München zeigt: Auf Staat und Polizei ist kein Verlass!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Juli 2016 | 2.019 mal gesehen

Strenge Waffengesetze schützen weder vor Terroranschlägen noch vor Kriminellen. Gestern konnte ein 18 Jähriger in München neun Menschen mit sich in den Tod reissen und trotz grossem Polizeiaufgebot die ganze Stadt lahm legen. Weder der Überwachungsstaat noch die Polizei konnten für Sicherheit sorgen und die Tat verhindern. Dasselbe trifft auf das rigide deutsche Waffengesetz zu. Der 18 jährige Täter hat das Waffengesetz umgangen indem er sich gesetzwidrig eine illegale Waffe und ausreichend Munition beschaffte. 

Was lernen wir daraus? 

Der Staat kann trotz immer mehr Überwachung und schnüffeln in der Privatsphäre der Bürger nicht für Sicherheit garantieren. Die Polizei trifft meist erst am Tatort ein wenn die Tat vollendet ist und kann dann nur noch Spuren sichern. Das bringt den getöteten Opfern wenig. Sogar 18 Jährige können sich illegal eine Waffe und Munition beschaffen. Das Waffengesetz kann das nicht verhindern und taugt somit nichts.

Wie können wir uns besser schützen?

Ich bin der Meinung, dass Selbstverteidigung effizienter ist als blind auf den Staat und seine inkompetenten Vertreter zu vertrauen. Dazu ist es erforderlich, dass das Waffengesetz gelockert wird und es allen volljährigen Bürgern unter Auflagen erlaubt wird sich legal eine Waffe zu beschaffen. Bürger könnten sich so gegen potentielle Angreifer wehren. Angreifer hätten zwar immer noch den Überraschungseffekt auf ihrer Seite. Der Fall gestern hat aber gezeigt, dass viele Passanten noch Zeit genug hatten um die Tat mit dem Mobiltelefon zu filmen. Hätten diese Passanten eine Waffe gehabt, hätten sie den Täter erschiessen können. Sie hätten ihn damit davon abhalten können noch mehr Menschen zu töten.

Welche Auflagen bräuchte es für den Erwerb von Waffen?

  • Eine wichtige Voraussetzung ist die Mündigkeit. Daher sollten Waffen nur an Volljährige ab 18 abgegeben werden.
  • Die Waffen sollten einer Registrierungspflicht unterliegen, damit die Täterschaft bei allfälligen Straftaten leichter ermittelt werden kann.
  • Wer eine Waffe besitzt, sollte zu einer gesetzlichen Grundausbildung an der Waffe und zu regelmässigem Schiesstraining verpflichtet werden.

Freie Bürger haben ein Recht darauf Waffen zu besitzen!

Im folgenden Film erzählt ein Mann wie er mit einer Waffe sein Leben gerettet hat:

Terroristen und Kriminelle, benutzen für Straftaten nicht-registrierte illegale Waffen. Wer mit einer registrierten Waffe ein Verbrechen begeht, der ist ein Depp, der genauso gut mit seinem Auto und seinen Nummernschildern mit überhöhter Geschwindigkeit beim nächsten Blitzkasten vorbeirasen könnte und dabei in die Kamera des Blitzers lächelt. Brave und gesetzestreue Bürger begehen keine Verbrechen. Waffengesetze hindern diese aber daran, sich mit Waffen gegen Verbrecher zu wehren. Das kann es echt nicht sein. Deshalb bin ich für liberalere Waffengesetze.

Wie Kriminelle Waffengesetze mit nicht registrierten illegalen Waffen umgehen:

Die Befürworter von harten Waffengesetzen tun so als ob viele Bürger derartige Idioten wären, das man ihnen keine Waffen anvertrauen darf . Dabei sterben in der Schweiz mehr Menschen im Strassenverkehr als an den Folgen eines Tötungsdelikts. Dies trotz des Umstands, dass es in Schweizer Haushalten viele Waffen gibt.

München: Was ist ein deutsch-IRANER?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Juli 2016 | 2.878 mal gesehen

Gestern hat ein Mann in München mehrere Menschen und sich selbst getötet. Die deutschsprachige Lügenpresse legt Wert darauf zu betonen, dass er deutsch-IRANER sei. Doch was ist ein deutsch-IRANER? Ist das ein eingebürgerter Iraner oder ein Iraner mit deutschen und iranischen Wurzeln?

Die Bildzeitung hat ein Foto des mutmasslichen Täters veröffentlicht. Er sieht ja nicht gerade wie ein Mensch mit deutschen Wurzeln aus.

München
Die Bildzeitung bezeichnet den mutmasslichen Täter als deutsch-IRANER und Amokkiller.

Laut Bildzeitung soll der Täter potentielle Opfer via Facebook zum Tatort gelockt haben. Das spricht für eine geplante und überlegte Tat und gegen einen Amoklauf. Denn ein Amoklauf ist eine spontane Tat, die auf einem Ausraster des Täters beruht. Wenn der Täter aber die Leute an einen Tatort lockt um sie dort zu töten, dann spricht das für einen geplanten und hinterhältigen Mord. Trotzdem bezeichnet die Bildzeitung den Täter irreführend als Amokkiller. Was haben sich die Journalisten der Bildzeitung dabei gedacht? Haben sie überhaupt etwas dabei gedacht?

Leider habe ich in der deutschsprachigen Presse immer noch keine Information über die Herkunft der Eltern des Täters gefunden. Die linken Pressefritzen scheinen sich aus politischen Gründen auf die Bezeichnung „deutsch-Iraner“ geeinigt zu haben.

Wenn er eingebürgerter Iraner ist, welcher Religion gehört er an? Der schiitische Islam ist die iranische Staatsreligion. Es gibt im Iran jedoch auch religiöse Minderheiten und unter den Migranten wahrscheinlich auch Atheisten und Agnostiker. Wenn er gläubiger Schiite war, dann spricht das gegen eine Zusammenarbeit mit der sunnitischen Terrororganisation IS. Denn für die IS-Leute und viele gläubige Sunniten sind Schiiten Ungläubige. Aber natürlich kann auch ein Schiit zum IS-Sunnitentum konvertieren oder sich für deren Sache begeistern lassen. Das ist nicht nur Christen und Juden vorbehalten. Der ehemalige Christ Pierre Vogel aus Frechen in Deutschland wurde ja auch zum Vorzeigemuslim.

Die IS-Leute wollen ein Kalifat für alle „echten“ Muslime. Also alle Muslime, die sich zum Islam nach Auffassung der IS-Leute bekennen und den IS unterstützen. Sie wollen einen Islam für alle Muslime wie er zu Zeiten Mohammeds existierte. Also wie er in einer Zeit war, als der Islam noch nicht in Sunniten- und Schiitentum gespalten war. Diese Spaltung kam erst nach dem Tod Mohammeds, als es zum Machtkampf um seine Nachfolge kam.