Email von der Rassismuskommission

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2015 | 1.387 mal gesehen

Vor ein paar Tagen berichtete ich auf diesem Blog über einen Anti-Islam Kommentar im Blick. Die Reaktionen der Öffentlichkeit blieben weitgehend aus. Ich habe in der Folge die eidgenössische Kommission gegen Rassismus um eine Einschätzung gebeten und eine Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft eingereicht.

Ob die Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6.00 Uhr ein Polizeikommando bei der Blick-Redaktion vorbeigeschickt hat oder nicht, weiss ich nicht. Sie hat sich bei mir nicht gemeldet. Es gab auch keine entsprechenden Medienberichte. Möglicherweise ist der zuständige Staatsanwalt gerade im Urlaub und der Fall bleibt solange unbearbeitet. Bei der Staatsanwaltschaft Uster wartet eine Strafanzeige von mir schon seit zwei Jahren auf Bearbeitung. Die halten dort wohl nicht viel vom Beschleunigungsgebot nach Artikel 5, StPO.

Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus hat mir jedoch geantwortet. Die aufschlussreiche Antwort möchte ich euch nicht vorenthalten. Es geht schliesslich darum, sich die richtige bzw. die politisch gewollte Gesinnung anzueignen.

From: alma.wiecken

Sent: Thursday, July 09, 2015 5:12 PM

To: alexander.mueller

Subject: AW: Anti-Islam Kommentare beim Blick

 

Sehr geehrter Herr Müller

 

Vielen Dank für Ihr Mail vom 2. Juli.

 

Die EKR durchsucht die Kommentarspalten der online Medien nicht nach rassistischen Kommentaren, dies ist nicht unsere Aufgabe. Den von Ihnen als Anhang gesendeten Kommentar habe ich mir angeschaut. Erst einmal muss ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass es Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist, zu untersuchen, ob ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm vorliegt. Wir können höchstens eine kurze generelle Einschätzung des Kommentars vornehmen.

 

Die Rassismusstrafnorm (Art. 261bis StGB) wurde geschaffen, um Menschen und Menschengruppen vor rassistischer Diskriminierung, Herabsetzung und Hetze aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“,  Ethnie, oder Religion zu schützen. Jeder Mensch hat einen  bedingungslosen Anspruch darauf, als gleichberechtigtes Wesen anerkannt zu sein und nicht als minderwertig bezeichnet oder behandelt zu werden.  Die Rassismusstrafnorm dient also einem Ziel, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber – wie die Erfahrung zeigt – in keiner Gesellschaft, in keinem Land selbstverständlich ist.

Nicht von der Rassismusstrafnorm geschützt wird die Religion als solche. Es ist nicht strafbar, sich kritisch über den Islam zu äussern, sich über Moses lustig zu machen oder Jesus-Karikaturen zu zeichnen, solange damit nicht die Angehörigen der jeweiligen Religion herabgesetzt und diskriminiert werden. Die Rassismusstrafnorm schützt also Menschen und nicht Religionen.

 

In dem fraglichen Kommentar wird jedoch die (verständliche) Wut gegen die Gräultaten des IS und eine generelle Abneigung gegen den Islam als Religion mit dem Gedanken an die Ausweisung aller Muslime verbunden. Dies ist problematisch, da somit nicht nur auf den Islam als Religion sondern auch auf die Muslime abgezielt wird.

 

Wie Sie sicher wissen, haben Sie die Möglichkeit gegen Äusserungen, welche die Rassismusstrafnorm verletzen könnten, eine Anzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einzureichen. Diese würde dann überprüfen, ob ein Verstoss gegen Artikel 261bis StGB vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Alma Wiecken

 

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

Commission fédérale contre le racisme CFR

Commissione federale contro il razzismo CFR

 

Ich werde jetzt einmal schauen wie sich die Sache weiter entwickelt. Die zuständige Staatsanwaltschaft lässt sich mit der Bearbeitung des Falles offensichtlich sehr viel Zeit. David Gibor hat sich dieser Sache wohl auch nicht angenommen. Jedenfalls war nichts dergleichen in den Medien zu lesen. Der Blick-Kommentarschreiber verspricht wohl zuwenig Publicity.

Die Lenker der Schweizer Demokratie

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juli 2015 | 1.938 mal gesehen

Demokratie wird allgemein als Volksherrschaft verstanden. Die Schweiz hat offiziell eine Mischform zwischen einer Stellvertreterdemokratie und einer direkten Demokratie. In Tat und Wahrheit herrscht das Volk aber auch in der Schweiz nicht.

Die Rechte des Schweizer Stimmvolks

Das Volk wählt seine Vertreter im Parlament und das Parlament wählt den Bundesrat und die Bundesrichter. Der Bundesrat regiert die Schweiz, das Parlament schafft Gesetze und die Justiz übt die Rechtssprechung im Sinne der vom Parlament erlassenen Gesetze aus.

Neben dem Wahlrecht haben stimmberechtigte Schweizer noch das Recht Referenden gegen vom Parlament erlassene Gesetze einzureichen, Volksinitiativen für Verfassungsänderungen einzureichen und über Referenden und Verfassungsänderungen abzustimmen. Soviel zur Theorie.

Wer lenkt die Schweizer Demokratie wirklich?

Obwohl die Regierungsform der Schweiz als Demokratie bezeichnet wird, hat das Volk nicht viel zu sagen. Die Schweiz wird von Lobbyorganisationen mithilfe der Massenmedien regiert. Sie haben das Geld und das Mobilisierungspotential um Kandidaten für Wahlen aufzubauen und aufzustellen und um Wahl- und Abstimmungskämpfe zu führen. Viele Nationalräte und Ständeräte sind Angehörige von Verbänden und Organisationen. Diese haben mehr Gewicht als die klassischen Parteien und können mit einer gezielten Agenda Themen setzen und Massenmedien beeinflussen. Der normale Bürger diskutiert meist über jene Themen, die ihm von den Lobbyisten und der Presse tagtäglich vorgesetzt werden. Er verhält sich wie ein Rindvieh, welches ohne zu hinterfragen frisst, was ihm der Bauer tagtäglich zum Frass vorwirft. Der Schweizer Stimmbürger lässt sich manipulieren und lenken. Die Schweizer Stimmbürger gleichen den Elois, im Roman von H.G. Wells, die von den Morlocks wie Vieh gehalten werden. Sie sind das Stimmvieh der Mächtigen!

Die klassische politische Karriere auf Bundesebene

Wer eine politische Karriere auf Bundesebene machen will, der kann den klassischen Spiessrutenlauf durch die Ränkeschmieden der Parteien gehen. Erfolgversprechender ist jedoch der Weg über Verbände und Lobbyorganisationen. Die Seilschaften dieser Organisationen sind ausserordentlich effizient. Wenn jemand in einer mächtigen Lobbyorganisation gut positioniert ist, kann er in einer klassischen Partei auf der Überholspur nach oben kommen. Linke nutzen Gewerkschaften und Umweltverbände als Karrieresprungbrett. Bürgerliche nutzen Verbände wie die Economiesuisse, die Erdölvereinigung und andere finanzkräftige Organisationen als Sprungbrett an die Macht. Am Ende hat die Zügel jedoch der in der Hand, welcher den Aufstieg finanziert hat.

Wie kann einer aus dem Volk mitreden?

Wenn einer aus dem einfachen Volk mitreden will, muss er entweder ein emotionales Thema bearbeiten oder er muss zumindest Geld zur Finanzierung von Wahlkämpfen, Kampagnen und Initiativen haben. Welcher Normalbürger hat einmal so eben 100’000 Franken für einen Wahlkampf im Sparkässeli? Woher hatte der langjährige Student Balthasar Glättli von den Grünen das Geld für seinen Nationalratswahlkampf? Wie finanziert der Student Lukas Reimann von der SVP seinen Wahlkampf? Woher kam das Geld der jüngsten Nationalräte und Nationalrätinnen der Schweiz? Vom Daddy? Vom Mami? Oder doch von einem mächtigen Patenonkel irgendeiner dunklen Lobbyorganisation? Einige wie Magdalena Blocher profitieren wohl auch von den Vorleistungen ihrer Eltern.

Woher hat eine 28-Jährige Kosmetikerin das Geld für einen Nationalratswahlkampf? Welcher Pate steckt dahinter? Secondo-Plus?

Welcher Pate finanziert der 28-Jährigen Kosmetikerin den Wahlkampf?
Welcher Pate finanziert der 28-Jährigen Kosmetikerin den Wahlkampf? Wer zieht die Strippen?

Emotionale Themen sind klar im Vorteil

Bei emotionalen Themen haben Quereinsteiger am ehesten eine Chance, da diese über ein hohes Mobilisierungspotential verfügen. Die Verwahrungsinitiative z.B. bearbeitete ein emotionales Thema. Deshalb gelang es einfachen Leuten aus dem Volk ein Thema erfolgreich zu positionieren.

Die Abzockerinitiative war ebenfalls ein emotionales Thema und der Urheber der Initiative war zudem noch ein reicher Fabrikant mit ausreichend finanziellen Mitteln.

Viele Initiativen kommen jedoch nicht zustande, weil es den Initianten nicht gelingt in 18 Monaten die notwendigen 100’000 Stimmen zu sammeln. Sie haben sowohl organisatorische als auch finanzielle Hürden zu meistern, die für viele einfache Bürger zu hoch sind.

Die No-Billag Initiative benötigt noch Unterschriften. Sie wird offenbar nicht von der rund 90’000 Mitgliedern umfassenden SVP unterstützt. Eventuell kommen die Unterschriften noch zustande, nachdem die Initianten jetzt vom Gewerbeverband unterstützt werden. Wir werden sehen.

Wenn eine grosse Partei eine initiative lancieren will, gründet sie vorzugsweise ein Komittee ausserhalb der Partei. Niederlagen bzw. ein mögliches negatives Image der Vorlagen lasten so nicht direkt auf der Partei und die Geldgeber, z.B. mächtige Verbände, können bestimmen ohne lästige demokratische Hürden nehmen zu müssen.

Auch Arbeitgeber reden mit!

Ohne Erlaubnis des Bauern, darf der Knecht nichts. Er ist ein Angestellter und hat zu gehorchen. Wer zahlt befiehlt, auch in der Schweiz.

Gerade die No-Billag Initiative zeigt, dass auch Arbeitgeber einen starken Einfluss auf die Politik nehmen. Natalie Rickli arbeitet für Goldbach-Media. Äussert sie sich noch öffentlich über die Billag? Ich könnte mir vorstellen, dass Goldbach-Media noch weiterhin Aufträge von der SRG erhalten möchte.

Auch andere Arbeitnehmer müssen aufpassen welche Partei sie Unterstützen. In der Schweiz kann man nicht einfach so ohne weiteres z.B. für eine Rechte Partei kandidieren, wenn einem der Job lieb ist. Man muss in der Schweiz auch aufpassen, was man öffentlich sagt. Ansonsten wird einem gekündigt und der Arbeitgeber wird vom Bundesgericht gestützt, wenn er angibt, er hätte sich aufgrund der Medienberichterstattung über den Arbeitnehmer um seinen Ruf gesorgt.

Wohl nicht ohne Grund finden sich auf der rechten politischen Seite zahlreiche Kommentatoren, die sich im Internet nur noch anonym über politische Themen äussern. Der Knecht kann sich nur anonym über Herrschaft des Bauern und Grossgrundbesitzers hinwegsetzen. Wer sich nicht an diese Regel hält, muss mit einem Karriereknick, Lohneinbussen und Arbeitslosigkeit rechnen.

Fazit

Wer frei politisieren will, der macht sich in einem lukrativen Geschäftsfeld selbstständig, baut sich ein Vermögen auf und ist in einem wirtschaftlichen Umfeld tätig, welches seine Aktivitäten zumindest duldet. Nur eigenständige „Bauern“ und eventuell auch noch Rentner können in der Schweiz frei politisieren. Ein angestellter Knecht kann das nicht.

Soviel zur angeblichen Demokratie in der Schweiz.

Übersicht über Volksinitiativen in der Schweiz