Kosovaren-Inserat: Politisches Urteil gegen SVP-Kader

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. April 2015 | 2.167 mal gesehen

Die Berner Gesinnungsjustiz verurteilte heute den SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wegen Rassendiskriminierung. Es ging um ein Inserat der SVP, welches für die SVP-Initiative gegen Masseneinwanderung warb. Das Inserat thematisierte die Messerattacke zweier Kosovaren auf den Schweizer Schwinger Kari Zingrich und hatte den Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“.

Kosovaren-Inserat_SVP

David Gibor bezeichnete das Inserat laut Tagesanzeiger als „schreckliches und menschenverachtendes Inserat“. Er vertrat zwei Kosovaren und klagte wegen des Inserats gegen die SVP. Die Richterin folgte den Anträgen von David Gibor und verurteilte die beiden vor Gericht gezerrten SVP-Kadermitglieder wegen Rassendiskriminierung.

Ich halte dieses Urteil für ein weiteres skandalöses Fehlurteil. Politische Gesinnungsurteile wie dieses, lassen mich am Schweizer Rechtsstaat zweifeln. Der linke Schweizer Rechtsstaat hat damit einmal mehr seine üble, scheinheilige, verlogene und ungerechte Fratze offenbart. Menschenverachtend war die Messerattacke auf Kari Zingrich und nicht das Inserat, welches diese Messerattacke thematisierte!

Haben Kosovaren in der Schweiz mehr Rechte als Schweizer?

Der Fall zeigt exemplarisch auf was geschieht, wenn zwei Kosovaren wegen eines Inserats klagen, in welchem von „Kosovaren“ die Rede ist. Dann wird ein Strafverfahren eröffnet und die Beklagten werden verurteilt.

Wenn hingegen Schweizer wegen einem Inserat klagen, in welchem eindeutig Schweizer diskriminiert werden, dann wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Ich habe hier darüber berichtet. Das ist die traurige Wahrheit über den Schweizer Rechtsstaat, der eher einem linken Schurkenstaat gleicht. Die Gesinnungsjustiz in der Schweiz ist einfach nur noch widerwärtig und abstossend. Die linken Gesinnungstäter haben offensichtlich Ihren Gang durch die Institutionen der Schweizer Justiz vollendet.

In der Schweiz werden Menschen aus politischen Gründen mithilfe eines absurden Gesinnungsgesetztes verurteilt. Das Antirassismusgesetz wird dazu eingesetzt um Menschen als Verbrecher zu Brandmarken und zum Schweigen zu bringen. Es ist ein übles und menschenverachtendes Gesetz, welches gegen grundlegende Menschenrechte verstösst.

Die beiden SVP-Kader sollten Berufung einlegen. Spätestens der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys dürfte ja dann den beiden Kosovaren bzw. David Gibor das Beschwerderecht absprechen. Das macht Bundesrichter Denys bei Schweizern ja auch so. Ich habe hier darüber berichtet!

Koran: Eine frauenfeindliche und rassistische Lehre

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2015 | 3.226 mal gesehen

Laut dem Zürcher Obergericht ist es erlaubt, die im Koran verbreitete Lehre als frauenfeindlich und rassistisch zu bezeichnen. Ebenso ist es erlaubt den Islam als Kampfideologie, die weltweit eine Blutspur hinterlässt, zu bezeichnen. Ausserdem dürfen auch Exponenten von Religionen kritisiert werden. Hingegen ist es nicht erlaubt Muslime mit ihrer Religion gleichzusetzen. Denn das wäre nach Ansicht des Zürcher Obergerichts RassismusSchliesslich, so hält das Zürcher Obergericht fest, seien nicht alle Muslime Vergewaltiger.

Dies berichtete heute der Tagesanzeiger in einem Artikel, welcher uns Bürger über die Grenzen der Meinungsfreiheit aus Sicht von Zürcher Oberrichtern belehrt.

Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.
Darstellung von Mohammed bei der Teilnahme an einer wahrscheinlich von ihm in Auftrag gegebenen Enthauptung.

Für mich ist es eine Tatsache, dass wir in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz haben. Dies belegen ja auch eindeutige Gesinnungsgesetze wie das Antirassismusgesetz, welches aus politischen Gründen mehrheitlich einseitig, unfair und ungerecht ausgelegt wird. Wenn es einem linksgrünen Bundesrichter nicht passt, dann entzieht er dem Schweizer Kläger einfach mit fadenscheinigen Argumenten die Privatklägerschaft. Ich habe darüber berichtet. Auf der anderen Seite haben Richter keine Mühe damit, Klägern der Türkischen Gemeinschaft Schweiz wegen einer Aussage auf Twitter über 18’000 Franken Schadenersatz zuzusprechen. Dies obwohl in der betreffenden Aussage weder Türken noch eine andere Personengruppe genannt wurde.

Gerechte und faire Verfahren können im Schweizer Rechtsstaat nicht erwartet werden. Hingegen darf man von Richtern saudumme, provokative und arrogante Sprüche und Häme erwarten. Doch gerade Richter, die nicht fähig sind faire Verfahren zu gewährleisten, sollten es unterlassen andere Leute moralisch zu verurteilen. Sie zeigen damit nämlich nur wie moralisch verkommen und hinterhältig die verlogene Schweizer Gesinnungsjustiz ist.

Gerichtsverfahren bzw. politische Schauprozesse für die Medien könnten wir uns in der Schweiz eigentlich sparen. Dies, da ja die Urteile in der Regel bereits vor einer Gerichtsverhandlung feststehen und vom Referenten bereits im Vorfeld verfasst wurden. Solche vor einem Verfahren verfasste Vorurteile sind das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

Masseneinwanderung: Migrationsforscher macht sich lächerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. April 2015 | 2.086 mal gesehen

Der Tagesanzeiger verbreitete gestern die Meinung des jungen und unerfahrenen Migrationsforschers François Gemenne. Dieser äusserte sich zum Drama rund um die Wirtschaftsflüchtlinge in der Mittelmeerregion. Nach seiner Ansicht haben offene oder geschlossene Grenzen keinen Einfluss auf das Ausmass der Flüchtlingsströme. Den statistischen Beweis für seine absurde Behauptung bleibt er jedoch schuldigt.

Dass der linksgerichtete Tagesanzeiger solche Ansichten verbreitet, erstaunt nicht. Die Zeitungsmacher manipulieren mit ihrer einseitigen und beschränkten Berichterstattung bewusst die öffentliche Wahrnehmung und verfolgen damit kompromisslos ihre politischen Ziele.

Eine Grenzöffnung wäre ein falsches Signal. Es würde die Migration nach Europa wesentlich erleichtern und damit weitere Interessenten ermutigen nach Europa auszuwandern. Das Risiko ums Leben zu kommen und finanzielle Hürden sind eine Abschreckung. Zwar lassen sich insbesondere junge und mutige Männer und Frauen nicht davon abschrecken, doch die sind lediglich die Spitze des Eisbergs.

In der linken Schweiz herrscht die Meinung vor, dass wir Schweizer es durch Geburt unverdient gut haben und daher nicht das Recht haben anderen die Einreise in unser Land zu verbieten. Diese Ansicht ist jedoch grundfalsch. Der Reichtum kommt nicht von ungefähr, er musste von vielen berufstätigen Menschen, ich schliesse mich nach über 20 Jahren Berufstätigkeit dabei ein, hart erarbeitet werden. Unser Wohlstand, unsere Kultur und unsere Sicherheit stehen auf dem Spiel, wenn wir aufgrund sentimentaler Gründe und linkem bzw. falsch verstandenem Gutmenschentum die Schleusen öffnen.

Die Geschichte hat gezeigt, was passieren kann, wenn die Schleusen brechen. Europa schützte sich schon vor über 1700 Jahren mit Mauern und Kastellen gegen Wirtschaftsflüchtlinge und unkontrollierte Migration. Als dies nicht mehr ausreichte und die Mauern und Kastelle brachen, ging die antike Hochkultur in Europa unter und Europa versank für 1000 Jahre in einem dunklen Zeitalter, welches von Bürgerkriegen, Kriegen und Warlords geprägt war.

Der folgende Film zeigt wie von Hungersnöten und Armut geplagte Goten im wohlhabenden römischen Europa Fuss fassten und welchen Schaden sie anrichteten:

Völkerwanderungen aus wirtschaftlichen Gründen sind kein neues Phänomen. Die Menschheit hat eine jahrtausendealte Erfahrung damit. Nicht ohne Grund bauten bereits Römer und Chinesen Mauern und Kastelle.

Der beste Schutz vor ungewollter Einwanderung ist die Prävention vor Ort. Es muss Enwicklungshilfe in von Auswanderung betroffenen Ländern geleistet werden und der Unruheherd in Libyen muss befriedet werden. Dies, damit bereits in Libyen ein Grenzschutz eingerichtet werden kann. So wie dies zu Gaddafis Zeiten der Fall war.

David Gibor in der Kritik

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. April 2015 | 4.266 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsanwalt Hermann Lei kritisiert in einem Artikel mit dem Titel «Diener gegen Rechts» seinen jüdischen Anwaltskollegen David Gibor. Dieser wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen den Artikel und klagt wegen «unlauterem Wettbewerb» gegen Hermann Lei. Vertreten lässt er sich dabei von Daniel Kettiger, einem Rechtsanwalt, der bereits einmal im Minarett-Streit vor dem Bundesgericht abgeblitzt ist und sich wie David Gibor im Klassenkampf gegen Rechts hervorgetan hat.

David Gibor

David Gibor ist ein medienbekannter Jurist, der mit mehreren Strafanzeigen wegen angeblicher Rassendiskriminierung auf sich aufmerksam gemacht hat. So vertrat bzw. vertritt er unter anderem Mitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz gegen die SVP-Widen und mich. Ausserdem ist er mit Strafanzeigen gegen die SVP-Politiker Alfred Heer, Toni Brunner, Caspar Baader, Adrian Amstutz, Ulrich Schlüer und Christoph Blocher vorgegangen. Von der NZZ wird er als bekannter Anti-Rassismus-Anwalt bezeichnet.

Obwohl er kein Arzt ist, durfte David Gibor in der Zeitung «Schweiz am Sonntag» als vermeintlicher Experte ein leidenschaftliches Plädoyer gegen ein Verbot der Beschneidung aus religiösen Gründen halten. Dies, nachdem das Kölner Landgericht die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen zu Recht als Körperverletzung geächtet hatte. Ich berichtete auf diesem Blog hier darüber.

Beschneidung

David-Gibor_Knabenbeschneidung

Der linksgerichtete Tagesanzeiger bot David Gibor eine Bühne für ein Plädoyer gegen ein Inzestverbot.

David Gibor

Hermann Lei hielt deshalb in seinem Artikel völlig zu Recht fest, dass sich David Gibor öffentlich für Inzest und die Beschneidung von Knaben, welche von vielen als Körperverletzung betrachtet wird, einsetzte. Dem zum Trotz gilt David Gibor als Ikone linker Pseudomoralisten. Gerade Linksgrüne, die sich in den 1980er Jahren für Sex mit Kindern einsetzten und sich auch für Inzest einsetzen, dürften in David Gibor einen Helden sehen. Fakt ist, dass die Jungen Grünen in einer Medienmitteilung schon einmal androhten David Gibor gegen mich zu hetzen.

Stroebele

Nach Ansicht von Hermann Lei besteht David Gibors Haupttätigkeit darin, gegen rechts zu kämpfen. Die Aktionen von David Gibor dienen laut Hermann Lei dazu Bürgerliche einzuschüchtern und sie mundtot zu machen. Aufgrund eigener Erfahrungen mit David Gibor, neige ich dazu, diese Ansicht von Hermann Lei zu teilen.

Gibor ist auch in ein Verfahren gegen mich beteiligt und darf deswegen in den Medien seine eigenartigen Ansichten über mich und das Verfahren kundtun. Weil sich das öffentliche Interesse an meinem Fall aufgrund des Tatvorwurfs in engen Grenzen hält, sahen sich die Mandanten von David Gibor wohl zum Handeln genötigt. Anlässlich der erstinanzlichen Gerichtsverhandlung vor einem Jahr kündigte David Gibor dem Bezirksgericht Uster in einem Schreiben an, dass seine Mandanten mit rund 80 Zuschauern rechnen würden. Damit wurde dem Bezirksgericht Uster ein grosses öffentliches Interesse suggeriert. Dieses wurde benötigt um weiterhin zu rechtfertigen mich öffentlich unter namentlicher Nennung in den Massenmedien in den Dreck ziehen zu können. Tatsache ist jedoch, dass die Mandanten von David Gibor Führungsmitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz sind. Die Türkische Gemeinschaft Schweiz verfügt über rund 60’000 Mitglieder in der Schweiz und hat ein entsprechendes Mobilisierungspotential. Als ich am 19. Mai 2014 vor dem Bezirksgericht Uster eintraf, sah ich einen Reisecar und zahlreiche Mitglieder der Türkischen Gemeinschaft Schweiz, die sich demonstrativ vor dem Eingang des Gerichts aufstellten. Sie nötigten mich damit zu einem Spiessrutenlauf als ich das Gerichtsgebäude betrat. Für mich ist klar, dass das eine inszenierte Sache war um die Richter und die Medienleute zu beeindrucken bzw. diesen ein grosses öffentliches Interesse vorzugaukeln. Fakt ist, dass abgesehen von den linken Journalisten kaum Schweizer Bürger ohne Migrationshintergrund, am Verfahren gegen mich teilnahmen. Das sagt wohl einiges über das öffentliche Interesse aus. Ebenfalls sagt es etwas über Gibor und die Türkische Gemeinschaft Schweiz aus. So z.B. dass diese schon mehrfach zusammen gegen rechte Politiker und Bürger vorgegangen sind. Das Teamwork zwischen David Gibor und der Türkischen Gemeinschaft Schweiz scheint jedenfalls ausgezeichnet zu funktionieren. Die Türkische Gemeinschaft Schweiz betreibt meiner Meinung nach mithilfe der Schweizer Justiz und Leuten wie David Gibor eine Politik gegen patriotische Schweizer und für ein konservatives türkisch-national orientiertes Türkentum in der Schweiz. Jedensfalls kommt auf der Website dieser grossen Organisation die türkische Nationalflagge noch vor der Schweizerflagge.

Verfahrensverschleppung und gravierender Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot

Für jene, die aufgrund der Verfahrensverschleppung von Seiten der Justiz nicht mehr wissen um was es im Verfahren gegen mich eigentlich geht:

Mir wird eine Aussage auf Twitter vorgeworfen. Deswegen wird mir seit bald drei Jahren der Prozess gemacht. David Gibor fordert eine knallharte Strafe und Schadensatz in der Höhe von rund 15’000 Franken. Ich empfinde das als bodenlose Frechheit, denn mir ist nicht klar, inwiefern ich seine Mandanten geschädigt haben soll. Mir ist das schlicht schleierhaft.

Interessant ist auch, dass Medienvertreter der Ansicht sind, mich drei Jahre lang namentlich nennen zu dürfen. Gerechtfertigt wird dies mit der mir vorgeworfenen Aussage auf Twitter. Deswegen wurde ich vom Zürcher Obergericht bereits zur Person der Schweizer Zeitgeschichte erklärt. Mörder, Vergewaltiger, Schläger, Bankräuber usw. haben in der Schweiz mehr Persönlichkeitsrechte als Bürger, die auf Twitter eine Kurzmitteilung schreiben. Wer auf Twitter einen Tweet schreibt, läuft jedenfalls eher Gefahr zur Person der Zeitgeschichte ernannt zu werden, als ein Bankräuber. Das ist von linken Kräften im Schweizer Justizwesen offensichtlich so gewollt. Es geht um die politische Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch das linke Establishment der Schweiz.

Die Verfahrensverschleppung von Seiten der Justiz im Verfahren gegen mich dürfte gute Gründe haben. Damit hat mir die Justiz den Kampf gegen die Persönlichkeitsverletzungen zahlreicher linker Dreckwerfer massiv erschwert. Ausserdem hat sie damit dafür gesorgt, dass ich auch noch drei Jahre nach der inszenierten Medienhetze gegen mich, immer noch namentlich in den Medien genannt werde. Denn solange das Verfahren dauert, werde ich natürlich immer wieder namentlich genannt. Ich bin überzeugt, dass das politisch so gewollt ist. Das linke Establishment der Schweiz will damit ein Exempel statuieren. Es will seine Opfer davor abschrecken, sich gegen linke Unterdrückung zu wehren. Die Botschaft lautet: „Wehr dich nicht, sonst wirst du jahrelang in den Medien durch den Dreck gezogen!“ Die Leute der SVP-Widen haben deshalb einen Strafbefehl akzeptiert und damit David Gibor und seinen Mitstreitern ein rechtsstaatliches Verfahren erspart. Ich lasse mir das hingegen nicht bieten, da es meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit grundlegend widerspricht. Mich erinnert ein solches Gebaren an das Verhalten diktatorischer Unterdrückungsdiktaturen. Das ist für mich völlig inakzeptabel und widerspricht meinem innersten Geist von Freiheit und Gerechtigkeit.

Wann verifiziert Twitter mein Konto?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2015 | 2.481 mal gesehen

Das Zürcher Obergericht hat mich kürzlich zur Person der Zeitgeschichte erklärt. Damit hat es mich für die Journalistenmeute und alle, die mich namentlich diffamieren wollen, zum Abschuss freigegeben. Ich bin diesbezüglich jetzt vogelfrei und habe weniger Rechte als die für die Zeitgeschichte weniger relevanten Bürger der Schweiz. Ich habe darüber auf diesem Blog berichtet. Doch eine Frage bleibt noch offen. Wann verifiziert Twitter mein Twitter-Konto?

Da ich ja neuerdings eine Person der Zeitgeschichte bin, müsste mein Konto jetzt von Twitter verifiziert werden. Aber vielleicht wartet Twitter ja noch, bis die Urteile des Zürcher Obergerichts rechtskräftig werden, wer weiss. Wie Twitter die Verifizierung von Konten regelt, kann man übrigens hier nachlesen. Dort steht unter anderem dies:

Twitter verifiziert Accounts auf kontinuierlicher Basis, damit es für Nutzer einfacher wird, nach Personen und Marken zu suchen. Wir konzentrieren uns auf die gefragtesten Nutzer aus den Bereichen Musik, Film, Mode, Regierung, Politik, Religion, Journalismus, Medien, Sport, Wirtschaft und anderen wichtigen Bereichen. Wir aktualisieren ständig unsere Anforderungen für die Verifizierung. Hinweis: Für die Verifizierung wird weder die Follower- noch die Tweetzahl berücksichtigt.

Wir akzeptieren keine Verifizierungsanfragen aus dem allgemeinen Nutzerkreis. Wenn Du unter eine der genannten Kategorien fällst und Dein Twitter Account unseren Verifizierungskriterien entspricht, kann es sein, dass wir uns bald bei Dir melden.

Tja, da mich die Medien und die linken Richter der Schweiz zur öffentlichen Person gemacht haben, dürfte es wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis mich Twitter adelt. Denn immerhin wurde ich ja laut Gerichtsentscheid zur Person der Zeitgeschichte, weil ich einen Blog und ein Twitterkonto habe.

Wer mir auf Twitter folgen möchte, kann dies hier tun. Ich publiziere dort wie auch hier auf meinem Blog meine Gedanken zum historischen und aktuellen Zeitgeschehen.

Lieber Lukas Reimann

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2015 | 3.672 mal gesehen

Ich finde es gut, dass sich endlich ein Politiker für uns Schweizer einsetzen will, indem er die Diskriminierung von Schweizern explizit via Antirassismusgesetz verbieten will. Doch das ist meiner Ansicht nach nicht nötig. Der Haken liegt nicht am Gesetz, er liegt in der einseitigen und unfairen Rechtsauslegung und bei den Staatsanwälten und Richtern, welche die Gesetze nicht richtig auslegen, sie nicht richtig anwenden und die mit unfairen juristischen Winkelzügen und formaljuristischen Entscheiden Schweizer Kläger ausbooten.

Beim Vermieter, welche seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, wurde nie ein Strafverfahren eröffnet. Bereits das ist eine Schweinerei sondergleichen. Gegen Schweizer wird bereits bei einer Äusserung auf Twitter wegen Rassendiskriminierung ermittelt, in welcher abgesehen vom Begriff „Regierung“ weder eine Person noch eine Gruppe von Personen genannt wurde. Auch gegen die SVP wurde wegen dem Kosovaren-Inserat ein Strafverfahren eröffnet. Dies obwohl für jeden klar war, dass es nur um die zwei Kosovaren ging, welche dem Schwinger Kari Zingrich den Hals aufschlitzten. Bei einem Inserat, welches Schweizer diskriminiert, wird hingegen kein Strafverfahren eröffnet. Das wäre wohl anders gewesen, wenn im Inserat zum Beispiel „keine Kosovaren“, „keine Juden“ oder „keine Muslime“ gestanden hätte. Dann hätte sich bestimmt eine Anti-Rassismus-Kommission gefunden, die mit im ganzen Land zusammengesuchten und ausgewählten Klägern eine Strafanzeige eingereicht hätte.

Im konkreten Fall hat sich die St. Galler Staatsanwaltschaft überlegt, wie sie das Verfahren abklemmen kann. Sie versuchte mir sogar die Privatklägerschaft zu verweigern, entschied sich dann aber aufgrund meiner Stellungnahme eines Besseren. Ich habe darüber auf meinem Blog berichtet und zwar hier.

Von der Einreichung der Strafanzeigen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft bis zum Erlass der Nichtanhandnahmeverfügung derselben dauerte es mehr als ein Jahr! Die St. Galler Staatsanwaltschaft scheint das Beschleunigungsgebot nicht zu kümmern. Als ich einmal anrief um mich über die Sache zu erkundigen, war der Staatsanwalt gerade im Urlaub. Die St. Galler Staatsanwaltschaft brauchte über ein Jahr dazu um zum Schluss zu kommen, dass sie kein Strafverfahren eröffnen will.
Ihren Entscheid stützte sie sich auf die polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten. Er hatte dort ausgesagt, dass er das alles nicht so gemeint hat. Damit war das Thema für die St. Galler Staatsanwaltschaft erledigt. Gegen SVP-Mitglieder und ehemalige SVP-Mitglieder gehen Staatsanwälte wesentlich härter vor. In meinem Fall gab es morgens um 6 Uhr eine Razzia mit Hausdurchsuchung und Verhaftung. Dies Einzig aufgrund des „VERDACHTS“ auf Rassendiskriminierung und aufgrund des damals veranstalteten Medientheaters. Nur wegen einer Äusserung auf Twitter, in welcher abgesehen vom Begriff „Regierung“ weder eine Person noch eine Personengruppe vorkam!

In konkreten Fall des Vermieters in Altstätten SG ist festzuhalten, das ich sowohl von der St. Galler Staatsanwaltschaft als auch von der St. Galler Anklagekammer (Kantonsgericht, Obergericht) die Privatklägerschaft explizit zugesprochen erhalten hatte. Im Urteil des St. Galler Kantonsgerichts stand klipp und klar, dass ich innert 30 Tagen eine Beschwerde ans Bundesgericht machen kann.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ging von meiner unmittelbaren Betroffenheit aus. Sie begründete die Zuerkennung der Privatklägerschaft in ihrer Verfügung vom 15. Januar 2015 sogar mit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2002!

St. Galler Staatsanwaltschaft erteilt mir die Privatklägerschaft und bezieht sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid.
St. Galler Staatsanwaltschaft gesteht mir die Privatklägerschaft zu und bezieht sich dabei auf einen Bundesgerichtsentscheid.
Aus der Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 6. November 2014
Aus der Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom 6. November 2014

In der nachfolgenden Rechtsmittelbelehrung des St. Galler Kantonsgerichts stand klipp und klar, dass ich das Recht auf eine Beschwerde habe!

Rechtsmittelbelehrung zum Urteil der St. Galler Anklagekammer vom 14. Januar 2015
Rechtsmittelbelehrung zum Urteil der St. Galler Anklagekammer vom 14. Januar 2015

Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys hat mir dann aber trotzdem das Beschwerderecht entzogen. Ich erachte das als Irreführung durch die Justiz. Zuerst sagen sie einem, man werde als Privatkläger anerkannt und habe das Recht innert Frist eine Beschwerde einzureichen und dann wird einem das Beschwerderecht auf billigste Art und Weise wieder entzogen. Bundesrichter Denys sollte als Bundesrichter unverzüglich zurücktreten. Der Mann ist nach meiner Auffassung als Bundesrichter untauglich! Er soll in die Politik gehen und sich von den Linksgrünen in den Nationalrat wählen lassen. Dann kann er zusammen mit Balthasar Glättli und Jacqueline Badran politisieren.

Es liegt also nicht am Gesetz und deshalb brauchen wir kein neues Gesetz. Wir brauchen Kontrollen für Staatsanwälte und Richter. Es braucht ein Bundesverfassungsgericht, welches darauf achtet, dass die Gesetze korrekt ausgelegt werden und im Einklang mit der Bundesverfassung sind. Ausserdem brauchen wir klar formulierte Gesetze, die den Interpretationsspielraum der Richter einschränken. Das richterliche Ermessen führt immer wieder zu Ungerechtigkeiten und unfairen Entscheiden. Die Rechtssicherheit ist dadurch erheblich gefährdet und Urteile sind deswegen selbst für erfahrene Juristen oft unberechenbar.

Ein Beispiel für einen Gesetzesartikel, welcher dringend geändert werden sollte ist Artikel 383 der Strafprozessordnung. Darin steht folgendes:

1 Die Verfahrensleitung der Rechtsmittelinstanz kann die Privatklägerschaft verpflichten, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten. Artikel 136 bleibt vorbehalten.
2 Wird die Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, so tritt die Rechtsmittelinstanz auf das Rechtsmittel nicht ein.

In der Theorie mag das für Juristen, die im Elfenbeinturm sitzen, schön aussehen. In der Praxis führt dieser Artikel jedoch immer wieder zu unfairen Entscheiden und grossem Leid. Weil unter Ziffer 1 steht, dass die Rechtsmittelinstanz etwas „kann“, verlangt sie nicht in allen Fällen eine Prozesskaution. Das ist unfair und ungerecht. Ziffer 2 wird in der Praxis immer wieder dazu verwendet um Verfahren abzuklemmen. Hier ein Beispiel! Was Anian Liebrand bei seiner Strafanzeige gegen H. Stutz geschehen ist, ist auch mir passiert. In meinem Fall haben Richter des Zürcher Obergerichts ein Verfahren abgeklemmt indem sie von mir innert 10 Tagen eine Sicherheitsleistung von CHF 2’000.00 einforderten, die ich nicht erbringen konnte. Weil ich ein gutes Einkommen habe, hätten sie mir keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Ich weiss das, weil ich zuvor bei drei anderen Verfahren bereits versucht hatte eine unentgeltliche Rechtspflege zu erhalten. Der Witz ist aber, dass auch wer ein gutes Einkommen hat, nicht einfach so ohne weiteres mehrere Prozesskautionen zahlen kann. Ich habe als Medienopfer gegen mehrere Medien, linke Politiker und Journalisten geklagt. Die Gerichte verlangten in praktisch jedem Fall eine Prozesskaution von um die 5000.00 Franken von mir. Da versteht sich wohl von selbst, dass auch wer gut verdient, nicht in der Lage ist mal eben so mir nichts dir nichts 10 Prozesskautionen zwischen 2000-5’500 Franken zu bezahlen. Das geht einfach nicht. Anwaltskosten etc. kommen da ja noch hinzu. Eine Rechtsschutzversicherung bekomme ich nicht, obwohl ich Schweizer bin, berufstätig bin, gut verdiene, nicht vorbestraft bin und sogar Schulpfleger war. Dies einzig aufgrund des an mir verübten Rufmords, gegen den ich mich ja seit bald drei Jahren gerichtlich zur Wehr setzen will.

Es besteht bei den Gesetzestexten dringender Handlungsbedarf. Der zuvor erwähnte Artikel 383 der Strafprozessordnung sollte gestrichen werden. Die Prozesskautionen gehören abgeschafft. Ansonsten sollte das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt werden. Dann gilt das für alle also auch NZZ- und Tagesanzeigerjournalistinnen und David Gibors Kosovaren und nicht nur für unliebsame Schweizer Kläger. Dann wird nicht nur von Leuten wie mir und Koller eine Prozesskaution verlangt. Letzteres wohl in der Hoffnung, dass wir unsere Klagen dann zurückziehen. Das wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung fairer Rechtsstaat.

In Artikel 29 der Bundesverfassung wird garantiert, dass jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. In Moment gilt dies nur für Asylanten. Für übrige Menschen im Schweizer Zweiklassenrechtsstaat gilt folgendes: Wer über ein Einkommen verfügt, bekommt aufgrund kantonaler Verordnungen keine unentgeltliche Rechtspflege, selbst wenn die geforderten Prozesskautionen sein Einkommen um ein Vielfaches übersteigen. Dies weil in der Schweiz, wer über ein Einkommen verfügt, nicht als mittellos gilt. In der Praxis bedeutet das, dass Menschen mit durchschnittlichem Einkommen ihre Rechte vor Gericht nur bedingt und nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können. Das ist insbesondere für Medienopfer stossend. Medienopfer sehen sich meist mit mehreren Medienunternehmen als Prozessgegner konfrontiert. Das bringt der Abschreibejournalismus mit sich. Die Medienunternehmen haben eine Rechtsschutzversicherung. Ausserdem handelt es sich bei Ringier, Tamedia, NZZ, AZ Media, SRF und Co. um milliardenschwere Konzerne bzw. um ein Gebürenmonster. Es kann doch nicht sein, dass ein Medienopfer, da vom Rechtsstaat einfach so im Stich gelassen wird, wie das gerade bei mir der Fall ist. Ich stottere im Moment mehrere Prozesskautionen ab um mich gegen Persönlichkeitsverletzungen in den Medien zu wehren. Selbstverständlich werden die Verfahren solange sistiert, bis ich die Prozesskautionen abgezahlt habe und selbstverständlich bleiben die Persönlichkeitsverletzungen solange bestehen. Das ist stossend und eines Rechtsstaats unwürdig!

Zum Schluss noch eine Bemerkung zu jenen, die meinen es sei Sache des Vermieters zu entscheiden ob er Schweizer in der Wohnung haben will oder nicht.

Wo besteht der Unterschied zwischen einem Ladenbesitzer, der ans Schaufenster „keine Juden“ schreibt und einem Vermieter, der ins Inserat „keine Schweizer“ schreibt? Der eine will keine Schweizer in seiner Wohnung und der andere will keine Juden im Laden. Ist letzteres auch die freie Entscheidung des Ladenbesitzers oder greift dann das Anti-Rassismusgesetz? Sowohl das Inserat als auch das Schaufenster sind öffentlich.

Das folgende Bild zeigt, wie es in den 1930er Jahren im Dritten Reich aussah. Würdet ihr es besser finden, wenn anstelle von Juden „Schweizer“ steht? Wäre das wirklich weniger schlimm? In der Schweiz würden die Behörden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit beim Begriff „Schweizer“ kein Strafverfahren eröffnen. Beim Begriff „Juden“ würde hingegen wahrscheinlich sofort auf Anordnung eines Oberstaatsanwalts ein Sondereinsatzkommando der Polizei ausrücken.

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Wieder andere schliessen ohne, dass jemand Rassismus schreit, öffentlich alle Nicht-Muslime aus! 

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Denk einmal darüber nach lieber Lukas!

PS: Wenn mich die SVP unterstützt, werde ich das inakzeptable Fehlurteil des linksgrünen Bundesrichters Denys an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Mit einem guten Anwalt betragen die Kosten hierfür etwa 5’000 Franken. Wenn ich sehe wie viel Geld die SVP für ihre Initiativen ausgibt, ist das ein Klacks für die SVP. Die Unterstützung einer Partei wäre auch deshalb begrüssenswert, weil es das Gewicht bei den Richtern in Strassbourg erhöht. Wenn dort eine Einzelperson klagt, wird sie kaum ernst genommen. Es sei denn es handelt sich um Asylbewerber und Ausschaffungskandidaten. Diese können in der Schweiz eine unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen und werden zudem in der Regel von einschlägigen politischen Kreisen und NGO’s unterstützt. Soviel zur praktischen Umsetzung der Menschenrechte in Europa.

NZZ löscht unliebsame Kommentare

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2015 | 3.040 mal gesehen

Über eine in der Klatschpresse entstandene Alptraumgeschichte

Gestern frohlockte die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann in einem Artikel über ein Urteil des Zürcher Obergerichts zu einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster. Das Bezirksgericht Uster hatte mit einer Verfügung dafür gesorgt, dass meine Persönlichkeitsrechte geschützt sind. Die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann reichte gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Uster eine Beschwerde ein. Dies obwohl die NZZ bereits im Jahr 2013 ihre Artikel über mich anonymisiert hatte. Die Oberrichter Thomas Meyer (CVP), Willi Meyer (SVP) und Flurina Schorta (SP) vertraten im kürzlich gefällten Urteil des Zürcher Obergerichts die Ansicht, dass ich eine relative Person der Zeitgeschichte bin und somit von Schweizer Massenmedien namentlich diffamiert werden darf. Sie hoben damit die Verfügung des Bezirksgerichts Uster teilweise auf.

Der Zeitpunkt des Urteils ist kein Zufall. Nach mehreren Monaten Untätigkeit von Seiten des Zürcher Obergerichts kommt es passend zur Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen mich, welches Ende April stattfindet. Die Richter wollen damit wohl den Weg für die Medien frei machen, mich dann wieder namentlich diffamieren und in den Dreck ziehen zu können. Darum geht es ihnen wohl. Sie wollen wohl an mir ein politisches Exempel statuieren und dafür sorgen, dass es alle mitbekommen. Ich habe noch nicht mit meinem Anwalt gesprochen, neige aber dazu, das Urteil weiterzuziehen. Denn solange es nicht rechtskräftig ist, dürfen mich die Journalisten nicht wieder namentlich in den Dreck ziehen. So kann ich den linken Richtern und Journalisten einem Strich durch die Rechnung machen.

Die Richter hielten in ihrem Urteil unter Ziffer 4.1 fest, dass die detaillierte Ausbreitung der persönlichen Verhältnisse im Strafprozess in die Privat- und Geheimsphäre eines Beschuldigten eingreifen kann und die Gerichtsberichterstattung deshalb normalerweise in anonymisierter Form erfolgt. So geschieht es zum Beispiel bei Leuten wie bei dem unter dem Pseudonym Carlos bekannten Gewalttäter, bei Vergewaltigern, bei Mördern, bei Betrügern usw.

Anders verhält es sich aber bei sogenannten „Personen der Zeitgeschichte“. Bei solchen Personen kann nach Ansicht der Richter eine namentliche Nennung je nach Interessenslage der Medien gerechtfertigt sein.

Das Gericht hält in seinem Urteil jedoch fest, dass nicht jedes beliebige Amt seinen Inhaber zu einer absoluten Person der Zeitgeschichte macht. Kreisschulpfleger sind nach Ansicht der Richter keine absoluten Personen der Zeitgeschichte. Sie betrachten mich hingegen als sogenannte „relative Person der Zeitgeschichte“ und begründen dies mit der Behauptung, dass ich auf Twitter provokative Äusserungen gemacht hätte und mich zudem als „politisch interessierter Mensch“ öffentlich in einem Blog zu aktuellen Themen äussern würde. Ausserdem legten sie mir noch meine Stellungnahme im Tagesanzeiger zur Last. Zu dieser wurde ich von den Medien genötigt, nachdem diese mich, gegen meinen Willen, über Monate hinweg gehetzt und öffentlich diffamiert hatten.

Zusammengefasst: Nach Ansicht der Zürcher Oberrichter Thomas Meyer, Willi Meyer und Flurina Schorta (zwei linke und ein bürgerlicher Richter) ist bereits eine relative Person der Zeitgeschichte, wer sich auf Twitter provokativ äussert und sich in einem Blog zu aktuellen Themen äussert. Nach dieser Definition dürften sich auf Twitter sehr viele relative Personen der Zeitgeschichte tummeln. Zum Beispiel dieser Kandidat hier!

Die Richter erkannten jedoch, dass es im Hinblick auf die Resozialisierung eines öffentlich Angeprangerten nicht nötig ist Bilder von ihm zu verbreiten. Die Auflage des Bezirksgerichts Uster, den Medien zu verbieten Bilder von mir zu verbreiten, wurde vom Obergericht ausdrücklich nicht beanstandet.

Ebenfalls abgewiesen wurde die Beschwerde von Brigitte Hürlimann und der NZZ in Bezug auf den vorinstanzlichen Entscheid, darauf zu verzichten, die Adresse meines Internetblogs bekannt zu geben. Gegen diese Auflage hat die NZZ gestern bereits wieder verstossen indem sie einen moderierten Kommentar zugelassen hat, der auf meinen Blog verlinkte. Der Link wurde erst nach der Veröffentlichung des Kommentars auf Intervention meiner Anwältin gelöscht.

Die Richter halten ferner fest, dass die unnötige Verletzung und Blossstellung von Prozessbeteiligten unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist. Die Beschwerde der NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann wurde also nur teilweise gutgeheissen. Das hinderte die gute Frau jedoch nicht, noch vor Rechtskraft und noch bevor ich vom Urteil Kenntnis hatte, umgehend einen Artikel zu verfassen. Ich wurde in diesem Artikel gleich mehrfach namentlich genannt. Dies befremdet, zumal die NZZ noch zwei Jahre vorher freiwillig ihre Artikel über mich anonymisiert hatte.

Urteil UH140152-O
Urteil UH140152-O
Die NZZ hatte Ihre Artikel über mich im Jahr 2013 anonymisiert. Aufgrund des Urteils des Zürcher Obergerichts sah sich die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann dazu veranlasst, mich wieder namentlich zu nennen.
Die NZZ hatte Ihre Artikel über mich im Jahr 2013 anonymisiert. Aufgrund des Urteils des Zürcher Obergerichts sah sich die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann fast zwei Jahre später dazu veranlasst, mich wieder namentlich zu nennen.

Ebenfalls interessant ist, dass die NZZ inzwischen die Kommentare zum Artikel komplett gelöscht hat, nachdem diese wohl nicht so ausgefallen sind, wie dies die Autorin des Artikels und die Zeitungsmacher gewünscht hätten. Zur Sicherung verfüge ich jedoch zum Glück über Screenshots der inzwischen von der NZZ-Redaktion gelöschten Kommentare. Es sind eben nicht alle Kommentatoren glücklich darüber, dass ihre Kommentare entfernt werden. 😉

Schweizer_NZZ-Kommentar1

Fortsetzung:

Schweizer_NZZ-Kommentar2

Frau Hürlimann selbst zeigt übrigens, mutig wie sie ist, ihr Gesicht auf Twitter nicht. Sie weiss wohl warum. Mich erinnert ihr Foto an das Lied „Grüezi wohl, Frau Stirnimaa“ der Minstrels.

Nzz-Huerlimann

Die Massenmedien haben mich gegen meinen erklärten Willen wegen eines mir vorgeworfenen Tweets ans Rampenlicht geholt und öffentlich diffamiert. Einige Journalisten sind offensichtlich der Ansicht, dass sie mir auch noch Jahre später schaden müssen. Die drei genannten Richter des Zürcher Obergerichts, Herr Thomas Meyer, Herr Willi Meyer und Frau Flurina Schorta unterstützen mit ihrem Urteil jene Journalisten und Widersacher, die wohl beabsichtigen mit Rufmord und Diffamierung meine bürgerliche Existenz vernichten zu müssen.

Verstoss gegen Verhältnismässigkeitsprinzip, Fairnessgebot und Beschleunigungsgebot

Gegen den Schweizer Rechtsstaat spricht zudem, dass mir wegen eines mir vorgeworfenen Tweets seit bald drei Jahren auf höchst unfaire Weise der Prozess gemacht wird. Die Länge des Verfahrens verstösst gegen das Beschleunigungsgebot und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Bei einem Strafverfahren gegen einen linksgrünen Luzerner Politiker und Journalisten, der von den Medien als Rechtsextremismusexperte bezeichnet wird, bin ich in der gleichen Zeit schon zweimal ans Bundesgericht gelangt. Das Verfahren gegen mich ist hingegen immer noch beim Zürcher Obergericht hängig. Ob die das deshalb solange hinauszögern, um meine Verfahren gegen die Täter zu vereiteln? Oder um es den Journalisten zu ermöglichen über Jahre bis Jahrzehnte hinaus über mich namentlich zu berichten? Oder beides? Solange das Verfahren gegen mich dauert, können sich jene, gegen die ich wegen übler Nachrede und Ehrverletzung geklagt habe, zurücklehnen.

Was mir geschehen ist, ist verrückt und klingt wie eine Schildbürgergeschichte. Es zeigt wie die heutige Schweizer Gutmenschengesellschaft funktioniert. Schläger wie Carlos werden verhätschelt und ihre Persönlichkeitsrechte werden von den Medien geachtet. Für diese Leute gibt der Staat jeden Monat tausende von Franken aus. Mir, der ich weder vorbestraft noch verurteilt bin, werden von Schweizer Richtern und Journalisten hingegen sämtliche Menschen- und Bürgerrechte verweigert. Ich werde wie der Staatsfeind Nummer 1 behandelt und auf biegen und brechen diffamiert und ungerecht behandelt. Von mir holt sich der Staat jeden Monat tausende von Franken in Form von Steuern und Prozesskautionen.

Ich hätte mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass sich die Schweizer Justiz dazu berufen fühlt so einen Aufwand wegen einer mir vorgeworfenen Kurzmitteilung zu betreiben. Aber mich überrascht inzwischen gar nichts mehr. Siehe meine Publikationen über diverse in der Schweiz gefällte Gerichtsentscheide, die einem rational denkenden Menschen die Haare zu Berge stehen lassen. Wie ich inzwischen weiss, darf man vom Schweizer Rechtsstaat keine Gerechtigkeit erwarten. Viele Schweizer Richter sind nicht fähig gerechte Urteile zu fällen. Es wäre aber schon schön, wenn sie wenigstens faire Urteile fällen würden. Auch das ist jedoch Wunschdenken. Faule Kompromisse und Vergleiche zugunsten der Täter dürften überwiegen. Fairness darf man vom Schweizer Rechtsstaat definitiv nicht erwarten. Die Schweizer Richter, die ich kennengelernt habe, sind politisch denkende Menschen und ihre Urteile sind politisch gefärbt. Einige Schweizer Richter äusssern ja nach ihrer Amtszeit in den Medien ihre politischen Ansichten. Während ihrer Amtszeit lassen sie ihre politischen Überzeugungen wohl im Rahmen des richterlichen Ermessens in die Rechtssprechung einfliessen. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Siehe meine Berichterstattung über die haarsträubenden Urteile des linksgrünen Bundesrichters Denys. Die Winkelzüge dieses Mannes in den genannten Urteilen sind so plump, dass sie auch einem juristischen Laien auffallen. Beispiel: Er hat mir in einem Strafverfahren gegen einen linken Luzerner das Beschwerderecht verweigert, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht habe. Aus den Akten ging aber hervor, dass ich dies sehr wohl getan habe. Ergo hat er ein krasses Fehlurteil gefällt, gegen das ich aber in der Schweiz nichts tun kann, da er ein oberster Richter unseres Landes ist. So läuft das im Schweizer Rechtsstaat, mein Fall ist bestimmt kein Einzelfall. So ergeht es bestimmt auch anderen.

Wohl nicht ohne Grund versuchen viele privatwirtschaftliche Unternehmen bei Streitsachen aussergerichtliche Einigungen zu finden. Sie tun dies in der Regel nicht aus finanziellen Gründen, denn Unternehmen sind oft Rechtschutzversichert. Sie tun dies, weil sie sich so jahrelange Verfahren, die Medien und die ungerechten und unfairen Vertreter unseres Rechtsstaats ersparen können.

Linksrutsch der NZZ? NZZ lobt Kommunisten!

Die NZZ beschäftigt mittlerweile viele ehemalige Journalisten des linken Tagesanzeigers. So zum Beispiel Brigitte Hürlimann. Ein Indiz für den Linksrutsch der NZZ dürfte wohl auch ein kürzlich in der NZZ publizierter wohlwollender Artikel über den roten Beni gewesen sein. Die NZZ lobt darin einen Kommunisten. Eine bürgerliche Zeitung würde keine solchen Artikel publizieren. Solche Artikel erscheinen sonst wohl eher in der linksextremen WOZ. Der gelobte Kommunist ist übrigens Jurist. Viele Schweizer Richter dürften im Geheimen wohl wie dieser Jurist ticken und ebenfalls Kommunisten sein.

NZZ
Die NZZ lobt einen Kommunisten

Linksrutsch des Rechtsstaats

Fakt ist, dass der Schweizer Rechtsstaat und seine Rechtssprechung stark linkslastig sind. Entsprechend werden sehr viele Strafverfahren gegen SVPler und Rechte eröffnet. Ein Beispiel: Kosovaren erhalten die Privatklägerschaft in einem Verfahren gegen die SVP wegen dem Kosovareninserat, obwohl das Inserat eindeutig und für jeden Tubel erkennbar nicht rassistisch ist. Ein linksgrüner Bundesrichter verweigert hingegen einem Schweizer das Beschwerderecht bei einem Inserat, welches eindeutig Schweizer diskriminiert und für mich eindeutig einen rassistischen Hintergrund hat.

Schweizer müssen bei linken Richtern eine Prozesskaution zahlen! Kosovaren auch?

Der Ermessensspielraum für Richter muss durch klipp und klar sowie einfach formulierte Gesetze eingeschränkt werden. Interpretierbare juristische Floskeln haben in Gesetzen nichts zu suchen. Nur so können politische Urteile und die politische Gefälligkeitsjustiz weitgehend vermieden werden. Ein Beispiel aus der Strafprozessordnung. Dort heisst es, dass Richter eine Prozesskaution verlangen „können“. In der Praxis verlangen sie dann von den Journalistinnen Hürlimann und Minor keine Prozesskaution, von mir und Koller aber im Fall des St. Galler Vermieters gleich je 1000 Franken. Auch von den, von David Gibor vertretenen Kosovaren, welche gegen das SVP-Kosovareninserat geklagt haben, wurde wohl keine Prozesskaution verlangt. Ich habe darüber hier geschrieben. Die unklare Formulierung gibt den Richtern einen unnötigen Interpretationsspielraum und schafft damit Ungerechtigkeit. Richter haben mit solchen Gesetzen die Möglichkeit auf krasse Weise gegen das Fairnessprinzip zu verstossen. Betroffene können nichts dagegen unternehmen, solange dermassen schlecht formulierte Gesetze bestehen. Es müsste im Gesetz klipp und klar und für jeden Tubel klar erkennbar stehen, in welchem Fall eine Prozesskaution verlangt wird und wie hoch diese zu sein hat. Dieses Bundesgesetz muss dann zwingend in allen Kantonen gleich angewendet werden. Zur Not biete ich mich an, bei der Formulierung der Gesetze mitzuwirken. Denn offenbar mangelt es bei den zuständigen Behörden an Menschen, die in der Lage sind einfache und klare Gesetze zu formulieren. Es ist schlecht, wenn Gesetze einzig von weltfremden Theoretikern verfasst werden, die sich irgendwo in einem Elfenbeinturm verkrochen haben. Gesetze sollten von Menschen mit einem klaren und praktisch denkenden Verstand, z.B. Ökonomen und Betriebswirtschaftlern, und nicht nur von Juristen, verfasst werden.

Im weiteren braucht auch das Bundesgericht eine Kontrollinstanz. Selbstherrliche und politische Fehlurteile von Bundesrichtern sind eine Zumutung, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wir brauchen ein Bundesverfassungsgericht.

Bundesgerichtsentscheide 6B_731/2014 und 6B_260/2015

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. April 2015 | 2.546 mal gesehen

Die Bundesgerichtsentscheide 6B_731/2014 und 6B_260/2015 belegen, dass Bundesgerichtsentscheide nicht unfehlbar sind und der Kritik bedürfen. Insbesondere die Verweigerung des Beschwerderechts scheint ein beliebtes Instrument von Richtern zu sein, die sich vor einem materiellen Urteil, also einem Urteil in der Sache, drücken wollen. Sei dies nun aufgrund ihrer persönlichen Voreingenommenheit oder aus politischen bzw. Karrieregründen.

Beim BGE 6_731/2014 verweigerte mir der linksgrüne Bundesrichter Denys das Beschwerderecht. Er begründete seinen Fehlentscheid damit, dass ich keine Zivilforderung geltend gemacht hätte. Dabei hatte ich sehr wohl eine Zivilforderung geltend gemacht, die zurzeit beim Bezirksgericht Uster hängig ist, bis ich die mir auferlegte hohe Prozesskaution in Raten abbezahlt habe. Folglich ist seine Begründung für jeden nachvollziehbar nichtig und das Urteil somit falsch bzw. ein krasses Fehlurteil.

Auch beim BGE 6B_260/2015 verweigerte mir der linksgrüne Bundesrichter Denys das Beschwerderecht. Er drückte sich auch damit auf höchst fragwürdige Weise vor einem materiellen Entscheid. Es ging bei diesem Fall um einen Vermieter, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Bundesrichter Denys sprach mir als Schweizer das Beschwerderecht ab obwohl mangels Strafuntersuchung, es wurde kein Strafverfahren eröffnet, gar nicht feststand ob ich als Schweizer unmittelbar betroffen bin oder nicht.

Mir stellt sich die Frage ob der linksgrüne Bundesrichter Denys auch so entschieden hätte, wenn der medienbekannte Rechtsanwalt David Gibor mit seinen kosovarischen Mandanten oder mit Juden und Muslimen vor Bundesgericht gestanden hätte. Sprich, wenn es um einen Vermieter gegangen wäre, der seine Wohnung nicht an Juden, Muslime und Kosovaren hätte vermieten wollen.  Diese Frage ist berechtigt, zumal das zweithöchste Gericht der Schweiz aufgrund einer Beschwerde entschieden hat, dass im Kanton Bern wegen des Kosovareninserats der SVP ein Strafverfahren eröffnet werden muss. (Quelle)

Kosovaren-Inserat

David Gibor ist der Rechtsanwalt, der die beiden Kosovaren vertritt, welche wegen dem SVP-Plakat eine Strafanzeige eingereicht haben. Es wird gemunkelt, dass er auch der Drahtzieher der Anklage sein könnte, doch das ist eine Mutmassung. Fakt ist, dass David Gibor bereits gegen mehrere SVP-Exponenten vorgegangen ist. Im Verfahren gegen mich vertritt er einen Mandanten, der bereits gegen die SVP-Widen geklagt hat. Es handelt sich um den aktuellen Präsidenten der Türkischen Gemeinschaft Schweiz. Auch Gibor war am Verfahren gegen die SVP-Widen beteiligt. Es kann aber natürlich auch sein, dass die Türkische Gemeinschaft Schweiz mit Strafanzeigen gegen Schweizer Politiker Politik macht, die gegenüber dem Islam bzw. bei Migrationsfragen eine weniger euphorische Haltung als das linke Establishment haben.

Für mich ist klar, wenn Schweizer keine unmittelbare Betroffenheit von einem diskriminierenden Wohnungsinserat ableiten können, dann können dies Kosovaren beim sogenannten SVP-Kosovareninserat auch nicht! 

BGE 6B_260/2015 belegt, dass im Rechtsstaat Schweiz vor dem Gesetz nicht jeder gleich ist. Wenn ein Kosovare, ein Jude oder ein Muslim klagt, werden Strafverfahren eröffnet und es kommt regelmässig zu Urteilen wegen angeblicher Rassendiskriminierung. Wenn zwei Schweizer klagen, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und ein Vertreter des obersten Schweizer Gerichts entzieht dem verbliebenen Kläger einfach das Beschwerderecht um sich so vor einem Urteil zu drücken. Wenn vor dem Gesetz jeder gleich wäre, so wie es in der Theorie gemäss Art. 8 der Bundesverfassung sein sollte, dann hätte er mir das Beschwerderecht nicht auf solch billige Weise entzogen. Er hätte sich der Sache angenommen und wäre mir gerecht geworden.

Meiner Meinung nach sollten sich Schweizer Juristen viel öfter über Bundesgerichtsentscheide äussern. Wenn das nur Betroffene bzw. Justizopfer tun, reicht es nicht. Den Betroffenen wird schnell Befangenheit unterstellt. Das ist einfacher als sich mit der Sache auseinander zusetzen.

Bundesrichter Denys hat nun schon zwei höchst fragwürdige Urteile gefällt, deren Leidtragender ich bin. Es wäre schön, wenn ein Schweizer Jurist endlich einmal den Mut aufbrächte, darüber zu schreiben. Die Mehrheit der Juristen hat offenbar Angst davor, sich mit zuviel Zivilcourage Nachteile vor Gericht einzuhandeln. Dies ist zumindest mein Eindruck. So ändert sich leider nichts an den gravierenden Misständen in der Schweizer Rechtssprechung. Viele Politiker und Journalisten sind zu dumm um zu begreifen, was hier schief läuft. Andere wiederum wollen sich aus politischen und opportunistischen Gründen nicht äussern. Wieder anderen ist es die Mühe nicht wert, weil  es eine Knochenarbeit ist, die kaum Wählerstimmen bringt.

Gerade aus rechts-ethischen Gründen dürfen Juristen hier nicht schweigen. Das Bundesgericht veröffentlicht seine Entscheide, also darf auch öffentlich darüber gesprochen werden.

«Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.» Plato