Schlaflos im Krieg, volle Leistung bis zum Endsieg oder Tod

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Januar 2016 | 1.822 mal gesehen

Ob die Verantwortlichen der Schweizerarmee auch pharmazeutische Waffen für die Landesverteidigung vorgesehen haben? Ich halte es für notwendig.

Wenn mit knappen personellen Ressourcen um jeden Preis durchgehalten werden muss um die Heimat zu verteidigen, dann muss dies mit pharmazeutischen Mitteln, ausreichend Treibstoff, genügend guten Waffen und ausreichend Munition sichergestellt werden.

Der Durchhaltewille und das Durchhaltevermögen lassen sich mit pharmazeutischen Mitteln steigern. Gerade in Kampfsituationen, bei denen es auf Leistung ankommt, ist dies entscheidend.

Leider befasst sich die linke Schweizer Medienwelt aktuell lieber mit der Frage ob auch Veganer zum Armeedienst zugelassen werden sollen. Das sind Luxusdiskussionen, die dem Zweck der Armee nicht gerecht werden. Was macht ein Veganer, wenn er in Gefangenschaft gerät? Verlangt er dann vom Feind veganes Essen???

Fragwürdiger Freispruch für einen WOZ-Journalisten

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Januar 2016 | 2.288 mal gesehen

Der linke WOZ-Journalist Carlos Hanimann hatte einen ehrverletzenden Tweet über Hermann Lei mit einem sogenannten Retweet auf Twitter weiterverbreitet. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn nun erstinstanzlich freigesprochen. Der linksgrüne Einzelrichter Thomas Fleischer begründete seinen Entscheid damit, dass nur derjenige, der eine Nachricht geschrieben habe, sich strafbar machen könne, nicht aber wer eine Nachricht lediglich weiterverbreiten würde.

Da es sich beim Freigesprochenen um einen linken Journalisten handelt, wird das Urteil von seinen Kollegen leider kaum hinterfragt. Meiner Meinung nach handelt es sich bei diesem Urteil um ein Gefälligkeitsurteil der linken Zürcher Gesinnungsjustiz. Der linksgrüne Einzelrichter Thomas Fleischer war dem linken Journalisten Carlos Hanimann wahrscheinlich wohlgesonnen. Der Entscheid des Zürcher Bezirksrichters ist zumindest im Hinblick auf Art. 173 StGB und 174 StGB fragwürdig. Diesen zufolge ist nämlich auch die Weiterverbreitung einer Ehrverletzung strafbar.

Wortlaut von Art. 173 Abs. 1 StGB:

Üble Nachrede

1.  Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,

wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen2 bestraft.

Wortlaut von Art. 174 Abs. 1 StGB:

Verleumdung

1.  Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Januar 2016 | 2.024 mal gesehen

Wir haben in der Schweiz einen Rechtsstaat, der systematisch verhindert, dass Geschädigte ihre Rechte geltend machen können.

Die systematische Verhinderung beginnt mit Staatsanwälten, die vor allem bei Antragsdelikten ihren Job nicht machen wollen bzw. nicht richtig ermitteln oder sich gar weigern zu ermitteln. Diese Staatsanwälte missachten das Beschleunigungsgebot und ziehen Verfahren jahrelang ohne zu ermitteln in die Länge. Sie wimmeln die Strafanträge anschliessend mit sogenannten Nichtanhandnahmeverfügungen ab. Diese muss der Geschädigte dann innert einer äussert kurzen Frist von 10 Tagen mit einer Beschwerde an das Obergericht (Kantonsgericht) anfechten. Selbstverständlich muss er seine Beschwerde begründen.

Weiter geht es dann mit faulen Richtern, die Gerichtsverfahren mit hohen Prozesskostenvorschüssen abklemmen wollen. Die Richter schicken dem Beschwerdeführer eine Verfügung, in welcher ein hoher Prozesskostenvorschuss in der Höhe von mehreren tausend Franken gefordert wird, welcher in der Regel innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen ist. Zweck der hohen Geldforderung und der kurzen Zahlungsfrist ist es den Geschädigten möglichst keine Chance zu lassen, der Forderung der Justiz nachzukommen. Wenn ein Geschädigter die Prozesskaution aus finanziellen Gründen nicht erbringen kann, wird die Klage vom Schweizer Rechtsstaat abgewiesen. Die Schweizer Richter schaffen sich auf diese Weise Arbeit vom Hals.

Sollte es doch zu Gerichtsverfahren kommen, wollen Richter Urteile möglichst vermeiden und streben einen Vergleich an. Dies um es sich einfach zu machen. Richter sind angepasste Charakteren, die sich nicht mit Urteilen exponieren wollen und lieber mit dem Strom schwimmen. Zudem bedeuten Urteile mehr Aufwand als Vergleiche. Dies zumindest wenn die Urteile begründet werden müssen.

Bei Zivilverfahren können Schweizer Richter gemäss Art. 239 ZPO jedoch sogar auf eine Urteilsbegründung verzichten. Richter, die es sich leicht machen wollen, verzichten also einfach auf eine Urteilsbegründung, so haben sie weniger Arbeit und der Ball liegt wieder bei den Geschädigten. Diese müssen dann innert kurzer Frist eine Begründung verlangen, wenn sie eine haben möchten. Ansonsten wird das Urteil ohne Begründung rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Ein Geschädigter benötigt eine Urteilsbegründung um zu Entscheiden ob ein Weiterzug zur nächsten Instanz sinnvoll ist. Auch um ein Urteil anzufechten benötigt er eine Begründung.  Der Beschwerdeführer muss nämlich aufzeigen inwiefern die Vorinstanz geltendes Recht verletzt hat. Dass Richter dennoch auf Urteilsbegründungen verzichten können, dient vor allem dem System unseres Rechtsstaats, es ist jedoch nicht im Sinne der Geschädigten.

Im Schweizer Rechtsstaat hat Rechtsverweigerung System. Ob das im Sinne des Völkerrechts ist, ist höchst fraglich. Bislang habe ich jedoch weder von einem Richter, noch einem Staatsanwalt, noch einem Rechtsprofessoren gehört, der das in den Medien kritisiert hat. Erstaunen tut es mich nicht, denn sie sind für das Versagen des Rechtssystems verantwortlich.

Es ist eine fertige Schweinerei, dass sich gerade diese Leute immer wieder die Frechheit herausnehmen, sich in Abstimmungskämpfen als Hüter des Völkerrechts und der Menschenrechte aufzuspielen. Gerade Schweizer Richter, Schweizer Staatsanwälte und Schweizer Rechtsprofessoren sind massgeblich am systematischen Versagen des Schweizer Rechtsstaats verantwortlich. Sie sind Teil des Problems.

Manifest von 120 Staatsangestellten gegen die Durchsetzungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Januar 2016 | 1.454 mal gesehen

Laut einem Artikel der NZZ haben sich 120 Professoren in einem Manifest gegen die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen. Dies weil sie offenbar ein Problem mit unserer Demokratie haben und ihre Meinung für wichtig halten. Was in der NZZ leider verschwiegen wurde ist, dass diese Professoren mit Steuergeldern finanzierte Staatsangestellte sind und dass sich 155’788 Personen mit einer gültigen Unterschrift für die Durchsetzungsinitiative ausgesprochen haben. Mit dieser Anzahl Unterschriften ist die Durchsetzungsinitiative zustandegekommen. Manifest von 120 Staatsangestellten gegen die Durchsetzungsinitiative weiterlesen

Gutmensch, Nazi und Rassist

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Januar 2016 | 2.954 mal gesehen

Mit dem Wort „Gutmensch“ werden naive, dümmliche, einseitig moralisierende und heuchlerische Linke bezeichnet. Diese finden das gar nicht gut und haben das Wort „Gutmensch“ in Deutschland kurzerhand zum Unwort des Jahres ernannt. Begründet wird es damit, dass das Wort als Waffe eingesetzt würde um den demokratischen Austausch von Sachargumenten zu verhindern.

Ich bin über diese Argumentation von linker Seite erstaunt. Denn gerade Linke diffamieren ihre politischen Gegner regelmässig und oft als „Nazis“ und „Rassisten“. Es sind überwiegend Linke, die mit der Nazi- und der Holocaust-Keule um sich schlagen um den Austausch von Sachargumenten zu verhindern. Sie verhindern damit Diskussionen, die sie nicht führen wollen.

In der Schweiz reicht es bereits, das Wort „Kristallnacht“ zu twittern um von Linken in einem regelrechten Shitstorm als „Nazi“ und „Rassist“ diffamiert zu werden. Dies ohne, dass der Dialog gesucht worden ist und sich einer der Empörten bemüht hat, den Zusammenhang zu erfahren, in welchem das Wort genannt wurde. Im Nachhinein muss ich sagen, dass ich wohl besser das Wort „Silvesternacht“ verwendet hätte.

Es erstaunt mich nicht, dass das Wort „Gutmensch“, und nicht etwa die Worte „Nazi“ und „Rassist“, zum Unwort des Jahres ernannt wurde. Es zeigt, welche Seite das Wort zum Unwort des Jahres ernannt hat.

Naive Gutmenschen und dümmliche Ignoranten verkennen die Gefahr
Gutmenschen und ihre Argumente

Durchsetzungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Januar 2016 | 1.288 mal gesehen

Der Abstimmungskampf um die Durchsetzungsinitiative zeigt,  was für Heuchler einige Linke sind.

Linke Journalisten sorgten dafür, dass ich wegen eines Tweets meine Arbeitsstelle verlor und über ein Jahr arbeitslos war. Sie fanden es gut. Bis zum heutigen Tag diffamieren sie mich mit ihren Lügen in den Medien weil sie mir weiterhin Schaden zufügen wollen.

Wenn es aber um die Ausschaffung krimineller Ausländer geht, dann kommen die gleichen Leute mit Menschenrechten. Wie verlogen und krank im Kopf sind diese Leute eigentlich?

Die Ausschaffung von kriminellen Ausländern macht Sinn, denn diese Leute schaden unserer Gesellschaft. Die Existenz eines Menschen wegen eines Tweets zu ruinieren, ist hingegen alles andere als gerechtfertigt!

Die linke Journalistin Carolin Neumann freut sich über meine Entlassung.
Die linke Journalistin Carolin Neumann freute sich im Jahr 2012 über meine Entlassung. Ihre Berufskollegen schaden mir selbst heute noch! Mit kriminellen Ausländern, Vergewaltigern und Mördern haben sie aber erbarmen.

Bundesrichter mischt sich in Abstimmungskampf ein

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Januar 2016 | 1.150 mal gesehen

Viele Bundesrichter sind hochpolitische Menschen. Einseitige politische Fehlurteile und der Umstand, dass sich pensionierte Bundesrichter häufig in politischen Abstimmungskämpfen zu Wort melden, belegen das. Jetzt mischt sich auch der amtierende Bundesrichter Thomas Stadelmann von der CVP in einen Abstimmungskampf ein. Dies noch dazu auf höchst bedenkliche Weise. Er masst sich an dem Schweizer Volk zu erklären wie Demokratie zu verstehen ist und warnt vor der Annahme der Durchsetzungsinitiative. Gerade aus demokratischer Sicht ist sein Verhalten höchst bedenklich. Bundesrichter mischt sich in Abstimmungskampf ein weiterlesen

Pressefreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Januar 2016 | 2.276 mal gesehen

In BGE 1B_169/2015 haben Schweizer Bundesrichter die Brückenfunktion der Medien betont. Sie haben Gerichtsberichterstattern bei Gerichtsverhandlungen deswegen eine Besserstellung gegenüber dem übrigen Publikum eingeräumt. Leider versäumten sie es, die besondere Verantwortung der Medien in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen und einen ausgewogenen Entscheid zu fällen.

Dass die Medienschaffenden ihrer zugedachten Brückenfunktion in der Praxis oft nicht gerecht werden, beweist der ehemalige NZZ-Korrespondent Markus Felber mit den Artikeln „Alles was Recht ist“ und „Zwei Pflöcke für die Pressefreiheit„. Beide NZZ-Artikel betreffen die Sache, von der hier die Rede ist. Sie werden dem Sachverhalt jedoch nicht gerecht und führen die Leser in die Irre. Als Betroffener, werde ich den Sachverhalt deshalb in diesem Artikel korrekt darlegen. Pressefreiheit versus Persönlichkeitsrecht weiterlesen

Schweizer Justizbehörden kontrollieren sich selbst

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Januar 2016 | 1.241 mal gesehen

Schweizer Justizbehörden begehen immer wieder gravierende Fehler in der Ermittlung und der Rechtssprechung. Es dominieren Schlamperei, Kumpanei und eine Rechtssprechung, die mehr auf Mutmassungen als auf Fakten basiert. Höchst ungerechte Fehlurteile sind in der Schweizer Rechtssprechung keine Seltenheit. Ein wirksames Qualitätsmanagement bzw. eine wirksame Kontrolle gibt es bei Schweizer Justizbehörden keine. Die Schweizer Justizbehörden kontrollieren sich selbst und decken sich dabei gegenseitig.

Ursprünglich war wohl vorgesehen, dass das Öffentlichkeitsprinzip die Kontrolle der Justizbehörden sicherstellen soll. Doch, das Öffentlichkeitsprinzip taugt nichts.  Es hat versagt und ist keine wirksame Kontrolle. Dies, da Journalisten sprichwörtlich zu dumm sind um Missstände aufzudecken und die Kontrolle wahrzunehmen. Auch die Medienöffentlichkeit kann diesen Mangel nicht beheben, da die Durchschnittsleser nur das wahrnehmen, was Journalisten in ihren Artikeln schreiben. Dabei leiden die Medien selbst unter zunehmendem Vertrauensverlust. Breite Bevölkerungsschichten nehmen die linken Massenmedien nur noch als Lügen- und Propagandapresse war. Politisches Gatekeeping, Agenda-Setting sowie tendenziöse und einseitige Medienberichte sind bei der Lügenpresse an der Tagesordnung. Immer mehr schleicht sich auch Schleichwerbung via Publireportagen in den redaktionellen Teil von Printmedien. Der Vertrauensverlust wird dadurch grösser.

Die Justizbehörden in der Schweiz können schalten und walten wie sie wollen. Es sind ihnen dabei kaum Grenzen gesetzt. Sie umgehen mit abenteuerlichen Interpretationen selbst Gesetze. Zum Beispiel machen einige Staatsanwälte und Richter aus unwahren Tatsachenbehauptungen Werturteile oder aber sogenannte gemischte Werturteile. Falsche Tatsachenbehauptungen sind in der Regel stets widerrechtlich. Werturteile hingegen nicht unbedingt.

Beispiel für eine falsche Tatsachenbehauptung:
Y sagt, Herr X hat Frau XY vergewaltigt. (Es stimmt nicht und Y kann keinen Wahrheitsbeweis erbringen und auch nicht glaubhaft geltend machen es aus gutem Grund für wahr gehalten zu haben).

Beispiel für ein Werturteil:
A sagt, Herr B. ist ein schlechter Politiker.

Im Grunde genommen ist es einfach zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden. Viele Schweizer Staatsanwälte und Richter tun sich jedoch schwer damit. Woran liegt das? Sind das alles Justizpfeifen oder tun sie aus persönlichen oder politischen Motiven oder schlicht aus Faulheit so blöd?

Meiner Beobachtung nach suchen hauptsächlich angepasste Linke und Staatsgläubige Arbeit beim Staat. Sie suchen einen sicheren Hafen und ein geregeltes Einkommen. Das entspricht ihrem proletenhaften Gewerkschafter-Charakter und ihren Bedürfnissen. Dementsprechend braucht sich niemand über eine teure, schlampige und politisch linkslastige Rechtssprechung und faule Staatsanwälte wundern. Letztere schaffen sich meiner Meinung nach mit absurden Nichtanhandnahmeverfügungen Arbeit vom Hals. Dies mit Erfolg, denn eine Beschwerde gegen Nichtanhandnahmeverfügungen ist oft mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Nicht selten schaffen sich Richter Beschwerden gegen Nichtanhandnahmeverfügungen vom Hals, indem sie eine hohe Prozesskaution verlangen.

Bei all dem nehmen sich die Justizbehörden nicht einmal die Mühe, ihre Arbeit richtig zu machen. Kürzlich erhielt ich von einem Zürcher Staatsanwalt eine Nichtanhandnahmeverfügung bezüglich einem Strafantrag, den ich wegen Verletzung von Art. 173 und 174 StGB eingereicht habe. Das sind beides Antragsdelikte. Bei Antragsdelikten reicht man einen Strafantrag ein, bei Offizialdelikten eine Strafanzeige. Der zuständige Staatsanwalt schrieb in seiner Nichtanhandnahmeverfügung, ich hätte eine Strafanzeige eingereicht. Was ich nachweislich nicht habe. In einem anderen Fall lehnten „drei“ Zürcher Oberrichter Argumente von mir als Noven ab. Dies obwohl Argumente eindeutig keine Noven sind. So schlampig arbeiten die.

Fazit: Die Justizbehörden können fast alles tun und lassen, was sie wollen. Es wird nicht kontrolliert und auch selten hinterfragt. Journalisten hinterfragen Entscheide in aller Regel nur dann, wenn sie selber davon betroffen sind. Viele von ihnen sind wohl auch schlicht zu dumm oder naiv um Missstände zu erkennen und zu hinterfragen. Das Öffentlichkeitsprinzip funktioniert nicht, das steht fest!

Bedenklich ist, dass es in der Politik kaum Politiker gibt, die das gegenwärtige System hinterfragen und wirksame Kontrollen für die Justizbehörden fordern. Die Politiker sind damit Teil des Problems, denn sie tun nichts dagegen.