Aktionäre profitieren vom Depotstimmrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2010 | 2.700 mal gesehen

Das Depotstimmrecht erweitert den Handlungsspielraum von Aktionären. Aktionäre, die nicht an einer Generalversammlung teilnehmen können, dürfen die Stimmrechte ihrer Aktien an einen Depotvertreter übertragen. Sie können dem Depotvertreter ausserdem Weisungen zur Wahrung ihrer Interessen erteilen.  Als Depotvertreter gelten dem Bankengesetz unterstellte Institute und gewerbsmässige Vermögensverwalter.  Das Depotstimmrecht ist also eine gute Sache und sollte daher nicht abgeschafft werden.

Gesetzlich geregelt ist das Depotstimmrecht im Obligationenrecht Artikel 689d. Dieser Artikel regelt auch was zu tun ist, wenn keine Weisungen des Aktionärs vorliegen.

OR Art. 689d

c. Depotvertreter
1Wer als Depotvertreter Mitwirkungsrechte aus Aktien, die bei ihm hinterlegt sind, ausüben will, ersucht den Hinterleger vor jeder Generalversammlung um Weisungen für die Stimmabgabe.
2Sind Weisungen des Hinterlegers nicht rechtzeitig erhältlich, so übt der Depotvertreter das Stimmrecht nach einer allgemeinen Weisung des Hinterlegers aus; fehlt eine solche, so folgt er den Anträgen des Verwaltungsrates.
3Als Depotvertreter gelten die dem Bankengesetz vom 8. November 1934 unterstellten Institute sowie gewerbsmässige Vermögensverwalter.

Quelle

In seiner Vernehmlassungsantwort zum Vorentwurf der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht schreibt Dr. iur. Dieter Gericke:

Die Streichung von Organvertretung (Art. 689c) und Depotvertretung (Art. 698d), die Einschränkung der Freiheit, Globalweisungen zu erteilen (Art. 689d Abs. 2), sowie die Streichung der Pflicht, Jahresbericht und Konzernrechnung der Generalversammlung vorzulegen (Art. 698), beeinträchtigen die Aktionärsdemokratie. Die Abschaffung bzw. inhaltliche Einschränkung der Vertretungsrechte droht den Aktionärswillen zu verfälschen und führt zu einer Machtverschiebung von der langfristig orientierten Mehrheit zu institutionellen Anlegern und aktiven Minderheiten.

Quelle (enthält weitere Vernehmlassungsantworten)

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