Widersprüche in der Zürcher Rechtsprechung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. August 2015 | 1.492 mal gesehen

Offensichtlich sind sich die Richter eines Zürcher Bezirksgerichts selber nicht ganz im Klaren was sie denken sollen. Die entscheiden einmal hüh und einmal hott. Nicht gerade rühmlich für die Rechtsprechung im Schweizer Rechtsstaat. Die Jurisprudenz ist definitiv keine exakte Wissenschaft und die Vertreter des Rechtsstaats sind mehrheitlich wohl nicht gewissenhaft. Die Justiz ist ein Instrument der politischen Machthaber, so handelt sie auch.

Aus zwei Urteilen bezüglich derselben Sache vom selben Gericht.

Wenn Sie es gegen mich verwenden wollen, habe ich an einer politischen Diskussion teilgenommen:

CG140006
Auszug aus Urteil CG140006-I

Wenn es mir nützen könnte, habe ich nicht an einer politischen Diskussion teilgenommen. Hinter beiden Entscheiden steht dasselbe Bezirksgericht und es geht um dieselbe Aussage auf Twitter.

SB140436
Auszug aus Urteil SB140436-O (Vorinstanz dasselbe Bezirksgericht wie bei CG140006-I)

Was nun? Habe ich nun an einer politischen Diskussion teilgenommen oder nicht? Wirklich eigenartig diese Art und Weise Recht zu sprechen. Da soll mir noch einer sagen Richter seien nicht voreingenommen. Aber so funktioniert das offenbar in der Schweiz oder aber zumindest im Kanton Zürich.

Ich habe an den Schweizer Rechtsstaat geglaubt. Das war ein gewaltiger Fehler.