Bundesgericht stellt Pflichtverteidiger in Frage

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2016 | 3.078 mal gesehen

Das Schweizer Bundesgericht hat mit seinem Entscheid 1B_219/2016 erstmals ein Gesuch für unentgeltliche Rechtspflege von mir gutgeheissen! Der Bundesgerichtsentscheid ist dennoch fragwürdig. Denn er stellt das Institut der amtlichen Strafverteidigung in Frage. Wenn in einem Strafverfahren wie üblich die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt, braucht es laut Bundesgericht keinen amtlichen Verteidiger. Dies, da die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen belastende und entlastende Umstände gleichermassen untersuchen müsse.

Strafanzeigen von David Gibor

Das Bundesgericht hatte über eine Beschwerde von mir zu befinden. Es ging um ein Gesuch um amtliche Verteidigung, welches ich in einem Strafverfahren eingereicht habe. Beim Strafverfahren geht es um zwei weitere Strafanzeigen, die Rechtsanwalt David Gibor gegen mich eingereicht hat. Er hatte mich zuvor bereits einmal wegen einem Tweet angezeigt, obwohl er diesen gar nicht gesehen hatte und auch nicht davon betroffen war.

In einer seiner Strafanzeigen behauptete David Gibor, dass der SVP-Politiker und Jurist Hermann Lei bereits in einem ähnlichen Verfahren verurteilt worden sei. Hermann Lei hat dies mir gegenüber schriftlich bestritten. Dennoch hat David Gibor diese Behauptung bei seiner Einvernahme vor dem zuständigen Staatsanwalt wiederholt. Wenn das stimmt, was Lei sagt, hat Rechtsanwalt David Gibor bei seiner Einvernahme gelogen. Ob Lügen im Einklang mit den Standesregeln des Schweizer Anwaltsverbands ist, wage ich zu bezweifeln.  Ich habe über die Sache bereits berichtet.

Weil Rechtsanwalt David Gibor sich durch Rechtsanwalt Daniel Kettiger verteidigen lässt und ich juristischer Laie bin, habe ich angesichts der Schwere der Vorwürfe einen Pflichtverteidiger beantragt. Die Mühlen der Justiz sind keineswegs einfach zu bewältigen und zudem sollte in einem fairen Verfahren Waffengleichheit herrschen. Es kann nicht sein, dass in der Schweiz drei studierte Juristen auf einen juristischen Laien einprügeln und diesem Paragraphen um die Ohren hauen, die jener nicht kennt oder deren Auslegung gemäss Rechtslehre er nicht kennt. Ausserdem weiss ein juristischer Laie oft nicht welche Rechte er in einem Verfahren hat. Ein faires Verfahren ist so nicht möglich.

Gesuch um Amtliche Verteidigung

Mein Gesuch um amtliche Verteidigung wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und dem Zürcher Obergericht abgewiesen. Unter anderem mit der Begründung, dass ich als 40 jähriger Schweizer keine amtliche Verteidigung im Strafverfahren benötige.

Bundesgericht verweigert mir Pflichtverteidiger

Auch das Bundesgericht verweigert mir in seinem Entscheid die amtliche Veteidigung. Dies obwohl sich die Richter über alle Instanzen hinweg darin einig sind, dass kein Bagatelldelikt vorliegt und ich als Beschuldigter keine Mittel für einen Verteidiger habe. Immerhin haben sie aber mein Gesuch um untentgeltliche Rechtspflege gutgeheissen, da meine Beschwerde nicht von vorneherein aussichtslos war.

Der Bundesgerichtsentscheid ist verfassungswidrig!

Mit seinem Entscheid verstösst das Schweizer Bundesgericht gegen Artikel 8 BV und Artikel 29 BV. Laut diesen Verfassungsartikeln ist vor dem Gesetz jeder gleich und hat darüber hinaus Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und amtliche Verteidigung, wenn ihm dazu die nötigen Mittel fehlen. Es geht um Chancengleichheit vor Gericht und darum, dass jeder vor Gericht seine Rechte geltend machen kann. Das sind grundlegende Elemente, die einen Rechtsstaat und ein faires Verfahren ausmachen.

Die Bundesrichter anerkennen, dass ich nicht über die erforderlichen Mittel verfüge und heissen mein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gut. Ebenfalls sind sich die Richter über alle Instanzen hinweg darin einig, dass es sich nicht um ein Bagatelldelikt handelt. Trotzdem verweigern sie mir den Pflichtverteidiger!

Dies mit dem Argument, dass die Verfahrensleitung bei der Staatsanwaltschaft liege, die von Amtes wegen belastende und entlastende Umstände gleichermassen untersuchen müsse. Dieses unseriöse Argument verfängt nicht. Schweizer Staatsanwälte wägen meiner Erfahrung nach nicht zwischen belastenden und entlastenden Argumenten ab. Auch wenn sie das von Gesetzes wegen tun müssten! Ich wurde im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft wegen eines gelöschten Tweets um 6 Uhr morgens aus dem Bett geholt und verhaftet obwohl sie keinerlei Beweise gegen mich vorliegen hatte und auch im anschliessenden Verfahren keine Beweise gegen mich vorbringen konnte. Da hat die Staatsanwaltschaft sicher nicht abgewogen sondern aus politischen Gründen voreingenommen und vorschnell gehandelt. Sie hat mich damit überumpelt und unter Druck gesetzt um das Verfahren in ihrem Sinn zu beeinflussen.

Verhaftung
Bild 1: Verhaftung wegen gelöschtem Tweet und ohne Vorliegen von Beweisen auf Anordnung der Zürcher Staatsanwaltschaft. Dies mit dem Zweck belastendes Material zu finden und mich unter Druck zu setzen. Belastendes Material bzw. Beweise haben sie nicht gefunden, verurteilt wurde ich trotzdem. Mein Tweet wurde im Strafverfahren als unpolitisch eingestuft um mir den Schutz durch die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen einer politischen Aussage zu verweigern. Im Zivilverfahren werten die Richter denselben Tweet aber wieder als politisch um mir den Persönlichkeitsschutz verweigern zu können. Sie entscheiden einmal hü und einmal hott immer zu meinem Nachteil.

Ausserdem könnten die Richter mit dieser Argumentation ja bei allen Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verweigern. Was ganz klar vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist! Denn in der Regel wird ja jedes Strafverfahren von einem Staatsanwalt geführt. Das Bundesgericht stellt mit seinem unfairen Urteil die amtliche Verteidigung an sich in Frage. Der Bundesgerichtsentscheid ist damit verfassungswidrig.

Zusammengefasst:

Wenn ein Strafverfahren von einem Staatsanwalt durchgeführt wird (wann nicht?) braucht der Beschuldigte laut Bundesgericht keinen Pflichtverteidiger. Warum? Weil ja der Staatsanwalt die belastende und entlastende Umstände gleichermassen prüfen muss. Ja, bei welchem Strafverfahren ist denn dann ein Pflichtverteidiger überhaupt noch nötig? Damit braucht es ja gar keine Pflichtverteidiger mehr! Da können wir die Institution der amtlichen Verteidigung ja gleich mit dem Rechtsstaat über Bord werfen!

Wir brauchen ein Bundesverfassungsgericht!

Schweizer Bundesrichter  haben in meinem Fall wiederholt verfassungswidrige Entscheide gefällt. Dennoch kann ich als Justizopfer nichts dagegen unternehmen, denn Bundesgerichtsentscheide sind in der Schweiz nicht mehr anfechtbar. Es bleibt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wobei dieser 97% aller Beschwerden aufgrund von Überlastung zurückweist und somit als Beschwerdeinstanz faktisch untauglich ist.

Wenn die Schweiz ein Bundesverfassungsgericht hätte, könnte ich als Justizopfer gegen verfassungswidrige Bundesgerichtsentscheide vorgehen. Deshalb braucht die Schweiz ein Bundesverfassungsgericht. Eine Bundesverfassung, die von der Justiz missachtet wird, ist nichts wert! Unsere Bundesverfassung enthält den Schweizer Volkswillen, sie ist auch von den linken Gesinnungsrichtern des Bundesgerichts zu beachten! Ein Bundesverfassungsgericht, das vom Bundesgericht getrennt und mit anderen Richtern besetzt ist, könnte sicherstellen, dass sie das tun. Es würde sicherstellen, dass sowohl die Gesetze und Verordnungen als auch die Rechtsprechung mit der Bundesverfassung übereinstimmen.

Die verantwortlichen Bundesrichter

Die Bundesrichter, die dieses Urteil gefällt haben sind Linke, die allesamt linken Parteien angehören. Es handelt sich um:

Jean Fonjallaz (SP)
Thomas Merkli (Grüne)
Ivo Eusebio (CVP)

Es gibt übrigens auch linke Richter die das Label von rechten Parteien tragen. Auch FDP- und SVP-Richter können verkappte Linke sein. In solchen Fällen handelt es sich um Karrieristen, die Mitglied in diesen Parteien wurden um einen Richtersitz zu bekommen. Sie tragen zwar nach aussen das Label „FDP“ und „SVP“ sind aber im Herzen meist Linke. Selbst wenn bei Gerichtsentscheiden ein echter Bürgerlicher beteiligt ist, will das nichts heissen. Richter sind in der Regel angepasste Figuren, die mit dem Strom schwimmen. Wenn ein bürgerlicher Richter von zwei linken Richtern in die Zange genommen wird, gibt er in der Regel eine schwache Figur ab und passt sich deren Überzeugungen an oder wird überstimmt.

Die politische Rechtssprechung in der Schweiz und die Voreingenommenheit der Richter mir gegenüber zeugen von einer ausgeprägten und vorherrschenden linken Gesinnung des Richterkollegiums. Wahrscheinlich übt auch das Kollegium eine Art Gruppendruck auf die einzelnen Richter aus. Man kennt sich und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die wollen sich wahrscheinlich nicht gegenseitig auf die Füsse treten und decken sich gegenseitig. Mein Schicksal und eine faire Rechtssprechung sind unter solchen Umständen zweitrangig.

Zur Schweizer Presse

Ein Bundesgerichtsentscheid, der die amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren in Frage stellt, sollte eigentlich von übergeordnetem öffentlichen Interesse sein. Interessanterweise scheint sich das Interesse der Schweizer Presse aber in ganz engen Grenzen zu halten. Schweizer Medien berichten lieber tagelang über einen Tweet, den kaum einer gesehen hat (siehe Bild 2). Für Bundesgerichtsentscheide, die unseren Rechtsstaat aushebeln, interessieren sie sich offensichtlich nicht. Entweder haben sie nicht verstanden um was es geht oder aber es liegt an ideologischen Gründen.

Kristallnacht-Tweet
Bild 2: Tagesanzeiger macht klar, dass keiner der linken Hetzer wirklich wusste, was ich getwittert habe.

Fazit: Wir haben eine Jakobinergesellschaft, die Menschen mit Gesetzen, Verboten, Empörungsjournalismus und einer korrupten Gesinnungsjustiz erziehen will.

Anhang:

Verfassungswidriger BGE 1B_219/2016

Strafanzeige vom 23.06.2015

Strafanzeige 03.11.2015

Einvernahme David Gibor

Linker Populismus mit Cédric Wermuth

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. September 2016 | 3.207 mal gesehen

Nach seiner Kifferei und seiner Verurteilung wegen Hausfriedensbruch ist es ruhiger um Cédric Wermuth von der SP geworden. Jetzt hat er es wieder einmal in die Zeitung geschafft. Offenbar will er vom Bundesrat wissen wie gefährlich der Sicherheitsdienst einer rechten Partei ist. Das ist natürlich wieder ein gefundenes Fressen für die linke Presse.

„Schaut euch diese Typen an“ soll Cédric Wermuth laut Blick gefordert haben.

Sicherheitsdienst einer rechten Partei
Sicherheitsdienst einer rechten Partei

Cédric Wermuth von der SP sollte sich lieber die linken Antifa-Kriminellen im folgenden Bild anschauen. Ich frage mich, was verantwortliche Politiker gegen diese und die Kriminellen vom Schwarzen Block zu tun beabsichtigen. Nichts?

Linksextreme Gewaltverbrecher und Kriminelle
Linksextreme Gewaltverbrecher und Kriminelle

Verständnis für Sicherheitsdienste

Ich verstehe, dass sich rechte Parteien einen Sicherheitsdienst zulegen, wenn ich mir die linken Kriminellen von der Antifa und vom Schwarzen Block anschaue. Vor ein paar Jahren haben Linksextreme eine SVP-Veranstaltung am Albisgüetli in Zürich gestört und dabei den ehemaligen SVP-Nationalrat Hans Fehr auf dem Weg an die Veranstaltung abgefangen und verprügelt. Ich habe damals darüber berichtet. Immer wieder müssen Parteiveranstaltungen und Demonstrationen von Rechten „aus Sicherheitsgründen“ abgesagt werden, weil linksextreme Gewaltverbrecher mit Ausschreitungen drohen.

Die Behörden, die linke Presse und die linken Richter unseres Landes sind auf dem linken Auge blind. In Bern finanzieren Behörden mit Steuergeldern die von Linksextremen besetzte Reitschule. Diese bereiten von dort immer wieder Gewaltverbrechen gegen die Polizei und Passanten vor. Wieso sagt Cédric Wermuth dazu nichts? Weil er lieber Stimmung gegen die Sicherheitsdienste von rechten Parteien machen will. So kannst er bei seinen linksextremen und kriminellen Wählern punkten.