9 Monate bedingt für Doppelmord

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2009 | 7.152 mal gesehen

Der Fall von Michael R. (die Medien veröffentlichen aus Rücksicht auf den Täter nicht den vollen Namen), dem Doppelmörder vom Muotathal zeigt, dass unser Jugendstrafrecht dringend revidiert werden muss. Michael R. erstach im Alter von 15 Jahren seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder und versuchte zudem auch seinen Vater und seine Stiefschwester zu töten. Dafür muss er noch nicht einmal ins Gefängnis obwohl das Gericht die geplanten vollendeten Tötungen als kaltblütig und deshalb als Mord und die versuchten Tötungen auch als solche gewertet hat. Für diese Taten wurde er von unserer Kuscheljustiz, für die Sühne offenbar ein Fremdwort ist, zu 9 Monaten Haft bedingt verurteilt.

Der zuständige Staatsanwalt kann gemäss Interview mit Tele Züri mit diesem Urteil leben. Sowas ist skandalös! Mit diesem Urteil hat das Gericht noch nicht einmal die mögliche Maximalstrafe von 12 Monaten verhängt. Es stellt sich die Frage wieviel in unserem Land ein Menschenleben noch wert ist.

Jugendstrafgesetz (JStB)

Art. 25 Freiheitsentzug
1 Der Jugendliche, der nach Vollendung des 15. Altersjahres ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat, kann mit Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr bestraft werden.

2 Der Jugendliche, der zur Zeit der Tat das 16. Altersjahr vollendet hat, wird mit Freiheitsentzug bis zu vier Jahren bestraft, wenn er:
a. ein Verbrechen begangen hat, das nach dem für Erwachsene anwendbaren Recht mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bedroht ist;
b. eine Tat nach den Artikeln 122, 140 Ziffer 3 oder Artikel 184 StGB9 begangen und dabei besonders skrupellos gehandelt hat, namentlich wenn der Beweggrund des Jugendlichen, der Zweck der Tat oder die Art ihrer Ausführung eine besonders verwerfliche Gesinnung offenbaren.

Art. 28 Bedingte Entlassung aus dem Freiheitsentzug
a. Gewährung
1 Hat der Jugendliche die Hälfte, mindestens aber zwei Wochen des Freiheitsentzugs verbüsst, so kann ihn die Vollzugsbehörde bedingt entlassen, wenn nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

Wieso denkt man heutzutage eigentlich immer nur an die Täter und deren Zukunft? Mörder haben das Leben anderer Menschen genommen. Daran denkt offenbar kaum jemand. Für unsere sozialistische Kuscheljustiz gilt offensichtlich nur eines. Täter so schnell wie möglich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und alles zu tun damit sie möglichst viele Chancen erhalten um ein schönes Leben zu geniessen. Dazu gehört natürlich auch die Geheimhaltung ihrer Identität.

Fazit: Wer einmal jemanden töten möchte sollte es tun solange er minderjährig ist. Denn Minderjährige müssen von unserer Kuscheljustiz kaum etwas befürchten.

Notabene: Was erstaunt ist, dass noch niemand ein Verbot von Kinderbüchern für Jugendliche gefordert hat. Jedesmal wenn ein Amoktäter zuhause ein Ballergame hatte, wurde lauthals ein Verbot von sogenannten Killergames gefordert. Der Doppelmörder aus dem Muotathal scheint hingegen Fan von Harry Potter (das ist der Held eines Kinderbuchs) bzw. des in diesem Serienroman vorkommenden Bösewichts „Voldemort“ gewesen zu sein.

Rate this post

14 Gedanken zu „9 Monate bedingt für Doppelmord“

  1. Einfach traurig diese Tragödie. Sicher finden viele dieses Urteil für viel zu milde, doch warum wird nirgends darüber berichtet welche Verhältnisse in der Familie zu dieser Tat geleitet haben.

    Auch die genauen Hintergründe der Anstiftung zum Mord.

  2. Dora, wenn man sich fragt was den Täter zu dieser Tat verleitet hat, denkt man wieder einmal nur an den Täter. Das ist aus meiner Sicht falsch. Denn nichts kann diese schreckliche Tat (Ermordung eines 13 Jährigen und einer 39 Jährigen) rechtfertigen.

    Man sollte daran denken, was der Täter mit dieser schrecklichen Tat angerichtet hat. Er hat zwei Menschen auf grauenhafte Art und Weise das Leben genommen.

    Unsere Politiker haben sich in den letzten Jahren der Autoraserhetze der Medien angehängt obwohl die Schweiz, was den Strassenverkehr anbelangt, zu den sichersten Ländern der Welt gehört (etwas was man gerne übersieht wenn man im Blick von extremen und möglicherweise aufgebauschten Einzelfällen liest). Dafür machen inzwischen junge Schweizer Schläger im Ausland Schlagzeilen. Für mich kein Zufall. Das ist die Folge der Verhätschelungspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Täter werden immer noch besser behandelt als Opfer. Täter werden verhätschelt, man denkt an ihre Zukunft. Man versucht ihre Tat zu entschuldigen und zu verharmlosen indem man sich fragt was diese Leute zu ihren verachtungswürdigen und äusserst grauenhaften Taten geführt haben mag. Opfer werden hingegen einfach links liegengelassen, man überlässt sie ihrem Schicksal und gibt ihnen teilweise sogar noch die Schuld dafür, dass sie zum Opfer wurden. So funktioniert das im Land der Linken und Netten.

    Wenn unsere Politiker nicht fähig sind das Jugendstrafgesetz zu verschärfen, müssen Bürger dafür sorgen. Denkt an die Verwahrungsinitiative! Was spricht dagegen eine neue Initiative für die Verschärfung des Jugendstrafgesetzes zu lancieren? Anstatt sich wie die Blickleser bloss zu empören und die Faust im Sack zu machen sollten wir etwas tun. Wer an einer solchen Initiative interessiert ist, kann sich bei mir via Kontaktformular melden.

  3. @Alex Müller

    Deine Forderung ist völlig falsch uns sorry wenn ich das so sage naiv.

    Mit härteren Gesetzen beruhigt man vielleicht das Gewissen der Bürger, aber ändern wird nicht viel. Wieso haben wohl Länder welche viel härtere Strafen haben (bspw. USA, England) trotzdem viel mehr Straftaten als wir hier in der Schweiz?

    Was es braucht ist eine kompetente Justiz; schnellere Entscheide und das RICHTIGE anwenden der heutigen Gesetze welche vollumfänglich genügen.

  4. Martin, was ist falsch und naiv daran, wenn man findet dass 9 Monate Haftstrafe bedingt (das bedeutet, dass man nicht ins Gefängnis muss!) für einen Doppelmord für eine zu geringfügige Strafe hält?

    Wieviel ist für dich ein Menschenleben wert? Wieviel sind für dich zwei Menschenleben wert?

    Könntest du dir vorstellen, dass Strafe auch so etwas wie Sühne beinhaltet oder geht es dir bei Strafe einzig darum sich um die Interessen des Straftäters zu kümmern?

    Was würdest du sagen wenn jemand deine Eltern ermordet und dann dafür nicht einmal ins Gefängnis muss? Fändest du das gut? Würdest du mit ihm einen Kaffee trinken gehen, wenn du ihn ein paar Wochen nach dem Doppelmord auf der Strasse triffst? Denk doch mal an die Opfer und deren Hinterbliebene!

  5. Ich verstehe nicht, warum sich der Autor dieses Beitrages auf ein SVP-Niveau hinunter lassen muss, und von „sozialistischer Kuscheljustiz“ spricht.
    Es gibt doch praktisch keinen Unterschied zwischen links und rechts, wenn es um die Bestrafung von Gewalt geht.

    Diese Märchen, dass die Linken Gewalt nicht bestrafen wollen, ist ein bodenlos primitives Märchen. Es ist so offensichtlich eine Propanganda-Lüge der Rechten, dass es einfach unglaublich ist, dass irgend jemand daran glaubt!

    Was die Linken wollen ist nämlich etwas völlig anderes, sie wollen sicherstellen, dass keine UNSCHULDIGEN bestraft werden. Die rechten Vorschläge zur Strafjustiz sind nämlich immer so dermassen falsch formuliert, dass gar nicht die Täter bestraft werden, sondern irgendwelche zufällige Personen, meist irgendwelche Randgruppen und Ausländern.

    Die Bürgerlichen sind Clowns, zuerst reden sie gross davon, dass man Gewalt bestrafen muss, aber dann wenn sie einen politischen Vorschlag bringen, vergiften sie ihn mit Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, usw. und machen diesen Vorschlag unzustimmbar. Die einzigen, die den Bürgerlichen im Weg stehen, sind die Bürgerlichen selbst…

  6. Herr Wepfer, Sie scheinen unter Realitätsverlust zu leiden. Es gibt rigorose Unterschiede zwischen rechts und links was die Auffassungen zu Strafrecht und Gesetzen anbelangt.

    Man sieht es ja sogar in der Diskussion hier. Die Linken neigen krankhaft dazu ständig an das Wohl des Täters zu denken. Sie überlegen sich was wohl dazu geführt haben mag, dass der arme Täter so böse geworden ist. Sie überlegen sich was sie wohl tun können, damit er möglichst ein würdiges und gutes Leben haben kann, sie überlegen sich wie man den Täter nach der Haft wieder in die Gesellschaft integrieren kann, damit er anschliessend ein möglichst gutes Leben führen kann. Das Wort Sühne ist ihnen ein Fremdwort. Das ist etwas, was sie gar nicht kennen.

    Rechte denken an die Opfer. Sie wissen, dass es keine Entschuldigung für eine Straftat gibt. Sie machen sich Gedanken über die Qualen, die ein Opfer einer Tat hat über sich ergehen lassen müssen. Sie überlegen sich ob das Opfer darunter ein Leben lang leiden muss oder im Todesfall, machen sie sich Gedanken darüber was dem getöteten Menschen genommen wurde. Dann überlegen sie sich was wohl wäre wenn sie selbst oder ein Angehöriger geschädigt worden wäre. Dann überlegen sie sich welche Strafe verhängt werden muss, dass sie in den Augen der Opfer und/oder deren Angehörigen auch als gerecht angesehen wird. Eine Strafe soll ja auch einen Sühnecharakter haben. Dann überlegen sich die Rechten wie man die Gesellschaft vor Tätern schützen kann. Die Reintegration der Täter kommt nach Verbüssung der Haft. Täter haben während der Haftzeit die Möglichkeit sich auf Kosten der Allgemeinheit weiterzubilden, eine Lehre zu machen, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Welche Möglichkeiten haben Opfer?

    Die anderen Äusserungen von Ihnen verstehe ich nicht. Das liegt daran, dass ich den Zusammenhang zwischen der Höhe des Strafmasses und der Tatsache ob jemand zu recht oder unrecht verurteilt wurde nicht sehe. Hier gibt es nämlich keinen. Oder wie wollen sie mit besonders milden Strafen Justizirrtümer verhindern? Können Sie mir das erklären????

    Der Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit ist letztlich absurd. Schauen Sie sich denn nie die Kriminalstatistiken des Bundesamts für Statistik und der Bundespolizei an? Was soll daran fremdenfeindlich sein, wenn man die Wahrheit sagt? Es ist nunmal Fakt, dass über die Hälfte aller in der Schweiz verübten Straftaten von Ausländern verübt werden und das bei einem Ausländeranteil von ca. 22%. Das ist nicht ausländerfeindlich, das ist eine Tatsache. Erst wenn sie dieser Tatsache in die Augen schauen, können Sie sich überlegen weshalb das so ist. (Wobei die Ausländerkriminalität nicht Gegenstand dieses Themas ist und von Ihnen Herr Wepfer zum Thema gemacht wurde. Der Doppelmord, von dem hier die Rede ist wurde von einem Schweizer verübt und das Thema ist die Höhe des Strafmasses.)

  7. Der Bursche bekam eine geringe Strafe weil dieser vermutlich in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt war. Vermutlich gab es auch noch andere Gründe.
    Das bei dem Jungen vieles nicht stimmte ist nun leider offensichtlich. Trägt er aber als 15Järiger Täter aleine die Schuld für diese schrekliche Tat?

    Ich denke dazu gibt es nichts mehr zu sagen, auch deshalb weil in den Medien alles verdreht wird und die wahren Fakten nie genannt werden.

    Man sollte auch die unterschiedliche Rechtsauffassung von römischem und angelsächsischen Recht nicht mit der Rechts-Links Politik vermischen.

    In den USA wäre der Bursche wohl für Jahrzehnte hinter Gitter gesperrt worden.

    Aber es gibt auch andere Fälle die meines errachtens noch fragwürdiger sind als dieser, z.b. der Mord an dem Fluglotsen. 5Jahre Knast (inkl U-Haft) für einen Mord mit einem zufällig mitgeführten Messer. Wer gelegentlich fliegt, weis das Messer eigentlich nicht mitgeführt werden dürfen da auf diese im Check in Gepäck im Transferflughafen wieder Zugriff genommen werden können.

  8. Der Theorie der eingeschränkten Urteilsfähigkeit widerspricht das Motiv, die Entschlussfassung sowie die Planung der Tat über einen längeren Zeitraum, die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Tat nicht alkoholisiert oder sonst unter Drogen gestanden hat und die Tatsache, dass er weder geistesgestört noch sonst irgendwie behindert ist und eine normale Lehre absolvieren kann. Er hat gewusst was er tut und es in vollem Bewusstsein gemacht. Die eingeschränkte Urteilsfähigkeit ist einfach eine Finte um die lächerliche Strafe zu rechtfertigen.

    Angelsächsisches und römisches Recht wird nicht mit dem Linksrechtsschema vermischt. Man muss hier halt schon ein bisschen weiterdenken um zu verstehen was ich meine. In den USA sind die Republikaner die Rechten und die Demokraten die Linken. Die Republikaner sind für Sühne und die Demokraten für die Abschaffung der Todesstrafe und eine Änderung des US-Strafsystems. Die Demokraten (die Linken) denken mehr an die Täter. Das ist einfach eine nicht zu leugnende Tatsache. Wobei das US-Strafsystem durchaus problematisch ist. Denken wir da an das „Three Strikes“ Gesetz, welches besagt, dass man nach 3 Vergehen (unabhängig von der Art des Vergehens) lebenslänglich erhält.

    Wer sich in der Politik auskennt weiss, dass die Linken gegen die Verwahrungsinititive waren (sie haben damals von der Menschenrechtskonvention gesprochen usw.), er weiss, dass die Linken immer wieder Vorstösse zugunsten von Tätern gemacht haben und dass sie selten an die Opfer gedacht haben. Sie haben nur an die Opfer gedacht, wenn die Opfer Frauen waren. Stichwort: „Häusliche Gewalt“.

    Der Mord am Fluglotsen ist nicht so widerwärtig wie der Doppelmord im Muotathal. Das liegt alleine schon am Motiv. Der Mörder des Fluglotsen hat aufgrund des Fehlers des Fluglotsen seine Familie verloren. Ihm sind die Sicherungen durchgebrannt. Man ist dort soweit ich weiss auch nicht von einem geplanten Mord ausgegangen sondern hat Kalojew wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Der Muotathaler Täter hat offenbar gemordet weil er nicht mehr wie in der 1. Ehe im Mittelpunkt stand und auf seine Stifgeschwister eifersüchtig war bzw. sich ungerecht behandelt gefühlt hat.

  9. Eine Justiz darf sich auf keinen Fall danach richten, was die Menschen als gerecht empfinden.
    Die Justiz hat sich danach zu richten, welches Mittel die Gewalt konkret verrringert. Wenn psychologische Mittel die Gewalt verringern, dann hat die Justiz sich danach zu richten.

    Rache ist Konzept, das wir strikt ablehnen. In unserer Gesellschaftsordnung wir als Gerechtigkeit einzig das Verhindern zukünftiger Gewalttaten betrachetet. „Sühne“ wird nicht toleriert, damit haben wir nichts zu tun.

  10. Sorry Herr Wepfer aber das stimmt nicht. Die Justiz ist dazu da Recht zu sprechen bzw. Gesetzesübertretungen zu ahnden. Strafe muss sein, dafür ist das Strafrecht da.

    Ansonsten sollten wir unverzüglich aufs Bussenzettelverteilen in den Städten verzichten, denn Sie können soviele Bussenzettel verteilen wie sie wollen, damit halten Sie die Falschparker dennoch nicht vom Falschparken ab. Nur der Bau von zusätzlichen Parkplätzen würde da Abhilfe schaffen. Genau das machen aber die RotGRÜNEN Stadtverantwortlichen NICHT! Im Gegenteil, die reduzieren sogar die Anzahl Parkplätze um so noch mehr abkassieren zu können.

  11. Sie haben offensichtlich eine emotionale Abneigung gegen alles, was ihnen irgendwie als links erscheint. Dies werte ich als Mangel an Selbstdisziplin, und es macht darum keinen Sinn, weiter mit ihnen zu sprechen.

    Ich meine, in einem Satz sprechen sie darüber, was die Linken im Strafrecht falsch machen, und in nächsten Satz was die Linken bei den Parkbussen falsch machen. Sie wollen einfach nur den lieben langen Tag über die Linken schimpfen.

  12. Ach was, ich sage einfach was Sache ist. Eine Abneigung gegen gewisse Linke kann ich allerdings in der Tat nicht verneinen. Seien Sie ehrlich, was würden Sie von Leuten halten, die doch tatsächlich der Ansicht sind dass 9 Monate bedingt für einen Doppelmord okay sind? Würden Sie solchen Leuten zugeneigt sein? Ich nicht.

  13. 9Monate bedingt sind sicher eine Aufforderung für andere Jugendliche welche kein schönes Zuhause haben und keine Lehrstelle finden eine Aufforderung zu solchen Taten.

    Als noch die Guiotine betrieben wurde gab es sicher viel weniger Morde. In Singapoor scheint die Abschreckung zu funktionieren.

  14. Ich kenne keine Personen, weder linke noch rechte, die damit einverstanden sind, wenn jemand praktisch ohne Strafe wegkommt. Ich sage nur, dass Gewalt nicht bestraft wird, um irgendwelche primitive Rache-Phantasien zu befriedigen, sondern um zukünftige Taten zu verhindern.
    Um eine gewaltfreie Gesellschaft zu erhalten, haben wir verschiedene Mittel in der Hand, dazu gehört Psychologie ebenso wie die Haftstrafe. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum Psychologie und Haftstrafen sich gegenseitig ausschliessen sollen.
    Jedoch bin ich sehr daran interessiert, politische Vorschläge zu blockieren, wenn diese von Leuten kommen die Lust empfinden wenn sie sehen, wie andere Leute bestraft werden.

Kommentare sind geschlossen.