutsprache inklusive Genugtuung weniger wäre, als ich an Auslagen für die Verfahren gegen den Beklagten hatte. Zudem hätte ich noch die Hälfe der Verfahrenskosten übernehmen sollen. Etwas, was ich nicht einsehe zumal ja der Beklagte bereits wegen dieser Sache rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden ist.

Deshalb habe ich selbstverständlich umgehend reagiert und den Urteilsvorschlag mit diesem Schreiben abgelehnt. Ich mache das übrigens alles nebenberuflich. Ich arbeite 150% damit ich Prozesskostenvorschüsse und Steuern zahlen kann. Selbstverständlich beziehe ich auch Ferientage um an Friedensrichter- und Gerichtsverhandlungen teilnehmen zu können. Als Kläger muss ich ja jeweils an den Verhandlungen teilnehmen, dies im Gegensatz zu den Beklagen. Beklagte können in der Schweiz je nach Lust und Laune teilnehmen oder nicht. Wenn ein Kläger nicht an der Verhandlung teilnimmt, oder nicht in der Lage ist einen exorbitant hohen Prozesskostenvorschuss zu bezahlen, dann gilt seine Klage als zurückgezogen. Schweizer Richter nutzen dies bewusst aus um Kläger zu schädigen. Sie versuchen Verfahren abzuklemmen indem sie exorbitant hohe Prozesskostenvorschüsse von Klägern verlangen. Das Obergericht des Kantons Zürichs verlangt je nach Lust und Laune einmal 250 Franken, ein anderes Mal 2000 Franken usw. Friedensrichter verlangen je nachdem einmal 250 Franken und einmal 525 Franken für die Verfahrenskosten. Kein Witz!

Was geht den Vertretern unseres Rechtsstaats beim Fällen von solchen Urteilen und Verfügungen bloss durch den Kopf? Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich inzwischen den Eindruck, dass viele Vertreter dieses Rechtsstaats aus Abneigung mir gegenüber absichtlich einseitig gegen mich entscheiden. Die einen mögen aus der Gesinnung heraus eine Aversion gegen mich haben und den anderen dürfte es nicht passen, dass ich mich gegen die Unrechtsjustiz zur Wehr setze. Folglich legen sie mir Steine in den Weg wo sie nur können. Die den Verfahren zugrundeliegenden Verfahren wären eigentlich einfach, so geht es da und dort um einen Tweet oder ein Inserat, einen Medienartikel usw. Die Winkeladvokaten bringen es fertig daraus jahrelange Verfahren zu machen und die Dinge dermassen kompliziert zu erledigen, dass sie dabei wohl selber den Überblick bzw. Durchblick verlieren.

Schweizer Juristen sollten auf ihren Berufsstand aufgrund dieser gravierenden Missstände wahrlich nicht stolz sein. Selbstverständlich schneidet auch die Schweiz noch gut ab, wenn man sie mit Bananenrepubliken und anderen Schurkenstaaten vergleicht. Doch sollten sich unsere Richter und Politiker solche Länder nicht zum Vorbild nehmen. Als politischer denkender Mensch bin ich der Ansicht, dass sich die Gewalten sowohl am gesunden Menschenverstand als auch an der Gerechtigkeit orientieren sollten. Das sollte der Grundsatz beim Schaffen von Gesetzen, beim Ausführen von Gesetzen und beim Rechtsprechen sein. Leider ist das in der Schweiz bei allen Gewalten Wunschdenken.