Rassismus im Schweizer Waffenrecht 2

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juli 2015 | 1.888 mal gesehen

Vor ein paar Tagen berichtete ich über Rassismus im Schweizer Waffenrecht. Es geht um eine Verordnung des Bundesrats, die seit Jahrzehnten Menschen pauschal aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert und damit nach Schweizer Antirassismusgesetz als rassistisch angesehen werden müsste. Selbstverständlich wollte ich auch von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus wissen, wie diese dazu steht. Die Antwort der Juristin dieser Kommission ist interessant und von öffentlichem Interesse.

Meine Email an Frau Wiecken von der EKR (für Vergrösserung auf Bild klicken):

Meine Email an die EKR
Meine Email an die EKR

Antwort von Frau Wiecken von der EKR (für Vergrösserung auf Bild klicken):

Behoerdenrassismus2

Die Antwort lässt Fragen offen. Ich habe diese Frau Wieken wiederum gestellt (für Vergrösserung auf Bild klicken).

Meine Email an die EKR
Meine Email an die EKR

Zum angesprochenen Kriegsausbruch in Jugoslawien

Jugoslawien war ein Vielvölkerstaat, der nach Ende des zweiten Weltkriegs von den Kommunisten gewaltsam erschaffen worden war. Er zerfiel im sogenannten Jugoslawienkrieg. Darunter sind die folgenden Balkankriege zusammengefasst:

  • 10 Tagekrieg in Slowenien (1991)
  • Kroatienkrieg (1991-1995),
  • Bosnienkrieg (1992-1995)
  • Kosovokrieg (1999)
  • Albanischer Aufstand in Mazedonien (2001)

Mit diesen Balkankriegen will die eidgenössische Kommission gegen Rassismus offenbar eine verfassungswidrige Verordnung des Bundesrats rechtfertigen, die zudem gegen ein Bundesgesetz verstösst. Der Behördenrassismus lässt sich damit nicht legitimieren, auch nicht von der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Die Balkankriege sind längst vorbei und trotzdem werden Angehörige betroffener Staaten immer noch pauschal diskriminiert. Ebenfalls lässt sich damit nicht erklären weshalb Türken diskriminiert werden. Die Türkei ist wie Deutschland ein Mitgliedsstaat der NATO. Deutsche Kampfflugzeuge waren am NATO-Angriffskrieg auf Serbien, dem sogenannten Kosovokrieg, beteiligt. Deutsche dürfen in der Schweiz aber interessanterweise dann wieder Waffen erwerben, Türken jedoch nicht.

Film über den Angriffskrieg der NATO auf Serbien (Kosovokrieg)

Email an Stephan Keel von der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juli 2015 | 1.596 mal gesehen

Bei mir konnte Stephan Keel von der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht schnell genug handeln. Er schickte mir auf Druck der Massenmedien die Zürcher Kantonspolizei ins Haus obwohl er keine Beweise gegen mich in der Hand hatte. Wenn die Medien schweigen, scheint es die Zürcher Staatsanwaltschaft hingegen nicht eilig zu haben.

Am 6. Juli 2015 schickte ich eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Es ging um einem mutmasslich rassistischen Kommentar im Blick. Ich habe darüber hier und hier berichtet. Bis heute habe ich von der Zürcher Staatsanwaltschaft keine Antwort erhalten. Die Sache ist für die Zürcher Staatsanwaltschaft offenbar nicht so dringend. Möglicherweise wollen sie das Verfahren auch einfach über Jahre hinausschieben und es dann irgendwann einmal einstellen. Diese Praxis soll bei Schweizer Staatsanwälten durchaus häufig zur Anwendung kommen.

Zürcher Staatsanwaltschaft

Im Rechtsstaat Schweiz läuft vieles gründlich schief. Recht und Gerechtigkeit sind in der Schweiz wohl eine Frage des Glücks. Wobei die Gewinnchancen beim Glücksspiel höher sind als die Chancen auf Gerechtigkeit und faire Verfahren beim Schweizer Rechtsstaat.

Brauchen wir ein strengeres Waffenrecht?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 2.115 mal gesehen

Menschen und Waffen gehören zusammen. Waffen sind eine Errungenschaft des Menschen und zeugen von seiner Entwicklung. Schon Frühmenschen verwendeten Werkzeuge und Waffen. Ohne Waffen gäbe es uns Menschen wahrscheinlich gar nicht, da unsere Vorfahren von anderen Raubtieren gefressen worden wären. Ohne Waffen hätten unsere Vorfahren auch bei der Nahrungsmittelbeschaffung Mühe gehabt. Ein Mammut ohne Waffen zu jagen, wäre wohl schwierig gewesen. Fest steht, dass wir Menschen ohne Waffen nicht zu dem geworden wären, was wir heute sind.

Trotzdem wollen einige politische Gruppen das Waffenrecht einschränken. Diese Gruppen nutzen jeden Amoklauf um Stimmung gegen Waffen zu machen. Ihr Ziel sind umfassende Waffenverbote. Gezielt jeden Einzelfall medial aufzuspielen ist erfolgversprechend. Auf diese Weise konnten in der Schweiz harte Sanktionen für Verkehrsdelikte eingeführt werden. Dies in einer Zeit als es trotz steigendem Verkehrsaufkommen wesentlich weniger Verkehrsunfälle und Verkehrstote gab als in früheren Zeiten.

Interessant ist jedoch, dass es z.B. in den USA trotz liberalem Waffengesetz verhältnismässig wenige Amokläufe gibt. Auf der anderen Seite gibt es selbst in Ländern mit einem sehr restriktiven Waffengesetz Amokläufe. Das spricht dafür, dass es keine strengeren Waffengesetze braucht.

Die folgenden Waffen können in den USA erworben werden. Das hindert jedoch selbst linksgrüne Waffenverbots-Befürworter nicht daran, in den USA Urlaub zu machen. Ihre Angst vor Waffen und liberalen Waffengesetzen ist offenbar nicht so gross um sie vor einer USA-Reise abzuhalten. Also, brauchen wir wirklich ein strengeres Waffenrecht?

Coole Schrotflinte

M60 Maschinengewehr in Aktion, natürlich auch einhändig.

Beim Dreh des folgenden Videos ist er fast drauf gegangen, weil er zu nahe am Ziel war. Schweizer Armee-Instruktoren und Füdlibürger hätten wohl einen Herzkasper bekommen.

Hier noch eine coole automatische Glock, kleine Waffe mit grosser Wirkung.

Hier noch für uns Schweizer die SG 552 und ihre Feuerkraft im Praxistest.  Sie ist der Vorläufer der SG 553 und der kleine Bruder vom Sturmgewehr 90 (SG 550). Es ist eine Ehre für den Schweizer Hersteller SIG, dass seine Produkte auch in Amerika beliebt sind. Peinlich für uns Schweizer ist hingegen, dass die Waffe von einem Amerikaner und nicht etwa einem Schweizer vorgestellt wird. Einfache Schweizer Bürger dürfen diese Waffe in der automatischen Version ja gar nicht besitzen. Selbst der Besitz des Sturmgewehrs 90 ist in der Schweiz nach dem Militärdienst nur in modifizierter Form erlaubt. Schade, dass wir in der Schweiz ein viel zu strenges Waffengesetz haben. Es würde sehr viel Spass machen die SIG an einem Schiessstand auszuprobieren. Aber auf zivilen Schweizer Schiessplätzen ist ja nur bum, bum erlaubt und nicht tatatatatata. Tatatatatata würde zweifellos wesentlich mehr Spass machen. Darum hat es auf Schweizer Schiessplätzen ausser beim Obligatorischen ansonsten auch mehr Senioren als Junge. Viele Junge würden etwas mehr Action und Gaudi dem sturen und langweiligen Schiessen nach Reglement wohl vorziehen. Die USA zeigen vor wie es sein könnte.

Rassismus im Schweizer Waffenrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 1.889 mal gesehen

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet.

Ich sehe in der im folgenden Bild gezeigten Regelung eine klare Form von Behördenrassismus. Es ist verfassungswidrig Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu diskriminieren, so wie dies offensichtlich Schweizer Behörden tun. Für mich ist klar, in der Schweiz gibt es staatlich verordneten Rassimus. Die Schweizer Rechtssprechung ist scheinheilig und verlogen.

Rassistisches Schweizer Waffengesetz?
Rassistisches Schweizer Waffengesetz?

Richter und Behörden legen die eigenen Gesetze bewusst falsch aus und schaffen am laufenden Band Unrecht. Entweder wird das Antirassismusgesetz und Art. 8 der Bundesverfassung abgeschafft oder aber es muss auch Albanern, Kosovaren, Serben, Türken usw. erlaubt sein in der Schweiz Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu vermitteln usw. Alles andere ist verlogen, scheinheilig und nach Schweizer Recht rassistisch und verfassungswidrig.

Noch eine Anmerkung zum Antirassismusartikel. Er geht auf die Initiative jüdischer Kreise zurück, denen Revisionisten und Holocaustleugner ein Dorn im Auge waren. Er soll mit Diskriminierung, Strafverfolgung, Ausgrenzung und Unterdrückung privilegierte Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützen. Inzwischen wird der Artikel dermassen breit ausgelegt, dass selbst etwas, was eindeutig nichts mit Rassismus zu tun hat, als Rassismus stigmatisiert wird. Der Artikel wird von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats beliebig und willkürlich ausgelegt und interpretiert. Richter betreiben mit diesem Artikel Politik. Dabei strotzen Gerichtsurteile nur so von absurden Mutmassungen und wilden Interpretationen.

Paradoxerweise verstösst der Rechtsstaat selbst gegen den Antirassismusartikel und sogar gegen die Bundesverfassung, wie das Beispiel mit dem Waffengesetz belegt.

Menschenverachtende Aussage von Politgeograf Michael Hermann

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Juli 2015 | 3.216 mal gesehen

Der Schweizer Politgeograf Michael Hermann hat wohl die falsche Karte erwischt. Der politisch wohl eher linksstehende Politgeograf soll über die Mitglieder einer demokratischen Partei folgendes gesagt haben:

«Die Partei sammelt Leute, die aus anderen Parteien rausfaulen»

Wenn dies zutrifft, so ist diese abschätzige und menschenverachtende Aussage absolut inakzeptabel. Menschen faulen nicht aus einer Partei. Menschen sind kein faules Obst!

Quelle: 20 min
Quelle: 20 min

Es gibt verschiedene Gründe weshalb Menschen eine Partei verlassen und in eine andere Partei eintreten oder eine neue Partei gründen. Sie verlassen eine Partei zum Beispiel, wenn sie mit der Art und Weise wie die Partei geführt ist nicht mehr einverstanden sind. Oder weil sie mit der eingeschlagenen Richtung nicht mehr einverstanden sind oder aufgrund zwischenmenschlicher Gründe usw. Es gibt in der Geschichte der Schweiz genügend Beispiele dafür. Viele FDPler, Schweizer Demokraten, Mitglieder der Autopartei, der Freiheitspartei usw. sind in den 1990er Jahren der SVP beigetreten. Sind die damals auch aus ihren ehemaligen Parteien herausgefault? Auch das ehemalige FDP-Mitglied Brenda Mäder gründete mit der up! eine neue radikalliberale Partei. Ist sie auch wie faules Obst aus der FDP gefallen?

Ein studierter Politologe sollte die Fakten kennen und sich entsprechend wissenschaftlich äussern. Schliesslich erhebt er den Anspruch Wissenschaftler zu sein. Wie weit es mit der Wissenschaftlichkeit von Expertisen in den Medien her ist, erkennt der Leser an der Ausdrucksweise des „Experten“. Herablassende Experten äussern sich nicht wissenschaftlich.

Michael Hermann ist für mich ein typischer Repräsentant der linkslastigen Schweizer Politologen-Klicke. Ein Repräsentant dieser Klicke versucht einen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit zu erheben indem er bei öffentlichen Auftritten eine Fliege trägt. Bei Meinungsumfragen hat sich der Fliegen tragende Meinungsforscher jedoch schon mehrmals deutlich geirrt.

Die DPS wurde von einem ehemaligen SVP-Mitglied gegründet und zieht in der Tat viele ehemalige SVP-Mitglieder an. Das deutet nüchtern betrachtet darauf hin, dass die scheinheilige Politik der SVP-Parteileitung nicht mehr bei allen SVP-Mitgliedern gut ankommt. Die SVP Schweiz hat einen wegen Rassismus verurteilten Generalsekretär. Dennoch fordern einige SVP-Exponenten den Rauswurf anderer SVP-Mitglieder, weil diese zum Beispiel an einer PEGIDA-Demonstration teilgenommen haben. Da ist es doch nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die der SVP den Rücken kehren und versuchen eine Alternative aufzubauen. Denn ausser der SVP gibt es ja in der Schweizer Politik rechts der Mitte keine starke Partei mehr.

Wenn Michael Hermann Grösse hat, entschuldigt er sich für seine Entgleisung  bei jenen, die er in ihrer Würde als Menschen herabgesetzt hat, indem er sie mit faulem Obst gleichgesetzt hat.

Das folgende Bild zeigt übrigens wie der gute Mann, der auch beim Schweizer Fernsehen als „Experte“ auftreten darf, aussieht:

Michael Hermann
„Politgeograf“ (das Wort ist wohl eine Eigenkreation) Michael Hermann

An linke PR- und Medienleute, die das Ganze wieder gezielt herunterspielen wollen:
Stellt euch einmal vor er hätte sich so über Migranten oder Angehörige dominanter Religionen geäussert. Zum Beispiel so: „In die Schweiz migrieren jene, die aus anderen Ländern herausfaulen.“ Wäre das in euren Kreisen dann auch so gut angekommen, wie die Attacke auf den politischen Gegner?

Richter ohne Anwaltspatent in der Schweiz Realität

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juli 2015 | 1.907 mal gesehen

Juristen, die zu doof sind um das Anwaltspatent zu erwerben, können in der Schweiz immer noch Richter werden. Denn in der Schweiz können auch juristische Laien und Juristen ohne Anwaltspatent Richter werden. Selbst für Bundesrichter wird kein Anwaltspatent vorgeschrieben.

Dass viele Friedensrichter juristische Laien sind, ist bekannt. Die Schlichtungsverhandlungen bei Friedensrichtern dienen hauptsächlich dazu die Gerichte zu entlasten. Für Kläger bedeuten sie oft einen zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, die sich sich hätten sparen können. Kläger müssen an Schlichtungsverhandlungen jedoch teilnehmen, da ihre Klagen ansonsten als zurückgezogen betrachtet werden. Beklagte dürfen an Schlichtungsverhandlungen jedoch unentschuldigt fernbleiben.

Doch wer meint, dass in der Schweiz nur auf Stufe Friedensrichteramt juristische Laien arbeiten, der irrt. Am Zürcher Bezirksgericht Bülach amtet eine Richterin, die ein Kunststudium absolviert hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass auch an anderen Zürcher Bezirksgerichten juristische Laien als Richter tätig sind.

Oft sind Richter zudem Juristen, die über kein Anwaltspatent verfügen. Anwaltsprüfungen sind anspruchsvoll. Es ist fraglich ob alle Richter, die für ein Schweizer Gericht tätig sind, die Anwaltsprüfung bestehen würden. Es ist bedenklich, dass solche Leute auf Verfahrensbeteiligte losgelassen werden. Bei Gerichtsverfahren geht es oft um sehr viel. Richter können das Leben von Unschuldigen zerstören. Da wäre es schon wichtig helle Köpfe auf dem Richterstuhl zu haben. Auch am Zürcher Obergericht werden Richter, die über kein Anwaltspatent verfügen, auf Verfahrensbeteiligte losgelassen.

Muss es da noch erstaunen, dass es immer wieder krasse und unverständliche Fehlurteile und Verfahrensfehler im Schweizer Justizwesen gibt?

Ausser den Betroffenen nimmt leider kaum jemand von diesen Fehlurteilen Notiz. Das liegt auch daran, dass viele Gerichtsreporter zuwenig hell im Kopf sind um es zu bemerken und darüber zu berichten.

Da die Massen das Problem kaum in seiner Dimension wahrnehmen, wird sich wohl so schnell nichts ändern. Meine Zweifel am Schweizer Justizwesen haben indessen markant zugenommen.

Binz-Areal – Linksextreme gehen auf Stadtrat los

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juli 2015 | 1.180 mal gesehen

Die Zürcher Stadtpolizei ist ganz offensichtlich nicht in der Lage in der Stadt Zürich für Ordnung und die Einhaltung von Gesetzen zu sorgen. Die linksextremen Besetzer des Binz-Areals haben einen Stadtrat angegriffen und die Zürcher Stadtpolizei in die Flucht geschlagen. Nach der Flucht der Stadtpolizei feierten die Linksextremen ihren Sieg mit einer Party. Taugt die Stadtpolizei bloss zum Bussenzettel verteilen?

Binz-Areal
Datum: 18.07.2015, Quelle: Blick

Auch von der linken Zürcher Justiz werden die Linksextremen nichts zu befürchten haben, denn diese lässt sie gewähren. Ich kann mir vorstellen, dass sich unter den Hausbesetzern Kinder von Richtern, Staatsanwälten und linken Politikern befinden. Für die Schäden müssen die Steuerzahler bzw. die Geschädigten aufkommen. Dies weil im Kanton Zürich sowohl die Politik als auch die Justiz auf der ganzen Linie versagt.

Wolff

Was sich im Binz-Areal abspielt, ist ein Armutszeugnis für die linke Stadtregierung und für den ganzen Kanton Zürich. Von Regierungsräten und Stadträten darf erwartet werden, dass sie das Problem in den Griff bekommen. Schliesslich zahlen ihnen die Steuerzahler ein Salär von über 220’000 Franken pro Jahr.

Wenn die Stadtverantwortlichen und die Zürcher Stadtpolizei das Problem nicht in den Griff bekommen, muss der Kanton eingreifen. Ob der linke Justizminister des Kantons Zürichs gegen die Linksextremen vorgehen wird, ist jedoch fraglich. Er will es sich wohl nicht mit potentiellen Wählern verscherzen.

Die Stadtzürcher Bevölkerung scheint es wenig zu kümmern. Sie werden am kommenden Herbst wieder wie gewohnt links wählen. Es gibt in der Stadt Zürich auf der rechten Seite ja auch keine brauchbare Alternative. Roger Liebi und Mauro Tuena dominieren die SVP der Stadt Zürich schon seit Jahren und die offensichtlichen Missstände in der Stadt bestehen immer noch. Es braucht kompetente Leute, die wissen, wie man solche Probleme löst.

Wie ich das Problem lösen würde:

Ich würde das Gebiet hermetisch abriegeln und den Leuten Wasser und Strom abstellen. Diese Strategie kannte man schon bei Belagerungen in der Antike. Julius Cäsar hat auf diese Weise Vercingetorix besiegt. Wer heraus will, muss Ausgangskontrollen passieren. Wetten, dass der Widerstand dann relativ rasch bricht? Anschliessend würde ich alle Leute verhaften lassen um ihre Identität festzustellen. Dann würde ich mit Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass die Leute straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. So einfach wäre das, wenn die Verantwortlichen von Politik und Justiz im Kanton Zürich handeln wollten. Aber sie wollen wohl nicht. Warum wohl?

Wolff_Polizeivorsteher

Sexsymbole in der Politik verboten?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Juli 2015 | 2.962 mal gesehen

Ein Sexsymbol ist eine berühmte Person, die allgemein als sexuell attraktiv wahrgenommen wird. Dürfen Politiker bzw. Politikerinnen sexy sein?

Heute berichtete eine Zeitung, dass eine linke Aargauer Nationalrätin ihre Tochter kritisiert habe, weil diese auf Facebook ein Bild von sich publiziert hat, das als sexy empfunden werden kann. Das Bild zeigt die Tochter in Hotpants und einem knappen Oberteil. Der Mutter ist das offenbar zu freizügig, zumal die Tochter trotz jugendlichen Alters schon in der Kommunalpolitik aktiv ist. Ist die Kritik berechtigt oder geht sie zuweit? Ist es etwas Negatives, wenn man sexuell attraktiv ist? Ich finde nicht.

Wir haben in der Schweizer Politik schon genügend schlecht aussehende graue Mäuse. Gegen ein paar gut aussehende Politiker, die mit ihrem Aussehen ein Statement setzen, ist doch gar nichts einzuwenden. Und wenn diese ihren schönen Körper freizügig zur Schau stellen, so ist doch das kein Problem. Oder gilt für Politiker eine rigidere Sittenstrenge? Ich finde nicht.

Dänische Politikerinnen zeigen wie es geht

Die ehemalige dänische Ministerpräsidentin, die Sozialdemokratin Helle Thorning-Schmidt bewies, dass auch attraktive Frauen erfolgreich politisieren können. Sie wurde aufgrund ihres Kleidungsstils auch als Gucci-Helle bezeichnet.

Mit Nikita Klaestrup haben auch die konservativen Dänen eine äusserst attraktive Vorzeigefrau. Sie beweist, dass in Dänemark sogar konservative Frauen fortschrittlicher und aufgeschlossener denken als so manche linke Schweizer Politikerin. Wer aussieht wie Klaestrup, muss sich für solche Fotos sicherlich nicht genieren. Die Frau sieht top aus und könnte locker im Playboy auftreten. Das ist in Bezug auf das Aussehen als Kompliment zu betrachten. Sie weiss das. Bei Wahlen würde ich sie sicher wählen, sofern sie meine Interessen und Anliegen vertritt, sprich auf meiner politischen Linie politisiert.

Einfach sexy, bzw. attraktiv. Nikia Klaestrup, konservative Politikerin
Einfach sexy bzw. attraktiv. Nikia Klaestrup, konservative dänische Politikerin

Ich überlege mir bereits nach Dänemark auszuwandern bzw. dort Asyl zu beantragen. Ich werde ja in der Schweiz politisch verfolgt. Dänemark hat ganz offensichtlich etwas zu bieten.

Blossstellung einer Zürcher Justizposse

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juli 2015 | 1.541 mal gesehen

Heute wurde ich auf einen Kristiallnacht-Tweet auf Twitter aufmerksam gemacht.

Kristallnacht-Tweet

Der Tweet ist eine interessante Parodie. Offensichtlich gibt es doch Zeitgenossen, die gemerkt haben wie grotesk die Zürcher Justiz ist.

Ich stelle wohl besser schon einmal den Wecker auf 6.00 Uhr, damit ich wach bin, wenn die Spezialeinheit Turicum an meiner Tür klingelt um mich wegen dieses Blogartikels im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft zu verhaften.

Wer weiss, vielleicht dringen sie ja auch via Schlafzimmerfenster in meine Wohnung ein. Die mögen ja spektakuläre Auftritte.

Spezialeinheit

Notabene, damit die Leute wissen, dass mich die Twitter-Geschichte massiv Geld kostet, hier einmal eine von mehreren Rechnungen meines Verteidigers. Daneben gibt es noch Rechnungen einer Medienanwältin, eines Arbeitsrechtlers, Gerichtskosten und und und. Die Arbeitslosenkasse hatte mir noch CHF 11’000 vorenthalten, weil ich angeblich selbstverschuldet gekündigt worden sei. Dabei wurde ich wegen des Artikels von Frau Binswanger entlassen. Und sollte ich wieder verlieren, kann ich Gibor und Co. ja noch über CHF 18’000.00 in den Allerwertesten schieben, eine Entscheidgebühr von CHF 11’070.00 und eine Busse von über CHF 1’800.00 bezahlen bzw. ersatzweise 15 Tage ins Gefängnis gehen, sollte ich nicht zahlen können. Mein Fall  zeigt, wie masslos die Justiz überborden kann. Da ist bei der Justiz Hopfen und Malz verloren gegangen. Ich habe offenbar keine Menschenrechte.

Rechnung_Twitter

Den Journalistinnen Minor und Hürlimann habe ich auch noch eine Anwaltsrechnung von mehreren tausend Franken zu verdanken. Es ist bei weitem noch nicht alles. Alleine die Rechnungen würden ein Buch füllen.

Email von der Rassismuskommission

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2015 | 1.387 mal gesehen

Vor ein paar Tagen berichtete ich auf diesem Blog über einen Anti-Islam Kommentar im Blick. Die Reaktionen der Öffentlichkeit blieben weitgehend aus. Ich habe in der Folge die eidgenössische Kommission gegen Rassismus um eine Einschätzung gebeten und eine Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingereicht.

Ob die Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6.00 Uhr ein Polizeikommando bei der Blick-Redaktion vorbeigeschickt hat oder nicht, weiss ich nicht. Sie hat sich bei mir nicht gemeldet. Es gab auch keine entsprechenden Medienberichte. Möglicherweise ist der zuständige Staatsanwalt gerade im Urlaub und der Fall bleibt solange unbearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft Uster wartet eine Strafanzeige von mir schon seit zwei Jahren auf Bearbeitung. Die halten dort wohl nicht viel vom Beschleunigungsgebot nach Artikel 5, StPO.

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat mir jedoch geantwortet. Die aufschlussreiche Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten. Es geht schliesslich darum, sich die richtige bzw. die politisch gewollte Gesinnung anzueignen.

From: alma.wiecken

Sent: Thursday, July 09, 2015 5:12 PM

To: alexander.mueller

Subject: AW: Anti-Islam Kommentare beim Blick

 

Sehr geehrter Herr Müller

 

Vielen Dank für Ihr Mail vom 2. Juli.

 

Die EKR durchsucht die Kommentarspalten der online Medien nicht nach rassistischen Kommentaren, dies ist nicht unsere Aufgabe. Den von Ihnen als Anhang gesendeten Kommentar habe ich mir angeschaut. Erst einmal muss ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass es Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist, zu untersuchen, ob ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm vorliegt. Wir können höchstens eine kurze generelle Einschätzung des Kommentars vornehmen.

 

Die Rassismusstrafnorm (Art. 261bis StGB) wurde geschaffen, um Menschen und Menschengruppen vor rassistischer Diskriminierung, Herabsetzung und Hetze aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“,  Ethnie, oder Religion zu schützen. Jeder Mensch hat einen  bedingungslosen Anspruch darauf, als gleichberechtigtes Wesen anerkannt zu sein und nicht als minderwertig bezeichnet oder behandelt zu werden.  Die Rassismusstrafnorm dient also einem Ziel, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber – wie die Erfahrung zeigt – in keiner Gesellschaft, in keinem Land selbstverständlich ist.

Nicht von der Rassismusstrafnorm geschützt wird die Religion als solche. Es ist nicht strafbar, sich kritisch über den Islam zu äussern, sich über Moses lustig zu machen oder Jesus-Karikaturen zu zeichnen, solange damit nicht die Angehörigen der jeweiligen Religion herabgesetzt und diskriminiert werden. Die Rassismusstrafnorm schützt also Menschen und nicht Religionen.

 

In dem fraglichen Kommentar wird jedoch die (verständliche) Wut gegen die Gräultaten des IS und eine generelle Abneigung gegen den Islam als Religion mit dem Gedanken an die Ausweisung aller Muslime verbunden. Dies ist problematisch, da somit nicht nur auf den Islam als Religion sondern auch auf die Muslime abgezielt wird.

 

Wie Sie sicher wissen, haben Sie die Möglichkeit gegen Äusserungen, welche die Rassismusstrafnorm verletzen könnten, eine Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einzureichen. Diese würde dann überprüfen, ob ein Verstoss gegen Artikel 261bis StGB vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Alma Wiecken

 

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

Commission fédérale contre le racisme CFR

Commissione federale contro il razzismo CFR

 

Ich werde jetzt einmal schauen wie sich die Sache weiter entwickelt. Die zuständige Staatsanwaltschaft lässt sich mit der Bearbeitung des Falles offensichtlich sehr viel Zeit. David Gibor hat sich dieser Sache wohl auch nicht angenommen. Jedenfalls war nichts dergleichen in den Medien zu lesen. Der Blick-Kommentarschreiber verspricht wohl zuwenig Publicity.