Oberstaatsanwaltschaft hebt Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 auf!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Dezember 2016 | 490 mal gesehen

Was für eine Farce! Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bewilligt mir die amtliche Verteidigung doch noch. Dies nachdem mir das Schweizer Bundesgericht diese kurz zuvor mit einer absurden Begründung noch verweigert hatte. Damit hebt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft den Bundesgerichtsentscheid 1B_219/2016 praktisch auf. Das Bundesgericht hatte in diesem Entscheid noch argumentiert, dass es eine amtliche Verteidigung in einem Strafverfahren nicht brauche, wenn dieses von einem Staatsanwalt geleitet werde.

Es ist schon erstaunlich was in unserer Bananenrepublik, die viele irrtümlich für einen Rechtsstaat halten, alles möglich ist. Zuerst verweigern sie mir über alle Instanzen hinweg in einem Strafverfahren zu Unrecht einen Pflichtverteidiger. Dann wird er mir doch noch gewährt obwohl das Bundesgericht noch im September 2016 ernsthaft die Ansicht vertrat, dass es in einem Strafverfahren keinen Pflichtverteidiger für eine beschuldigte Person brauche.

Die Schweizer Mainstream-Medien, hielten es nicht für nötig über die Sache zu berichten. Dies obwohl es von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, wenn das Bundesgericht die amtliche Verteidigung in Strafverfahren in Frage stellt und damit grundlegende Menschenrechte mit Füssen tritt. Die Mainstreammedien halten mir lieber jahrelang einen Tweet vor und erwähnen mich dabei namentlich. Dafür haben sie, angeblich im Namen der Pressefreiheit, gekämpft und erreicht, dass mich das Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte gekürt hat. Immerhin konnten sie damit erreichen, dass ich in der Schweiz praktisch nicht mehr gerichtlich gegen Persönlichkeitsverletzungen der Medien vorgehen kann.

Diese Farce und weitere Gerichtsurteile in diesem Stil zeigen auf wie weit Schweizer Richter gehen, wenn sie einen Verfahrensbeteiligten auf dem Kicker haben. Für mich ist klar, ich bin für diese Richter ein rotes Tuch. Deshalb muss ich mit ungerechten Urteilen zu meinem Schaden rechnen. Sie wollten mir ja noch nicht einmal ein halbwegs faires Verfahren gewähren!

Hier die Fakten

18.03.2016 – Abweisung amtliche Verteidigung

29.03.2016 – Beschwerde gegen Abweisungsverfügung

17.05.2016 – Urteil des Zürcher Obergerichts (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

01.09.2016 – Bundesgerichtsentscheid (Verweigert mir Pflichtverteidiger)

16.12.2016 – Züricher Oberstaatsanwaltschaft (Gewährt mir Pflichtverteiger)