JA zur Selbstbestimmungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. August 2016 | 3.309 mal gesehen

Heute hat die SVP die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ bzw. die Selbstbestimmungsinitiative eingereicht. Der Name der Initiative ist leider etwas naiv. Denn mieser als die vielen linken Schweizer Richter können fremde Richter gar nicht sein. Dennoch unterstütze ich diese Volksinitiative, nachdem ich einen Blick auf den Initiativtext geworfen habe.

Die Initianten wollen, dass die von unserem Souverän demokratisch legitimierte Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht. Einzig das zwingende Völkerrecht soll noch respektiert werden. Sie wollen, dass die Regierenden keine völkerrechtlichen Verpflichtungen mehr eingehen, die der Bundesverfassung und damit dem Volkswillen widersprechen. Das ist gut so, denn dem Völkerrecht mangelt es weitgehend an demokratischer Legitimation.

Die Selbstbestimmungsinitiative im Detail

Die Initiative sieht vor die Absätze 1 und 4 von Artikel 5 sowie Art. 190 der Bundesverfassung zu ergänzen und die Bundesverfassung durch einen Artikel 56a zu erweitern.

Der Initiativtext lautet wie folgt:

Eidgenössische Volksinitiative ‚Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)‘

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 und 4  Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 56a   Völkerrechtliche Verpflichtungen

1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.

2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.

3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 190  Massgebendes Recht

Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referen­dum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Kritik

Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie schafft Klarheit darüber, dass die Bundesverfassung für Bund und Kantone Vorrang haben. Problematisch bleibt die Abgrenzungsfrage darüber, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht. Das ist, wie bei vielen juristischen Dingen üblich, leider nicht klar geregelt. Die klare Definition darüber liegt aber ausserhalb des Einflussbereichs unseres Souveräns.

Was leider auch die Initiative nicht vorsieht ist, dass die Schweiz dringend ein Verfassungsgericht benötigt. Diese hätte die Aufgabe darüber zu wachen, dass sich Schweizer Richter und Parlamentarier an die Bundesverfassung halten. Es ist naiv zu glauben, dass unser Rechtsstaat einwandfrei funktioniert. Gerade der Fall über den Tweet, der mir seit über 4 Jahren von Schweizer Richtern dauerhaft vorgeworfen wird, zeugt davon. Ich bin davon überzeugt, dass ich freigesprochen worden wäre, wenn die Schweiz ein Verfassungsgericht gehabt hätte. Die Richter hätten das Gesetz nämlich dann nicht so beliebig biegen können wie sie es in meinem Fall getan haben. Sie hätten auch nicht so wild und einseitig bzw. kreuzfalsch interpretieren können, wie sie es getan haben. Da ihnen aber niemand auf die Finger schaut und die linke Presse ihre Aufsichtsfunktion nicht immer wahr nimmt, konnten sie tun was sie wollten. Dass die Presse ihre Aufsichtsfunktion in meinem Fall nicht wahr genommen hat, liegt daran, dass sie selber als Täterschaft in den Fall verwickelt ist.

AZ-Media AG: Zuerst verleumden und dann drohen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. August 2016 | 3.030 mal gesehen

Zuerst wurde ich in der Zeitung „Schweiz am Sonntag“ verleumdet und jetzt droht mir der Antwalt dieser Dreckszeitung mit Betreibung. Ungerechte Schweizer Gesinnungs-Richter, die das Gesetz mit Füssen treten, machen es möglich. 

Wie es dazu kam

Am 30. Juni 2012 publizierte der ausgewiesene SVP-Hasser Peter Burkhardt in der Zeitung der Sonntag einen SVP-Bashing Artikel mit dem Titel „Die SVP muss über die Bücher„.

In diesem Artikel behauptete er, ich hätte getwittert, dass es eine Kristallnacht brauche. Zitat:

Zuvor musste schon der Zürcher SVP-Lokalpolitiker Alexander Müller austreten, weil er twitterte, es brauche eine Kristallnacht für Moscheen.

Weiter behauptete er, dass ich in einer demokratischen Partei nichts zu suchen habe und setzte mich mit „unguten Geistern“ und „Rassisten“ gleich. Zitat:

Keine Frage: Weder Beat Mosimann noch Alexander Müller haben in einer Partei etwas verloren, die sich zum Grundsatz der Freiheit und Demokratie bekennt.

Ich habe dagegen geklagt, weil es eine üble Nachrede der übelsten Sorte und eine ehrverletzende Verleumdung ist. Ich habe nie gesagt, dass es eine Kristallnacht braucht und habe selbstverständlich als Demokrat in demokratischen Parteien etwas zu suchen. Meine Aussage lautete wie folgt:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Daraus abzuleiten, ich hätte gesagt, es brauche eine Kristallnacht ist falsch. Gerade ein Journalist müsste das wissen. Burkhardt ist jedoch ein Linker und SVP-Hasser. Mehrere Tweets von ihm wie die folgenden zeugen davon.

PeterBurkhardt_SVP

Peter-Burkhardt_SVP-Widen

Burkhardt wollte gar nicht, dass die Leser seiner Zeitung erfahren, was ich wirklich geschrieben habe. Es interessierte ihn gar nicht, denn er kennt mich nicht, er recherchierte nicht und er kontaktierte mich auch nicht, ehe er mich verleumdete. Wie ich schon oft beteuert habe, war meine Aussage Ausdruck von Besorgnis im Zusammenhang mit radikalem Islamismus. Sie gleicht einer Aussage des Philosophen Slavoj Zizek, welche im Tagesanzeiger publiziert wurde und wie folgt lautet:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen“

Eigentlich müsste doch jeder noch so saublöde Richter merken, dass es anhand der Aussage, die ich gemacht habe,  nicht zutreffend ist zu behaupten, ich hätte gesagt, es brauche eine Kristallnacht. Doch weit gefehlt. Die Richter taten das als zulässige journalistische Ungenauigkeit und den Rest als zulässiges Werturteil ab. Dies obwohl der Artikel von Burkhardt eine Verleumdung darstellt und mich in ein falsches Licht stellt. Die Gesinnungsrichter, die den Schweizer „Rechtsstaat“ vertreten sind offensichtlich dermassen ausgekocht, dass sie aus gesinnungspolitischen Gründen nicht einmal vor offensichtichen Fehlurteilen zurückschrecken.

So kommt es, dass meine Klage abgewiesen wurde, ich für die Gerichtskosten aufkommen muss und dazu noch der Zeitung, die mich verleumdet hat, 6’500 Franken zahlen darf. Die konnten mich also ungestraft verleumden und bekommen jetzt von mir sogar noch Geld dafür. Die Schweizer Gesinnungsjustiz macht es möglich. Die Urteile der Richter in diesem Fall haben nichts mehr mit Gerechtigkeit und auch nichts mehr mit Rechtstaatlichkeit zu tun. Sie sind Zeugnis einer niederträchtigen Gesinnungsjustiz der übelsten Sorte und des üblen Charakters der urteilenden Richter.

Der Anwalt der AZ Media AG hat mir inzwischen einen netten Brief geschickt, in welchem er mich zur Zahlung innert 10 Tagen auffordert. Selbstverständlich droht er die Betreibung an, sollte ich nicht zahlen. Natürlich wollen auch die Justizvertreter für ihre miserable Arbeit und ihr ungerechtes und niederträchtiges Urteil ein paar tausend Franken von mir. Ich hoffe, dass sie für dieses mir angetane Leid, vom Leben eines Tages zur Verantwortung gezogen werden. Soll sie der Schlag treffen und ihnen ein baldiges Ableben ermöglichen. Verdient haben sie es allemal.

Wo es keine Gerechtigkeit gibt, herrscht Verdammnis!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. August 2016 | 2.559 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsstaat ist dermassen korrupt und moralisch zerüttet, dass es mir nicht möglich ist auf dem Rechtsweg Gerechtigkeit zu erfahren. Das einzig Legale, was mir noch bleibt, ist all jene zu verwünschen, die mir wegen einem Tweet geschadet haben. Meiner zutiefsten Verachtung können sich diese elenden Schufte sicher sein. Sie sollen durch ihr Gewissen von Leid geplagt, von Pech verfolgt und verdammt sein! Der Teufel soll sie holen! Brennen sollen sie, bis sie gebüsst haben, geläutert sind und ich ihnen vergeben habe! Dasselbe Schicksal soll all jene ereilen, die sich über mein Leid gefreut haben.

Fegefeuer

Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. August 2016 | 2.880 mal gesehen

Heute beantwortete Michael Kaufmann einen Tweet von mir. Er ist Präsident der jungen CVP.  In seiner Antwort behauptete er, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe. Dann konkretisierte er seine Aussage in einem zweiten Tweet und sagte, dass rechtsextreme, linksextreme und radikale Aussagen nicht geduldet werden dürften und unterstellt mir eine solche. Das kann ich abgesehen davon, dass ich Kaufmanns Ansicht nicht teile, so nicht stehen lassen.

Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.
Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.

Mit der Bemerkung „wie es z.B. bei dir der Fall war“ spielte Kaufmann auf eine Aussage von mir auf Twitter an.

Ich hatte im Juni 2012 in Anspielung auf einen Zeitungsartikel über den Freispruch eines radikalen Islamisten in Basel auf Twitter folgendes geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Damit wollte ich meiner Besorgnis über die Untätigkeit der Regierung gegenüber dem radikalen Islamismus Ausdruck verleihen. Die Aussage gleicht vom Sinn her einer Aussage des bekannten Philosophen Slavoj Zizek, der im Zusammenhang mit den Ereignissen in der letzten Silversternacht in Köln folgendes gesagt hatte:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Während Zizek viel Verständnis für seine Aussage erntete, wurde mir von den Medien Rechtsextremismus und Rassismus unterstellt. Die Medien behaupteten sogar, dass ich eine Kristallnacht gegen Muslime gefordert hätte. Schliesslich wurde ich nach einer intensive Hetzjagd in den Medien und sozialen Netzwerken vor Gericht gestellt und für meine Aussage verurteilt. Die Richter ignorierten in der Urteilsbegründung den Kontext der Aussage und den Satzteil „damit die Regierung endlich aufwacht“. Dies weil ihrer Ansicht nach der letzte Satzteil keinen Sinn ergab. Sie behaupteten, dass ich diesen Zusatz nur geschrieben hätte um den rassistischen Hintergrund meiner Aussage zu verschleiern und interpretierten meine Aussage einfach willkürlich um. So mutmassten sie, dass es mir darum gegangen sei Muslime und Juden herabzusetzen und den Holocaust zu legitimieren. Die Argumentation dieser Richter entbehrt jeglicher Beweisgrundlage, sie ist absolut hirnrissig und schwachsinnig. Die Idee mir Legitimation des Holocaust zu unterstellen, stammte vom Privatkläger David Gibor. Er ist Jude und nahm das als Grund um sich als Privatkläger zu legitimieren. Gibor brachte das sogenannte „antisemitische Element“ meines Tweets ins Spiel indem er behauptete, mein Tweet würde die Reichskristallnacht und den Holocaust legitimieren. Er überbewertete dabei die Worte „braucht es wieder“ indem er mir unterstellte damit ausgesagt zu haben, dass es schon einmal eine Kristallnacht gebraucht hätte. Der Staatsanwalt wollte ursprünglich nicht darauf eingehen, wurde von seiner Regie bzw. den Strippenziehern dieser politischen Gesinnungsjustiz dann aber angehalten Gibor als Privatkläger und damit auch seine ergänzende Strafanzeige gutzuheissen. Ich wurde schliesslich einzig auf der Grundlage von Behauptungen und Interpretationen der Richter verurteilt. Die Wahrheit ist bei meiner Verurteilung komplett auf der Strecke geblieben. Auch der Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ wurde bei mir vollkommen ignoriert, dies obwohl keine Beweise vorhanden waren und sich die ganze Anklage einzig auf das Geständnis von mir stütze, dass ich auf Twitter die folgende Aussage getätigt hatte „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Hätte ich das nicht zugegeben, wäre ich freigesprochen worden. Hierbei ist zu sagen, dass ich morgens um 6.00 Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt wurde und nach einer Hausdurchsuchung direkt der Staatsanwaltschaft zugeführt wurde, die mich unverzüglich unter Druck setze und eine Aussage von mir wollte, ehe ich einen Anwalt finden konnte. Da ich an meiner Aussage auf Twitter nichts strafbares sah, sah ich nicht ein, weshalb ich sie verleugnen sollte. Ausserdem hatte ich in der Nacht vor meiner Verhaftung einen schlechten Schlaf, da ich eine umfangreiche Medienhetze, einen massiven Shitstorm und meine Entlassung hinter mir hatte. Ich war deswegen psychisch angeschlagen, hatte jedoch keine Hilfe. Ich konnte mit niemandem reden und wusste nicht, was ich tun soll. Auch heute kann ich mit niemandem wirklich darüber reden, weil es niemanden interessiert und ich nach der Demontierung in den Massenmedien als Persona non grata von der Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen worden bin. Ich musste mir mein Umfeld komplett neu aufbauen. Es besteht aus Menschen, die von der Sache nichts wissen oder aber nicht darüber sprechen. Ich spreche mit diesen Leuten nicht darüber, da ich es leid bin, mir immer wieder irgendwelchen Stuss darüber anzuhören bzw. irgendwelche stupiden Werturteile anzuhören, die mich wütend machen.

Als Grundlage für das mir zugefügte Leid und meine Verurteilung wurde ein politisches Gesinnungsgesetz herangezogen. Es findet sich unter Art. 261bis StGB und ist im Volksmund als Antirassismusgesetz bekannt. Dieses Gesetz wird hauptsächlich zu politischen Zwecken benutzt um politische Gegner mundtot zu machen, sie zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Ein weiterer Nutzen dieses Gesetzes wird erkennbar, wenn man weiss, dass ich David Gibor und zwei Türken einen Schadenersatz von über CHF 18’000.00 zahlen musste. Sie hatten behauptet durch meinen Tweet rassistisch verletzt worden zu sein. Das Gesetz kann durchaus als Grundlage für ein Geschäftsmodell dienen.

Auf der anderen Seite stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Eduard Ith ein. Er hatte mich unter namentlicher Nennung öffentlich als „Dummkopf par excellente“ beschimpft und mir „Blödheit“ unterstellt. Ich hatte gegen ihn wegen Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB geklagt.

Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith
Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith

Die Staatsanwalt begründete die Einstellung des Verfahrens gegen Ith wie folgt:

Einstellungsverfügung

Das zeigt, dass im Schweizer Rechtsstaat mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird und das die Betroffenheit unterschiedlich beurteilt wird. Wenn mir einer „Dummkopf par excellente“ sagt, kommt er ungeschoren davon. Wenn ich einen Tweet schreibe, in welchem die Worte „Kristallnacht“ und „Moscheen“ vorkommen, muss ich angeblich Betroffenen einen Schadenersatz von über 18’000 Franken bezahlen. Dies obwohl in meinem Tweet weder Namen, noch eine Rasse oder Religion genannt wurden. Mein Tweet war auch keine Legitimation des Holocausts. Das Wort „Holocaust“ kam in meinem Tweet ja noch nicht einmal vor!

Nein zu Gesinnungsgesetzen!

Anders als Michael Kaufmann von der JCVP, bin ich klar gegen Gesinnungsgesetze wie Art. 261bis StGB. Ich habe im Gegensatz zu Michael Kaufmann den politischen Missbrauch dieses Gesetzes am eigenen Leib erfahren. Die Hetze gegen mich wegen meiner Äusserung auf Twitter führte zu meiner Entlassung, Verhaftung und gesellschaftlichen Ächtung. Die Arbeitslosenkasse verweigerte mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern. Sie begründete dies damit, dass ich wegen meines Tweets selber Schuld an meiner Entlassung gewesen sei. Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigungszahlung an den Juden und die beiden Türken beliefen sich schliesslich auf über 150’000 Franken. Hinzu kommen Einkommenseinbussen, fehlende Rentenzahlungen und und und. Weitere Kosten stehen noch aus, weil ich gerichtlich gegen linke, jüdische und islamistische Rufmörder vorgegangen bin, die sich in den Medien, in Medienmitteilungen und im Internet rufschädigend über ich geäussert haben. Leider war mein Vorgehen gegen die Rufmörder erfolglos, da mich Zürcher Oberrichter und Bundesrichter nach Beschwerden zweier Journalistinnen zur Person der Zeitgeschichte erklärten und mir damit Persönlichkeitsschutz verweigerten. Ist das noch verhältnismässig?

Mein Tweet hat niemanden wirklich weh getan. Weder David Gibor noch die beiden Türken haben meinen Tweet selber jemals im Original gesehen. Sie hätten ohne Medienhetze auch nie etwas davon erfahren. Dass von Linken, Juden und Türken wegen des Tweets gegen mich gehetzt wurde, hatte vor allem damit zu tun, dass ich SVP-Mitglied war. Die Hetzer wussten nicht einmal was ich geschrieben hatte, wie aus den folgenden Bildern hervorgeht:

Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.
Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.

dachantenne_Kristallnacht_Screenshot

Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang,.
Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang.

Meinungsfreiheit hat keine Grenzen!

Ebenfalls anders als Michael Kaufmann bin ich der Meinung, dass Meinungsfreiheit keine Grenzen hat. Dass es Gesetze gibt, die vor  Ehrverletzungen, Verleumdungen und Beschimpfungen schützen, finde ich gut. Doch das sind für mich keine Meinungsäusserungen. Meinungsäusserungen müssen hingegen auch dann zulässig sein, wenn sie von Dritten subjektiv als extrem empfunden werden. Wir brauchen keine Gesinnungsrichter, die uns wie kleine Kinder bevormunden und unterdrücken! In einer liberalen Gesellschaft braucht es keine Gesinnungsgesetze.

Ich bin froh, dass Liberale im Sonderbundskrieg gegen die konservativen Katholiken, aus denen die CVP hervorgegangen ist, gewonnen haben. Leider ist der Liberalismus in der Schweiz mittlerweile auf dem Rückzug, während religiös konservative Kräfte wieder an Macht gewinnen.

Gibt es böse Bauten?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. August 2016 | 2.004 mal gesehen

Gibt es böse Bauten und wenn ja, was macht sie zu solchen?

Ein deutscher Sender strahlt gerade eine Dokumentarsendung über NS-Gebäude aus. Der moralisierende Titel der Sendung heisst „Böse Bauten“. Das wirft bei mir die Frage nach dem Zweck der Dokumentarsendung auf. Wenn es nur um die Vermittlung von Geschichte ginge, dann müsste die Sendung einen sachlichen Titel haben. Das ist bei dieser Sendung jedoch nicht der Fall, sie hat einen moralisierenden und wertenden Titel.  Denn was ist schon Gut und Böse?

Für Gut und Böse gibt es keine allgemein gültige Definition. Einzelne Gesellschaften und einzelne Menschen definieren je nach moralischen und ethischen Werten unterschiedlich was gut und was böse ist. Vielfach gibt es auch Abgrenzungsfragen. Menschen, die Gutes tun wollen, handeln nicht selten böse. So zum Beispiel Leute, die Rassismus bekämpfen wollen, indem sie das Leben eines Menschen wegen einem vermeintlich rassistischen Tweet zerstören.

Viele deutschsprachige Dokumentarfilme über die Zeit des Zweiten Weltkriegs strotzen nur so von Wertungen und moraliserenden Worten. Der fehlende Pragmatismus und die Wortwahl lassen auf die politische Absicht der Filmemacher schliessen. Die deutsche Sprache ist voller Tücken, mithilfe derer Menschen manipuliert und hinters Licht geführt werden können.

Nicht selten wird bei deutschsprachigen Dokumentarfilmen über NS-Gebäude zum Beispiel das Wort „Grössenwahn“ verwendet. Synonym dafür könnten auch die Worte „Gigantomanie“, „Titanomanie“ oder „Gigantismus“ verwendet werden. In diesen Sendungen wird leider oft nicht erwähnt weshalb NS-Gebäude so gross und eindrücklich waren. NS-Gebäude hatten einen politisch repräsentativen Zweck. Sie sollten imponieren und vom Glanz der Ideologie, die sie vertraten künden. Einige von ihnen waren auch Teil der NS-Propaganda. Gleichzeitig vermittelten sie auch das Weltbild der Ideologie, welche sie hervorbrachte. Eine ähnliche Vorgehensweise wie die Nazis hatten die Römer und die Sowjets. Der imperiale römische Baustil dominierte in den Gebieten des römischen Herrschaftsbereichs. Auch grosse Städte wie New York wollen mit grossen Gebäuden etwas ausdrücken. Das ist nicht etwa etwas, was es nur in der NS-Zeit gab. Auch die Bauherren von Versailles oder Sans Souci wollten mit ihren Bauten etwas ausdrücken.

Trotzdem wird hauptsächlich im Zusammenhang zu NS-Gebäuden von Grössenwahn und Gigantomanie gesprochen. Bei den Chinesischen Mauern, den Pyramiden, dem Taj Mahal, beim Eiffelturm, bei Wolkenkratzern usw. ist das interessanterweise alles nicht der Fall.

Gebäude höherer Kulturen hatten immer auch einen symbolischen Charakter und waren deshalb nicht nur zweckmässig sondern sollten auch repräsentativ für eine Kultur, ein Weltbild, eine Ideologie, einen Machtanspruch oder eine Religion sein.

Wer ein Gebäude als Ausdruck von Grössenwahnsinn bezeichnet, der will den Auftraggeber des Gebäudes negativ darstellen. Dasselbe gilt für jemanden, der Gebäude als „Böse“ bezeichnet. Die Filmemacher der Dokumentarsendung entlarven sich damit selbst als emotionale und politische Filmemacher, denen es am nötigen Abstand fehlt um eine wissenschaftlich nüchterne Informationssendung mit Bildungscharakter zu machen. Ist es denn wirklich nötig immer wieder äusserst penetrant zu betonen, dass das NS-Regime böse und ihre Vertreter schlechte Menschen waren? Haben die Filmemacher etwa Angst, dass die Zuschauer es differenzierter oder gar anders sehen könnten? Wollen sie das mit ihren Wertungen verhindern? Sollen die Zuschauer im Sinne der Filmemacher manipuliert werden? Wer finanziert eigentliche diese politischen Dokumentarfilme?