Wie Schweizer Arschloch-Richter Recht beugen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juli 2016 | 2.321 mal gesehen

Schweizer Arschloch Richter verweigern mir sämtliche Persönlichkeitsrechte, da ich ihrer Ansicht nach eine Person der Zeitgeschichte sein soll. Sie begründen ihre dämliche Ansicht mit einem Tweet, den ich vor über vier Jahren einmal geschrieben habe. Dieser Tweet sei von überwiegendem öffentlichen Interesse weshalb ich eine Person der Zeitgeschichte sei.

Doch stimmt das wirklich? Ist der Tweet, den ich vor über vier Jahren einmal geschrieben habe, wirklich von überwiegendem öffentlichen Interesse? Wohl kaum. Die Auffassung der Arschloch-Richter dient hauptsächlich linkem Abschaum. Dieser kann mir den Tweet dank der Rechtsprechung der Arschloch-Richter ein Leben lang nachtragen.

Die normale Bevölkerung kennt weder meinen Tweet noch hat sie diesen in ihrem Sinn je richtig verstanden. Auch daran sind neben der Lügenpresse die Arschloch-Richter mit ihrer Rechtsprechung verantwortlich.

Die nachfolgende Konversation auf Twitter zeigt, wie weit es mit dem angeblich überwiegenden öffentlichen Interesse an meinem Tweet her ist:

Die Leute wissen nicht einmal von welchem Tweet die Rede ist. Erstaunlich, denn laut Richtern sei der Tweet von überwiegendem öffentlichen Interesse.
Die Leute wissen nicht einmal von welchem Tweet die Rede ist. Erstaunlich, denn laut Richtern soll der Tweet von überwiegendem öffentlichen Interesse sein.

 

NACHTRAG vom 22.07.2016

Bezüglich meinem Kraftausdruck noch dies: Linke Schweizer Medienschaffende und politisch urteilende linksgrüne Justizbehörden plagen mich nun schon seit über vier Jahren wegen diesem Tweet. Zuerst haben sie die Sache unverhältnismässig aufgebauscht und eine riesen Geschichte daraus gemacht und jetzt halten sie mir den Tweet in den Erwägungen ihrer Urteile jahrelang vor. Die Sache geht mir sehr nahe und betrifft mich emotional. Sie wollen mir mit immensen Gerichtskosten und ihrer ungerechten Rechtsprechung alles nehmen was ich besitze und darüber hinaus mit ihrer üblen Nachrede die Zukunft verbauen. Auch der Strafregistereintrag wegen des Tweets dient ja letztlich dazu, dass ich bei der Stellensuche Nachteile habe. Sie wollen mich damit isolieren und gesellschaftlich ausgrenzen. Wahrscheinlich hoffen sie auf eine selbsterfüllende Prophezeiung bzw. dass ich wie Friedrich Leibacher dereinst einmal ausraste und einen oder mehrere dieser Drecksäcke abschlachte. Denn dann könnten sie mit ihrer üblen Nachrede fortfahren und perfid wie sie sind sagen: „Seht her, wir haben es ja schon immer gesagt, dass der verrückt und extrem ist.“

Der fragwürdige jüdische Rechtsanwalt David Gibor bzw. sein Gehilfe Daniel Ketter erwähnen ja in ihren weiteren Anzeigen gegen mich nicht grundlos, dass ich der „berühmte Twitterer“ sei. Sie benutzen das um mich in einem negativen Licht erscheinen zu lassen und um einen Nutzen daraus zu ziehen. Denn sie wissen ganz genau, wie gestört und weltfremd die Gesinnungs-Richter auf mich reagieren sobald sie das Code-Wort kennen.