Kosten Kristallnacht-Tweet ohne Zivilverfahren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. November 2015 | 2.900 mal gesehen

Wie ihr als Leser meines Blogs wisst, lief gegen mich von Juni 2012 bis November 2015 ein Strafverfahren. Anlass des Verfahrens war der sogenannte „Kristallnacht-Tweet“. Es handelt sich dabei um eine Aussage auf Twitter mit dem folgenden Wortlaut:

Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht“ 

Die Schweizer Richter unterstellten mir, mit dieser Aussage den Holocaust legitimiert und damit gegen das Schweizer Antirassismusgesetz verstossen zu haben. Ich teile diese Ansicht nicht und kann sie auch nicht nachvollziehen. Dies zumal ja das Wort Holocaust in der mir unterstellten Aussage gar nicht vorkommt und ich mich damals weder über den zweiten Weltkrieg noch über den Holocaust äusserte. Deshalb habe ich mich verteidigt, was mein gutes Recht ist. Der Rechtsstaat hat mich dafür bestraft indem er mich finanziell ruinierte. Der Kristallnacht-Tweet dürfte der bislang teuerste Tweet der Schweiz sein.

Die Kosten

Wegen dieses Tweets wurde ich entlassen, verhaftet und war wegen der Rufschädigung trotz guter Qualifikationen über ein Jahr lang arbeitslos. Die Arbeitslosenkasse verweigerte mir für den Zeitraum von über drei Monaten die Arbeitslosenentschädigung. Dies weil sie behauptete, ich sei wegen des Tweets entlassen worden und hätte meine Kündigung somit selber verschuldet. Grund für die Entlassung war jedoch nicht der Tweet, den kaum einer gesehen hat, sondern die Medienberichterstattung. Diese behauptete zu unrecht, ich hätte eine Kristallnacht für Muslime bzw. Moscheen gefordert.

Der Rufmord hat auch Auswirkungen auf meine Altersvorsorge. Wegen der Arbeitslosigkeit wurden keine Beiträge mehr in meine Rentenversicherung gezahlt und jetzt habe ich einen tiefer bezahlten Job, der auch tiefere Rentenbeiträge und somit im Rentenalter eine tiefere Rente zur Folge hat. Gesundheitliche Folgen gibt es natürlich auch, da die Medienhetze und das Strafverfahren eine enorme existenzbedrohende Belastung sind und zu Dauerstress, Isolation und teilweise auch depressiven Stimmungen mit Selbstmordgedanken führen.

Die Gerichtskosten belaufen sich auf CHF 11’270.00. Sollte ich die darin enthaltene Busse nicht bezahlen können, muss ich noch für 15 Tage ins Gefängnis.

Die Parteientschädigung für Anwalt David Gibor und seine Mandanten der Türkischen Gemeinschaft Schweiz betragen CHF 18’010.70.

Mein Strafverteidiger hat mir bislang ein Betrag in der Höhe von CHF 50’000.00 in Rechnung gestellt. Er hat noch nicht alle Leistungen in Rechnung gestellt, weshalb noch weitere Rechnungen anstehen.

Die Kosten der Folgeverfahren insbesondere der Zivilverfahren sind um noch um einiges höher und müssten hier noch hinzugerechnet werden. Diese Verfahren laufen zu einem grossen Teil jedoch noch. Kenner der Materie wissen, dass Strafverfahren günstiger sind als Zivilverfahren. In einem Zivilverfahren gegen einen Journalisten aus dem Kanton Luzern habe ich zum Beispiel Friedensrichterkosten und Prozesskostenvorschüsse von über CHF 6’000.00 bezahlt. Der Verteidiger des Beklagten hat jetzt noch eine Sicherstellung der Parteientschädigung in der Höhe von CHF 7’000.00 verlangt. Ich müsste demzufolge rund CHF 13’000.00 aufbringen damit sich die Schweizer Richter überhaupt bemühen sich meinem Anliegen anzunehmen. Sollte ich dieses Geld nicht aufbringen können, heisst es anschliessend, dass das Verfahren mangels Erfüllung der Prozessvoraussetzungen eingestellt worden sei. Anwaltskosten sind hier übrigens noch nicht einkalkuliert, da ich meine Anliegen aus Kostengründen selber vertreten muss. Ihr könnt euch sicher vorstellen wie schwer ich mich tue, um meine Rechte gegenüber den milliardenschweren und zudem rechtsschutzversicherten Schweizer Medienkonzernen und zahlreichen linke Journalisten durchzusetzen. Die lassen sich allesamt von Anwälten vertreten. Der Journalist aus Luzern lässt sich sogar vom ehemaligen Bundesrichter Wiprächtiger (SP) vertreten. Er hat einmal mit Bundesrichter Denys (Grüne) zusammengearbeitet. Bundesrichter Denys ist der, welcher mich verurteilt hat.

Zur Verhältnismässigkeit

Verhältnismässig wurde in meinem Fall von Anfang an nicht vorgegangen. Wohlverstanden, es geht um eine Twitteraussage, die mir vorgeworfen wird. Das rechtfertigt weder die Medienhetze, die Entlassung, die Hausdurchsuchung, die Verhaftung noch meine Verurteilung und schon gar nicht das Strafmass!

Trotzdem gibt es immer noch Psychopaten, die sich an meinem Leid erfreuen und meinen sie müssten noch einen drauf legen. Dies, indem sie mir noch zusätzlichen Schaden zufügen müssen. Einige von denen wollen mich doch tatsächlich bis zum Rest meines Lebens stigmatisieren und schädigen indem sie mich weiterhin namentlich diffamieren.

Eines ist ihnen gelungen, sie haben es fertig gebracht mich gesellschaftlich fertig zu machen, meinen Ruf zu schädigen und diesen Politblog, zumindest was die politische Meinungsäusserung angeht, weitgehend still zu legen. Die Verfahren nehmen mich derart in Anspruch, dass ich den Blog nur noch sporadisch aktualisieren kann.

Belege:

Rechnung Bezirksgericht Uster
Rechnung Obergericht Zürich
Rechnung Bundesgericht
Forderung RA Gibor

 

Die politische Korrektheit wird instrumentalisiert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. November 2015 | 2.521 mal gesehen

„Politische Korrektheit“ ist eine soziale Norm zur Vermeidung von diskriminierenden Ausdrucksweisen und Handlungen. So ehrenwert das Ideal hinter der politischen Korrektheit sein mag, so verachtenswert ist die politische Instrumentalisierung und Überinterpretation dieser Norm. Die Instrumentalisierung der politischen Korrektheit ist eine Gefahr für Demokratien, denn sie führt zu Zensur und einer massiven Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit.

Viele, die sich gerne auf die politische Korrektheit berufen, missbrauchen sie um daraus einen persönlichen Nutzen zu ziehen. Ich beobachte bei intoleranten religiösen und politisch linken Kreisen eine scheinheilige Empörungskultur, die sich auf die politische Korrektheit beruft, jedoch alles andere als politisch korrekt ist.

Immer wieder werden Menschen von Linken und religiösen Kreisen angegriffen, weil sie mit Äusserungen oder Handlungen von dem abweichen, was diese Kreise unter politisch korrekt verstehen. Dabei schrecken die selbsternannten Hüter der politischen Korrektheit vor nichts zurück. Die Angegriffenen werden böswillig verleumdet, stigmatisiert und öffentlich ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte als Übeltäter oder als vermeintliche Rassisten und Nazis angeprangert.

Bereits eine einzige Aussage reicht diesen Kreisen aus um deren Urheber öffentlich anzuprangern, zu kriminalisieren und ihrer Existenzgrundlage zu berauben. Oft wird dabei jegliches Mass und jegliche Verhältnismässigkeit überschritten.

Dahinter steckt die Absicht politische Gegner aus Amt und Würden zu treiben, ihnen finanziell zu schaden, ihren Ruf zu schädigen, sie zu kriminalisieren und  sie zum Schweigen zu bringen. Leider unterstützen die Schweizer Justiz und die linken Medien dieses scheinheilige und verlogene Treiben. Scheinheilig und verlogen ist das Treiben, weil gerade jene, die sich auf die politische Korrektheit berufen, alles andere als fair und politisch korrekt handeln.

Zum Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kristallnacht-Tweet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. November 2015 | 2.665 mal gesehen

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen Kristallnacht-Tweet ist schockierend. Es trägt die Handschrift des linksgrünen Bundesrichters Christian Denys. Denys fällte in meinem Fall bereits zuvor drei krasse Fehlurteile. Einmal sprach er mir das Beschwerderecht ab, weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht haben soll, dies obwohl ich es gemacht hatte! Einmal sprach er es mir ab, weil ich eine Zivilforderung geltend gemacht hatte. Dann sprach er mir das Beschwerderecht beim Vermieter, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, ab. Wie bei den bereits genannten drei Urteilen, bei welchen der linksgrüne Christian Denys seine Finger im Spiel hatte, handelt es sich bei diesem Bundesgerichtsentscheid eindeutig um ein politisches Urteil. Ich erachte Denys als voreingenommenen, parteiischen und unfairen Richter. Das Urteil in Sachen Kristallnacht-Tweet ist ein weiteres krasses Fehlurteil des Bundesgerichts. Es ist gut möglich, dass sich Christian Denys bei mir rächen wollte, weil ich mich bereits über seine vorangegangenen Fehlurteile auf diesem Blog geäussert habe. Denys ist in meinen Augen für das Amt als Bundesrichter charakterlich ungeeignet. Er sollte an einen Posten versetzt werden, an dem er weniger Schaden anrichten kann.

Zum Urteil über den Kristallnacht-Tweet im Detail:

Mir wurde eine Aussage auf Twitter vorgeworfen, weil darin das Wort Kristallnacht vorkam. Ohne Beweise vorzulegen, behauptete die Anklage, dass ich folgendes auf Twitter geschrieben hätte:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen.“

Ich räumte ein auf Twitter eine Aussage mit dem Wort Kristallnacht gemacht zu haben, gab jedoch bei der Zürcher Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass meine Aussage auf Twitter wie folgt gelautet hat:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Meine Aussage wurde vom Zeugen Manuel Cadonau bestätigt.

Zeugenaussage von Manuel Cadonau
Zeugenaussage von Manuel Cadonau

Sowohl das Bezirksgericht Uster, als auch das Obergericht und das Bundesgericht hielten an der Version der Anklage fest, obschon diese keine Beweise für ihre Behauptung vorlegen konnte. Die ganze Anklage stützt sich auf meine Aussage mit dem Zusatz „damit die Regierung endlich aufwacht“. Trotzdem berücksichtigten sowohl die Anklage als auch die Gerichte diesen Zusatz nicht.

Das Zürcher Obergericht warf mir vor, in Kauf genommen zu haben, dass der Kristallnacht-Tweet als Rechtfertigung des Holocaust verstanden werden könne. Laut den Zürcher Oberrichtern soll ich mit dem Kristallnacht-Tweet eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt und aus einem dieser Gründe einen Völkermord an den europäischen Juden gerechtfertigt haben.

Ich lehne diesen Vorwurf entschieden ab. Denn zum einen habe ich in der damaligen Diskussion, in welcher ich das Wort Kristallnacht verwendete, weder über den Holocaust gesprochen noch dieses Wort erwähnt. Es ging auch nicht um Juden. Ich sprach damals über Leute, welche die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia und dem Koran legitimieren. Zudem ist die Kristallnacht nicht dasselbe wie der Holocaust (siehe auch diesen Artikel). Das Bundesgericht zitiert in seinem Urteil Reinhard Heydrich, den Chef der NS-Sicherheitspolizei und sagt, dass nach dessen Aussage während der Reichskristallnacht 101 Synagogen verbrannt wurden. Heydrich schrieb in einem Schreiben an Göring, dass während der Reichskristallnacht 36 Juden umgekommen waren. 1997 wurden in Luxor 36 Schweizer erschossen. War die Tat von Luxor ein Völkermord? Der Holocaust hingegen gilt eindeutig als Völkermord, da ihm Schätzungen zufolge über 6 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Meiner Meinung nach wurde mir unterstellt den Holocaust gerechtfertigt zu haben, um mir die Rechtfertigung von Völkermord zu unterstellen. Das hätten Sie mir mit dem Wort Kristallnacht alleine nicht unterstellen können. Die Rechtfertigung von Völkermord stellt in der Schweiz einen strafbaren Verstoss gegen das Antirassismusgesetz dar. Da die Kristallnacht kein Völkermord ist, unterstellten mir die Richter eben, den Holocaust legitimiert zu haben. Dies um mich verurteilen zu können. Meiner Meinung nach verharmlosen die Richter damit den Holocaust. Denn sie setzen die Kristallnacht mit dem Holocaust gleich. Mit dieser Verharmlosung verletzen die Richter meiner Meinung nach die Schweizer Anti-Rassismusstrafnorm.

Die Richter werfen mir vor, mit dem Kristallnacht-Tweet der islamischen Glaubensgemeinschaft die Existenzberechtigung und Gleichwertigkeit abgesprochen zu haben. Der Witz dabei ist, dass ich mich gar nicht über die islamische Glaubensgemeinschaft äusserte, als ich den Kristallnacht-Tweet verfasst habe. Folglich kann ich ihr auch nicht die Existenzberechtigung abgesprochen bzw. ihre Gleichwertigkeit in Frage gestellt haben. Logisches Denkvermögen gehört offensichtlich nicht zum Anforderungsprofil von Richtern.

Nach Ansicht des Bundesgerichts ist für die strafrechtliche Beurteilung einer Äusserung der Sinn massgebend, welchen ihr unbefangene durchschnittliche Dritte unter den gesamten konkreten Umständen beilegen. Nur, wie wollen Dritte meine Aussage auf Twitter beurteilen, wenn ihnen diese unvollständig und aus dem Kontext gerissen für sich isoliert vorgelegt wird? Klar ist, dass die Richter den Sinn meiner Aussage nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollten. Sie halten meine Aussage für eine Hassrede. Habt ihr schon einmal eine Hassrede gesehen, die mit dem Wort „vielleicht“ begonnen hat? Sie haben mich also für etwas verurteilt, was sie entweder nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollten. Ich halte das für skandalös. Es zeigt auf, zu was die Schweizer Gesinnungsjustiz fähig ist.

Widersprüchlich ist das Urteil auch auf die Frage ob die Aussage „gedankenlos“ war oder nicht. Das Zürcher Obergericht meinte ja und schlussfolgerte draus, dass die Äusserung deshalb nicht in einer politischen Diskussion gefallen sei. Das Bundesgericht meinte hingegen, dass von einer gedankenlosen Äusserung angesichts prägnant formulierter „Implikationen“ des Tweets nicht die Rede sein könne.

Hier noch das skandalöse Fehlurteil

David Gibor hat seine Forderung mir gegenüber schon geltend gemacht. Er hat sich tatkräftig dafür eingesetzt, dass ich verurteilt werde. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er die Idee, mir die Legitimierung des Holocausts vorzuwerfen. Die Beamten der Staatsanwaltschaft dürften dafür zuwenig kreativ und pfiffig gewesen sein. Gibor hat sich am Strafverfahren gegen mich als Vertreter der Türkischen Gemeinschaft Schweiz und als Privatkläger beteiligt. Er gab an als Jude wie die beiden Türken ebenfalls vom Kristallnacht-Tweet unmittelbar betroffen zu sein.

David-Gibor_Kristallnacht-Tweet

Auch das Zürcher Obergericht hat mir schon eine Rechnung für CHF 4’800.00 geschickt. Das Bezirksgericht Uster wird mir sicher auch bald noch eine vierstellige Rechnung für das erstinstanzliche Fehlurteil schicken.

Schnellbrief vom 11. November 1938 von Reinhard Heydrich an Göring

Schweizer Shitstormkacker attackieren bürgerliche Politiker

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. November 2015 | 2.166 mal gesehen

Die Schweiz hat eine linke Shitstormkacker-Szene. Dabei handelt es sich vorwiegend um linksgrüne Extremisten und Journalisten. Sie betreiben auf Twitter und in der Presse unter dem Vorwand der politischen Korrektheit Hetze gegen bürgerliche Politiker. Die politische Korrektheit dient ihnen als Vorwand um politische Gegner anzuprangern, zu stigmatisieren und zum Schweigen zu bringen. Mithilfe linker Journalisten gelingt es ihnen immer wieder bürgerliche Politiker mit Shitstorms zu schädigen.

Gestern sah sich Saubermann Roger Liebi, Präsident der SVP der Stadt Zürich, wegen einem Angriff der Schweizer Shitstormkacker dazu veranlasst sein Twitterkonto zu löschen.

Roger Liebi
Roger Liebi, der mir einst wegen eines Tweets in den Rücken gefallen ist, wird nun selber zum Opfer der Shitstormkacker. Ausgleichende Gerechtigkeit?

Heute haben die Shitstormkacker Christine Kohli von der FDP im Visier. Sie sah sich bereits dazu veranlasst ihr Twitterkonto zu schützen bzw. den öffentlichen Einblick auf ihre Tweets zu unterbinden.

Anonymer und feiger Shitstormkacker attackiert Christine Kohli
Anonymer und feiger Shitstormkacker, möglicherweise ein linker Journalist, attackiert Christine Kohli von der FDP

Die Schweizer Shitstormkacker schaffen es mithilfe der linken Presse immer wieder politische Gegner mundtot zu machen, zum Schweigen zu bringen oder in ein falsches Licht zu stellen um so ihrem Ruf zu schaden. Sie sind die Totengräber der Meinungsäusserungsfreiheit und der Demokratie in der Schweiz.

Linke Presse hilft Shitstorm der Shitstormkacker zum Erfolg
Linke Presse hilft Shitstorm der Shitstormkacker zum Erfolg

Viele Shitstormkacker agieren anonym. Sie sind feige linke Drecksäcke, die Menschen angreifen, welche sich mit Aussagen rechts positionieren. Leider lassen sich politische Parteien immer wieder dazu nötigen, sich von den Angegriffenen zu distanzieren. Sie sollten sich besser mit den Angegriffenen solidarisieren und sich für die Meinungsäusserungsfreiheit einsetzen!

Es ist bedenklich, wenn in einer demokratischen Gesellschaft das Diktat der politischen Korrektheit einen höheren Stellenwert hat als die Meinungsäusserungsfreiheit. Ich sehe unsere Demokratie in Gefahr. Wenn sich Menschen aus Angst vor den Shitstormkackern und der linken Presse nicht mehr getrauen frei zu sprechen, ist es um die Demokratie geschehen. Eine freie Meinungsbildung ist so nicht mehr möglich.

War die Kristallnacht ein Völkermord?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2015 | 2.260 mal gesehen

Die Reichskristallnacht wird auch als Reichspogromnacht bezeichnet. Deshalb stelle ich mir gerade die Frage ob sie, wie die Bezeichnung Reichspogromnacht andeutet, ein Pogrom war oder ob sie ein Völkermord bzw Genozid war. Letzteres ist so wie es Schweizer Richter sehen wollen. Diesen zufolge ist es nämlich möglich mit einem Tweet, in welchem das Wort „Kristallnacht“ vorkommt, den Holocaust zu legitimieren. Dies selbstverständlich ohne Berücksichtigung des Kontexts, in welchem der Tweet geäussert wurde.

Ist die Reichskristallnacht mit dem Holocaust identisch?

Meiner Erfahrung nach verwechseln in der Schweiz viele Leute und insbesondere Richter die Reichspogromnacht von 1938 mit dem Holocaust. Es ist jedoch nicht dasselbe. Die Reichskristallnacht ereignete sich im November 1938 und der Holocaust begann nach der vorherrschenden wissenschaftlichen Lehre mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941. An der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 wurde schliesslich die Organisation der Deportationen von Juden in Konzentrationslager und deren systematische Vernichtung beschlossen. Der Holocaust, der allgemein als Völkermord gilt, ist nicht dasselbe wie die Reichskristallnacht! Darin sind sich alle einig, die etwas von Geschichte verstehen.

Die Novemberpogrome, wie die Reichskristallnacht bzw. die Reichspogromnacht auch genannt wird, folgten auf die Ermordung des deutschen Diplomaten Ernst Eduard von Rath in Paris. Dieser wurde am 7. November 1938 vom Juden Herschel Feibel Grynszpan mit fünf Schüssen niedergestreckt. Er verstarb am 9. November 1938 an den Folgen seiner Verletzungen.

Links im Bild der Täter, der Jude Herschel Feibel Grynszpan. Rechts im Bild das Opfer, Ernst Eduard von Rath
Links im Bild der Täter, der Jude Herschel Feibel Grynszpan. Rechts im Bild das Opfer, Ernst Eduard von Rath
Damalige deutsche Zeitung berichtet über spontanen Shitstorm empörter Menschen.
Damalige deutsche Zeitung (Lügenpresse?) berichtet über spontanen Shitstorm empörter Menschen.

Gemäss einem Schreiben von Reinhard Heydrich vom 11. November 1938 an Hermann Göring gab es in der Reichspogromnacht 36 Tote. Heydrich war zu jener Zeit der Chef der damaligen Sicherheitspolizei. Diese setzte sich aus der politischen Polizei und dem Kriminaldienst zusammen. Einer Quelle im Internet zufolge soll selbst das Simon Wiesenthal Center in einer Gedenkschrift zum 50. Jahrestag der Pogromnacht angegeben haben, dass 36 Juden getötet wurden. Ein Geheimbericht des obersten Parteigerichts der NSDAP revidierte die Zahl jedoch. Laut diesem Bericht hatte die Reichspogromnacht 91 Tote und 267 zerstörte Synagogen zur Folge. Die heutige Forschung geht laut ihren Schätzungen jedoch von 400 Toten und 1400 zerstörten Synagogen aus. Die angegeben Zahlen der verschiedenen Quellen aus verschiedenen Zeitperioden varieren also von 36-400 wobei die älteste Quelle von 36 Toten spricht und die Zahl 400 auf Schätzungen und Mutmassungen in jüngerer Zeit beruht.

War die Reichspogromnacht nun ein Völkermord?

Laut dem „Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ wird Völkermord wie folgt definiert:

  • Art. II
    In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
  • a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
    b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
    c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
    d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
    e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Bei der Frage ob die Reichspogromnacht als Völkermord bezeichnet werden kann, muss meiner Meinung nach auch das Urteil des EGMR in Sachen Perincek in Betracht gezogen werden. Der Türke Dogu Perincek wurde in der Schweiz wegen Verstosses gegen das Schweizer Antirassismusgesetz verurteilt, weil er den Völkermord an den Armeniern in Abrede gestellt hat. Beim Völkermord an den Armeniern geht die Forschung nach Schätzungen von 80’000-1’500’000 ermordeten Armeniern aus. Trotzdem hob der EGMR das Urteil der Schweizer Gesinnungsjustiz auf, da es ihm zufolge nicht Sache von Richtern ist über historische Ereignisse zu befinden. Beide Kammern des EGMR betrachten die Verurteilung Perinceks in der Schweiz als menschenrechtswidrig und als Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Meint ihr, dass der EGMR anders entschieden hätte, wenn es um Juden gegangen wäre?

Dann gibt es noch das Attentat von Luxor, da wurden 36 Schweizer getötet. War das Völkermord?

Attentat von Luxor ein Völkermord?

War das Ereignis, welches im Jahr 2001 mit der Bezeichnung 9/11 in die Geschichtsbücher einging und zu über 3000 Toten führte, ein Völkermord? War die Torpedierung des Flüchtlingsschiffs Wilhelm Gustloff ein Völkermord?  Es kamen über 9000 Deutsche beim Untergang ums Leben und die Versenkung des völlig überfüllten Flüchtlingsschiffs war nicht kriegsnotwendig. Die Mehrheit der Passagiere waren Verwundete, Frauen und Kinder.

Juristischer Winkelzug von Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. November 2015 | 1.939 mal gesehen

Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger fordert vor der Hauptverhandlung beim Bezirksgericht die Sicherstellung für seine Auslagen von 7’000 Franken. Weiter fordert er, dass im Falle einer Nichtleistung dieser Summe auf meine Klage mangels Prozessvoraussetzungen nicht einzutreten sei. Ich finde das ein starkes Stück von Hans Wiprächtiger. Sein Mandant hat mich öffentlich diffamiert und meine Persönlichkeitsrechte verletzt und jetzt versucht Wiprächtiger auf diese Weise eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.

Im Zivilprozess ist es so, dass ein Kläger zuerst ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter stellen muss. Das habe ich gemacht. Doch Wiprächtiger und sein Mandant blieben der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern. Dafür musste ich der Friedensrichterin bereits 525 Franken zahlen. Der Kläger muss zur Schlichtungsverhandlung erscheinen, weil sonst seine Schlichtungsklage als zurückgezogen betrachtet wird. Der Beklagte muss nicht erscheinen und kann dem Kläger damit einen weiteren finanziellen Schaden und weitere Opportunitätskosten zufügen. Letzteres, wenn er unentschuldigt fernbleibt. Beklagte mit Anstand melden sich ab und dann können sich sowohl der Kläger als auch die Friedensrichterin  den Verhandlungstermin sparen. Auch die Friedensrichterkosten fallen dadurch geringer aus, da die Schlichtungsverhandlung entfällt.

Nachdem die Schlichtungsverhandlung mangels des unentschuldigten Erscheinens des Beklagten und seines Verteidigers Wiprächtiger scheiterte, erhielt ich von der Friedensrichterin die Klagebewilligung. In dieser ist festgehalten, dass die beklagte Partei der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist.

Nachdem das Bezirksgericht Uster meine Klage erhalten hatte, forderte es einen Prozesskostenvorschuss von 5’500 Franken von mir. Auch diese Vorauszahlung habe ich geleistet. Bislang hat der Rechtsstaat aber noch nichts für mich getan, was diese Kostenvorschüsse rechtfertigt.

Trotzdem hat Alt-Bundesrichter Wiprächtiger jetzt sogar noch die Dreistigkeit eine Parteientschädigung von 7’000 Franken zu fordern, noch ehe die Gerichtsverhandlung stattgefunden hat bzw. das Urteil feststeht. Ich finde seine Forderung bzw. sein Gesuch eine absolute Frechheit. Er fordert eine Sicherstellung für einen Aufwand, den er gar nicht betrieben hat. Er ist  ja unentschuldigt der Schlichtungsverhandlung ferngeblieben und eine Verhandlung gab es bislang nicht, das rechtfertigt keine Sicherstellung für eine Parteientschädigung von 7’000 Franken! Es ist ein Winkelzug des linken Alt-Bundesrichters. Auf diese Art und Weise versuchen linke Juristen wie Alt-Bundesrichter Wiprächtgier rechtsstaatliche Verfahren von Anfang an zu verunmöglichen. Mir zeigt das einmal mehr, dass Kläger bzw. Opfer von Persönlichkeitsverletzungen in der Schweiz einen schweren Stand haben. Oft können sie ihre berechtigten Anliegen nicht durchsetzen, weil sie den horrenden Forderungen der Justiz nicht nachkommen können. Ich bin den Forderungen bislang nachgekommen, konnte mir aber keinen Anwalt mehr leisten. Dadurch steigt mein Risiko, aus formellen Gründen zu scheitern, denn ich bin juristischer Laie.

Je nachdem, wie die Richter entscheiden, kann es sein, dass es aus rein monetären und formellen Gründen gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dies weil der Rechtsstaat ohne Gegenleistung zu erbringen, den Kläger dermassen abzockt, dass er seine Rechte gar nicht mehr durchsetzen kann. Damit kann die rechtliche Abklärung des materiellen Sachverhalts aus rein monetären und formellen Gründen gar nicht mehr stattfinden. Ist eine Justiz, die so etwas zulässt, noch rechtsstaatlich? Ich denke nicht. Das sind die Methoden eines Schurkenstaats, der Menschenrechte mit Füssen tritt.

Ich sehe darin eine Verletzung des in der Bundesverfassung garantierten Rechts auf rechtliches Gehör und eine Verletzung des Rechts auf gerechte Behandlung (Art. 29 Bundesverfassung).

Jeder Asylbewerber hat in der Schweiz mehr Möglichkeiten und Mittel um sich gegen Asylentscheide zu wehren. Asylanten und Wirtschaftsflüchtlinge erhalten per Gesetz unentgeltliche Rechtspflege und einen Pflichtverteidiger. Ein Schweizer Bürger kann schauen wo er bleibt, wenn er die geforderten Wucherpreise der Justiz und seiner Prozessgegner nicht bezahlen kann. Betroffen ist vor allem der berufstätige Mittelstand, also die Mehrheit der Bevölkerung. In anderen Worten, der Schweizer Rechtsstaat fühlt sich der Mehrheit der Bevölkerung nicht verpflichtet.

Gesuch von Alt-Bundesrichter Hans Wiprächtiger

Beobachter: Recht bald nur noch für Reiche? Über die teuerste Justiz Europas

Das Schweizer Antirassismusgesetz verstösst gegen die Menschenrechtskonvention

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. November 2015 | 1.639 mal gesehen

Einem Medienbericht zufolge soll es im Kanton Thurgau einen Mann geben, welcher über Funk in Abrede stellt, dass es den Holocaust gegeben hat.  Die Zeitung zitiert Jonathan Kreutner, den Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, mit den folgenden Worten:

«Den Holocaust öffentlich zu leugnen, verstösst klar gegen die Rassismus-Strafnorm»

Kreutner hat Recht, die Leugnung von Völkermord verstösst gegen das Schweizer Antirassismusgesetz. Es ist allerdings fraglich, ob das Schweizer Antirassismusgesetz überhaupt legitim ist. Denn die Schweiz unterlag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor kurzem gegen Dogu Perincek. Dieser hatte einen Völkermord an den Armeniern in Abrede gestellt und wurde daraufhin von der Schweizer Gesinnungsjustiz wegen Verstosses gegen die Schweizer Antirassismusstrafnorm verurteilt. Perincek wehrte sich erfolgreich gegen die Schweizer Rechtssprechung. Somit ist auch das Schweizer Antirassismusgesetz in der heutigen Form fragwürdig. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention freiwillig ratifiziert. Folglich ist es grotesk, wenn sie an Gesetzen festhält, die gegen die Menschenrechtskonvention verstossen.

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es nicht Sache von Richtern Aussagen über historische Ereignisse strafrechtlich zu würdigen. Die Würdigung geschichtlicher Ereignisse ist etwas für Historiker und Geschichtsinteressierte. Ich teile diese Auffassung, denn mit der Meinungsäusserungsfreiheit unterscheidet sich eine demokratische Gesellschaft von einer totalitären Unterdrückungsdiktatur.

Eine Sonderregelung für den Holocaust gibt es in der Schweizer Antirassismusstrafnorm nicht. Das würde gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung verstossen. Deshalb ist im Schweizer Antirassismusgesetz explizit von Völkermord die Rede. Auch der EGMR sieht in Bezug auf den Holocaust keinen Grund für eine Sonderregelung in der Schweiz.

Holocaust_EGMR
Quelle

Vor dem Gesetz soll jeder gleich sein. Armernier sollen nicht weniger Rechte als Juden haben bzw. Juden sollten nicht mehr Rechte als alle anderen haben. Der Rechtsstaat soll gerecht und fair sein. Dafür haben wir den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung.

Folglich kann es nicht sein, dass ein Türke, der in der Schweiz den Genozid an den Armeniern in Abrede stellt, nicht verurteilt wird, während ein Schweizer der dasselbe mit dem Holocaust tut, verurteilt wird. Wer einen Funken Gerechtigkeitssinn hat, versteht das.

Ich bin strickt gegen politische Gesinnungsgesetze. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Wenn wir dieses Recht für die Partikularinteressen einiger Privilegierter opfern, machen wir unseren Rechtsstaat zum Unrechtsstaat.

Findet ihr diese Gesinnungsjustiz richtig?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. November 2015 | 1.236 mal gesehen

Im Juni 2012 wurde ich ungefragt und gegen meinen Willen aufgrund eines diffamierenden Medienartikels in das Rampenlicht der Medienöffentlichkeit gestellt. Anlass dafür war ein Tweet, den mir eine Journalistin vorwarf, ohne dass sie ihn selber gesehen hatte.

Michèle Binswanger fragt nach der mir vorgeworfenen Aussage, die sie nicht auf meiner Twitter-Timeline findet.
Michèle Binswanger fragt nach der Twitteraussage, welche sie mir in ihrem Artikel vorwirft

An der Kampagne beteiligten sich die jungen Grünen und die jüdische GRA-Stiftung mit vorverurteilenden Medienmitteilungen. Die GRA-Stiftung versandte ihre Medienmitteilung gleich mehrsprachig in Deutsch, Französisch und Englisch.

In der Folge verlor ich meine Arbeitsstelle, wurde verhaftet, war über ein Jahr arbeitslos und es wurde mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern von über 10’000 Franken verweigert. Letzteres weil die Gesinnungsjustiz mich für die hetzerische Medienberichterstattung verantwortlich machte. So als ob ich diese hätte beeinflussen können und obwohl klar war, dass grundlegende journalistische Regeln verletzt wurden.

Journalistin hat zu schnell geschossen - NZZ v. 3.2.2013
Journalistin hat zu schnell geschossen – NZZ v. 3.2.2013

Während die eine Journalistin zu schnell schoss, freute sich eine andere über die Folgen. Die deutsche Journalistin Carolin Neumann freute sich sichtlich darüber, dass ich wegen der Medienberichterstattung den Job verloren hatte.

Quelle: Inzwischen gelöschter Artikel von Carolin Neumann auf Bluewin.ch

Jetzt wird mir seit über 3 Jahren der Prozess gemacht und mir werden sämtliche Persönlichkeitsrechte verweigert. Einmal weil ich Politiker gewesen sei, einmal weil sie mir einen Tweet, den keiner der angeblich Betroffenen gesehen hat, vorwerfen und einmal weil ich einen Blog und ein Twitterkonto habe. Dies obwohl sogar die Richter feststellten, dass ein Schulpfleger, ich war Schulpfleger, normalerweise nicht im Rampenlicht steht.

David Gibor soll ich rund 20’000 Franken zahlen, weil er und die Türken, die er in der Nebenklage vertritt, durch den Tweet unmittelbar betroffen seien. Dies obwohl sie den Tweet, den sie mir vorwerfen, selber gar nicht gesehen haben und darin auch nicht genannt wurden. Gibor wurde sehr wahrscheinlich von den Jungen Grünen auf mich gehetzt. Zumindest kündigten sie in einer Medienmitteilung an David Gibor zu beauftragen. Ausserdem bestätigte der Vizepräsident der Jungen Grünen Gibor beauftragt zu haben.

Luca-Maggi_JGZH

Luca-Maggi_Jungegruene

Gut möglich, dass Gibor um seine Chancen vor Gericht zu erhöhen, anschliessend die Türkische Gemeinschaft Schweiz mit ins Boot holte. Mit dieser war er zuvor bereits erfolgreich gegen die SVP-Widen vorgegangen.

Quelle: Medienmitteilung der Jungen Grünen v. Juni 2012
Quelle: Medienmitteilung der Jungen Grünen vom 26. Juni 2012

Auf der anderen Seite darf ein Türke in einem Wohnungsinserat „keine Schweizer“ schreiben und kommt straflos davon. Bestraft werden dafür die Schweizer Kläger, welche die Verfahrenskosten zahlen müssen. Letzteres obwohl ihnen die unmittelbare Betroffenheit zuerkannt wurde. Wenn anstelle von „keine Schweizer“ z.B. „keine Juden“ gestanden hätte, hätten die Richter sehr wahrscheinlich anders geurteilt.  Darüber habe ich u.a. hier und hier auf diesem Blog berichtet.

Fazit: In der Schweiz können Richter das Gesetz je nach Gusto bzw. Gesinnung biegen wie sie wollen. Die Persönlichkeitsrechte sind mangelhaft geschützt da Schweizer Richtern mehr am Täterschutz als am Schicksal der Opfer liegt.

Findet ihr das in Ordnung? Ich nicht. In der Schweizer Rechtssprechung scheint Politik eine grosse Rolle zu spielen. Augenmass, Fairness und Gerechtigkeit scheinen hingegen eine untergeordnete Rolle zu spielen, sofern sie überhaupt eine Rolle spielen. Opfer werden in langwierigen Prozessen zermürbt und vom Rechtsstaat wie eine Weihnachtsgans ausgenommen und abgezockt. Das ist einfach nicht in Ordnung, denn es ist menschenverachtend und eines Rechtsstaat unwürdig.

Konstantins Weg an die Macht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. November 2015 | 1.046 mal gesehen

Kaiser Konstantin gilt als erster christlicher Kaiser. Er war gebürtiger Heide und ein pragmatischer Machtmensch, der aus politischen Gründen zum Christentum konvertierte. Ebenfalls aus politischen Gründen rief er das Konzil von Nicäa ein und entschied über den Kanon (Inhalt) der Bibel. Nach dem Untergang Westroms legitimierte die katholische Kirche ihren weltlichen Machtanspruch mit einer Fälschung, die sich auf Kaiser Konstantin berief, die sogenannte konstantinische Schenkung.

Der folgende Dokumentarfilm berichtet über Kaiser Konstantins Weg zur Macht.

Die heutigen monotheistischen Religionen bieten Angriffsflächen und Potential zur Kritik.

Im alten Testament bzw. in der frühen jüdischen Geschichte finden sich Geschichten, die von älteren Hochkulturen entwendet wurden. So z.B. die Geschichte des Paradieses und die Geschiche von Noah. Diese Geschichten findet man auch im wesentlich älteren Gilgamesch-Epos der Sumerer. Es handelt sich folglich wohl eher um die Geschichte der Sumerer als um jene der Juden. Oder aber die jüdische Geschichte hat Wurzeln in der sumerischen Hochkultur.

Das Christentum hat eine Bibel, deren Inhalt von einem als Heiden geborenen Machtmenschen festgelegt wurde.

Die Muslime haben einen Propheten, der Raubüberfälle verübt hat, Kriege geführt hat, politische Gegner hat beseitigen lassen, Menschen versklavt hat, Sex mit Sklavinnen hatte und eine minderjährige Ehefrau hatte. Sie pilgern zu einem Heiligtum aus Stein und küssen bzw. berühren einen Stein und steinigen einen Stein. Dieser Steinkult hat seine Ursprünge in vorislamischer Zeit.

Meiner Meinung nach Grund genug um die heutigen Religionen und Theologien dahinter grundlegend und kritisch zu hinterfragen.

David Gibor: Üble Nachrede

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. November 2015 | 1.696 mal gesehen

David Gibor beschuldigt mich der üblen Nachrede. Ich weiss nicht um was es geht. Der linksgrüne Staatsanwalt verweigert mir unter Berufung auf Artikel 101 der Strafprozessordnung die Akteneinsicht. Laut diesem Artikel steht mir „spätestens“ nach der ersten Einvernahme das Recht auf Akteneinsicht zu. Der Staatsanwalt könnte mir die Akteneinsicht also auch vor der ersten Einvernahme gewähren, wenn er wollte.

Mir ist ein Fall von einem Linken bekannt, der auf Nachfrage vor der ersten Einvernahme Akteneinsicht erhielt. Linke geniessen bei der Schweizer Gesinnungsjustiz offenbar eine zuvorkommende Sonderbehandlung. Dafür sorgt zuweilen sogar ein linker Polizeivorsteher höchstpersönlich. Anschliessend wundern sich die Linken, dass sie bei Wahlen schlecht abschneiden. Wer weiss, vielleicht bilden sie sich ja ein, dass sie mit solchen Verarschungs-Methoden beim Volk gut ankommen.

Wolff

 

 

 

Nachfolgend die Antwort der Staatsanwaltschaft auf meine Anfrage um Akteneinsicht:

David-Gibor

Mich erstaunt es, dass mich ausgerechnet David Gibor der üblen Nachrede bezichtigt. Er, der in den Schweizer Massenmedien mit folgenden Aussagen über die wählerstärkste Schweizer Bundesratspartei zitiert wird:

Rechtsanwalt David Gibor, der zwei Kosovaren vertritt, hat sich mit der Strafanzeige gegen den mehrfachen Widerstand der Staatsanwaltschaft beim Berner Obergericht durchgesetzt. Er bezeichnete auf Anfrage am Freitag die beiden Beschuldigten als Bauernopfer, welche für die seit Jahren betriebene rassistische Hetze der SVP gegen Ausländer und Asylbewerber nun stellvertretend zur Verantwortung gezogen würden. Quelle

«Wer mit rassendiskriminierenden Mitteln auf Stimmenfang geht und damit das direktdemokratische System pervertiert, verletzt in fundamentaler Weise die rechtsstaatliche Grundordnung», erklärte Gibor. Quelle

Strafrechtler David Gibor ist überzeugt, dass sich mutmasslich rassistische Äusserungen bei der SVP nicht zufällig häufen. «Bei dieser Rechtspartei hat sich mittlerweile eine inakzeptable Terminologie etabliert, die jegliche Scheu vor Hetze und Herabsetzung von Minderheiten vermissen lässt», sagt der Rechtsanwalt, der in den Strafverfahren gegen die SVP Wyden sowie gegen das SVP-Initiativkomitee wegen des Kosovaren-Inserats Geschädigte vertritt. Quelle

Nach Ansicht von Gibor sieht es ganz so aus, als ob für diese Leute das SVP-Logo ein Gütesiegel ist, das Rassendiskriminierung zur legitimen Parteipolitik und fragwürdige Formulierungen rechtlich unbedenklich macht. «Diese Art der Indoktrination erinnert an finstere Zeiten.» Quelle