Anti-Islam Kommentare beim Blick

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juni 2015 | 2.096 mal gesehen

Mir haben verlogene Medien und die Schweizer Gesinnungsjustiz ums Verrecken etwas angehängt. Die folgenden Kommentare laufen bei der Blick-Redaktion hingegen vermutlich unter Meinungsäusserungsfreiheit. Sie werden von der Redaktion jedenfalls publiziert und die Jusitz sieht offensichtlich auch keinen Handlungsbedarf. Es ist wirklich unglaublich und vollkommen unverständlich, was für eine Willkür in der Schweiz herrscht!

Blick-Kommentare_Islam

Was macht die linke Anti-Rassismus-Schickeria der Schweiz? Wieso werden der Blick und der Kommentator nicht zur Rechenschaft gezogen? Wo sind Hans Stutz, David Gibor und Brigitte Hürlimann? Gerade im Urlaub?

Naja, das Schweizer Antirassismusgesetz schützt ja neuerdings Gebäude und nicht etwa Religionen und deren Anhänger. Zumindest nach der neuesten völlig verblödeten Rechtsprechung. Mir um sieben Ecken etwas ums Verrecken anhängen um mich fertig zu machen. Dann aber überhaupt nicht reagieren, wenn der Blick Kommentare publiziert, wie die eben gezeigten. So verlogen ist die Schweizer Anti-Rassismus-Schickeria!

Lösung für das Flüchtlingsproblem

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juni 2015 | 2.433 mal gesehen

Europa sieht sich zurzeit mit einem enormen Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen aus Afrika und an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak konfrontiert.

Die aktuelle Völkerwanderung nach Europa führt zu zahlreichen Problemen. Beim Streit geht es um die Verteilung der Flüchtlinge und um finanzielle Mittel, die zur Versorgung derselben benötigt werden. Das Dubliner Abkommen kann dieses Problem nicht lösen. Es regelt wo Asylanträge zu stellen sind und soll verhindern, dass Asylbewerber bei Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, mehrfach Asyl beantragen.

Stossend ist, dass aufgrund des Zustroms die Kriminalität steigt und wir Schweizer zugunsten der Zuwanderer finanziell ausgebeutet werden. Das ist besonders in Bezug auf die Wirtschaftsflüchtlinge inakzeptabel. Diese Menschen bekommen Asyl weil sie angeblich an Leib und Leben bedroht sind und machen anschliessend Urlaub im Herkunftsland. Das ist eine Verarschung sondergleichen auf welche höchstens Linke und Schweizer Richter hereinfallen.
Asylbewerber-Urlaub

Wie das Problem gelöst werden könnte, wenn anstelle der linken Idioten fähige Personen in der Politik an der Macht wären:

1. Der Grenzschutz in Libyen wird ausgebaut. Europa rüstet libysche Grenztruppen auf. Diese verpflichten sich im Gegensatz dazu Wirtschaftsflüchtlinge abzufangen und Islamisten zu bekämpfen.

2. Europa schliesst mit afrikanischen Staaten ein Abkommen ab. In diesem wird vereinbart, dass Wirtschaftsflüchtlinge, die es bis nach Europa geschafft haben, in diese Staaten ausgeschafft und dort in Lager interniert werden können. Dies soll dann geschehen, wenn sich die Wirtschaftsflüchtlinge weigern freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren bzw. das  Herkunftsland aufgrund fehlender Papiere und fehlender Kooperation nicht festgestellt werden kann. Die afrikanischen Staaten erhalten im Gegenzug finanzielle Mittel.

Länder wie Simbabwe, der Kongo und Obervolta würden sich über einen solchen Deal wohl freuen. Für Europa hätte es zahlreiche Vorteile. Der Unterhalt von Flüchtlingen ist in Afrika schätzungsweise um den Faktor 100 günstiger als in Europa. Die Steuerzahler würden entsprechend entlastet. Parasitäre linke Organisationen, die sich in Europa auf das lukrative Geschäft der Flüchtlingsbetreuung konzentriert haben, werden überflüssig. Es braucht auch kein Heer von sündhaft teuren Anwälten mehr, die sich auf Kosten der Steuerzahler bereichern, indem sie Wirtschaftsflüchtlinge betreuen. Ausserdem, wenn es sich in Afrika herumspricht, was Europa mit Wirtschaftslfüchtlingen macht, dann wird es auch weniger Wirtschaftsflüchtlinge geben. Es ist nicht anzunehmen, dass Wirtschaftsflüchtlinge einem Schleuser dann noch USD 5’000-10’000 zahlen um nach Europa zu kommen, wenn sie wissen, dass sie dort konsequent nach Afrika zurückgeschafft werden. Der Anreiz nach Europa zu kommen fällt so einfach weg.

Quelle
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Wir könnten uns den ganzen linken Gutmenschenapparat, welcher uns pro Jahr mehre Milliarden kostet, sparen. Es würde mehr Geld für die notdürftigen Schweizer übrig bleiben. Es müssten keine Mietwohnungen mehr für Wirtschaftsflüchtlinge gekündigt werden und es gäbe wieder Sozialwohnungen für Schweizer Sozialhilfeempfänger, die sonst je nach Gemeinde in Kontainern untergebracht werden!

Quelle
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Es ist beschämend, dass die Politiker unseres Landes bzw. der EU-Staaten bislang noch nicht auf diese pragmatische Lösung der Probleme gekommen sind. Ebenso beschämend ist es, dass die Völker Europas immer wieder solch unfähige Politiker an die Macht wählen. Offenbar ist die Sättigung und Lethargie in Europa immer noch viel zu hoch. Die Mehrheit glaubt offenbar immer noch an die Lügen, welche die Medien und herrschenden Klassen tagtäglich über alle medialen Kanäle verbreiten.

Wenn die herrschenden Klassen in Europa ihre linke Politik weiterführen, werden sie Europa an die Wand fahren. In der Schweiz haben es die Wähler in der Hand ob sie weiterhin bescheuerte Politiker wollen, die nichts anderes tun als dem Land und der einheimischen Bevölkerung zu schaden.

3 Jahre Staatsterror

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Juni 2015 | 1.814 mal gesehen

Vor drei Jahren begann für mich die Hölle auf Erden. Dies, nachdem mir in einem schlecht recherchierten Zeitungsartikel ein Tweet vorgeworfen wurde.

Seither werde ich wie eine Weihnachtsgans finanziell ausgenommen und vom Schweizer Rechtsstaat zu Unrecht auf massive Weise und in unverhältnismässiger Härte in die Mangel genommen. Dabei werden mir sämtliche Rechte verweigert, die mir zustehen würden. Mit mir kann man machen was man will und kommt ungeschoren davon, es sei denn ich würde zur Selbstjustiz greifen. Auf den Schweizer Rechtsstaat ist kein Verlass, weil er zumindest in meinem Fall auf der ganzen Linie versagt hat. Das ist die Quintessenz der Erfahrungen, die ich gemacht habe.

Wäre ich ein Wirtschaftsflüchtling, hätten Amnesty-International, Human Right Watch und die gesamte linke Schickeria schon längst gegen das mir angetane Verbrechen protestiert. Jeder, der über einen gesunden Menschenverstand verfügt, muss sich beim  Betrachten meines Schicksals an den Kopf fassen. Dies zumindest, wenn er sieht, was mir angesichts dessen, was mir vorgeworfen wird, seit über drei Jahren angetan wird.

Die Schweizer Justiz agiert politisch und kann dabei auf politische Gesinnungsgesetze zurückgreifen. Ich gehe davon aus, dass an mir ein Exempel statuiert werden soll. Jeder soll anhand meines Beispiels sehen, was einem Menschen angetan wird, der sich gegen das ihm angetane Unrecht wehrt. Der Schuss wird jedoch nach hinten los gehen, denn der erwünschte Effekt wird nicht eintreten. Ob sich jemand wie ich wehrt oder ob er einfach nachgibt und flüchtet, das ist Charaktersache. Ich wehre mich, wenn ich der Ansicht bin, dass mir unrecht getan wird. So bin ich!

Ich war stets der Meinung, dass man zu dem stehen muss, was man sagt. Deshalb publiziere ich meine Meinung unter meinen Namen. Dabei habe ich jedoch völlig unterschätzt wie einem die Worte im Mund verdreht werden können. Dies zumindest von Leuten, die einem böse gesinnt sind. Folglich verstehe ich alle, die sich nur noch anonym im Internet äussern. Wenn in der Schweiz wirklich Meinungsäusserungsfreiheit herrschen würde, bräuchten sich die Leute nicht anonym äussern.

Wer aus Angst vor Restriktionen seine Meinung unterdrückt, der verhält sich wie ein Sklave, der Angst vor seinem Herrn hat. Wer sich aus der selben Angst nur noch unter Pseudonym äussert, der verhält sich wie ein Unterdrückter, welcher sich mit dem Unterdrückungssystem arrangiert hat. Ich bin anderer Meinung als David Gibor und seine Mitstreiter und lasse mir von denen nicht den Mund verbieten. Der Staat schützt mich jedoch nicht vor diesen Leuten, weshalb sie mir antun können, was sie wollen.

Über das Dubliner Übereinkommen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2015 | 1.411 mal gesehen

Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten wie der Schweiz, welche diesen Vertrag ebenfalls ratifiziert haben. Das Übereinkommen regelt welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.

Wenn ein Asylbewerber nach Europa kommt, hat er in dem Land einen Asylantrag zu stellen, welches er zuerst betreten hat. Wenn also ein Asylbewerber zuerst nach Griechenland oder Italien kommt, dann hat er dort einen Asylantrag zu stellen. Wenn er dies nicht tut und z.B. von Italien in die Schweiz weiter zieht, so hat die Schweiz das Recht, ihn nach Italien zurückzuweisen. Das Übereinkommen soll verhindern, dass Asylbewerber mehrere Asylanträge stellen. Das macht Sinn. Soviel zur Theorie. In der Praxis funktioniert es nicht so einfach.

Problematik

Wenn ein Asylbewerber verschweigt wie er in die Schweiz gekommen ist und Beweise fehlen, ist es schwer ihn in den Staat zurückzuweisen, der für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.

Das Übereinkommen benachteiligt die Staaten an der EU-Aussengrenze. Dies weil die meisten Asylbewerber zuerst in diese Staaten einreisen und folglich dort einen Asylantrag zu stellen haben. Am meisten betroffen sind Griechenland, Italien und Spanien und wahrscheinlich auch Malta. Diese Länder sind mit der Völkerwanderung nach Europa überfordert und können diese nicht alleine stemmen. Deshalb halten sie die Regeln des Übereinkommens nicht ein. Sie lassen die Asylbewerber in andere Staaten weiterziehen. Rücknahmen erschweren sie mit bürokratischen Hürden sowie einem sturen Pochen nach Beweisen.

Lösung

Die EU-Aussengrenze muss besser überwacht werden. Alle Staaten, die das Übereinkommen und die Nachfolgeabkommen ratifiziert haben, haben sich daran zu beteiligen.

Es muss einen Ausgleich geben. Die Länder, welche mehr Asylanträge zu bearbeiten haben, sollten finanziell von jenen Staaten unterstützt werden, die weniger Asylanträge zu bewältigen haben.

Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde, gehören konsequent ausgeschafft. Notfalls mit der Unterstützung der übrigen Vertragspartner. Mehrere Länder haben mehr Gewicht und können mehr erreichen als ein einzelner Staat. Dies zumindest theoretisch. Um einen praktischen Erfolg herbeizuführen, ist ein kompetentes Management erforderlich. Viele Köche können einen Brei verderben.

Wie Massenmedien und Justiz Menschen fertig machen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juni 2015 | 1.221 mal gesehen

Ich wurde von den Medien mithilfe der Schweizer Justiz fertig gemacht. Mir wurde ein Tweet vorgeworfen, den weder die Medienvertreter noch Ankläger und Privatkläger im Original jemals selber gesehen haben. Dementsprechend waren weder die Medien noch die Justiz in der Lage den Tweet korrekt zu zitieren. Dennoch haben die Medien mit einer einseitigen und völlig falschen Berichterstattung dafür gesorgt, dass ich den Job verloren habe. Anschliessend sorgte die Justiz mit hohen Prozesskostenvorschüssen und der Verweigerung mir Prozesskostenhilfe zukommen zu lassen, dafür, dass ich mich nicht richtig wehren konnte. Die Prozesse, welche anschliessend gegen mich geführt wurden, erinnerten denn auch mehr an Schauprozesse für die Medien als an rechtsstaatliche Verfahren.

Aufgrund des Jobverlusts verlor ich über 50% meines Einkommens. Unter anderem auch deshalb, weil mir die Arbeitslosenkasse für mehr als drei Monate lang keine Arbeitslosengeld auszahlte. Ich bin seit 1992 berufstätig! Sie haben mir das Geld verweigert, weil ich angeblich selbstverschuldet gekündigt worden sei. Das Bundesgericht hat diese perfide Ansicht der Kasse übernommen. Dies obwohl es Kenntnis des Sachverhalts hatte. Es war dem Bundesgericht klar, dass mir aufgrund der Medienberichterstattung gekündigt wurde! Der folgende Auszug aus dem Bundesgerichtsurteil belegt das. Die Arbeitslosenkasse konnte damit auf meinem Buckel Geld sparen.

BGE 8C 165 2015

Als ich mich dann gegen die Medien zur Wehr setzte, fand ich kaum einen Anwalt der bereit war mir zu helfen. Praktisch alle Medienanwälte in der Schweiz arbeiten für die Medien. Folglich lehnten fast alle aufgrund von „Interessenskonflikten“ ab. Ein Medienopfer hat in der Schweiz also bereits Mühe einen Medienanwalt zu finden.

Auch mit den Finanzen  ist es natürlich so eine Sache wenn Rechtsschutzversicherungen Medienopfern eine Rechtsschutzversicherung verweigern und der Staat dafür sorgt, dass sie kein Arbeitslosengeld und keine unentgeltliche Rechtshilfe erhalten.

Ich kann deshalb meine Rechte in der Schweiz nur sehr beschränkt geltend machen. Vor Gericht kann ich ohne Anwälte gegen die Täter vorgehen, die sich allesamt von Medienanwälten vertreten lassen.

Der Schweizer Rechtsstaat basiert auf dem Recht des finanziell Stärkeren. Das ist nichts anderes als ein monetäres Faustrecht. Wobei der Rechtsstaat selber noch dafür sorgt, dass Medienopfer finanziell geschwächt werden, wenn sie sich gegen die Täter wehren!

Das monetäre Faustrecht gilt jedoch nur für Schweizer Bürger, die noch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Im Schweizer Rechtsstaat ist eben vor dem Gesetz nicht jeder gleich. Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger bekommen unentgeltliche Rechtspflege.

Gerade bei Asylbewerbern ist es ein riesen Geschäft, an dem sich bestimmt auch Anwälte beteiligen, die sich mit Rassismusverfahren auf Kosten von Schweizer Bürgern eine goldene Nase verdienen.

Asyllüge
Quelle

Über die Schlacht am Morgarten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Juni 2015 | 1.912 mal gesehen

Zum grossen Entsetzen der Schweizer Linken führte bereits eine oberflächliche Suche nach Beweisen für die Schlacht am Morgarten zu interessanten Funden. Es wurden Waffen gefunden, die aus der Zeit stammen als die Schlacht an jenem Ort stattgefunden haben soll. Das ist zwar noch kein Beweis für eine Schlacht, doch immerhin ein Indiz, welches dafür spricht, dass sich am vermuteten Ort der Schlacht um 1315 ein kriegerisches Ereignis ereignet hat. Es wäre jetzt zumindest angebracht einmal ernsthaft und systematisch nach weiteren Befunden zu suchen. Beschämend ist, dass die jüngste Suche vom Schweizer Fernsehen und nicht etwa von Schweizer Geschichtsforschern in Auftrag gegeben wurde. Da drängt sich direkt die Frage auf, ob Schweizer Geschichtsforscher überhaupt ein Interesse haben, die offenen Fragen zur Geschichte unserer Vorfahren zu klären.

Was jeder Schweizer über die Schlacht am Morgarten wissen sollte, da es sich um Allgemeinwissen handelt:

Die Schlacht am Morgarten soll sich der Überlieferung nach am 15. November 1315 zugetragen haben. Die älteste schriftliche Erwähnung der Schlacht soll von Abt Peter von Zittau vom Kloster Königssaal in Prag stammen. Er soll die Schlacht in wenigen Worten in der Königsaaler Chronik (Chronicon Aulae Regiae) erwähnt haben. Diese Chronik umfasst in drei Büchern die Jahre 1253-1337. Das erste Buch der Chronik handelt von den Jahren 1253-1316. Dieses erste und ausführlichste Buch dürfte somit wenige Jahre nach der Schlacht fertig gestellt worden sein. In der NZZ wurde diese Chronik mit keiner Silbe erwähnt. Ob Schweizer Wissenschaftler diese Chronik aus Böhmen übersehen haben? Leider habe ich im Internet nur die digitalisierte Version des 2. Buchs gefunden. Es gibt noch eine Transkription aus dem 19. Jht. von Ch. A. Pescheck. Ob Schweizer Historiker wissen, dass in dieser Chronik aus Böhmen auch über Morgarten berichtet wird?

Ausführlicher wurde die Schlacht vom Franziskanermönch Johannes von Winterthur erwähnt. Sie wurde ab 1340 verfasst. Johannes von Winterthur berichtet darin wie er als Schüler vor der Stadtmauer von Winterthur auf seinen Vater wartete, der aus der Schlacht zurückkam. Sein Vater gehörte zu den in der Schlacht Unterlegenen.

Sowohl die ab 1340 verfasste Chronik des Johannes von Winterthur als auch die um 1470 von den Bernern Benedikt Tschachtlan und Heinrich Dittlinger verfasste Tschachtlan Chronik berichten darüber, dass während der Schlacht Ritter im Ägerisee ertrunken sein sollen. In der jüngeren Tschachtlan Chronik wird das Ertrinken von Rittern im Ägerisee sogar bildlich dargestellt. Es ist möglich, dass die Verfasser der jüngeren Chronik die Behauptung, dass Ritter im Ägerisee ertrunken seien, von Johannes von Winterthur übernommen haben. Überreste ertrunkener Ritter wurden bisher zwar keine gefunden, doch es wurde auch nicht ernsthaft danach gesucht.

 

Schlacht-am-Morgarten

Aufgrund der Bezeichnung der Schlacht ist anzunehmen, dass diese in einem Sumpf bzw. Moor in der Nähe des Ägerisees stattgefunden hat. Neuere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass es durchaus möglich ist, dass Ritter in Tümpel im Moor gefallen und dort ertrunken sind. Umfassende wissenschaftliche Grabungen fanden bislang jedoch keine statt. Bislang wurde lediglich oberflächlich mit Metalldetektoren gesucht und oberflächlich gegraben.

Wie es zur Schlacht kam, konnte von Schweizer Wissenschaftlern ebenfalls noch nicht umfassend geklärt werden. Fakt ist, dass die Habsburger mit den Schwyzern bereits seit längerem im Streit waren. Die Schwyzer strebten seit längerem nach Selbstständigkeit. Durch eine geschickte Politik gelang es ihnen den römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. aus dem Hause der Staufer dazu zu bewegen ihnen im Jahr 1240 für ihre Kriegsdienste einen Freibrief auszustellen. Diesen Freibrief mussten sie später während des Interregnums der Habsburger verteidigen. Der deutsche König Albrecht I. von Habsburg versagte ihnen die Anerkennung ihres Freibriefs. Die Schwyzer versuchten in der Folge einerseits die habsburgische Vogts- und Gerichtshoheit loszuwerden und andererseits den Einfluss des Kosters Einsiedeln zurückzudrängen. Das Kloster stand unter Habsburger Schirmherrschaft. Um sich zu verteidigen schlossen sie Bündnisse mit wechselnden Bundesgenossen ab. Der erhaltene Bundesbrief von 1291 ist eines dieser Bündnisse.

Zur Schlacht am Morgarten kam es wahrscheinlich nachdem die Schwyzer im Zuge der Streitigkeiten im Winter 1314 das Kloster Einsiedeln überfallen und geplündert hatten. Herzog Leopold I. von Habsburg führte daraufhin ein Heer bestehend aus Dienstadel aus dem Aargau und Truppen aus den unter Habsburger Herrschaft stehenden Städten Luzern, Winterthur und Zürich heran. Ziel der Expedition dürfte es gewesen sein, die Aufständischen niederzuschlagen, die Habsburgerherrschaft zu etablieren und das Gebiet zu befrieden.

Die vorgewarnten Schwyzer und ihre Bündnispartner dürften dem herannahenden Heer daraufhin an einer oder mehreren günstigen Stellen am Morgarten einen Hinterhalt gelegt haben. So wie es der Cerusker Arminius im Jahr 9 n.Chr. bereits mit den römischen Legionen des Varus gemacht hatte. Das für eine reguläre Feldschlacht gerüstete Heer dürfte überraschend aus dem Hinterhalt angegriffen worden sein als es in einer langen Marschformation durch eine hohle gewundene Gasse bzw. sumpfiges Gelände marschierte. Ausserdem war es noch Winter, wobei ich nicht weiss, wie das Wetter war, ob es neblig war bzw. ob es ein milder Winter oder ein strenger Winter war.

Die Schwyzer bewiesen mit dem Hinterhalt am Morgarten, dass sie ein schlaues Völkchen sind. Sie brachten es fertig ein zahlenmässig und technisch überlegenes Kriegerheer zu besiegen. Der Sieg am Morgarten dürfte einer mittelalterlichen Partisanen-Taktik zu verdanken sein. Kriegerisch geschulte Bauern und Söldner besiegen auf unwegsamem Gelände mithilfe einer asymmetrischen Kriegsführung reguläre Truppen.

Die Schwyzer und ihre Bundesgenossen erschlugen am Morgarten Aargauer, Luzerner, Zürcher und Winterthurer und schlugen den Rest des Habsburger Heers in die Flucht.

Die Schlacht am Morgarten steht damit für den Freiheitsdrang der SCHWYZER und ihrer Bundesgenossen, welcher letztlich zur Eidgenossenschaft und zur heutigen Schweiz geführt hat. Sie fand jedoch in einer Zeit statt als die Innerschweiz noch zum römisch-deutschen Reich gehörte. Ausserdem schlugen sich die Schwyzer im Kampf gegen die Habsburger auf die Seite des Wittelsbacher Königs Ludwig von Bayern. Letzteres kann als Ausdruck einer geschickten Bündnispolitik angesehen werden, welche die Verteidigung der Selbstständigkeit und damit wirtschaftliche Vorteile zum Ziel hatte. Der Kanton Schwyz ist auch heute noch eine Steueroase.

Lange wurde die Schlacht am Morgarten von politisch linksstehenden Historikern stiefmütterlich behandelt. Die betreffenden Historiker setzten sich eher geistig mit der Schweizer Geschichte auseinander. Die systematische archäologische Suche nach Befunden wurde bislang leider vernachlässigt. Es wird zu zögerlich und zurückhaltend geforscht. Es müsste viel mehr getan werden um ungeklärte Fragen der Geschichte auf Schweizer Territorium zu klären. Bund und Kantone hätten genug Geld dafür.

Eine offene Frage bezüglich der Schlacht am Morgarten ist, ob der Winter im Jahr 1315 ein milder Winter war oder nicht. Wenn die Tümpel zugefroren gewesen wären, wäre darin wohl kaum einer ertrunken. Es ist also auch die Klimaforschung gefragt. Auch die Wetterbedingungen am 15. November 1315 in der Region am Ägerisee sollte man kennen. Wie waren die Sichtverhältnisse an jenem Tag? War es neblig? Hatte es Schnee? Hat es geregnet? Hat es geschneit? War der Boden zugefroren? Mir liegt eine Information vor, der zufolge der Sommer 1315 ein kalter Sommer war, so dass die Weinlese erst am 9. November habe stattfinden können.

Noch etwas zur Tschachtlan Chronik, die Darstellung der Schlacht am Morgarten ist symbolisch. Die Form des Sees entspricht jener des Ägerisees. Die Rüstungen der abgebildeten Soldaten entsprechen jedoch jenen, die zur Zeit der Entstehung der Chronik in Gebrauch waren. Es gibt Darstellungen anderer Schlachten, die besser zeigen, wie die Soldaten zur Zeit der Schlacht am Morgarten aussahen.

Das folgende Bild ist eine Darstellung der Schlacht von Mühldorf, welche sich am 28. September 1322 ereignete. Bei dieser Schlacht kämpfte der Bruder von Herzog Leopold I. gegen König Ludwig von Bayern. Diese 1334 erstellte Darstellung zeigt besser als die Tschachtlan Chronik wie die Ritter und Krieger zu Beginn des 14. Jahrhunderts ausgesehen haben. So wie auf dieser Darstellung dürften auch die habsburgischen Truppen bei der Schlacht am Morgarten ausgerüstet gewesen sein. Zu sehen sind Kettenhemden und Lamellenrüstungen sowie Topfhelme und Beckenhauben. Plattenharnische wie im Bild aus der Tschachtlan-Chronik, kamen erst später gegen Ende des 14. Jahrhunderts auf. Die Tschachtlan-Chronik stammt aus dem 15. Jahrhundert, sie wurde um 1470 verfasst.

Die Schlacht bei Mühldorf fand am 28. September 1322 statt.
Die Schlacht bei Mühldorf fand am 28. September 1322 statt.

DOK über die Schlacht von Visby, welche sich 1361 ereignete. In dortigen Massengräbern wurden Lamellenrüstungen, Plattenröcke, Kettenhauben etc. gefunden.

Über Frauenquoten, Feminismus und Genderwahn

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Juni 2015 | 1.052 mal gesehen

Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass Frauen Männern gleichgestellt und gleichwertig sind. Die aus patriarchalen Kulturen stammende gesellschaftliche „Ladys first“-Mentalität ist also genauso antiquiert wie der klassische Gentleman, welcher Frauen gegenüber besonders höflich ist.

Die moderne Frau ist selbstbewusst und kann sich ohne fremde Hilfe behaupten. Sie braucht keine Sondergesetze, die ihr zu ihrem Erfolg verhelfen. Folglich braucht es auch keine Frauenquoten.

Soweit so gut? Mitnichten, denn der Genderwahn treibt seltsame Blüten. Paradoxerweise fordern gerade linke Feministinnen immer wieder Frauenquoten. Das widerspricht völlig dem Bild der starken Frau und steht zudem im Widerspruch zur Gendertheorie.

Kürzlich wurde in der Schweiz die Antirassismusstrafnorm zum Schutz von Homosexuellen ausgeweitet. Müsste man, dieser politischen Gesinnung folgend, die Antirassismusstrafnorm nicht auch noch zum Schutz von Männern und Frauen ganz allgemein erweitern? Denn die Bevorzugung von Menschen einzig aufgrund ihres Geschlechts, könnte nach der vorherrschenden politischen Gesinnung durchaus als geschlechtsbezogener Rassismus bezeichnet werden. Freilich hat das Geschlecht nichts mit einer Rasse zu tun, doch das haben Religionen und eine gleichgeschlechtliche sexuelle Ausrichtung auch nicht. Ergo sollte es für unsere Legislative kein Problem sein die Antirassismusstrafnorm entsprechend zu erweitern.

Doch wieso sollen Menschen einzig aufgrund ihres Geschlechts mithilfe von Quotenregelungen bevorzugt werden? Macht das in einer Zeit, in welcher die Geschlechter sich je länger je mehr angleichen und es Männer gibt, die zur Frau werden bzw. Frauen, die zum Mann werden, überhaupt noch Sinn? Frauenquoten würden ja nur Sinn machen, wenn Frauen andere Interessen und Bedürfnisse als Männer hätten. Das würde aber der Gendertheorie widersprechen. Diese geht ja davon aus, dass Geschlechtsmerkmale und Geschlechterrollen sozial zugeschrieben werden und somit nicht angeboren sind.

Wenn wir Frauenquoten einführen, müssten wir konsequenterweise auch Quoten für Männer und Menschen mit gemischten Geschlechtsmerkmalen einführen. Wann führen wir also eine Quote für Transsexuelle ein? Letztere gibt es neben Mann und Frau ja auch noch.

DOK über eine transsexuelle Frau, die einmal ein Mann war.

Ich bin klar gegen Frauenquoten. Sie schränken die demokratische Wahlfreiheit ein. Zudem ist nicht das Geschlecht sondern die Qualifikation entscheidend.

Neue Partei

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Juni 2015 | 1.611 mal gesehen

Die politischen Strukturen in der Schweiz sind verkrustet und von geistigem Stillstand geprägt. Es fehlt eine politische Kraft, die mit Leidenschaft und Elan frischen Wind ins Land bringt.

Die Schweiz braucht eine rechtsliberale Partei, die sich für folgendes mit Elan einsetzt:

STAAT

  • eine selbstbewusste, starke, wehrhafte und eigenständige Schweiz
  • weniger Staat und Bürokratie
  • mehr Freiheiten für mündige Bürger
  • weniger Verbote
  • die Abschaffung von politischen Gesinnungsgesetzen
  • eine klare und gerechte Rechtssprechung

BILDUNG

  • eine intelligente Bildungspolitik, die auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet ist

WIRTSCHAFT

  • tiefere Steuern für Unternehmen
  • einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz
  • weniger Umverteilung und dafür mehr Marktwirtschaft
  • einen starken Finanzplatz Schweiz
  • eine intelligente Migrationspolitik, die einerseits den Wirtschaftsstandort fördert und andererseits der einheimischen Bevölkerung nützt

GESELLSCHAFT

  • eine liberale Drogenpolitik, die sich auf den Jugendschutz, die Verkehrssicherheit sowie die Suchtprävention und Suchtbekämpfung beschränkt
  • die Abschaffung religiöser Sonderprivilegien und der Kirchensteuern
  • die Bekämpfung von religiösem Extremismus
  • gegen Schächten und die religiös motivierte Beschneidung von Kindern
  • die Förderung der klassischen Ehe zwischen Mann und Frau

UMWELT

  • Eine nachhaltige Umweltpolitik

GESUNDHEIT

  • ein schlankeres Gesundheitswesen mit mehr Risikogerechtigkeit

VERKEHRSPOLITIK

  • eine zweite Gotthardröhre
  • gegen staatlich verordnetes Abzocken von Automobilisten
  • für Tempo 140 auf Autobahnen
  • zusätzliche Fahrbahnen auf der A1 bzw. den Ausbau von Autobahnen
  • für eine unterirdische Magnetschwebebahn, welche die grossen Metropolen der Schweiz miteinander verbindet (Swissmetro)

Anmerkung: Ich bin mir im Klaren darüber, dass es für die diesjährigen Wahlen auf Bundesebene nicht mehr reicht eine neue Kraft zu etablieren. Doch gut Ding will Weile haben. Eine neue Partei braucht Zeit um sich zu entwickeln. Sie kann auch mit Initiativen und öffentlichen Auftritten von sich reden machen und Einfluss auf die Politik nehmen. Die Idee kam auf, weil ich mit der aktuellen Parteienlandschaft und der vorherrschenden Politik unzufrieden bin und mich frage, welche der aktuellen Parteien ich überhaupt noch wählen soll. Auch Menschen, die sich für die Schweiz, die Schweizer Bevölkerung und mehr Freiheitsrechte einsetzen wollen, haben ein Recht darauf, dass ihre politischen Positionen gehört und vertreten werden.

Gesinnungsgesetz wird erweitert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Juni 2015 | 1.389 mal gesehen

Die Antirassismusstrafnorm gehört abgeschafft. Sie ist Ausdruck einer moralisch wertenden Gesinnungsjustiz, die uns Bürger bevormundet und kriminalisiert sowie die Meinungsäusserungsfreiheit beschneidet. Mithilfe dieses politischen Gesetzes werden Menschen als „Rassisten“ stigmatisiert, unterdrückt und ausgegrenzt. Dies auch für Aussagen, die überhaupt nichts mit Rassendiskriminierung zu tun haben. Anstatt das Gesetz abzuschaffen, hat es die Schweizer Legislative jedoch jetzt sogar noch erweitert.

Neben der religiösen Ausrichtung, dem Geschlecht, der Herkunft und der Ethnie eines Menschen, wird künftig auch die gleichgeschlechtliche sexuelle Ausrichtung durch die Antirassismusstrafnorm geschützt. Damit ist künftig auch die Beleidigung von Homosexuellen Rassismus.

Ich halte das für einen totalen Schwachsinn, da das natürlich überhaupt nichts mehr mit Rassendiskriminierung zu tun hat. Ausserdem werden nur gleichgeschlechtliche sexuelle Neigungen geschützt. Es werden also nur die Homosexuellen durch die Antirassismusstrafnorm geschützt. Heterosexuelle z.B. werden durch die Strafnorm nicht geschützt. Dieser Schwachsinn passt ins Bild einer moralisch verkommenen und völlig missratenen Gesinnungspolitik, die uns Bürger immer mehr bevormunden, einschränken und umerziehen will.

Die Erweiterung des Antirassismusgesetzes ist völlig unnötig zumal Ehrverletzung, üble Nachrede und Beschimpfung in der Schweiz bereits auf Antrag strafbar ist!

Balsiger-Urteil: Spielt die NZZ ein doppeltes Spiel?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Juni 2015 | 1.836 mal gesehen

Einerseits kritisiert die NZZ am Sonntag Mark Balsiger und andererseits publiziert die Tageszeitung der NZZ einen Artikel, in welchem sie die Sache relativiert. Spielt die NZZ ein doppeltes Spiel? Es sind wohl zwar zwei verschiedene Redaktionen, doch sie gehören zum gleichen Medienhaus.

Hier berichtet die NZZ am Sonntag über Mark Balsiger:

Mark-Balsiger

Sie erwähnt in ihrer Textpassage die folgende Aufforderung von Mark Balsiger, die er mir aufgrund meines Artikels über seine Verurteilung geschickt hat:

Balsiger

Hier berichtet die NZZ, dass ich keine Genugtuung erhalten hätte. Dazu habe ich mich in einem Kommentar meines Blogs bereits wie folgt geäussert:

Im Fall von Mark Balsiger habe ich Recht bekommen, das rechtswidrige Verhalten von Balsiger wurde festgestellt. Die Gerichte vertraten allerdings die Ansicht, dass ich Herrn Balsiger mit dem „Kristallnacht-Tweet“ Anlass gegeben hätte sich rechtswidrig zu verhalten. Sie haben mir deshalb eine Teilschuld von 25% zugewiesen. Das ist in etwa so wie wenn Richter einer vergewaltigten Frau eine Teilschuld zuschreiben, weil sie den Täter mit aufreizender Kleidung dazu animiert habe ein Verbrechen zu begehen. Auch hier bestätigt sich die Erkenntnis meines Anwalts in einem anderen Fall, dass mit dem Buzzword „Kristallnacht“ in der Schweiz kein Rechtsstaat zu machen ist. Nicht mit dieser ideologisch gefärbten Schweizer Gesinnungsjustiz.

Hier noch die entsprechende Textpassage aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts:

Balsiger_Urteil

Auch denkbar ist, dass die liberalere Redaktion der NZZ am Sonntag in dieser Sache mit der linken Redaktion der NZZ nicht einer Meinung ist. Bei der NZZ haben wir es ja mit Leuten wie der Gerichtsberichterstatterin Brigitte Hürlimann zu tun, die offenbar trotz Doktortitel in Jus nicht in der Lage war, den mir vorgeworfenen Sachverhalt korrekt wiederzugeben. Sie unterstellte mir in einem ihrer Artikel, dass ich geschrieben hätte, „es brauche eine Kristallnacht für Moscheen“, was natürlich ein fertiger Schwachsinn ist. Frau Hürlimann hat früher beim linken Tagesanzeiger gearbeitet und sie soll zu den Opponenten der Kandidatur von Markus Somm für die NZZ-Chefredaktion gehört haben. Für mich ist sie eine eindeutig Linke, die dem Linksgrünen Hans Stutz aus Luzern nahe steht.  Zumindest tat sie dies bei der Gerichtsverhandlung beim Obergericht in Sachen Kristallnacht-Tweet. Dementsprechend beurteile ich ihre Medienberichterstattung. Frau Hürlimann könnte meiner Meinung nach problemlos auch für die linke WOZ schreiben.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Gerichte die Widerrechtlichkeit von Balsigers Verhalten festgestellt haben, mich aber moralisch verurteilt haben und mir deshalb eine Teilschuld von 25% an Balsigers Verhalten zugeschrieben haben.  Dieses Vorgehen ist typisch für die linke Schweizer Gesinnungsjustiz. Wer in der Schweiz etwas sagt, was den linken Gutmenschen nicht passt, der muss trotz angeblicher Meinungsäusserungsfreiheit mit Ungerechtigkeit und einer moralischen Verurteilung rechnen.

Letztlich habe ich für den Rechtsstreit rund CHF 10’000 Franken ausgeben. Balsiger muss mir jetzt rund CHF 5’600 zurückerstatten. Ich musste als Kläger ja den gesamten Betrag vorschiessen. Weil ich mit meiner moralischen Verurteilung nicht einverstanden war und auch nicht einsehe wieso ich fast die Hälfte meiner Auslagen selber tragen muss, obwohl mir ja nur eine Teilschuld von 25% aufgebürdet wurde, habe ich die Sache ans Obergericht weiter gezogen. Ich habe mich ja schon mehrfach über die ungerechte Schweizer Füdlibürgerjustiz bzw. Gesinnungsjustiz geäussert. Für die weltoffenen Leser: In den USA würden Geschädigte in einem solchen Fall nicht auf fast der Hälfte des Schadens sitzen bleiben, so wie das in der Schweiz der Fall ist. Dort hätte es wegen der mir vorgeworfenen Kristallnacht-Aussage auch nie ein Verfahren gegen mich gegeben, denn dort herrscht im Gegensatz zur Schweiz noch Meinungsäusserungsfreiheit. Weil Balsiger nicht gezahlt und mir die Rechnung sogar zurückgeschickt hat, habe ich inzwischen übrigens die Betreibung gegen ihn eingeleitet.