Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Veröffentlicht am: 31. Januar 2010 | Autor: Alexander Müller | 588 mal angesehen | 15 Kommentare | Twitter

Am 26. Januar 2010 begann die Sammelfrist für die Eidgenössische Volksinitiative ‘Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung’.

Laut Initiative soll der Bundesverfassungsartikel 117 (Kranken- und Unfallversicherung) durch einen 3. Absatz ergänzt werden. Dieser Absatz lautet wie folgt:

3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

Von welchen Ausnahmen hier die Rede ist, wird offen gelassen. In Betracht kommen Vergewaltigungsopfer bzw. Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen sollten. Aber das ist Spekulation. Schade, dass die Initianten hier nicht Farbe bekannt haben.

Die Initiative sieht auch noch eine Übergangsbestimmung vor. Zu diesem Zweck wird der BV Artikel 197 durch Ziff. 8 ergänzt. Der Wortlaut dieser Übergangsbestimmung lautet:

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung)

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache.

Die Initianten (aus CVP, EVP, EDU, FDP und SVP) stammen aus dem Umfeld von religiösen Abtreibungsgegnern. Aus diesem Grund dürfte ihre Motivation vorallem im ethischen Bereich zu suchen sein. Es gibt jedoch auch andere Gründe, die für diese Initiative sprechen. Bei einem Ja zur Initiative würde der obligatorischen Krankenversicherung weniger Kosten entstehen. Da Abtreibungen von privater Seite finanziert werden müssten.

Gegen die Initiative spricht, dass diese Verfassungsänderung vorallem ärmere Leute hart treffen würde. Daher denke ich, dass vorallem die Linken gegen die Initiative sind. Ebenfalls problematisch ist, dass die “seltenen Ausnahmen” von denen im neuen Absatz die Rede ist nicht klar benannt werden. Offenbar wird diese Entscheidung dem Gesetzgeber überlassen. Das betrachte ich als problematisch.

Grundsätzliches zu Abtreibungen: Abtreibungen sind aus meiner Sicht immer ein problematischer Eingriff. Zudem sind ethische Bedenken gerechtfertigt. Im Internet finden sich z.T. grauenhafte Abbildungen, die zerstückelte Babyleichen zeigen. Aus diesem Grund halte ich eine Fristenregelung, die vorsieht bis zu welcher Schwangerschaftswoche ein Abbruch erlaubt ist für richtig. Gemäss StGB Art. 119 Abs. 2 ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn er innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf verlangen der Schwangeren vorgenommen wird.

Webseite der Initianten

Votum: Ich unterstütze die Initiative. Denn ich sehe nicht ein, weshalb die obligatorische Krankenversicherung für Schwangerschaftsabbrüche aufkommen soll. Bedenklich halte ich allerdings, dass die Ausnahmen im Artikel nicht klar benannt sind. Ich hätte es begrüsst wenn man klar bestimmt hätte, dass Ausnahmen für Vergewaltigungsopfer oder Frauen mit trifftigen gesundheitlichen Gründen vorgesehen sind.

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15 Kommentare zum Thema “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”

  1. von Werner Klee geschrieben am 31. Januar 2010 19:48
    Werner Klee

    Dem Votum kann ich 100% zustimmen. Ich bin auch einverstanden, dass die Ausnahmen definiert werden müssen, um einen Ausnahmenmissbrauch zu verhindern.

  2. von trixlikitty geschrieben am 31. Januar 2010 22:40
    trixlikitty

    Man kann es aus der Grundversicherung rausnehmen ok. Aber was macht man mit den Kindern wo die Mutter nicht schauen kann und will. Wer sorgt für Sie? Wer adoptiert sie? Die “Männer” sind am schnellsten weg, bei ungewollten Kinder nach einem Quicki oder von der gerade Bettgefährtin. So einfach ist es eben doch nicht. Und auch die Ausnahmen, Vergewaltigung, Lebensgefahr.
    Ich würde es viel eher begrüssen, wenn man unnötige OP’s stärker bezahlen muss. Dazu zählen auch Kaiserschnitte aus Lust am Datum. Ach ja noch eine Kleinigkeit, die Abtreibungszahlen sind am sinken und eine Geburt ist für die Kasse teurer.

  3. von Alexander Müller geschrieben am 31. Januar 2010 22:56
    Alexander Müller

    Aber Trix, wer alt genug ist Sex zu haben, der sollte auch fähig sein zu wissen, dass daraus etwas entstehen kann, wenn er nicht verhütet (bzw. sich vorher überlegen was er tut wird wenn trotzdem ein Kind gezeugt werden sollte). Abgesehen davon sind zunächst einmal die Eltern für die Kinder, die sie auf die Welt stellen verantwortlich.

    Ich unterstütze ja die Familieninitiative, welche eine steuerliche Entlastung für Eltern vorsieht. Frauen rate ich, sich Männer für ihre Abenteuer auszusuchen, zu denen sie vertrauen haben.

  4. von konservativer geschrieben am 1. Februar 2010 09:29
    konservativer

    Meine Enkel schildern mir die heutigen Zustände in den Discotheken. Ich kann sie zwar nicht begreifen, aber ich beginne manche Zusammenhänge zu verstehen.
    Wenn man seinen Drink abdecken und bis ins WC in der Hand halten muss wegen den K.O-Tropfen-Gangster, welche damit Mädchen für Sexspiele abschleppen, kann es auch zu ungewollten Schwangerschaften kommen.
    Man sollte jede Disco schliessen, in der solche Dinge passieren . . .

  5. von trixlikitty geschrieben am 1. Februar 2010 10:43
    trixlikitty

    Hast du den neusten Bericht über Nutten gelesen? Man will keine Verhütung mehr. Es sind eben nicht immer die Frauen, aber sie haben das Problem am Hals. Und wer zuviel sauft denkt eben nicht an das was passieren könnte. Nur ist der Mann dann weg. Ich sage einfach, da machen es sich einige zu einfach. Und wenn es nach dem Initant dieser Initative ginge, würde man es ganz verbieten.

  6. von konservativer geschrieben am 1. Februar 2010 15:09
    konservativer

    Was man so abfällig als Nutten bezeichnet ist das älteste Gewerbe der Welt, das von den Männern dirigiert wird.
    Schon bei den Feldzügen Karl des Grossen führte er eine Gruppe für die Soldaten mit.
    Sie werden nicht nur von den Zuhältern ausgenommen u nd drangsaliert, sondern auch vom Staat mit den Steuern.
    Aber verglichen mit gewissen Staatsdiener sind die meisten Nutten absolute Ehrendamen . . .

  7. von Alexander Müller geschrieben am 1. Februar 2010 19:19
    Alexander Müller

    Ich denke, dass man für Vergewaltigungsopfer und Leute, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Schwangerschaft verzichten müssen eine Ausnahme machen kann.

    Leute, die im Suff ein Kind zeugen oder sich im Ausgang dermassen leichtfertig verhalten, dass sie unverhofft zu einem Kind kommen, sollen hingegen selber für die Kosten einer Abtreibung aufkommen.

    Man bummst nicht einfach ungeschützt mit jedem/jeder flüchtigen Bekanntschaft herum. Alleine schon wegen dem HIV-Virus und anderer Geschlechtskrankheiten. Wer dies dennoch tut, soll dafür die Verantwortung selber übernehmen und nicht der Allgemeinheit zur Last fallen.

  8. von Salome geschrieben am 2. Februar 2010 13:59
    Salome

    “Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter(…)”

    Der Gesundheitszustand des Kindes wird explizit nicht als mögliche Ausnahme erwähnt. Um dann den Frauen, die sich dafür entscheiden, ein schwer behindertes Kind zur Welt bringen, wieder vorzuwerfen, was sie der Allgemeinheit damit für immense Kosten auferlegen…

    Wirklich grossartig überlegt.

  9. von Alexander Müller geschrieben am 2. Februar 2010 17:04
    Alexander Müller

    Salome, es wird gar nichts erwähnt bzw. ausgeschlossen. Es ist einfach von Ausnahmen die Rede. Die Ausnahmen sind offensichtlich vom Gesetzgeber (Bundesparlament = Legislative = Gesetzgebende Gewalt) zu einem späteren Zeitpunkt auf Gesetzesstufe genauer festzulegen.

    Möglich, dass die Initianten diese Ausnahmen absichtlich nicht auf Verfassungsstufe regeln wollten. Denn so hat man einen grösseren Spielraum. Dies wiederum macht die Initiative für ein grösseres Publikum wählbar. Ich persönlich hätte es allerdings auch begrüsst, wenn man Farbe bekannt hätte.

  10. von Salome geschrieben am 2. Februar 2010 19:17
    Salome

    Doch, genau so soll das in die Verfassung: “Unter Vorbehalt seltenen Ausnahmen seitens der Mutter” –

    Dann muss wieder ein Arzt bescheinigen, dass es der Mutter nicht zugemutet werden kann, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Genau das wollen die Initianten, dass man die Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt.

    Ich seh auch den Unterschied nicht zwischen einem Verhütungsunfall (haben die Herren der Schöpfung wohl noch nie davon gehört – nein, es wird natürlich wieder das Bild von den ach so liederlichen und verantwortungslosen Frauen gezeichnet) und einem Skiunfall.

    Muss ja auch niemand Skifahren gehen… und wenn schon, dann bitte aufpassen und keinen Unfall baunen, denn was das wieder kostet!

    Skiunfall: kann passieren.
    Verhütungsunfall: alles Schlampen, diese Frauen.

  11. von Alexander Müller geschrieben am 2. Februar 2010 23:09
    Alexander Müller

    Bitte nochmals meinen Artikel lesen. Die Initianten wollen, dass der BV Art. 117 durch einen 3. Absatz ergänzt wird. Dieser Absatz 3 lautet:

    “3) Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.”

    Wie bereits mehrfach betont sind die “seltenen Ausnahmen” nicht spezifiziert. Das heisst man muss zu einem späteren Zeitpunkt festlegen welche Ausnahmen man zulassen will und welche nicht. Folglich sind aktuelle Mutmassungen rein spekulativ.

    Zum Verhütungsunfall, ich bin die Folge eines solchen. Folglich kann ich mir vorstellen, dass es sowas gibt. Letztlich ist es Sache der Eltern ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Da die Eltern entscheiden, müssen sie auch die Konsequenzen tragen. Wenn Sie abtreiben wollen, sollen sie die Abreibungskosten zahlen, wenn sie sich für das Kind entscheiden, müssen sie weit mehr Geld für Erziehung und Ausbildung des Kindes ausgeben. Wir müssen von der Vollkasko-Mentalität der Cüpli-Kultur-Wohlstandslinken wegkommen. Gefragt ist Eigenverantwortung und die Fähigkeit zeugungsfähiger Menschen erwachsen zu werden. Gesunde Menschen sollten nicht ständig die Verantwortung für das eigene Leben an andere bzw. an die Allgmeinheit delegieren.

  12. von Ludwig geschrieben am 9. Februar 2010 09:26
    Ludwig

    Ich bin gegen diese Initiative, das riecht zu fest nach Frömmelei. In einem freiheitlichen Staat muss Abtreibung nicht nur erlaubt sein, sie darf auch nicht indirekt – durch Kostenauferlegung – sanktioniert werden. Weshalb müssen dann nicht alle Krankheiten/Unfallkosten, die der Patient selbst zu verantworten hat, selbst bezahlt werden? Sehe nicht ein warum man bei Abtreibung eine Ausnahme machen sollte.

  13. von Alexander Müller geschrieben am 9. Februar 2010 12:34
    Alexander Müller

    Ich bin Konfessionsloser und habe nichts mit Frömmlern am Hut. Dennoch bin ich der Meinung, dass Leute, die ohne Gummi und andere Verhütung vögeln, eine Abtreibung selber finanzieren sollen. Sehe nicht ein, weshalb ich für solche Leute Krankenkassenprämien zahlen soll. Schwangerschaft ist keine Krankheit!!!

  14. von Ludwig geschrieben am 9. Februar 2010 14:34
    Ludwig

    Das kann man so sehen, aber dann müsste man konsequenterweise jede Behandlung, die man selber verschuldet hat, selbst berappen.

  15. von Alexander Müller geschrieben am 9. Februar 2010 17:00
    Alexander Müller

    Wie gesagt, Schwangerschaft ist keine Krankheit. Der Zweck einer Krankenkasse ist es für die Heilungskosten im Kranheitsfall aufzukommen. Ein Grossteil der Bevölkerung ärgert sich über ständig steigende Gesundheitskosten. Wie wärs, wenn wir endlich einmal mit Einsparungen anfangen?

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