JA zur Selbstbestimmungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. August 2016 | 3.307 mal gesehen

Heute hat die SVP die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ bzw. die Selbstbestimmungsinitiative eingereicht. Der Name der Initiative ist leider etwas naiv. Denn mieser als die vielen linken Schweizer Richter können fremde Richter gar nicht sein. Dennoch unterstütze ich diese Volksinitiative, nachdem ich einen Blick auf den Initiativtext geworfen habe.

Die Initianten wollen, dass die von unserem Souverän demokratisch legitimierte Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht. Einzig das zwingende Völkerrecht soll noch respektiert werden. Sie wollen, dass die Regierenden keine völkerrechtlichen Verpflichtungen mehr eingehen, die der Bundesverfassung und damit dem Volkswillen widersprechen. Das ist gut so, denn dem Völkerrecht mangelt es weitgehend an demokratischer Legitimation.

Die Selbstbestimmungsinitiative im Detail

Die Initiative sieht vor die Absätze 1 und 4 von Artikel 5 sowie Art. 190 der Bundesverfassung zu ergänzen und die Bundesverfassung durch einen Artikel 56a zu erweitern.

Der Initiativtext lautet wie folgt:

Eidgenössische Volksinitiative ‚Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)‘

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1 und 4  Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 56a   Völkerrechtliche Verpflichtungen

1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.

2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.

3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.

Art. 190  Massgebendes Recht

Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referen­dum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Kritik

Die Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie schafft Klarheit darüber, dass die Bundesverfassung für Bund und Kantone Vorrang haben. Problematisch bleibt die Abgrenzungsfrage darüber, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht. Das ist, wie bei vielen juristischen Dingen üblich, leider nicht klar geregelt. Die klare Definition darüber liegt aber ausserhalb des Einflussbereichs unseres Souveräns.

Was leider auch die Initiative nicht vorsieht ist, dass die Schweiz dringend ein Verfassungsgericht benötigt. Diese hätte die Aufgabe darüber zu wachen, dass sich Schweizer Richter und Parlamentarier an die Bundesverfassung halten. Es ist naiv zu glauben, dass unser Rechtsstaat einwandfrei funktioniert. Gerade der Fall über den Tweet, der mir seit über 4 Jahren von Schweizer Richtern dauerhaft vorgeworfen wird, zeugt davon. Ich bin davon überzeugt, dass ich freigesprochen worden wäre, wenn die Schweiz ein Verfassungsgericht gehabt hätte. Die Richter hätten das Gesetz nämlich dann nicht so beliebig biegen können wie sie es in meinem Fall getan haben. Sie hätten auch nicht so wild und einseitig bzw. kreuzfalsch interpretieren können, wie sie es getan haben. Da ihnen aber niemand auf die Finger schaut und die linke Presse ihre Aufsichtsfunktion nicht immer wahr nimmt, konnten sie tun was sie wollten. Dass die Presse ihre Aufsichtsfunktion in meinem Fall nicht wahr genommen hat, liegt daran, dass sie selber als Täterschaft in den Fall verwickelt ist.