Veröffentlicht am: 29. Juli 2010, 20:42 | Autor: Alexander Müller | 233 mal angesehen |
6 Kommentare |
Twitter
Morgen kann man in der Schweiz die ersten offiziellen iPhone 4 beziehen. Allerdings entscheidet beim Anbieter Orange das Geschlecht darüber wer zuerst bedient wird. Seht selbst:

Zitat Orange: Bei Kaffee und Gipfeli kann Frau sich das neuste Gerät aus dem Hause Apple holen. Richtig gelesen: Frau. Denn das Motto in dieser frühen Stunde lautet “Ladies First” bzw. Männer nur in Begleitung einer Dame.
Das ist doch eine verdammte Schweinerei, wie Orange hier Männer diskriminiert. Offensichtlich hat Orange eine höhere Wertschätzung für weibliche Kunden. Ob das daran liegt, dass weibliche Kunden länger und öfter telefonieren? Wie auch immer, ich bin froh, dass ich bei Orange gekündigt habe und zu Swisscom wechsle. Mit so einem Männer verachtenden Verein wie Orange möchte ich nichts mehr zu tun haben. Das ist ja wie bei den Taliban, nur umgekehrt.
Veröffentlicht am: 29. Juli 2010, 18:31 | Autor: Alexander Müller | 213 mal angesehen |
1 Kommentar |
Twitter
Am 28. November 2010 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. In diesem Artikel erfahren Sie was die Ausschaffungsinitiative will und was für sie spricht.

Was die Ausschaffungsinitiative will
Die Ausschaffungsinitiative will, dass kriminelle Ausländer und solche, welche die Sozialwerke missbrauchen die Schweiz verlassen müssen. Ausländern soll der ausländerrechtliche Status und das Aufenthaltsrecht entzogen werden, wenn sie wegen einem der folgenden Delikte rechtskräftig verurteilt worden sind:
- Vorsätzliche Tötung
- Vergewaltigung
- ein schweres Sexualdelikt
- ein Gewaltdelikt
- Raub
- Menschenhandel
- Drogenhandel
- ein Einbruchsdelikt
Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber die Liste durch weitere Tatbestände zu ergänzen. Ausländer, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, sollen ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls verlieren. Zudem ist eine Einreisesperre von 5-15 Jahren und im Wiederholungsfall bis zu 20 Jahren vorgesehen. Der Gesetzgeber soll ausserdem innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Ausschaffungsinitiative Strafbestimmungen für Verstösse gegen das Einreiseverbot erlassen. (Quelle) Weiter»
Veröffentlicht am: 29. Juli 2010, 11:37 | Autor: Alexander Müller | 120 mal angesehen |
0 Kommentare |
Twitter
20min Online berichtet in einem Artikel über die Abschiebung des Ex-Polizisten und Uigurren Nijiati Abudureyimu. Er war nach eigenen Angaben Zeuge von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. So sah er wie Todeskandidaten Organe für den Organhandel entnommen wurden. Nachdem er in Italien von Chinesen fotografiert wurde, kam er in die Schweiz. Angeblich weil er bei der UNO in Genf über den Organhandel der chinesischen Regierung aussagen wollte.
Die Abschiebung ist entsprechend der geltenden Drittstaatenregelung richtig. Nijiati Abudureyimu ist von Italien, einem sicheren Drittstaat eingereist. Der Handel der chinesischen Regierung mit Organen von Todeskandidaten ist zwar widerwärtig, doch kann er weder von der Schweiz noch von der UNO unterbunden werden. China hat einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat und könnte dort mit seinem Veto sämtliche Massnahmen gegen China stoppen.
Die Menschenrechte sind derzeit nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der europäischen Länder. Daher überrascht mich auch das mangelnde Interesse dieser Länder nicht. Wirtschaftliche Interessen werden höher gewichtet. Deshalb macht man grosszügige Zugeständnisse an Despoten wie Gaddafi und deshalb fürchten sich Wirtschaftsvertreter hierzulande vor Boykotten von islamischen Ländern wenn man den Bau von Minaretten oder die Burka verbietet.
Letztlich ist es so, dass eigentlich nur China den Organhandel im eigenen Land stoppen kann. Dazu braucht es keine Anklagen bei der UNO sondern gutes Zureden auf diplomatischer Ebene. China ist übrigens auf gutem Weg. Gemäss einem Artikel von Aerzteblatt.de will China den Organhandel verbieten und nur noch Organtransplantationen mit Organen von freiwilligen Spendern zulassen.
Veröffentlicht am: 28. Juli 2010, 23:46 | Autor: Alexander Müller | 147 mal angesehen |
0 Kommentare |
Twitter
Christian Brönnimann bezeichnete im Vorspann seines im Tagesanzeiger veröffentlichten Artikels “Ein Machtzentrum der Schweiz“ die Stadt Bern als Hauptstadt. Leider vergass er darauf hinzuweisen, dass Bern lediglich die Hauptstadt des Kantons Bern ist. Wegen dieser fehlenden Information und des Titels könnte bei den Lesern des Tagesanzeigers der Eindruck entstehen, dass Bern die Hauptstadt der Schweiz ist. Das wäre jedoch falsch, denn in der föderalistischen Schweiz gibt es keine ”Hauptstadt”! Bern ist auf eidgenössischer Ebene lediglich Bundesstadt und Sitz von Bundesrat und Bundesversammlung. Weiter»