Brief von Staatsanwalt Stephan Keel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. August 2015 | 2.162 mal gesehen

Am 6. Juli 2015 schickte ich eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung an Staatsanwalt Stephan Keel. Weil ich bis zum 26. Juli 2015 keine Antwort erhielt, fragte ich ihn per Email ob er in der Sache bereits tätig geworden ist. Ich habe auf diesem Blog darüber berichtet. Inzwischen hat mir Staatsanwalt Stephan Keel mit einem eingeschriebenen Brief geantwortet. Weil die Amtsführung von Staatsanwälten und Richtern von öffentlichem Interesse ist, lasse ich es mir nicht nehmen darüber zu berichten.

In seinem Schreiben teilt mir Stephan Keel mit, dass er meine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weitergeleitet hat und ich mich bei dieser erkundigen soll. Bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat dürfte Staatsanwalt Daniel Kloiber zuständig sein. Aufgrund meiner Erfahrungen mit Daniel Kloiber und seinen Untergebenen rechne ich nicht mit einem Ermittlungserfolg.

Unklar ist,  weshalb Stephan Keel den Fall an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weiter geleitet hat. Stephan Keel arbeitet in der Abteilung für „besondere Untersuchungen“ und war für meinen Fall zuständig. Ob die Abteilung für besondere Untersuchungen in Bezug auf das Internet nur eingesetzt wird, wenn es darum geht einen SVPler wegen eines Tweets publizitätswirksam vorzuführen?

Meine Email bzw. mein Blogartikel haben Stephan Keel offenbar geärgert. Er fühlt sich angegriffen und wahrscheinlich auch ertappt. Darum wirft er mir wohl Diffamierung vor und hält Kritik für querulatorisch. Inwiefern ich ihn diffamiert haben soll ist mir indes schleierhaft. Es ist nun einmal Fakt, dass er von der Abteilung für besondere Untersuchungen auf mich angesetzt wurde, was offenbar aussergewöhnlich ist. Es ist Fakt, dass er kurz nach der Publikation von Michele Binswangers Artikel ein Polizeikommando zu mir nachhause schickte um bei mir nach vermeintlichen Beweisen für die inzwischen zurückgezogenen Anschuldigungen des Tagesanzeigers zu suchen.

Der folgende Auszug aus einem Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich belegt das:

Staatsanwalt_Stephan-Keel
Auszug Polizeirapport KAPO Zürich v. 25.07.2012

Die vermeintliche Kritik, welche er für querulatorisch hält, ist mein Erstaunen darüber, wie unterschiedlich doch agiert wird. Wenn medienpolitisch gegen einen SVPler gehetzt wird, wird bei der Zürcher Staatsanwaltschaft die Abteilung für besondere Untersuchungen eingeschaltet. Dann wird innerhalb weniger Tage publizitätswirksam eine Hausdurchsuchung eingeleitet.

Wenn es hingegen um einen Kommentar zu einem Artikel auf dem Newsportal blick.ch geht, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und ihre eigenwilligen Staatsanwälte weitergeleitet. Diese eiern dann eine Ewigkeit am Fall herum ohne, dass der Anzeigenerstatter weiss ob überhaupt ermittelt wird. Je länger ein Verfahren dauert, desto unwahrscheinlicher wird ein Ermittlungserfolg. Wie Staatsanwälte Verfahren lenken hat System.

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