Das Schweizer Antirassismusgesetz verstösst gegen die Menschenrechtskonvention

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. November 2015 | 1.639 mal gesehen

Einem Medienbericht zufolge soll es im Kanton Thurgau einen Mann geben, welcher über Funk in Abrede stellt, dass es den Holocaust gegeben hat.  Die Zeitung zitiert Jonathan Kreutner, den Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, mit den folgenden Worten:

«Den Holocaust öffentlich zu leugnen, verstösst klar gegen die Rassismus-Strafnorm»

Kreutner hat Recht, die Leugnung von Völkermord verstösst gegen das Schweizer Antirassismusgesetz. Es ist allerdings fraglich, ob das Schweizer Antirassismusgesetz überhaupt legitim ist. Denn die Schweiz unterlag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor kurzem gegen Dogu Perincek. Dieser hatte einen Völkermord an den Armeniern in Abrede gestellt und wurde daraufhin von der Schweizer Gesinnungsjustiz wegen Verstosses gegen die Schweizer Antirassismusstrafnorm verurteilt. Perincek wehrte sich erfolgreich gegen die Schweizer Rechtssprechung. Somit ist auch das Schweizer Antirassismusgesetz in der heutigen Form fragwürdig. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention freiwillig ratifiziert. Folglich ist es grotesk, wenn sie an Gesetzen festhält, die gegen die Menschenrechtskonvention verstossen.

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es nicht Sache von Richtern Aussagen über historische Ereignisse strafrechtlich zu würdigen. Die Würdigung geschichtlicher Ereignisse ist etwas für Historiker und Geschichtsinteressierte. Ich teile diese Auffassung, denn mit der Meinungsäusserungsfreiheit unterscheidet sich eine demokratische Gesellschaft von einer totalitären Unterdrückungsdiktatur.

Eine Sonderregelung für den Holocaust gibt es in der Schweizer Antirassismusstrafnorm nicht. Das würde gegen den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung verstossen. Deshalb ist im Schweizer Antirassismusgesetz explizit von Völkermord die Rede. Auch der EGMR sieht in Bezug auf den Holocaust keinen Grund für eine Sonderregelung in der Schweiz.

Holocaust_EGMR
Quelle

Vor dem Gesetz soll jeder gleich sein. Armernier sollen nicht weniger Rechte als Juden haben bzw. Juden sollten nicht mehr Rechte als alle anderen haben. Der Rechtsstaat soll gerecht und fair sein. Dafür haben wir den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung.

Folglich kann es nicht sein, dass ein Türke, der in der Schweiz den Genozid an den Armeniern in Abrede stellt, nicht verurteilt wird, während ein Schweizer der dasselbe mit dem Holocaust tut, verurteilt wird. Wer einen Funken Gerechtigkeitssinn hat, versteht das.

Ich bin strickt gegen politische Gesinnungsgesetze. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Wenn wir dieses Recht für die Partikularinteressen einiger Privilegierter opfern, machen wir unseren Rechtsstaat zum Unrechtsstaat.