Schläger hat mehr Persönlichkeitsrechte als Twitterer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. April 2017 | 335 mal gesehen

Wie heisst es so schön im Schweizer Bünzlideutsch? Erst denken und dann zuschlagen? Gut für den Totschläger, dass er keinen Tweet geschrieben hat. So geniesst er in der Schweiz wenigstens einen umfassenden Persönlichkeitsschutz. In der Schweiz hat ein Gewaltverbrecher mehr Persönlichkeitsrechte als jemand, der auf Twitter seine Meinung schreibt. Dies zumindest nach der aktuellen Rechtsprechung.

Der Totschläger geniesst umfassenden Persönlichkeitsschutz.