David Gibor: Üble Nachrede

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. November 2015 | 1.695 mal gesehen

David Gibor beschuldigt mich der üblen Nachrede. Ich weiss nicht um was es geht. Der linksgrüne Staatsanwalt verweigert mir unter Berufung auf Artikel 101 der Strafprozessordnung die Akteneinsicht. Laut diesem Artikel steht mir „spätestens“ nach der ersten Einvernahme das Recht auf Akteneinsicht zu. Der Staatsanwalt könnte mir die Akteneinsicht also auch vor der ersten Einvernahme gewähren, wenn er wollte.

Mir ist ein Fall von einem Linken bekannt, der auf Nachfrage vor der ersten Einvernahme Akteneinsicht erhielt. Linke geniessen bei der Schweizer Gesinnungsjustiz offenbar eine zuvorkommende Sonderbehandlung. Dafür sorgt zuweilen sogar ein linker Polizeivorsteher höchstpersönlich. Anschliessend wundern sich die Linken, dass sie bei Wahlen schlecht abschneiden. Wer weiss, vielleicht bilden sie sich ja ein, dass sie mit solchen Verarschungs-Methoden beim Volk gut ankommen.

Wolff

 

 

 

Nachfolgend die Antwort der Staatsanwaltschaft auf meine Anfrage um Akteneinsicht:

David-Gibor

Mich erstaunt es, dass mich ausgerechnet David Gibor der üblen Nachrede bezichtigt. Er, der in den Schweizer Massenmedien mit folgenden Aussagen über die wählerstärkste Schweizer Bundesratspartei zitiert wird:

Rechtsanwalt David Gibor, der zwei Kosovaren vertritt, hat sich mit der Strafanzeige gegen den mehrfachen Widerstand der Staatsanwaltschaft beim Berner Obergericht durchgesetzt. Er bezeichnete auf Anfrage am Freitag die beiden Beschuldigten als Bauernopfer, welche für die seit Jahren betriebene rassistische Hetze der SVP gegen Ausländer und Asylbewerber nun stellvertretend zur Verantwortung gezogen würden. Quelle

«Wer mit rassendiskriminierenden Mitteln auf Stimmenfang geht und damit das direktdemokratische System pervertiert, verletzt in fundamentaler Weise die rechtsstaatliche Grundordnung», erklärte Gibor. Quelle

Strafrechtler David Gibor ist überzeugt, dass sich mutmasslich rassistische Äusserungen bei der SVP nicht zufällig häufen. «Bei dieser Rechtspartei hat sich mittlerweile eine inakzeptable Terminologie etabliert, die jegliche Scheu vor Hetze und Herabsetzung von Minderheiten vermissen lässt», sagt der Rechtsanwalt, der in den Strafverfahren gegen die SVP Wyden sowie gegen das SVP-Initiativkomitee wegen des Kosovaren-Inserats Geschädigte vertritt. Quelle

Nach Ansicht von Gibor sieht es ganz so aus, als ob für diese Leute das SVP-Logo ein Gütesiegel ist, das Rassendiskriminierung zur legitimen Parteipolitik und fragwürdige Formulierungen rechtlich unbedenklich macht. «Diese Art der Indoktrination erinnert an finstere Zeiten.» Quelle