Skandalöser Entscheid eines linksgrünen Bundesrichters

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. März 2015 | 3.512 mal gesehen

Ein linksgrüner Bundesrichter hat ein Rassismusverfahren mit einem formaljuristischen Entscheid beendet. Dies indem er mir einmal mehr das Beschwerderecht abgesprochen hat. Er hat dies bereits in einem anderen Fehlurteil getan, gegen welches ich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht habe. Meine Anfechtung eines seiner Urteile und seine linke Gesinnung erklären die herablassende Art, mit der er meine  Prozessführung beurteilt. Dabei wäre er gut beraten selbstkritisch über seine krassen und amateurhaften mutmasslichen Fehlurteile nachzudenken.

Diesmal ging es um den Vermieter einer Wohnung in Altstätten, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Über den Fall wurde in den Medien berichtet.

Doris Angst, die Geschäftsführerin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
Doris Angst, die Geschäftsführerin der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, über diesen Fall.

Ich hatte dagegen eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Die St. Galler Staatsanwaltschaft gewährte mir ausdrücklich die Privatklägerschaft. Zitat der St. Galler Staatsanwaltschaft in Ihrer Verfügung vom 15. Januar 2013:

Aus den polizeilichen Ermittlungsakten ergibt sich, dass der Anzeigenerstatter sich nicht als Mieter für die betreffende Wohnung in Altstätten beworben hatte, er somit als potentieller Mieter auch nicht abgewiesen wurde und damit vom allgemeinen Grundsatz her auch nicht unmittelbar betroffen war von der Wohnungsanzeige. (Ich wurde dazu von der Polizei gar nicht befragt!) Gemäss dem oben zitierten Entscheid des Bundesgerichts vom 3.6.2002 ist aber von unmittelbarer Betroffenheit im Falle von Art. 261bis Abs. 4 Satzteil 1 auszugehen und somit Parteistellung zuzuerkennen.

Sie entschied sich aber kein Strafverfahren zu eröffnen und das Verfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einzustellen. Sie stützte sich dabei einzig auf die Aussagen des Beschuldigten gegenüber der Polizei, der zufolge er das alles nicht  so gemeint habe wie es im Inserat aussah.

Da ich mit der Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft nicht einverstanden war, reichte ich eine Beschwerde bei der St. Galler Anklagekammer ein. Die linken Richter der St. Galler Anklagekammer deckten jedoch die Gesinnungsgenossen bei der Staatsanwaltschaft und lehnten meine Beschwerde ab.  Die Richter sprachen mir in ihrem Entscheid die unmittelbare Betroffenheit durch das inkriminierte Inserat des Beschuldigten ab. Sie stützen sich dabei einzig auf die Aussage des Beschuldigten ab. Der Beschuldigte sagte gegenüber der Polizei, dass er mich nicht kenne und ich kein Interessent für seine Mietwohnung gewesen sei. Ich als Privatkläger wurde diesbezüglich jedoch gar nicht befragt.

Allerdings gewährte mir auch die St. Galler Anklagekammer ausdrücklich die Privatklägerschaft und damit das Beschwerderecht. Zitat der St. Galler Anklagekammer zur Frage der Privatklägerschaft:

Die Vorinstanz anerkannte ihn indessen ausdrücklich als solchen und gewährte ihm mit der Akteneinsicht auch Parteirechte (act. 10/14 „Alexander Müller“). Die auf diese Weise erlangte Verfahrensposition kann einem Beschwerdeführer nachträglich in der Regel selbst dan nicht mehr abgesprochen werden, wenn sie ihm ursprünglich allenfalls unbegründeterweise zugesprochen worden ist. (PATRICK GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, Diss. Zürich/St. Gallen 2011, N296; GVP 1958 Nr. 47).

Ich reichte deshalb gegen den inakzeptablen Entscheid der St. Galler Anklagekammer eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Der linke Bundesrichter Denys entzog mir aber die Legitimation, als Privatkläger eine Beschwerde einzureichen, wieder. So schreibt er in seinem Urteil unter Ziffer 3:

In Bezug auf die Legitimation des Beschwerdeführers vor Bundesgericht kann auf das Urteil 6B_1018/2014 vom 26. Januar 2015 Gesagte verwiesen werden. Auch im vorliegenden Verfahren unterlässt er es, in der Eingabe vor Bundesgericht darzulegen, aus welchen Gründen der angefochtene Entscheid sich inwiefern auf welche Zivilforderung auswirken kann (vgl. Beschwerde S. 2 Ziff. B/2). Folglich ist auf die Beschwerde mangels Legitimaton im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

Offenbar hält Denys meine legitime Beschwerde für missbräuchlich und querulatorisch. Daraufhin lässt zumindest die Bezugnahme auf Art. 108 BGG schliessen. Unter Ziffer 4 bezeichnet er meine Prozessführung überdies als „trölerisch“! Es ist schlicht eine Frechheit, was sich dieser Kerl von einem Staatsangestellten Kraft seiner Machtposition erlaubt. Ebenso bedenklich ist es, dass das Bundesgericht einen Bundesrichter über eine Beschwerde von mir entscheiden lässt, der mir gegenüber offensichtlich voreingenommen ist. Immerhin habe ich schon gegen eines seiner Fehlurteile eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Es kann doch nicht sein, dass mir das Bundesgericht die Legitimation als Privatkläger einfach so salopp nachträglich abspricht, wenn mir diese von den Vorinstanzen doch noch ausdrücklich erteilt worden ist! Das ist eine Schweinerei sondergleichen und eine Irreführung durch die Justiz. Dem Kläger wird suggeriert er könne eine Beschwerde machen und anschliessend wird ihm vom Bundesgericht das Beschwerderecht abgesprochen und er erhält eine Rechnung für 800 Franken.

Das ist wieder ein unrühmliches mutmassliches Fehlurteil des Bundesgerichts, welches sich mit einer fehlerhaften formaljuristischen Begründung vor einem materiellen Entscheid, also einem Entscheid in der Sache, drückt. Gut möglich, dass dies ein juristischer Winkelzug ist, um Eventualitäten bei späteren Verfahren, z.B. gegen einen Schweizer Vermieter, offen zu halten.

Der Fall ist von Brisanz. Trotz des fehlenden materiellen Entscheids ist für mich jetzt klar, dass in der Schweiz Inserate mit folgenden Begriffen versehen werden dürfen: „Keine Schweizer“, „keine Türken“, „keine Juden“, „keine Muslime“ usw. Denn die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat bei einem Inserat mit der Bezeichnung „Keine CH“ also für „keine Schweizer“ nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und das Bundesgericht deckt diese Praxis, indem es inhaltlich zur Sache keine Stellung nehmen will.

Wie der Schweizer Rechtsstaat Täter schützt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. März 2015 | 2.327 mal gesehen

Schweizer Richter und Staatsanwälte schützen Täter. Die Staatsanwälte tun dies, indem sie Verfahren absichtlich verschleppen, Einvernahmen von Tätern ohne Geschädigte durchführen und versuchen mit juristischen Winkelzügen, Finten und gesetzwidrigem Verhalten linke Täter zu schützen. Richter tun dies indem sie Verfahren ebenfalls hinauszögern und versuchen Klagen mit hohen Prozesskostenforderungen abzuwürgen.

Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich. Denn der Souverän hat sich klar dafür ausgesprochen, dass im Schweizer Rechtsstaat JEDER seine Rechte vertreten können muss. So steht in der Bundesverfassung Artikel 29 Absatz 3 klipp und klar:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Soviel zur Theorie. In der Praxis können in der Schweiz jedoch nur Reiche, Arme, Asylanten und Leute, die von einer Rechtsschutzversicherung versichert werden, mehr oder weniger problemlos Gerichtsverfahren finanzieren. Rechtsschutzversicherungen müssen nicht jeden versichern. Mir hat die COOP-Rechtsschutzversicherung im Jahr 2013 eine Rechtsschutzversicherung verweigert. Obwohl ich Schweizer bin, Schulpfleger war und nicht vorbestraft bin! Die Verweigerung erfolgte aufgrund der üblen Nachrede in den Medien.

Der Souverän hat sich auch für eine Rechtsweggarantie ausgesprochen. So steht in Artikel 29a der Bundesverfassung:

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

Mir wurde von den Justizbehörden sowohl der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege verweigert als auch die Rechtsweggarantie abgesprochen. Das ist ein klarer Verstoss gegen die Bundesverfassung. Dennoch kann ich fast nichts dagegen tun, da die Richter und Staatsanwälte am längeren Hebel sitzen und die Politik gekonnt und mit viel Talent wegschaut. Auch die Schweizer Medien berichten natürlich nicht darüber, da sie ja in meinem Fall zu den Prozessgegnern bzw. den Beklagten gehören.

Wie mir als Schweizer Bürger im Kanton Zürich meine Rechte vorenthalten werden

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, welche für ihre eigenwilligen und eigenartigen Ansichten bekannt ist, hat im Februar ein von mir angestrengtes Verfahren eingestellt und dies mit geradezu dummen Ausflüchten begründet. Sie hat mir als Kläger zudem das Recht an Einvernahmen teilzunehmen vorenthalten. Ich wurde schlichtweg gar nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Einvernahme stattgefunden hat. Ich erfuhr es erst, nachdem ich nach der Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht verlangte.

Weil die Einstellung des Verfahrens durch die Ermittlungsbehörde inakzeptabel war, habe ich selbstverständlich innert der kurzen Frist von 10 Tagen eine Beschwerde ans Obergericht des Kantons Zürichs geschrieben. Weil ich mir dafür keinen Anwalt leisten konnte, musste ich das selber machen, was mit einem grossen zeitlichen Aufwand verbunden war. Die zuständigen Oberrichter sandten mir daraufhin eine Verfügung, in welcher ich aufgefordert wurde, innert 10 Tagen eine Prozesskaution von CHF 2’000.00 zu bezahlen. Dieser Aufforderung konnte ich nicht nachkommen, da ich schlicht und einfach nicht die Mittel dazu hatte. Ich muss bereits mehrere Prozesskautionen in monatlichen Raten abzahlen und lebe aufgrund dieser enormen Belastung am Existenzminimum. Auf das Schreiben zu antworten hatte ich auch keine Lust mehr, da auch dies kaum etwas gebracht hätte. Ich hätte wieder die Hosen herunterlassen müssen und einmal mehr sämtliche Einkommen-, Ausgabens- und Vermögensnachweise erbringen müssen. Das habe ich bereits mehrfach getan und es ist ein enormer Aufwand und Papierkrieg, diese Belege jeweils zu sammeln und anschliessend zu schicken. Neben der beruflichen Belastung war es mir einfach nicht möglich einmal mehr so einen Papierkrieg zu führen. Bislang endete so etwas ohnehin damit, dass mir die unentgeltliche Rechtspflege aufgrund meines Einkommens verweigert wurde und ich trotz bereits vorhandener hoher finanzieller Belastungen aufgrund anderer Prozesse mit hohen Ratenzahlungen belastet wurde. Wie jedem logisch denkenden Menschen klar sein muss, kann ich jedoch auch mit einem guten Einkommen nicht unbegrenzt Ratenzahlungen für Prozesskautionen stemmen. Die Verfahren sind ja solange sistiert, bis die Prozesskaution erbracht ist. Die Persönlichkeitsverletzungen bleiben natürlich ebenfalls solange bestehen.
Einfaches Rechnungsbeispiel: Angenommen Sie verdienen monatlich CHF 10’000.00. Die von Ihnen verlangten monatlichen Ratenzahlungen für Prozesskautionen betragen in der Summe CHF 15’000.00. Wie wollen Sie das mit CHF 10’000 stemmen? Wie wollen Sie so noch Ihren Lebensunterhalt bewältigen? Einem normalen Menschen leuchtet ein, dass das nicht geht. Schweizer Justizbehörden leuchtet das hingegen nicht ein. Wer CHF 10’000 im Monat verdient, bekommt keine unentgeltliche Rechtspflege. So wird das in der Schweiz gehandhabt, egal was unter Artikel 29 in der Bundesverfassung steht.
So ist es auch nicht erstaunlich, dass das Verfahren vom Obergericht per Verfügung eingestellt wurde. Ich wurde darüberhinaus für diese Verweigerung des Rechtsstaats auch noch zur Kasse gebeten. Dies obwohl es sich beim Zürcher Obergericht um die erste Gerichtsinstanz handelte! Die Staatsanwaltschaft ist keine Gerichtsinstanz, auch wenn dies Staatsanwälte oft gerne anders hätten. Der Fall geht jetzt zivilrechtlich weiter, weil ich beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch eingereicht habe.

Das Verhalten der Justiz nützt Tätern

Dieses Verhalten von Schweizer Justizbehörden entgeht natürlich auch den Beklagten nicht. So erstaunen denn auch deren dreiste Forderungen nicht. So meinte der Anwalt eines beklagten Medienunternehmens kürzlich in einem Schreiben an das Bezirksgericht Uster folgendes:

Vielmehr stellt sich die im Wissen darum, dass der Kläger Mühe bekundet, die Gerichtskosten in anderen Verfahren zeitnahe zu bezahlen, die Frage, ob gar die Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung zugunsten der Beklagten erforderlich wäre.

Was ich zurzeit erlebe ist nichts anderes als gelebter Täterschutz im Schweizer Rechtssystem. Es ist eine Schande wie Schweizer Justizbehörden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien mit Füssen treten.  Die Schweizer Justiz verhindert tatkräftig, dass Täter für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies indem sie Verfahren hinauszögert und Klägern Bedingungen aufbürdet, die diese nicht erbringen können. Anschliessend stellt sie die Verfahren ein, weil die aufgebürdeten Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

Das verlinkte Schreiben an das Bezirksgericht Uster stammt übrigens vom Anwalt der Tageswoche. Ich habe die Zeitung wegen einem rufschädigenden und meine Persönlichkeitsrechte verletztenden Artikel verklagt, nachdem die Redaktion sich weigerte den Missstand zu beheben. Der folgende Screenshot zeigt wie frech der Anwalt der Tageswoche mir gegenüber auftritt. Bei der Friedensrichterverhandlung hat er kategorisch jegliche Zugeständnisse abgelehnt, worauf die Verhandlung logischerweise platzte. Somit erhielt ich erhielt die Klagebewilligung. Nach der gescheiterten Verhandlung bei der Friedensrichterin war die Tageswoche dann plötzlich doch zu Zugeständnissen bereit. Die Zeitung hat den Artikel anonymisiert, weil sie sich ihrer Sache offenbar trotzdem nicht so sicher ist und der Anwalt hat mir einen faulen Vergleich angeboten. Ich gehe davon aus, dass die Leute von der Tageswoche darauf hoffen, dass mir das Geld ausgeht oder irgendein inkompetenter Sesselfurzer am Gericht rechtswidrig zu ihren Gunsten entscheidet. – Gerichtsverhandlungen sind unberechenbar und die Rechtssicherheit ist meiner Ansicht nach in der Schweiz nicht gewährleistet.

Tageswoche

Solange die Politik diese Prozesskostenhürden und diese Ungerechtigkeit will, wird sich im Schweizer Justizwesen in Bezug auf diese Missstände nichts ändern. Der Schweizer Rechtsstaat verkommt damit zur Farce. Wir haben in der Schweiz eine unberechenbare Willkürjustiz, die nicht in der Lage ist Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das ist leider eine traurige Tatsache.

Orthodoxer Jude beleidigt Jesus Christus

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2015 | 2.944 mal gesehen

In Westeuropa darf man ja lediglich ungeniert das Christentum kritisieren. Wer den Islam oder das Judentum kritisiert, läuft hingegen Gefahr als islamophober Hetzer oder Antisemit stigmatisiert zu werden. Diese Begriffe wurden aus politischen Gründen geschaffen um Menschen davon abzuhalten den Islam und das Judentum zu kritisieren. Dies indem die Kritiker als Kranke und Rassisten stigmatisiert werden. Ich halte das für eine Unterdrückung der Meinungs- und Redefreiheit. Ein freier Schweizer muss das Recht haben, sich frei äussern zu dürfen! Politiker, die gegen diese Freiheit sind, sind Volksverräter.

Der folgende Film zeigt einen orthodoxen Juden, der in Israel öffentlich Jesus Christus und Christen beleidigt. Selbstverständlich straffrei. Wo bleibt der Aufschrei der Christen? Würde ein Schweizer in der Schweiz so über Juden sprechen, würde er bestraft werden. Das ist die Wahrheit. Es würde mich überdies nicht überraschen wenn der medienbekannte jüdische Anwalt D. Gibor höchstpersönlich dafür sorgen würde.

Es gibt Juden, die ohne weiteres mit Salafisten verglichen werden können. Der folgende Filmbeitrag zeigt Haredim, orthodoxe Juden. Mich erinnern diese Leute an islamische Salafisten.

Ihre vollverschleierten Frauen erinnern mich an islamische Burkaträgerinnen. Woher fundamentalistische Muslime wohl die Idee mit der Burka hatten?

Religionsfreiheit und religiöse Toleranz in Israel

Rassismus in Israel?

Israelis über Jesus

Öffentlich zur Schau gestellter Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Israel? Sind christliche Touristen aus „Germania“ in Israel willkommen?

Wie wärs, wenn sich der medienbekannte jüdische Rechtsanwalt D. Gibor, der jüdische Fernsehmoderator R. Schawinski und die Schweizer Elfenbeinturm-Elite einmal öffentlich mit orthodoxen Juden befassen? Diese Leute benutzen doch, soweit ich es mitbekomme, auch sonst gerne mediale Privilegien um ihre Ansichten kund zu tun. Es muss möglich sein, dass ein freier Schweizer religiösen Fundamentalismus auch dann kritisieren darf, wenn er nicht christlich ist!

Die Schlacht von Badr

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2015 | 2.349 mal gesehen

Heute vor 1391 Jahren ereignete sich die Schlacht von Badr. Als der islamische Prophet Mohammed und seine Schergen wieder einmal eine Karawane überfallen und ausrauben wollten, wurden sie von einem Heer gestellt. Es kam zur Schlacht von Badr. Die Schlacht ereignete sich am 17. März 624. Mohammed und seine Räuber von Allahs Gnaden konnten die Schlacht für sich entscheiden.

Badr

Die Schlacht von Badr stellte einen Wendepunkt in Mohammeds Kampf gegen die Quaraisch, den herrschenden Stamm seiner Heimatstadt Mekka, dar. Sie wird auch im Koran erwähnt.

Koran Sure 3, 123: Allah hat euch doch in Badr zum Sieg verholfen, während ihr ein bescheidener, unscheinbarer Haufe waret. Darum fürchtet Allah! Vielleicht werdet ihr dankbar sein.

Mohammed liess zwei hochrangige Gefangene Amr ibn Hishām und Umayyah, enthaupten. Zwei weitere Gefangene wurden auf dem Weg nach Medina getötet. Sie hatten sich durch einen Übergriff auf Mohammed während dessen Zeit in Mekka hervorgetan. Barmherzigkeit sieht anders aus.

Badr2

Diskriminierung von Schweizern

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. März 2015 | 2.465 mal gesehen

Der Schlagabtausch mit der St. Galler Justiz bezüglich des Vermieters, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, geht in eine neue Runde. Nachdem die St. Galler Staatsanwaltschaft entschieden hatte, die Strafanzeige ohne ein Strafverfahren zu eröffnen nicht anhand zu nehmen, reichte ich eine Beschwerde bei der Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein. Diese deckte die Staatsanwaltschaft mit völlig absurden und nicht logisch nachvollziehbaren faulen Ausreden und Ausflüchten.

Die St. Galler Justiz hinterlässt bei mir den Eindruck einer unprofessionellen und parteiischen Gefälligkeitsjustiz, die es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt. Im betreffenden Fall hat die Staatsanwaltschaft nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Dies obwohl es um eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung geht! Die Staatsanwaltschaft hat lediglich die Polizei halbherzig ermitteln lassen und anschliessend nach über einem Jahr Herumtrödeln eine Nichtanhandnahme verfügt. Ich habe gegen den absurden und inakzeptablen Entscheid der St. Galler Anklagekammer eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Dabei habe ich im Wesentlichen klar gemacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nichtanhandnahme nicht erfüllt gewesen sind und der Sachverhalt unrichtig festgestellt worden ist. Ob ich beim Bundesgericht Erfolg habe, ist ungewiss. Ich bin juristischer Laie und konnte mir keine Rechtsberatung leisten. Ausserdem habe ich die Beschwerde unter Zeitdruck abends nach der Arbeit, als ich bereits müde und abgearbeitet war, geschrieben. Wir werden sehen ob sich das Schweizer Justizwesen selber deckt oder ob die Bundesrichter objektiver urteilen als die Richter in St. Gallen.

Ich finde es wichtig, dass wir Schweizer uns nicht alles gefallen lassen und uns wehren. Auch wenn es nicht viele gibt, die sich wehren und die breite Masse sich duckt und lieber mit dem Strom schwimmt. Ich komme mir deswegen zuweilen wie Winkelried vor, der sich alleine für alle in die Bresche wirft und aufopfert. Für mich ist das Mass der Ungerechtigkeit einfach voll. Ich kann diese unglaubwürdige, befangene und einseitig urteilende Schweizer Unrechtsjustiz nicht kampflos akzeptieren. Es ist die Pflicht von uns allen Missstände aufzuzeigen, denn sonst verbessert sich kaum etwas.