Rassismusverfahren: Justiz will nicht ermitteln

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Februar 2015 | 2.403 mal gesehen

Im Kanton St. Gallen wollte ein eingebürgerter Schweizer türkischer Herkunft eine seiner Wohnungen nicht an Schweizer vermieten. Er versah seine Wohnungsanzeige deshalb mit dem Vermerk „keine CH“.

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Gegen den Vermieter gingen zwei Strafanzeigen beim Untersuchungsamt Altstätten der St. Galler Staatsanwaltschaft ein. Die erste Strafanzeige war von mir. Auch die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus äusserte sich in den Medien dazu.

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Quelle: Artikel der Zeitung 20min mit dem Titel „Vermieter will keine Schweizer in der Wohnung“ vom 5.9.2013

Nach mehr als einem Jahr Untätigkeit entschied sich die St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Ermittlungen getätigt zu haben mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einzustellen. Das ist ein Skandal sondergleichen. Rassendiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, da kann eine Untersuchungsbehörde ein Verfahren nicht einfach einstellen ohne ermittelt zu haben.

Trotzdem hat die Anklagekammer des St. Galler Kantonsgerichts die eigenwillige Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft gestützt. Ich habe mich entschieden diese Verfügung zu publizieren, damit die öffentliche Kontrolle gewährleistet ist und die interessierte Bevölkerung erfährt wie willkürlich in der Schweiz Recht gesprochen wird. Hier könnt ihr euch die Verfügung vom 14. Januar 2015 ansehen.

Ich bin dazu geneigt den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen, denn so geht es nicht! Ich wurde im Kanton Zürich wegen einem Medienartikel einer Tagesanzeiger-Journalistin verhaftet. Zur Last wurde mir ein Tweet gelegt, den weder die Journalistin noch der Zürcher Staatsanwalt gesehen hatte. Das reichte der Zürcher Staatsanwaltschaft für eine Verhaftung!

Profirecherche von renommierter TA-Journalistin und Mama-Bloggerin
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In St. Gallen meinen die Justizbehörden hingegen, dass sie Rassismusverfahren einfach ohne ermitteln zu müssen mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellen können. Nichtanhandnahmeverfügungen werden nur erlassen, wenn nicht ermittelt wurde bzw. die Staatsanwaltschaft sich weigert ein Verfahren anhand zu nehmen.

Bei einem Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln. Es kann nicht sein, dass eine Staatsanwaltschaft bei einem Offizialdelikt nicht einmal ermittelt. Dass ein solches Verhalten dann auch noch vom St. Galler Kantonsgericht gedeckt wird, ist ein Skandal. Wann wacht die Bevölkerung endlich auf?

Ich habe übrigens auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kontaktiert und um das gebeten, was diese Kommission gemäss ihrem Webauftritt anbietet. Ich habe um Beratung und Unterstützung gebeten. Bislang habe ich keine Antwort von dieser Kommission erhalten. Ich heisse eben weder Kreis noch Gibor sondern Müller, vielleicht liegt es ja daran.

So falsch und verlogen ist die Schweizer Gesinnungsjustiz!