Brauchen wir ein strengeres Waffenrecht?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 2.115 mal gesehen

Menschen und Waffen gehören zusammen. Waffen sind eine Errungenschaft des Menschen und zeugen von seiner Entwicklung. Schon Frühmenschen verwendeten Werkzeuge und Waffen. Ohne Waffen gäbe es uns Menschen wahrscheinlich gar nicht, da unsere Vorfahren von anderen Raubtieren gefressen worden wären. Ohne Waffen hätten unsere Vorfahren auch bei der Nahrungsmittelbeschaffung Mühe gehabt. Ein Mammut ohne Waffen zu jagen, wäre wohl schwierig gewesen. Fest steht, dass wir Menschen ohne Waffen nicht zu dem geworden wären, was wir heute sind.

Trotzdem wollen einige politische Gruppen das Waffenrecht einschränken. Diese Gruppen nutzen jeden Amoklauf um Stimmung gegen Waffen zu machen. Ihr Ziel sind umfassende Waffenverbote. Gezielt jeden Einzelfall medial aufzuspielen ist erfolgversprechend. Auf diese Weise konnten in der Schweiz harte Sanktionen für Verkehrsdelikte eingeführt werden. Dies in einer Zeit als es trotz steigendem Verkehrsaufkommen wesentlich weniger Verkehrsunfälle und Verkehrstote gab als in früheren Zeiten.

Interessant ist jedoch, dass es z.B. in den USA trotz liberalem Waffengesetz verhältnismässig wenige Amokläufe gibt. Auf der anderen Seite gibt es selbst in Ländern mit einem sehr restriktiven Waffengesetz Amokläufe. Das spricht dafür, dass es keine strengeren Waffengesetze braucht.

Die folgenden Waffen können in den USA erworben werden. Das hindert jedoch selbst linksgrüne Waffenverbots-Befürworter nicht daran, in den USA Urlaub zu machen. Ihre Angst vor Waffen und liberalen Waffengesetzen ist offenbar nicht so gross um sie vor einer USA-Reise abzuhalten. Also, brauchen wir wirklich ein strengeres Waffenrecht?

Coole Schrotflinte

M60 Maschinengewehr in Aktion, natürlich auch einhändig.

Beim Dreh des folgenden Videos ist er fast drauf gegangen, weil er zu nahe am Ziel war. Schweizer Armee-Instruktoren und Füdlibürger hätten wohl einen Herzkasper bekommen.

Hier noch eine coole automatische Glock, kleine Waffe mit grosser Wirkung.

Hier noch für uns Schweizer die SG 552 und ihre Feuerkraft im Praxistest.  Sie ist der Vorläufer der SG 553 und der kleine Bruder vom Sturmgewehr 90 (SG 550). Es ist eine Ehre für den Schweizer Hersteller SIG, dass seine Produkte auch in Amerika beliebt sind. Peinlich für uns Schweizer ist hingegen, dass die Waffe von einem Amerikaner und nicht etwa einem Schweizer vorgestellt wird. Einfache Schweizer Bürger dürfen diese Waffe in der automatischen Version ja gar nicht besitzen. Selbst der Besitz des Sturmgewehrs 90 ist in der Schweiz nach dem Militärdienst nur in modifizierter Form erlaubt. Schade, dass wir in der Schweiz ein viel zu strenges Waffengesetz haben. Es würde sehr viel Spass machen die SIG an einem Schiessstand auszuprobieren. Aber auf zivilen Schweizer Schiessplätzen ist ja nur bum, bum erlaubt und nicht tatatatatata. Tatatatatata würde zweifellos wesentlich mehr Spass machen. Darum hat es auf Schweizer Schiessplätzen ausser beim Obligatorischen ansonsten auch mehr Senioren als Junge. Viele Junge würden etwas mehr Action und Gaudi dem sturen und langweiligen Schiessen nach Reglement wohl vorziehen. Die USA zeigen vor wie es sein könnte.

Rassismus im Schweizer Waffenrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juli 2015 | 1.891 mal gesehen

In der Schweiz werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. So ist es Angehörigen bestimmter Staaten verboten eine Waffe zu erwerben. Bislang hat dies aber offenbar weder die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus noch die Medien, Georg Kreis, David Gibor und ihresgleichen gestört. Eine entsprechende Anfrage von mir an die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus blieb unbeantwortet.

Ich sehe in der im folgenden Bild gezeigten Regelung eine klare Form von Behördenrassismus. Es ist verfassungswidrig Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu diskriminieren, so wie dies offensichtlich Schweizer Behörden tun. Für mich ist klar, in der Schweiz gibt es staatlich verordneten Rassimus. Die Schweizer Rechtssprechung ist scheinheilig und verlogen.

Rassistisches Schweizer Waffengesetz?
Rassistisches Schweizer Waffengesetz?

Richter und Behörden legen die eigenen Gesetze bewusst falsch aus und schaffen am laufenden Band Unrecht. Entweder wird das Antirassismusgesetz und Art. 8 der Bundesverfassung abgeschafft oder aber es muss auch Albanern, Kosovaren, Serben, Türken usw. erlaubt sein in der Schweiz Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu vermitteln usw. Alles andere ist verlogen, scheinheilig und nach Schweizer Recht rassistisch und verfassungswidrig.

Noch eine Anmerkung zum Antirassismusartikel. Er geht auf die Initiative jüdischer Kreise zurück, denen Revisionisten und Holocaustleugner ein Dorn im Auge waren. Er soll mit Diskriminierung, Strafverfolgung, Ausgrenzung und Unterdrückung privilegierte Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung schützen. Inzwischen wird der Artikel dermassen breit ausgelegt, dass selbst etwas, was eindeutig nichts mit Rassismus zu tun hat, als Rassismus stigmatisiert wird. Der Artikel wird von den Vertretern des Schweizer Rechtsstaats beliebig und willkürlich ausgelegt und interpretiert. Richter betreiben mit diesem Artikel Politik. Dabei strotzen Gerichtsurteile nur so von absurden Mutmassungen und wilden Interpretationen.

Paradoxerweise verstösst der Rechtsstaat selbst gegen den Antirassismusartikel und sogar gegen die Bundesverfassung, wie das Beispiel mit dem Waffengesetz belegt.