Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. August 2016 | 2.881 mal gesehen

Heute beantwortete Michael Kaufmann einen Tweet von mir. Er ist Präsident der jungen CVP.  In seiner Antwort behauptete er, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe. Dann konkretisierte er seine Aussage in einem zweiten Tweet und sagte, dass rechtsextreme, linksextreme und radikale Aussagen nicht geduldet werden dürften und unterstellt mir eine solche. Das kann ich abgesehen davon, dass ich Kaufmanns Ansicht nicht teile, so nicht stehen lassen.

Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.
Michael Kaufmann von der CVP beantwortet einen Tweet von mir.

Mit der Bemerkung „wie es z.B. bei dir der Fall war“ spielte Kaufmann auf eine Aussage von mir auf Twitter an.

Ich hatte im Juni 2012 in Anspielung auf einen Zeitungsartikel über den Freispruch eines radikalen Islamisten in Basel auf Twitter folgendes geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Damit wollte ich meiner Besorgnis über die Untätigkeit der Regierung gegenüber dem radikalen Islamismus Ausdruck verleihen. Die Aussage gleicht vom Sinn her einer Aussage des bekannten Philosophen Slavoj Zizek, der im Zusammenhang mit den Ereignissen in der letzten Silversternacht in Köln folgendes gesagt hatte:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“

Während Zizek viel Verständnis für seine Aussage erntete, wurde mir von den Medien Rechtsextremismus und Rassismus unterstellt. Die Medien behaupteten sogar, dass ich eine Kristallnacht gegen Muslime gefordert hätte. Schliesslich wurde ich nach einer intensive Hetzjagd in den Medien und sozialen Netzwerken vor Gericht gestellt und für meine Aussage verurteilt. Die Richter ignorierten in der Urteilsbegründung den Kontext der Aussage und den Satzteil „damit die Regierung endlich aufwacht“. Dies weil ihrer Ansicht nach der letzte Satzteil keinen Sinn ergab. Sie behaupteten, dass ich diesen Zusatz nur geschrieben hätte um den rassistischen Hintergrund meiner Aussage zu verschleiern und interpretierten meine Aussage einfach willkürlich um. So mutmassten sie, dass es mir darum gegangen sei Muslime und Juden herabzusetzen und den Holocaust zu legitimieren. Die Argumentation dieser Richter entbehrt jeglicher Beweisgrundlage, sie ist absolut hirnrissig und schwachsinnig. Die Idee mir Legitimation des Holocaust zu unterstellen, stammte vom Privatkläger David Gibor. Er ist Jude und nahm das als Grund um sich als Privatkläger zu legitimieren. Gibor brachte das sogenannte „antisemitische Element“ meines Tweets ins Spiel indem er behauptete, mein Tweet würde die Reichskristallnacht und den Holocaust legitimieren. Er überbewertete dabei die Worte „braucht es wieder“ indem er mir unterstellte damit ausgesagt zu haben, dass es schon einmal eine Kristallnacht gebraucht hätte. Der Staatsanwalt wollte ursprünglich nicht darauf eingehen, wurde von seiner Regie bzw. den Strippenziehern dieser politischen Gesinnungsjustiz dann aber angehalten Gibor als Privatkläger und damit auch seine ergänzende Strafanzeige gutzuheissen. Ich wurde schliesslich einzig auf der Grundlage von Behauptungen und Interpretationen der Richter verurteilt. Die Wahrheit ist bei meiner Verurteilung komplett auf der Strecke geblieben. Auch der Grundsatz „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ wurde bei mir vollkommen ignoriert, dies obwohl keine Beweise vorhanden waren und sich die ganze Anklage einzig auf das Geständnis von mir stütze, dass ich auf Twitter die folgende Aussage getätigt hatte „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Hätte ich das nicht zugegeben, wäre ich freigesprochen worden. Hierbei ist zu sagen, dass ich morgens um 6.00 Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt wurde und nach einer Hausdurchsuchung direkt der Staatsanwaltschaft zugeführt wurde, die mich unverzüglich unter Druck setze und eine Aussage von mir wollte, ehe ich einen Anwalt finden konnte. Da ich an meiner Aussage auf Twitter nichts strafbares sah, sah ich nicht ein, weshalb ich sie verleugnen sollte. Ausserdem hatte ich in der Nacht vor meiner Verhaftung einen schlechten Schlaf, da ich eine umfangreiche Medienhetze, einen massiven Shitstorm und meine Entlassung hinter mir hatte. Ich war deswegen psychisch angeschlagen, hatte jedoch keine Hilfe. Ich konnte mit niemandem reden und wusste nicht, was ich tun soll. Auch heute kann ich mit niemandem wirklich darüber reden, weil es niemanden interessiert und ich nach der Demontierung in den Massenmedien als Persona non grata von der Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen worden bin. Ich musste mir mein Umfeld komplett neu aufbauen. Es besteht aus Menschen, die von der Sache nichts wissen oder aber nicht darüber sprechen. Ich spreche mit diesen Leuten nicht darüber, da ich es leid bin, mir immer wieder irgendwelchen Stuss darüber anzuhören bzw. irgendwelche stupiden Werturteile anzuhören, die mich wütend machen.

Als Grundlage für das mir zugefügte Leid und meine Verurteilung wurde ein politisches Gesinnungsgesetz herangezogen. Es findet sich unter Art. 261bis StGB und ist im Volksmund als Antirassismusgesetz bekannt. Dieses Gesetz wird hauptsächlich zu politischen Zwecken benutzt um politische Gegner mundtot zu machen, sie zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Ein weiterer Nutzen dieses Gesetzes wird erkennbar, wenn man weiss, dass ich David Gibor und zwei Türken einen Schadenersatz von über CHF 18’000.00 zahlen musste. Sie hatten behauptet durch meinen Tweet rassistisch verletzt worden zu sein. Das Gesetz kann durchaus als Grundlage für ein Geschäftsmodell dienen.

Auf der anderen Seite stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Eduard Ith ein. Er hatte mich unter namentlicher Nennung öffentlich als „Dummkopf par excellente“ beschimpft und mir „Blödheit“ unterstellt. Ich hatte gegen ihn wegen Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB geklagt.

Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith
Ehrverletzung und Beschimpfung durch Eduard ith

Die Staatsanwalt begründete die Einstellung des Verfahrens gegen Ith wie folgt:

Einstellungsverfügung

Das zeigt, dass im Schweizer Rechtsstaat mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird und das die Betroffenheit unterschiedlich beurteilt wird. Wenn mir einer „Dummkopf par excellente“ sagt, kommt er ungeschoren davon. Wenn ich einen Tweet schreibe, in welchem die Worte „Kristallnacht“ und „Moscheen“ vorkommen, muss ich angeblich Betroffenen einen Schadenersatz von über 18’000 Franken bezahlen. Dies obwohl in meinem Tweet weder Namen, noch eine Rasse oder Religion genannt wurden. Mein Tweet war auch keine Legitimation des Holocausts. Das Wort „Holocaust“ kam in meinem Tweet ja noch nicht einmal vor!

Nein zu Gesinnungsgesetzen!

Anders als Michael Kaufmann von der JCVP, bin ich klar gegen Gesinnungsgesetze wie Art. 261bis StGB. Ich habe im Gegensatz zu Michael Kaufmann den politischen Missbrauch dieses Gesetzes am eigenen Leib erfahren. Die Hetze gegen mich wegen meiner Äusserung auf Twitter führte zu meiner Entlassung, Verhaftung und gesellschaftlichen Ächtung. Die Arbeitslosenkasse verweigerte mir die Auszahlung von Arbeitslosengeldern. Sie begründete dies damit, dass ich wegen meines Tweets selber Schuld an meiner Entlassung gewesen sei. Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigungszahlung an den Juden und die beiden Türken beliefen sich schliesslich auf über 150’000 Franken. Hinzu kommen Einkommenseinbussen, fehlende Rentenzahlungen und und und. Weitere Kosten stehen noch aus, weil ich gerichtlich gegen linke, jüdische und islamistische Rufmörder vorgegangen bin, die sich in den Medien, in Medienmitteilungen und im Internet rufschädigend über ich geäussert haben. Leider war mein Vorgehen gegen die Rufmörder erfolglos, da mich Zürcher Oberrichter und Bundesrichter nach Beschwerden zweier Journalistinnen zur Person der Zeitgeschichte erklärten und mir damit Persönlichkeitsschutz verweigerten. Ist das noch verhältnismässig?

Mein Tweet hat niemanden wirklich weh getan. Weder David Gibor noch die beiden Türken haben meinen Tweet selber jemals im Original gesehen. Sie hätten ohne Medienhetze auch nie etwas davon erfahren. Dass von Linken, Juden und Türken wegen des Tweets gegen mich gehetzt wurde, hatte vor allem damit zu tun, dass ich SVP-Mitglied war. Die Hetzer wussten nicht einmal was ich geschrieben hatte, wie aus den folgenden Bildern hervorgeht:

Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.
Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.

dachantenne_Kristallnacht_Screenshot

Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang,.
Binswanger fragt den anonymen Rufmörder nach dem Zusammenhang.

Meinungsfreiheit hat keine Grenzen!

Ebenfalls anders als Michael Kaufmann bin ich der Meinung, dass Meinungsfreiheit keine Grenzen hat. Dass es Gesetze gibt, die vor  Ehrverletzungen, Verleumdungen und Beschimpfungen schützen, finde ich gut. Doch das sind für mich keine Meinungsäusserungen. Meinungsäusserungen müssen hingegen auch dann zulässig sein, wenn sie von Dritten subjektiv als extrem empfunden werden. Wir brauchen keine Gesinnungsrichter, die uns wie kleine Kinder bevormunden und unterdrücken! In einer liberalen Gesellschaft braucht es keine Gesinnungsgesetze.

Ich bin froh, dass Liberale im Sonderbundskrieg gegen die konservativen Katholiken, aus denen die CVP hervorgegangen ist, gewonnen haben. Leider ist der Liberalismus in der Schweiz mittlerweile auf dem Rückzug, während religiös konservative Kräfte wieder an Macht gewinnen.