Schiesserei in Ascona trotz Waffengesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Juni 2017 | 914 mal gesehen

Dass die Verschärfung des Waffengesetzes nichts bringt, zeigt die wenige Tage zurückliegende Schiesserei in Ascona.  Der Täter war ein 54 jähriger Gärtner aus Mazedonien. Das Opfer seine Ehefrau. Offenbar ein Eifersuchtsdrama.

Ein legaler Schweizer Waffenhändler darf einem Mazedonier in der Regel keine Waffe verkaufen. Es sei denn, dieser verfügt über eine Ausnahmebewilligung. Dass ein Gärtner eine solche Ausnahmebewilligung erhält, ist unwahrscheinlich. Denn er braucht für seinen Beruf ja keine Faustfeuerwaffe.  Wahrscheinlicher ist, dass der Mann sich die Waffe illegal beschafft hat.

Fakt ist, die Beschaffung illegaler Waffen ist nicht schwer. Auch klar ist, dass einer, der die Tötung eines anderen Menschen beabsichtigt, sich sicher nicht durch das Waffengesetz von der Beschaffung des Tatwerkzeugs abhalten lässt.

Auch die vom Bundesrat vorgesehene Verschärfung des Waffengesetzes hätte diese Tat nicht verhindert. Denn diese sieht einzig weitere Regulierungsschikanen für jene Waffenbesitzer vor, die sich an die Gesetze halten.

Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2017 | 1.262 mal gesehen

Die Rechtsanwälte David Gibor und Matthias Schwaibold haben Strafanträge gegen mich eingereicht. Der eine unterstellt mir Rufschädigung und der andere Urheberrechtsverletzung. Beim Ersten geht es um die Frage ob einer, der sich öffentlich für die Abschaffung des Inzestverbots ausspricht, sich damit für Inzest einsetzt und bei Letzterem geht es um einen rufschädigenden Text über mich, der öffentlich im Internet für jedermann zugänglich ist. Der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti, der aus meiner Sicht aus politischen Gründen voreingenommen ist, hat auf Grundlage dieser Strafanträge Anklage gegen mich erhoben. Nun wird mir beim Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Ich darf dort als Angeklagter und juristischer Laie ohne Verteidigung antreten. Meine Gegner sind der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti und die Rechtsanwälte David Gibor, der sich von Rechtsanwalt Daniel Kettiger vertreten lässt, und Matthias Schwaibold, der Advokat vom Blick.

Jetzt hat mir das Bezirksgericht Uster 14 Tage Zeit eingeräumt um Beweisanträge zu stellen. Das ist ja ein Witz, denn ich weiss als juristischer Laie gar nicht um was es dabei geht. Und das bei einem Strafverfahren in der Schweiz.

Bei solchen Gerichtsverfahren geht es nach meinen bereits gemachten Erfahrungen nicht um die Fakten sondern einfach darum wessen Argumenten die vorsitzenden Richter eher geneigt sind zu folgen. Dabei spielt gerade in meinen Fällen die politische Ausrichtung der Richter eine grosse Rolle.

Offensichtlich ist man im Kanton Zürich und beim Bundesgericht nicht einmal gewillt, mir wenigstens einen fairen Prozess zu gewähren. Das wäre ja wohl bei aller Antipathie, die mir diese Leute entgegenbringen, das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarten darf. Die Medien, denen ich es zu verdanken habe, dass ich vom Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, vertuschen die Sache natürlich. Was sonst?