4. Revision der Arbeitslosenversicherung

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2010 | 5.195 mal gesehen

Am 26.09.2010 stimmen wir über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) ab.  Es geht dabei um die Sanierung des zurzeit defizitären Ausgleichsfonds der ALV. Wenn  die Verschuldung  des Ausgleichsfonds die gesetzlich festgeschriebene Grenze von 2,5% der versicherten Lohnsumme übersteigt, muss der Bundesrat die Lohnabzüge erhöhen. Die Schuldenobergrenze von 6,7 Milliarden Schweizerfranken wurde im April 2010 erreicht.

Der Bundesrat will den ALV-Ausgleichsfonds mit einer Erhöhung der Lohnabzüge, einem Solidaritäts-prozent und Leistungskürzungen sanieren. Die Lohnabzüge auf die versicherten Einkommen soll von derzeit 2% auf 2.2% erhöht werden. Nichtversicherte Lohnanteile, die zwischen 126’000 und 315’000 Schweizerfranken liegen sollen mit einem zusätzlichen Solidaritätsprozent belastet werden. Damit will der Bundesrat den Schuldenabbau beschleunigen.

Die Leistungskürzungen werden mit einer Kürzung der Bezugsdauer sowie eine Verlängerung der Wartezeit für die Arbeitslosenhilfe vorgenommen.  Die Warteizeit von Lehr- und Studienabgänger soll von 5 Tagen auf 4 Monate verlängert werden. Weitere Kürzungen sind davon abhängig wie lange jemand ALV-Beiträge entrichtet hat.

Ich sehe ein, dass der ALV-Fonds saniert werden muss. Doch wieso will man das Solidaritätsprozent nur auf Einkommensteile zwischen 126’000 bis 315’000 erheben? Gerade Manager von grossen Unternehmen, die ohne unternehmerisches Risiko tragen zu müssen mehrere Millionen Schweizerfranken verdienen kommen mir viel zu günstig weg. Es ist doch ein Witz, dass einer , der 100 Millionen Schweizerfranken verdient nur für einen Lohnanteil von lächerlichen 315’000 Schweizerfranken ein Solidaritätsprozent zahlen soll. Gerade von den Besserverdienenden dürfte man in wirtschaftlich harten Zeiten doch etwas mehr Solidarität erwarten können. In Amerika spenden Reiche wie Bill Gates oder Warren Buffet die Hälfte ihres Vermögens von mehreren Milliarden US-Dollar! Bei uns in der Schweiz will man nur nichtversicherte Lohnanteile von 126’000 bis  315’000 zur Solidarität verpflichten. Das stösst mir sauer auf.

Im Jahr 2006 gab es in der Schweiz knapp 4’000 Einkommensmillionäre! Tendenz steigend, 2005 ware es noch 2’500 Einkommensmillionäre und die Finanz- und Wirtschaftskrise hat vorallem die unteren Einkommens-schichten am härtesten getroffen. Die Spitzenmanager zahlten sich auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Boni aus. Einige von diesen Einkommensmillionären verdienen über 70 Millionen Schweizerfranken. Wenn das Solidaritätsprozent auf die gesamten Einkommen der Einkommensmillionäre erhoben würde, könnten die Lohnabzüge von derzeit 2% möglicherweise moderater angehoben werden oder müssten unter Umständen gar nicht angehoben werden! Ich frage mich auf welcher Seite unser Bundesrat und die Politiker eigentlich stehen! Wieso unternimmt die volksnahe SVP nichts? Verdienen alle SVP-Wähler mehr als 315’000 Schweizerfranken pro Jahr? Was ist mit der Familienpartei, der CVP? Beschränkt sich ihre christliche Nächstenliebe nur auf die Interessensvertretung für Millionärsfamilien? Wieso hört man kaum etwas von der SP?

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4 Gedanken zu „4. Revision der Arbeitslosenversicherung“

  1. Vermutlich geht man davon aus dass Milionäre keine AL Gelder beziehen, sollten sie doch mal ohne Job da stehen gehen die solange auf einen Segeltörn bis der Kumpel der bei Glencore arbeitet anruft wenn wieder eine Stelle frei ist.
    Ich bin zwar auch der Meinung dass die entsprechend AL Beiträge bezahlen müssten, allerdings finde ich nicht dass die AL nur mit Beitragserhöhung und Leistungsabbau saniert werden sollte, sondern auch andere Möglichkeiten prüft z.b. wie gut ausländische Arbeitnehmer qualifiziert sein müssen und wie lange sie tätig waren um überhaupt leistungen aus der ALV zu erhalten.
    Sicher ist, das Disaster durch die PFZ verschlimmert wurde.

  2. Es ist ja vorgesehen, dass das Solidaritätsprozent auf nichtversicherte Lohnanteile erhoben wird. Was ich komisch finde ist, dass man das Solidaritätsprozent nur auf nichtversicherte Lohnanteile bis 315’000 erheben will. Mir kommt das so vor als ob man damit denjenigen, die wirklich gut verdienen einmal mehr entgegenkommt.

  3. Das finde ich unverantwortlich, dass Einkommen höher als 315’000 nicht mit dem Solidaritätsprozent berücksichtigt werden. Wobei der Begriff schon ein Hohn ist. Man könnte auch denken, dass dieser Begriff hohe Löhne dazu einlädt, in der Schweiz zu bestimmen, was gilt und was nicht.
    Noch eine kurze Zusammenfassung, was das neue AVIG bringt:
    -eine Lohnprozenterhöhung ist ohnehin fällig
    -hätte man 2003 nicht die Lohnprozente von 3 auf 2 gekürzt und die hohen Löhne gleichermassen berücksichtigt, gäbe es heute gar kein Defizit.
    -regionale Lösungen sind generell unmöglich. In stark von der Abreitslosigkeit betroffenen Gegenden, werden die Arbeitslosen hart bestraft.
    -Frauen und Kranke und Junge unter 30 und ältere über 55 zahlen die Zeche.
    -die ALV als Konjunkturstabilisator hat ausgedient und wird ersatzlos abgeschafft.
    -azyklisches Verhalten der ALV ist neu nicht mehr möglich.
    -Weiterbildung wird bestraft, indem Junge unter 30 jeden Job annehmen müssen, ungeachtet ihrer Qualifikation.
    -Verlagerung der ALV Kosten auf die Gemeinden und Kantone. Es wird massiv mehr Sozialabhängige geben.
    -UND nun noch das Höchste der Gefühle: Arbeitslose werden neu als sogenannte PACKMAN’s bezeichnet.

  4. Ich habe an der SVP-Delegiertenversammlung in Bäretswil die Sache mit dem Solidaritätsprozent angesprochen, da ich auch nicht einsehe aus welchem Grund man das Solidaritätsprozent nur bis CHF 315’000.– anhebt. Marlies Bänziger von den Grünen sollte dies bestätigen können. Sie hielt die Contra-Rede. Ich bin der 1. gewesen, der aufgestanden ist, das Wort erhoben hat und NR Hans Rutschmann (SVP) fragte wie man dazu kam den Solidaritätsprozent nur bis 315’000 zu erheben. Er sagte, dass 315’000 das zweieinhalbfache von 126’000 ist und man fand, dass dies genug sei. Der maximal versicherte Lohn bei der ALV ist CHF 126’000. Das mit dem zweieinhalbfachen trifft zwar zu, doch diese Antwort hat mich nicht überzeugt. Diese Limite ist willkürlich, die rund 4’500 Einkommens-Millionäre in unserem Land dürften sich freuen.

    Brady Dougan von der CS hat 2009 rund CHF 70’000’000 verdient. Das in einer Zeit, in der viele Büetzer unten durch mussten und die Arbeitslosigkeit zunahm. Es ist ein Witz, wenn so einer nur bis CHF 315’000 solidarisch sein soll. Aber eben, das zweieinhalbfache von 126’000 ist ja nach Ansicht der Vertreter dieser Abzocker ausreichend. Mir geht es übrigens nicht um Neid sondern um ein gesundes Mass von sozialer Verantwortung und Gerechtigkeit. Die Millionenbonis für Dougan und Co. wären ohne die Leistung der vielen kleinen Büetzer, welche die eigentliche Wertschöpfung generieren, nämlich gar nicht zu finanzieren. Nun sollen aber wieder hauptsächlich nur die Büetzer zur Kasse kommen. Das Solidaritätsprozent bis 315’000 ist schäbig, hier wäre mehr Grosszügigkeit angesagt.

    Was mich aber auch wundert ist der Anstieg der Arbeitslosen. Der Bundesrat ging bisher von 100’000 Arbeitslosen aus. Tatsächlich hätte er aber mit 130’000 Arbeitslosen rechnen müssen. Ob das an der Personenfreizügigkeit liegt? Irgendetwas läuft doch schief, wenn die Arbeitslosigkeit zunimmt und trotzdem weiter ausländische Arbeitnehmer ins Land kommen. Insbesondere dann, wenn ein Grossteil der Arbeitslosen Ausländer sind.

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