Auszüge aus dem Kristallnacht-Urteil des Zürcher Obergerichts

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Juni 2015 | 1.563 mal gesehen

Damit die Öffentlichkeit erfährt wie im Kanton Zürich Recht gesprochen wird, werde ich nachfolgend Auszüge aus dem Urteil des Zürcher Obergerichts betreffend des Kristallnacht-Tweets publizieren. Da ich Berufung einreichen werde, werde ich die Auszüge jedoch vorerst unkommentiert lassen. Soll sich jeder selber seine Meinung über diese Art der Rechtsprechung bilden. Ich habe schon mehrfach über die politische Schweizer Gesinnungsjustiz berichtet.

Nur eines mache ich hier noch einmal deutlich, weil das selbst die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann nicht richtig wieder gegeben hat.

NZZ-Brigitte-Huerlimann_Kristallnacht

In meiner Twitter-Aussage habe ich „NICHT“ geschrieben, dass es nochmals eine Kristallnacht braucht. Das ist eine Erfindung infamer Journalisten.

Kristallnacht-Urteil1

Kristallnacht-Urteil2

Kristallnacht-Urteil4Zu Ziffer 5.3.2.2: Ein totaler Unsinn ist das, über Juden habe ich mich im Juni 2012 nachweislich überhaupt nicht geäussert. Das wurde mir ja sogar noch nicht einmal von Frau Binswanger unterstellt. Vor Jahren habe ich auf diesem Blog sogar Israel verteidigt!!! Folglich ist es einfach ein fertiger Schwachsinn, wenn mir das Gericht eine Bezugnahme auf Juden und das Judentum unterstellt. Die Leute, die mich da verurteilt haben, kennen mich in keinster Weise und haben ein völlig falsches Bild von mir.

Kristallnacht

Aus dem Kontext geht klar hervor, dass ich mich besorgt über radikalen Islamismus geäussert habe. Ich habe niemanden aufgrund seiner Religion oder Ethnie herabgesetzt!

Kristallnacht-Urteil3

Zum nachfolgenden Auszug: Der Zusatz ist natürlich sehr wohl von Relevanz. Die Reichskristallnacht wurde von der Regierung verordnet. „Damit die Regierung aufwacht“ ergibt für die historische Reichskristallnacht somit gar keinen Sinn. Damit ist die Behauptung des Zürcher Obergerichts, ich hätte einen staatlich organisierten Völkermord zu rechtfertigen gesucht schon einmal abwegig. Es ist bedenklich, dass die Richter diese Tatsache einfach ignoriert haben. Dies zumal ich diesen Zusatz bereits bei meiner ersten Einvernahme bei der Zürcher Staatsanwaltschaft erwähnte und deutlich machte, dass meine Aussage auf Twitter unvollständig und dekontextualisiert wiedergegeben wurde. Die haben für Ihr Urteil einfach nur das herausgepickt, was ihnen ins Konzept gepasst hat.

Kristallnacht-Urteil6

Wohlverstanden, es geht um eine mir vorgeworfene Aussage auf Twitter!

Kristallnacht4

Mir ist übrigens bis heute nicht klar inwiefern ich mit meiner Aussage die türkischen Kläger von David Gibor unmittelbar herabgesetzt haben soll, wie mir im Urteil unterstellt wird. Die haben ja selber gar nicht gelesen, was ich auf Twitter geschrieben habe. Beim einen frage ich mich aufgrund seines Alters, ob er überhaupt ein Twitterkonto hat. Fakt ist, dass David Gibors Mandanten das Beschwerderecht einfach erteilt wurde, ohne dass abgeklärt wurde ob diese überhaupt ein Twitterkonto haben.
Ursprünglich haben ja die jungen Grünen angekündigt eine Strafanzeige gegen mich einzureichen und David Gibor zu beauftragen. Sie haben es dann, obwohl in zwei Medienmitteilungen angekündigt, nicht getan. Ich kann mir vorstellen, dass David Gibor ihnen mitgeteilt hat, dass die Chancen auf Erfolg einer Privatklage besser stehen, wenn die Privatkläger Vertreter der Türkischen Gemeinschaft Schweiz sind. Er hat ja zudem bereits Vertreter der Türkischen Gemeinschaft Schweiz gegen die SVP-Widen vertreten. Fakt ist, dass ausser den Türken sonst keine weiteren Privatkläger vor Gericht standen.

Kristallnacht-Urteil5

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