Verkehrsstatistik

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. März 2016 | 2.408 mal gesehen

Heute war in den Medien zu lesen, dass es im Jahr 2015 mehr Verkehrstote im Strassenverkehr gab als im Vorjahr. Es war von einem Anstieg von rund 4% die Rede. Das entspricht 10 Personen. Weiter war davon die Rede, dass vor allem mehr E-Bike Fahrer ums Leben kamen. Das darf so nicht stehengelassen werden, denn sonst kommt ein hyperaktiver Politiker noch auf falsche Gedanken. 

253 Verkehrstote im Strassenverkehr sind im Vergleich zu früheren Jahren relativ wenig. In den 1970er Jahren gab es trotz wesentlich geringerem Verkehrsaufkommen Jahre mit über 1700 Toten im Strassenverkehr! Seither ist die Zahl der Verkehrstoten im Strassenverkehr kontinuierlich zurückgegangen. Dies macht die folgende Grafik deutlich:

Quelle: BfS – Fakten

Dass mehr Motorradfahrer tödlich verunglückten, hat mehre Gründe. Einige Motorradfahrer werden von Autofahrern übersehen und kommen so zu Tode. Weitere Gründe sind weniger Schutz, eine riskantere Fahrweise und Drogen.

Auch, dass mehr E-Biker verunglücken, erstaunt mich nicht wirklich. Es gibt ja schliesslich auch immer mehr von ihnen. Wenn immer mehr Leute E-Bike fahren nimmt die Anzahl verunglückter E-Biker selbst dann zu, wenn das Verhältnis Unfälle zu Anzahl Fahrer gleich bleibt. Einfach, weil es mehr E-Biker gibt. Also auch diese Zahl sollte entgegen der Besorgnis erregenden und tendenziösen Medienberichterstattung nicht beunruhigen.

Reisserischer Medienartikel, Quelle: 20min

Die Statistik zeigt, dass überhaupt kein Handlungsbedarf besteht. Wir brauchen nicht noch mehr Sicherheitsfanatiker und Politiker wie EVP-Schwellenruedi, Roland Wiederkehr und Moritz Leuenberger!

Sonst müssen wir am Ende alle zuhause bleiben, weil es aus Sicht der Versicherer zu riskant ist das Haus zu verlassen bzw. das Leben an sich als zu riskant eingeschätzt wird.

Warum ich zur Person der Zeitgeschichte ernannt wurde

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. März 2016 | 2.650 mal gesehen

Im Gespräch mit mehreren Leuten ist mir aufgefallen, dass vielen nicht bewusst ist, weshalb ich vom Zürcher Obergericht zur Person der Zeitgeschichte ernannt wurde. Es hat nichts damit zu tun, dass ich einmal Kreisschulpfleger war!

Als Michèle Binswanger wegen eines Tweets mit ihrem Artikel den medialen Shitstorm gegen mich auslöste, wusste sie noch gar nicht, dass ich Kreisschulpfleger bin. Es ging ihr um den SVP-Hintergrund, die Rassismusstrafnorm und um SVP-Heinis.

Binswangers Motivation für meine namentliche Nennung in ihrem Artikel
Binswangers Motivation für meine namentliche Nennung in ihrem Artikel

Für das Bezirksgericht Uster war ich keine Person der Zeitgeschichte. Das geht aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster vom 16.05.2014 hervor. Dort steht:

Auszug aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster vom 19.05.2014
Auszug aus einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster vom 19.05.2014

Auch das Zürcher Obergericht erklärte mich nicht zur Person der Zeitgeschichte, weil ich einmal ein Amt als Kreisschulpfleger bekleidet habe. Die Richter des Zürcher Obergerichts ernannten mich zur relativen Person der Zeitgeschichte, weil ich ihrer Ansicht nach auf Twitter „provokant“ getwittert haben soll.

Aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Minor und Hürlimann
Aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Minor und Hürlimann vom 31.03.2015

Die Argumentation der Richter des Zürcher Obergerichts ist völlig absurd und widerspricht der üblichen Rechtsauffassung. Dieser zufolge ist eine relative Person der Zeitgeschichte jemand, der aufgrund eines aussergewöhnlichen Ereignisses von übergeordnetem öffentlichen Interesse im Rampenlicht steht. Ein provokativer Tweet auf Twitter macht einem nach gesundem Menschenverstand also noch nicht zur Person der Zeitgeschichte. Die Richter haben mich dennoch zur Person der Zeitgeschichte erklärt.

Sie haben das getan, weil sie politisch und nach ihrer Gesinnung geurteilt haben. Sie haben damit bewusst in Kauf genommen, dass meine Persönlichkeitsrechte über Jahre hinaus verletzt werden.

Dass kein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht, belegt auch das mässige Interesse an meinen Blogartikeln zu diesem Thema. Dafür interessieren sich hauptsächlich Justizbehörden und meine Gegner. Diese suchen nach Blogartikeln von mir, die sie mir anschliessend vor Gericht vorwerfen um damit nachträglich die Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte zu rechtfertigen.

Eine Person der Zeitgeschichte ist jemand von übergeordnetem öffentlichen Interesse. Eine solche Person muss sich Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte gefallen lassen, wenn das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über sie höher wiegt. Bei mir ist das eindeutig nicht der Fall. Also bin ich auch keine Person der Zeitgeschichte.

Lügt David Gibor?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. März 2016 | 5.012 mal gesehen

David Gibor hat zwei Strafanträge gegen mich eingereicht und behauptet, dass Hermann Lei in einem Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei bestreitet das. Lügt David Gibor?

Wenn mich Eduard Ith «Dummkopf par excellence» nennt, weigert sich die St. Galler Staatsanwaltschaft diesen strafrechtlich zu verfolgen. Ein entsprechender Strafantrag von mir wurde mit einer Einstellungsverfügung eingestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist nicht besser. Sie wies einen Strafantrag von SVP-Nationalrat Claudio Zanetti mit einer Nichtanhandnahmeverfügung ab. Dieser hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn unter anderem als «gottverdammtes Drecksschwein» und «hirnamputierten Waschlappen» bezeichnet hat. Die NZZ hat darüber berichtet.

Auf der anderen Seite führt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen zwei an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbietenden Strafanträgen ein Strafverfahren durch. Es geht um zwei Strafanträge, die von Daniel Kettiger im Auftrag von David Gibor am 23. Juni 2015 und am 3. November 2015 gegen mich eingereicht wurden.

Da ich von zwei Anwälten angegriffen werde und es sich um ein Strafverfahren handelt, habe ich einen Pflichtverteidiger beantragt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Rechtsverweigerung par excellence

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft verweigert mir jedoch einen Pflichtverteidiger. Dies obwohl es sich ihrer Ansicht nach nicht um einen Bagatellfall im Sinne von Art. 132 Abs. 3 StPO handelt. Sie begründet ihren Entscheid damit, dass ich als 40 jähriger Schweizer keinen Pflichtverteidiger für ein Strafverfahren mit schwerwiegendem Vorwurf benötige. Ich halte das für Rechtsverweigerung par excellence. Ich kann jetzt noch innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde dagegen einreichen. Ob ich das tue weiss ich noch nicht, denn ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Aus Erfahrung weiss ich inzwischen, dass sich der Aufwand für Beschwerden nicht lohnt. Ausserdem hat das Zürcher Obergericht einem Medienbericht zufolge eine entsprechende Beschwerde eines Studenten abgeschmettert.  Auch ihm wurde kein Pflichtverteidiger zugestanden. Die Justiz im Schweizer Rechtsstaat ist vor allem eines, eine fertige Willkür- und Gesinnungsjustiz!

Wie ehrlich ist Gibor?

In Gibors Strafantrag vom 3. November 2015 wird auf Seite 3 unter Ziffer 7 behauptet, dass Rechtsanwalt Hermann Lei verurteilt worden sei. Es heisst dort, Zitat:

„In der Zwischenzeit wurde Hermann Lei auch verurteilt.“

David Gibor hat diese Behauptung in seiner Einvernahme vom 17.03.2016 auf Seite 4, Frage 11 wiederholt. Hermann Lei teilte mir auf Nachfrage jedoch mit, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Das Tagblatt veröffentlichte überdies den folgenden Artikel zur Sache Gibor vs. Lei.

David Gibor

Auszuschliessen ist, dass David Gibor und Daniel Kettiger den Sachverhalt nicht kennen. Mich erstaunt es daher, dass Daniel Kettiger und David Gibor dennoch behaupten, Lei sei bereits verurteilt worden.

Strafantrag vom 23. Juni 2015
Strafantrag vom 3. November 2015
Einvernahme David Gibor
Abweisung amtliche Verteidigung

Nachtrag vom 14.05.2016: 

Beschwerde gegen Abweisung amtliche Verteidigung

Journalistinnen klagen gegen Bezirksgericht, zahlen darf ich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2016 | 2.284 mal gesehen

Zwei Journalistinnen klagen gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster. In der angefochtenen Verfügung steht, dass das Bezirksgericht Uster mich nicht als Person der Zeitgeschichte betrachtet. Das Zürcher Obergericht widerspricht und entscheidet, dass meine Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid. Die Zeche für dieses Unrecht, soll nun ich zahlen. Wenn das nicht unfair ist, was dann?

Die Geschichte beginnt mit einer Verfügung des Bezirksgerichts Uster vom 16. April 2014. Das Bezirksgericht Uster hält darin fest, dass ich keine Person der Zeitgeschichte bin und dass eine identifizierende Berichterstattung über mich unnötig ist, da entbehrlich. Das Bezirksgericht Uster hält in seiner Verfügung fest, dass die Berichterstattung im Strafprozess normalerweise in anonymisierter Form erfolgt. Es verwies dabei auf BGE 129 III 529. Diesem Bundesgerichtsentscheid zufolge steht das Informationsinteresse der Allgemeinheit dem Schutzinteresse der Prozessbeteiligten gegenüber. Laut BGE 129 III 529 erfolgt die Berichterstattung deshalb normalerweise namentlich im Strafprozess in anonymisierter Form zumal die Namensnennung in den meisten Fällen entbehrlich ist.  Das Bezirksgericht Uster untersagt daraus folgend Journalisten mich im Zusammenhang mit der am 19. April 2014 stattfindenden Gerichtsverhandlung namentlich zu nennen.

Die Journalistinnen Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ klagen gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Uster. Dies obwohl ihre beiden Zeitungen zu diesem Zeitpunkt bereits darauf verzichtet haben mich namentlich zu nennen.

Zitat von Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer vom 3. Februar 2013 (Quelle)

«Wir schätzen Alexander Müller nicht mehr als Person von öffentlichem Interesse ein, weshalb eine Namensnennung nicht mehr gerechtfertigt ist.»

Doch das Obergericht Zürich sieht es anders. Es gibt den beiden Journalistinnen in einem Urteil vom 31. März 2015 teilweise Recht und erklärt mich zur relativen Person der Zeitgeschichte.

In seiner Erwägung unter Ziffer 4.1 stellt zwar auch das Obergericht fest, dass die Gerichtsberichterstattung im Strafprozess normalerweise in anonymisierter Form erfolgt und verweist dabei auf BGE 137 I 210 ff; 213; BGE 129 III 529 ff., 532 f). Es bemerkt aber, dass es sich bei Personen der Zeitgeschichte je nach Interessenslage anders verhalten kann. Das Zürcher Obergericht erachtet mich trotz des Umstands, dass ich einmal Kreisschulpfleger war, nicht als absolute Person der Zeitgeschichte. Es begründete dies damit, dass ein Mitglied der Kreisschulpflege normalerweise nicht im Rampenlicht steht und sein Name und allenfalls sein Bild, wenn überhaupt, lediglich im Zusammenhang mit der Wahl publik werden. Anmerkung: Ich wurde in einer stillen Wahl als Ersatz für den während der Legislaturperiode gewählten Schulpfleger Walter Anken gewählt. In diesem Zusammenhang wurde weder mein Name noch mein Foto jemals im Zusammenhang mit einer Wahl publik. Das Obergericht sieht mich aber als relative Person der Zeitgeschichte und rechtfertigt dies damit, dass ich mich gegenüber eine grösseren Anzahl Personen auf Twitter provokativ geäussert hätte. Zitat:

Aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts vom 31.03.2015
Aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts vom 31.03.2015 – Seite 11

Wer sich also auf Twitter äussert, der muss damit rechnen als relative Person der Zeitgeschichte angesehen zu werden, wenn seine Aussage von Dritten als provokativ aufgefasst wird, zumindest nach Auffassung des Zürcher Obergerichts. Die Auffassung des Zürcher Obergerichts erstaunt, denn laut der Fachliteratur ist eine relative Person der Zeitgeschichte jemand, bei dem ein zur Berichterstattung legitimierendes Informationsbedürfnis nur aufgrund und in Zusammenhang mit einem bestimmten aussergewöhnlichen Ereignis besteht. Eine namentliche Nennung ist zudem nur gerechtfertigt, wenn es eine Person der Zeitgeschichte betrifft und von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist. Das Zürcher Obergericht nimmt in seinem Urteil jedoch den Umstand, dass der Kläger der Rassendiskriminierung verdächtigt wurde als Grund dafür, ihn zur Person der Zeitgeschichte zu machen. Diese Auffassung ist nicht haltbar. Die namentliche Nennung ist dann statthaft, wenn sich der Verdacht gegen eine Person der Zeitgeschichte richtet. Es ist jedoch nicht so zu verstehen, dass jemand zur Person der Zeitgeschichte wird, weil er verdächtigt wird.

Ich halte einen Tweet von einem einfachen Bürger überdies nicht für ein aussergewöhnliches Ereignis von übergeordnetem öffentlichen Interesse. Die Richter offenbar schon. Die Kosten der beiden Verfahren von je CHF 1’000.00 werden deshalb je zur Hälfte den beiden Klägerinnen und mir auferlegt. Dies obwohl die Klage eigentlich nicht gegen mich sondern die Verfügung des Bezirksgerichts Uster gerichtet ist. Die Richter machen es sich einfach, sie erklären mich zur Person der Zeitgeschichte, ignorieren, dass es sich um Beschwerden gegen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster handelt und wälzen die Verfahrenskosten auf mich ab. Damit schaden mir die Richter gleich doppelt. Die Einwände meines Verteidigers wurden komplett ignoriert.

Doch die beiden Journalistinnen sind mit diesem Urteil trotzdem nicht zufrieden, denn sie wollen einen kompletten Sieg. Sie ziehen das Urteil deshalb weiter. Das Bundesgericht gibt den beiden Journalistinnen am 6. November 2015 schliesslich vollumfänglich Recht. Das Urteil ist höchst fragwürdig und ungerecht, meine Interessen wurde überhaupt nicht berücksichtigt. Ich habe darüber auf diesem Blog berichtet. Jetzt wurden mir die kompletten Verfahrenskosten des Zürcher Obergerichts in Rechnung gestellt. Ich muss jetzt also insgesamt 2’000 Franken dafür zahlen, dass zwei Journalistinnen eine Verfügung des Bezirksgerichts Uster angefochten haben. Ist das gerecht? Natürlich nicht.

Meine Rechte wurden von Anfang an mit Füssen getreten. Die Justiz hat mich von Anfang an ungerecht behandelt und sie zieht es durch bis zum Ende. Dasselbe trifft auf Journalisten zu. Sie missachteten meine Persönlichkeitsrechte von an Anfang an und kämpften anschliessend sogar noch dafür sie verletzen zu dürfen. Das Obergericht Zürich legitimierte die Persönlichkeitsverletzung nachträglich mit den bereits erfolgten Persönlichkeitsverletzungen. Es begründete es mit dem mir vorgeworfenen Tweet und diesem Blog. So als ob es dieser Blog gewesen wäre, der die Medien dazu veranlasste meine Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Es war aber nicht mein Blog sondern ein Tweet, den kein einziger der berichtenden Journalisten selber je gesehen hatte.

Fazit: Das Bezirksgericht Uster betrachtete mich nicht als Person der Zeitgeschichte, doch das Zürcher Obergericht schon. Die Argumentation der Zürcher Oberrichter ist jedoch nicht haltbar, denn ein Tweet eines normalen Bürgers ist nicht von übergeordnetem öffentlichen Interesse. Überdies war mein Blog war nicht der Grund, weshalb ich ans Rampenlicht gezerrt wurde. Meinen Blog erwähnen die Richter weil es ihnen nicht passt, dass ich auf diesem ihre Urteile hinterfrage. Sie wollen mich zum Schweigen bringen indem sie meinen Blog gegen mich verwenden. Perfider geht es kaum noch!

Zu verlieren habe ich nicht mehr viel, denn sie haben mich schon komplett ruiniert. Trotzdem geben meine Peiniger immer noch keine Ruhe und wollen mich weiter Pisacken. Das Eigenartige ist, dass sie sich diese Mistkerle dabei auch noch für charakterlich überlegen halten. Mit ihrem Handeln belegen diese Leute, dass sie es nicht sind.

Strassenverkehr: Notorische Schleicher nerven

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. März 2016 | 2.812 mal gesehen

Notorische Schleicher machen Schweizer Strassen unsicher. Sie schleichen mit viel zu langsamen Tempo auf der Strasse herum und nötigen andere Verkehrsteilnehmer, sich ihrem langsamen Tempo anzupassen. Regelmässig parkiert diese Spezies ihr Auto auch vor Kreiseln um zu warten bis einer kommt, dem sie den Vortritt lassen können.

Vorausschauendes Fahren ist keine Stärke von notorischen Schleichern. Der Nachfolgende Verkehr muss mit abrupten und grundlosen Bremsmanövern rechnen, was bei den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern ein gemütliches Fahren verunmöglicht.  Die notorischen Schleicher gefährden den Verkehr indem sie die Gefahr für Auffahrunfälle erhöhen und andere Verkehrsteilnehmer zum Überholen provozieren. In der Schweiz hat es übrigens im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte nach meinem Empfinden mehr notorische Schleicher als in Deutschland und in Österreich. Es scheint auch einige militante Strassenschleicher in der Schweiz zu geben. Diese erkennt man an einem Kleber mit der Aufschrift „Slow Down, Take it Easy“ am Heck ihres Fahrzeugs. Sie scheinen in erzieherischer Mission unterwegs zu sein.

Vom Autofahren überforderte Strassenschleicherin hinter dem Steuer

Vor einigen Tagen wurde auch ich ein Opfer eines notorischen Schleichers. Er tuckerte mit seinem Auto auf der Strasse herum und hatte drei weitere Automobilisten hinter ihm. Ich war der Dritte hinter ihm. Die beiden Vorderen konnten ihn überholen. Aufgrund des Gegenverkehrs konnte ich das bei einer geraden und übersichtlichen Strecke leider nicht. Anschliessend kam eine kurvenreiche Strecke, weshalb ich auch nicht überholen konnte. Dann wurde es wieder gerader und übersichtlicher und dann wurde der notorische Strassenschleicher vor mir noch langsamer. Da reichte es mir und ich überholte. Jetzt weiss ich auch weshalb der ohnehin schon viel zu langsam fahrende Schleicher noch langsamer wurde. Vor ihm war ein Blitzkasten. Prompt wurde ich geblitzt.

Jetzt habe ich die Busse bekommen. Ich wurde mit sagenhaften 56 km/h geblitzt. Nach Abzug der Sicherheitsmarge macht das 3 km/h zu schnell. Das kostet mich CHF 40.00. Ihr könnt euch sicher vorstellen wie langsam der notorische Strassenschleicher war, wenn ich beim Überholen nach Abzug der Sicherheitsmarge lediglich 3 km/h über der zulässigen Tempolimite war. Wäre der Typ nicht vor mir gewesen, hätte ich nicht überholt und wäre auch nicht zu schnell gewesen. Meiner Meinung nach hätte man den Strassenschleicher büssen müssen, denn er hat mit seinem Verhalten das Überholmanöver provoziert und das ja nicht nur bei mir. Die anderen beiden vor mir haben ihn ja auch überholt.

Busse:

AR

Dank dem notorischen Strassenschleicher, kann übrigen auch eine Frau gewesen sein, ist der Kanton Appenzell Ausserhoden jetzt CHF 40.00 reicher. Dank einem Langsamfahrer, der als er den Blitzkasten sah noch langsamer fuhr und damit nervte.

Wie die Lügenpresse über Robert Lugar berichtet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. März 2016 | 1.693 mal gesehen

Einige Journalisten können nicht richtig zuhören und dementsprechend auch nicht korrekt zitieren. Wie ich selbst erlebt habe, kann das schwerwiegende Folgen haben. Wie folgenreich es sein kann, wenn Journalisten unfähig sind Aussagen korrekt wiederzugeben und richtig einzuordnen, zeigt der Fall des österreichischen Abgeordneten Robert Lugar. Im folgenden Beitrag wird dargelegt, wie die Lügenpresse naive und unbedarfte Leser hinters Licht führt.

Der Blick beginnt seine tendenziöse und geradezu niederträchtige Berichterstattung mit einer unzutreffenden Behauptung im Untertitel. So heisst es dort, dass Lugar im Nationalrat ausgeflippt sei. Im Lead behauptet er weiter, dass Lugar bei einer Parlamentsdebatte durchgedreht sei und krasse Aussagen gemacht habe (siehe Bild). Der Blick verbreitet damit eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet ist das Ansehen von Lugar zu beeinträchtigen. Lugar ist im Nationalrat weder ausgeflippt noch durchgedreht, er hat dort klar und strukturiert seine Meinung geäussert und nichts weiter!

Der Blick diffamiert Robert Luger
Der Blick diffamiert Robert Luger

Die üble Nachrede im Blick basiert einzig auf einer Aussage von Lugar. Dieser äusserte sich im österreichischen Parlament wie folgt über Flüchtlinge:

Denn die meisten, die kommen, sind ungebildet, sind religiös verblendet, sind fanatisch, nicht integrierbar und haben ein Weltbild wie die Neandertaler, bei uns, wo man die Frauenrechte mit Füssen tritt. Dass die Grünen sich für eine Spezies mit solchem Weltbild einsetzen, ist für mich wirklich eine Katastrophe. Denn normalerweise haben die Grünen die Frauenrechte hochgehalten und jetzt holen sie genau solche Neandertaler herein, die wir bei uns Gott sei dank ausgerottet haben, die die Frauenrechte mit Füssen treten.

In linken Kreisen und offensichtlich auch bei linken Journalisten kam diese Aussage von Lugar nicht gut an. Das zeigt die kritisierte Blick-Berichterstattung. Die Journalistin, die dafür verantwortlich ist, gab die eben von mir zitierte Aussage von Lugar wie folgt kommentiert wieder:

Flüchtlinge sind fanatisch, nicht integrierbar und haben ein Weltbild wie Neandertaler.  Diese Aussagen, man will es kaum glauben, stammen vom österreichischen Nationalratsabgeordnetem Robert Lugar. Der Fraktionspräsident von der Partei „Team Stronach“ ist kaum zu bremsen. Jetzt verlangen unter anderem die Grünen den Rücktritt von Lugar. Laut der österreichischen Zeitung der Standard wolle er dieser Forderung nicht nachkommen. Er sei nämlich weder Rassist noch menschenverachtend.

Hier die inkriminierte Berichterstattung:

Die Berichterstattung der Blick-Journalistin ist tendenziös, falsch und mehr als bedenklich.

  1. Von ausflippen und durchdrehen wie im Titel und Lead der Berichterstattung des Blicks behauptet, kann nicht die Rede sein. Da dies trotzdem behauptet wird, ist es eine üble Nachrede, die geeignet ist das Ansehen und die Karriere des betroffenen Politikers zu schädigen.
  2. Die Verallgemeinerung der Journalistin ist falsch. Er hat von den „meisten Flüchtlingen, die kommen“ gesprochen. Also nicht von allen. Ausserdem hat er nicht von Menschen einer bestimmten Ethnie oder geografischen Herkunft sondern von „den meisten Flüchtlingen, die kommen“ gesprochen. Rassismus kann ihm also selbst mit sehr viel bösem Willen und politischem Kalkül nicht unterstellt werden.
  3. Dass Linksgrüne den Rücktritt von rechtsbürgerlichen Politikern fordern ist nichts Neues. Ein Hinweis der Journalistin, dass Linksgrüne oft solche Rückstrittsforderungen gegen Andersdenkende stellen, wäre angebracht gewesen.

Die Journalistin, die für diese katastrophale und unzureichende Berichterstattung über Lugar verantwortlich ist, sollte sich überlegen ob sie den richtigen Job hat. Sie sollte sich als Kampagnenmacherin bei den Grünen bewerben. Dort wäre sie besser aufgehoben als bei einem Medienunternehmen.

Urteile in Sachen Kosovaren-Inserat sind skandalös

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. März 2016 | 1.466 mal gesehen

Das Berner Obergericht bestätigte heute weitgehend das Urteil der Vorinstanz in Sachen Kosovaren-Inserat. SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wurden damit auch vom Berner Obergericht wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt. Das Urteil ist ungerecht und inakzeptabel. Es ist ein weiteres Zeugnis dafür, dass wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz haben.

Zum Verhängnis wurde den Beklagten der Titel eines Inserats mit dem Titel: „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Wie aus dem weiteren Text im Inserat hervorging, ging es um den Anschlag zweier Kosovaren auf den Schweizer Kari Zingrich. Diese schlitzten ihm den Hals auf. Entgegen dieser nachvollziehbaren und erwiesenermassen zutreffenden Darstellung der Angeklagten, behauptete die Klägerschaft, dass damit alle Kosovaren gemeint seien. Das Gericht verurteilte die Angeklagten daraufhin mit der Begründung, dass relevant sei, wie ein Durchschnittsleser das Inserat verstehe. Diese Begründung ist hanebüchen. Denn damit machen die Richter klar, dass für sie nicht Massgebend ist, was einer geäussert hat. Für die Richter ist massgebend, wie Kläger eine Aussage unter Ausblendung des Kontexts verstehen wollen. Deshalb sprechen sie in ihrer Argumentation vom sogenannten „Durchschnittsleser“ und wie dieser die Aussage verstehen würde. Das ist ein fertiger Witz, der den Kontext einer Aussage und die Aussage selbst aussen vor lässt. Eine Justiz, die so urteilt ist ungerecht und inkompetent, denn der Kontext spielt natürlich immer eine Rolle. Es kann nicht angehen, dass einfach ausgesuchte Textstellen für sich betrachtet werden und anschliessend beliebig uminterpretiert werden um deren Urheber zu belasten.

Das Urteil macht zudem einmal mehr deutlich, dass Kosovaren im Schweizer Rechtsstaat eine andere Behandlung geniessen als Schweizer. Wie ungerecht die Justiz urteilt, zeigt der Vergleich mit einem anderen Fall. Ein türkischstämmiger Vermieter wollte seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten. Zwei Schweizer reichten gegen diese allgemeine Diskriminierung von Schweizern eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Das Verfahren wurde mit einer fadenscheinigen Begründung eingestellt. So wurde argumentiert, dass die Kläger durch das Inserat gar nicht unmittelbar betroffen seien. Dies obwohl es pauschal Schweizer diskriminierte! Ich war einer dieser Kläger und habe gegen die Einstellung des Verfahrens durch die St. Galler Staatsanwaltschaft rekurriert. Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys schmetterte meine Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz schliesslich ab, indem er mir einfach das Beschwerderecht verweigerte. Es war einmal mehr ein politisches Urteil eines linken Richters. Indem er mir zu unrecht das Beschwerderecht verweigerte, vermied er es in der Sache auf meine Beschwerde einzugehen.

Auf der anderen Seite werden Kosovaren als Privatkläger zugelassen, obwohl aus dem Inserat, gegen das sie geklagt haben, klar hervorgeht, dass es lediglich um zwei Kosovaren ging. Dies mit der Begründung, dass für den Durchschnittsleser nicht klar sei, dass es nur um zwei Kosovaren gegangen sei und das Inserat somit als pauschal herabsetzend verstanden wurde. Das ist einfach nur noch lächerlich und grotesk.

Hier zeigt sich, dass die Rassismusstrafnorm ein Instrument einer höchst politischen und ungerechten Justiz ist. Sie gehört der Gerechtigkeit zuliebe ersatzlos abgeschafft.

Ausschaffungsinitiative als Vorwand für linke Asylpolitik?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2016 | 1.940 mal gesehen

Angeblich befürchten der Bundesrat und Wirtschaftsbosse, dass es bei der Ausschaffung krimineller Ausländer zu personellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt kommen könnte. Der Bundesrat will deshalb vorläufig aufgenommene Asylbewerber in den Arbeitsprozess integrieren und der Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid. Ich halte nichts davon. Der Bundesrat missbraucht die Ausschaffungsinitiative als Vorwand für eine linke Asylpolitik.

Weshalb ich nichts davon halte vorläufig aufgenommene Aslylbwerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren:

  1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweizer Wirtschaft ein Bedürfnis nach kriminellen Arbeitnehmern hat.
  2. Die Personenfreizügigkeit besteht weiterhin. Die Wirtschaftsbosse können weiterhin ausländische Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen in die Schweiz importieren. Sie können ältere Schweizer Arbeitnehmer also weiterhin durch jüngeres und günstigeres Personal aus dem Ausland ersetzen und somit auf Kosten der Allgemeinheit mehr Geld für sich selber beiseite schaffen und horten.
  3. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber müssen die Schweiz sehr wahrscheinlich wieder verlassen. Es ist daher nicht sinnvoll sie in den Schweizer Arbeitsmarkt zu integrieren. Das dient nur dazu um vorläufiges Aufenthaltsrecht zu einem Definitiven zu machen. Dies indem diese Leute später aufgrund der Härtefallregelung nicht mehr ausgeschafft werden dürfen. Wer schon länger in der Schweiz lebt und hier arbeitet, kann kaum mehr ausgeschafft werden, wenn er nicht kriminell wird.
  4. Wenn vorläufig aufgenommene Asylbewerber in den Arbeitsprozess integriert werden, erfüllen wir genau ihre Wünsche. Es handelt sich bei ihnen überwiegend um Wirtschaftsflüchtlinge, die in der Schweiz Arbeit suchen. Wenn wir solchen Leuten Arbeit geben, ist das eine Einladung an weitere Wirtschaftsflüchtlinge. Es ist also eine grosse Dummheit dies zu tun.

Wer pfeift den Bundesrat und den Arbeitgeberverband zurück?

Der Schweizer Rechtsstaat wird von Egoisten dominiert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2016 | 1.602 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsstaat wird von feigen Richtern dominiert, denen das eigene Ego wichtiger ist als Gerechtigkeit und Augenmass.

Wie ihr wisst, wurde ich wegen des folgendes Tweets verurteilt:

„Vielleicht brauche wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Die Verantwortlichen auf dem Richterstuhl sahen in diesem Tweet einen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm. Sie begründeten dies damit, dass das Wort „Kristallnacht“ mit der Vernichtung der Juden im zweiten Weltkrieg assoziert werde und ich somit den Holocaust legitimiert hätte. Ich wurde also einzig deshalb verurteilt, weil in meinem Tweet das Wort „Kristallnacht“ stand und es mit dem Holocaust assoziert wurde. Absurder geht es nicht mehr. Warum ist die Argumentation der Richter absurd?

  1. Mit dieser Argumentation, müsste jeder, der das Wort „Kristallnacht“ verwendet, wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt werden.
  2. Das Wort „Kristallnacht kann nicht mit dem Holocaust assoziiert werden, denn es ist nicht dasselbe. Die sogenannte Reichskristallnacht von 1938 war Teil der NS-Vertreibungspolitik, welche vor Beginn des zweiten Weltkriegs betrieben wurde. Laut der ältesten Quelle, die auch vom Bundesgericht zitiert wurde, starben dabei 36 Menschen. Das entspricht der Anzahl Schweizer, die 1997 in Luxor von Islamisten erschossen wurden.  Der Holocaust wiederum ist Teil der NS-Vernichtungspolitik. Er findet während des zweiten Weltkriegs statt. Laut vorherrschender Lehre beginnt er mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941. Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass er bereits mit dem Überfall auf Polen im September 1939 begann, also zu Beginn des zweiten Weltkriegs. Indem die Reichskristallnacht nicht mit dem Holocaust identisch ist, kann das Wort „Kristallnacht“ auch nicht mit dem Holocaust assoziert werden. Folglich kann mir auch nicht „Legitimierung des Holocaust“ unterstellt werden.
  3. Auch eine Legitimierung einer Kristallnacht kann aus meiner Aussage nicht abgeleitet werden. Es geht daraus nämlich nicht hervor, dass ich eine Kristallnacht für Moscheen wollte. Es heisst im Tweet nicht „Ich will eine Kristallnacht.“ Der Tweet geht der Frage nach, was es wohl noch alles braucht, bis die Regierung endlich aufwacht.“ Er ist keine Legitimierung für eine Kristallnacht. Eine ähnliche Aussage machte der Philosoph Slavoj Zizek. Er sagte in einem Interview:
    „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Auch ihm würde kein vernünftiger Mensch unterstellen, dass er das wirklich will. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, weiss das.

Ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm, kann mir also nicht ernsthaft unterstellt werden. Dennoch wurde ich verurteilt und zu einer Zahlung von rund 18’010.70 Franken an David Gibor und zwei Türken verpflichtet. Dies da diese durch meinen Tweet angeblich unmittelbar betroffen seien. Dieser Fall zeigt, dass sich die Schweizer Rechtsprechung nicht an Gerechtigkeit orientiert, dass sie auch nicht an fairen Urteilen interessiert ist und dass es den Richtern nur darum geht, ihr Gesicht zu wahren.

Ich wurde bereits von den Massenmedien vorverurteilt. Die Richter waren von der Medienhetze gegen mich dermassen beeindruckt, dass sie es nicht wagten ein faires Urteil zu sprechen. Sie schwammen lieber im Strom der Massenmedien mit. So handeln angepasste Feiglinge, die lieber den Weg des geringsten Widerstands gehen, als das Richtige zu tun.

Das Urteil ist unerträglich und inakzeptabel. Es spielt jenen in die Hände, die meinen Ruf schädigen wollen und mit der Rassismus- und Nazikeule um sich schlagen. Es kommt immer wieder vor, dass die politische Linke die Rassismuskeule und die Nazikeule verwendet um ihre Gegner zu verleumden. Auf diese Weise kann sie politische Gegner aus dem Feld räumen ohne sich inhaltlich mit deren Argumenten auseinandersetzen zu müssen. Ein Rechtsstaat, der ein solches Treiben fördert, ist kein Rechtsstaat, höchstens ein Scheinrechtsstaat.