Die widerwärtige Schweizer Gesinnungsjustiz ist eine Schande!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Mai 2015 | 2.666 mal gesehen

Kürzlich gab es in der Schweiz wieder zahlreiche Schauprozesse wegen angeblicher Rassendiskriminierung. Ein medienbekannter Rechtsanwalt konnte sich dabei wieder gekonnt auf Kosten seiner Opfer in Szene setzen. Diese Schauprozesse offenbaren, dass wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz haben. Mit der Meinungsfreiheit ist es in der Schweiz definitiv nicht weit her.

In der Schweiz endet die Meinungsfreiheit, sobald eine Meinung ausgesprochen wird, die dem linken Establishment nicht passt. Der Gesinnungsfaschismus geht Hand in Hand mit der Gesinnungsjustiz.

Wie unfair und ungerecht die widerwärtige Schweizer Gesinnungsjustiz ist, kann jeder erkennen, der sich eingehend und seriös mit den entsprechenden Verfahren befasst. Ich habe auf diesem Blog bereits mehrfach darüber berichtet.

Wenn ein aus der Türkei eingewanderter Mann ein Inserat aufgibt, in welchem er eindeutig Schweizer diskriminiert, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Wenn hingegen Kosovaren wegen eines Inserats klagen, wird ein Strafverfahren eröffnet und es kommt zu Verurteilungen. Dies obwohl für den Durchschnittsleser sonnenklar ist, dass im Inserat nicht alle Kosovaren gemeint worden sind. Dies, da im Text des Inserat eindeutig und für jeden Tubel, also sogar für Richter, klar erkennbar über einen Fall berichtet wird, bei dem zwei Kosovaren einem Schweizer den Hals aufgeschlitzt haben.

Aus einem Tweet, der eindeutig Ausdruck von Besorgnis gegebüber radikalem Islamismus und Kritik an der unfähigen Schweizer Regierung war, macht die inkompetente Gesinnungsjustiz eine Aussage, welche angeblich Völkermord rechtfertigt. Gleichzeitig wird den Privatklägern der türkischen Gemeinschaft Schweiz eine Entschädigung von über 18’000 Franken zugesprochen obwohl im entsprechenden Tweet weder Türken noch eine andere Personengruppe genannt wurde. Ausserdem waren die Bemühen des medienbekannten Anwalts, der die Türken vertrat, unnötig, da ja bereits die Staatsanwaltschaft im Auftrag der Gesinnungswächter unserer Justiz von sich aus ermittelte. Die Tätigkeit dieses Anwalts diente einzig dazu sich auf Kosten des Beklagten in den Medien zu profilieren und den Beklagten mit hohen Anwaltskosten zu belasten. Dass die Schweizer Gesinnungsjustiz so etwas auch noch fördert, zeigt, zu was für einem ausgekochten Schwachsinn sie fähig ist. Es ist eine Schande sondergleichen! Es war übrigens so, dass dieser Anwalt von sich aus eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Uster eingelegt hatte, weil dieses ihm keine Parteientschädigung zugesprochen hatte. Ich hatte das also gar nicht in der Hand. Wieso ich dafür in Form einer noch höheren Entschädigung büssen muss, indem ich diese zu zahlen habe, ist mir völlig schleierhaft!!! Er hat ja den Entscheid des Bezirksgerichts Uster angefochten! Abgesehen davon frage ich mich, wieso Türken als Privatkläger anerkannt wurde, wo doch in meinem Tweet gar keine Rede von Türken war. Es ging aus dem Kontext eindeutig hervor, dass es Extremisten ging, welche meinten sie hätten das Recht Frauen mit Schlägen zum Sex zu zwingen. Es ist wirklich schockierend, was für eine gottverdammte, ungerechte und verlogene Unrechtsjustiz wir in der Schweiz haben. Das Volk sollte vor Richtern, die solche schwachsinnige Urteile fällen, geschützt werden.

Solch haarsträubende Urteile, lassen mich am Schweizer Rechtsstaat sowohl zweifeln als auch verzweifeln. Wann endlich merkt das Volk, was hier gespielt wird und bereitet diesem Schwachsinn ein Ende? Flaschen, die unfähig sind den Durchblick zu haben oder aber meinen, sie müssten gesinnungspolitische Urteile fällen, haben auf dem Richterstuhl nichts verloren.

Ich war übrigens nie Politiker sondern hatte lediglich ein politisches Milizamt inne, welches es gemäss Entscheid des Zürcher Obergerichts nicht gerechtfertigt hat, mich ans Rampenlicht zu ziehen. Zitat des Zürcher Obergerichts aus dem Urteil UH140152-O:

Nicht jedes beliebige Amt macht seine Inhaber zu absoluten Personen der Zeitgeschichte. Der Beschwerdegegner 1 war zur Zeit der eingeklagten Ereignissse Kreisschulpfleger in Zürich und Mitglied der SVP. Ein Mitglied der Kreisschulpflege steht normalerweise nicht im Rampenlicht.

Wie wir der Gesinnungsjustiz den Garaus machen können:
Die Gesinnungsgesetze gehören ersatzlos abgeschafft. Richter müssen kontrolliert werden. Es kann nicht sein, dass Richter straflos davonkommen, wenn sie gravierende Fehlurteile fällen. Solche schwerwiegenden Verfehlungen müssen disziplinarisch geahndet werden. Es kann nicht sein, dass Richter leichtfertig und gewissenlos mit dem Leben von Menschen spielen und politische Gesinnungsurteile fällen. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.