Bundesrat will Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. Juli 2009 | 9.329 mal gesehen

Kühnengruss
Einer am 1. Juli 2009 auf der Webseite des von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf geführten EJPD veröffentlichten Mitteilung zufolge, hat der Bundesrat eine Ergänzung des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Diese Ergänzung beinhaltet eine Strafnorm gegen rassistische Symbole.

Rassistische Symbole werden in der Mitteilung des EJPD wie folgt umschrieben:

Als Symbole gelten nicht nur Fahnen oder Abzeichen, sondern auch Parolen oder Grussformen, wie im erläuternden Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ausgeführt wird. Die neue Strafnorm zielt hauptsächlich auf die namentlich erwähnten Symbole des Nationalsozialismus, wie etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Sie erfasst aber auch Abwandlungen solcher Symbole. Damit wird z.B. auch der bei rechtsextremen Auftritten als Ersatz für den Hitlergruss verwendete Kühnengruss strafbar.

Brisant, ein Verbot des Kühnengrusses kommt einem Verbot des Rütlischwurs gleich! In der Vergangenheit sind zahlreiche Rechtsextreme am 1. August auf dem Rütli aufgetaucht und haben dort die Hand zum Rütlischwur erhoben. Das wollen die Linken und die von ihnen gewählte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nun verbieten. Wie das Bild oben zeigt, ist der als Kühnengruss bezeichnete Rütlischwur aber dem Bundesratseid sehr ähnlich (Rechte Hand erhoben und drei Finger ausgestreckt). Werden Bundesäte also künftig gebüsst, wenn sie den Bundesratseid ablegen und dabei die Hand zum sogenannten Kühnengruss erheben?

Wie auch immer, ich erachte ein Verbot von Nazisymbolen und Symbolen wie z.B. dem Rütlischwur oder dem Bundesratseid, die von Linken als Nazisymbole erachtet werden, für einen verfassungswidrigen Unsinn. Die Bundesverfassung garantiert mit dem Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit! So heisst es dort:

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Wenn sogenannte Nazisymbole verboten werden, wird die ungehinderte Äusserung von Meinungen, zumindest was die Körpersprache anbelangt, verhindert. Etwas, was ganz klar verfassungswidrig ist. Gerade für eine Demokratie ist es wichtig, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert ist. Mit einem Verbot erreicht man zudem genau das Gegenteil von dem was man will. Dies erkennt man wenn man sich ein Land wie Deutschland anschaut. Dort werden die Bürgerrechte deutscher Bürger was die Meinungs- und Redefreiheit anbelangt massiv beschnitten und unterdrückt. Trotzdem gibt es dort Rechtsextreme. Es ist nämlich gerade so, dass dort wo es Tabus gibt, die Auseinandersetzung mit der Geschichte nicht stattfindet. Diese fehlende bzw. einseitig linksideologische Auseinandersetzung mit der Geschichte wird irgendwann zum Problem werden.

Das Demokratieverständnis des Bundesrats nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis. Auch das Verhalten der Massenmedien, die darüber völlig unkritisch berichteten, ist äusserst bedenklich. Gerade die Medien, denen die Meinungs- und Informationsfreiheit ein besonderes Anliegen sein müsste, sollten hier eigentlich hellhörig werden. Es kann und darf nicht die Aufgabe des Bundesrates sein mit antiliberalen Maulkorbgesetzen die Bürger unseres Landes zum Schweigen zu bringen. Zudem ist der Aufwand gemessen an der geringen Anzahl Rechtsextremer im Land völlig unverhältnismässig. Gegen solche Leute kann man bereits mit den vorhandenen Gesetzen vorgehen, sofern sie gegen ein Gesetz verstossen.

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14 Gedanken zu „Bundesrat will Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken!“

  1. Merkwürdiges Phänomen. Symbole, Redewendungen, Schrifttypen und Begriffe, die bereits hunderte, wenn nicht tausende Jahre vor den Nazis existierten und verwendet wurden, werden nun für den alleinigen Gebrauch der Nazis reserviert. Man gibt denen also soviel Material, damit sich die daraus eine ganze, „eigene“, Subkultur erschaffen können und sie für einige interessant macht. Sogar die mehrere tausend jahre alte „tausendjährige“ Redewendung „Jedem das Seine“ ist verpönt, da ihn die Nazis ins Tor vom KZ Buchenwald schmieden liessen (Zuletzt bei einer Tchibo und Esso Kampagne zur Diskussion gefallen).

  2. Die eigentliche Frage ist doch, WER BESTIMMT was rassistisch und wer ein Nazi ist.

    Wie lange wollen wir noch von Demokratie reden, wenn wir von Denen dirigiert werden?

    Mein Begriff von Demokratie ist der, dass man sagen darf was man denkt und dass innerhalb einer Demokratie nicht nur Linke, sondern auch Rechte Platz haben sollten.

  3. Eine Demokratie setzt die Meinungs- und Informationsfreiheit voraus. Aus diesem Grund ist diese auch in der Bundesverfassung Art. 16 garantiert.

    Nun versuchen gewisse Politiker, wie die von den Linken gewählte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, unser Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken.

  4. Ich verstehe die Aufregung zum Teil. Auch ich würde es etwas merkwürdig finden, wenn z.b. Keltenkreuze oder Thors Hammer verboten würden.
    Auf der anderen Seite ist die Meinungsfreiheit nicht absolut. Meinungsfreiheit heisst nicht, dass ich jeglichen Rassistischen/verleumdnerischen Mist verzapfen darf. Deshalb auch die Rassismusstrafnorm, welche in meinen Augen auch Daseinsberechtigung hat. Den Hitlergruss zähle ich zu diesem Dünnschiss dazu. Beim Hackenkreuz ist der Artikel zu schwammig, da das Hackenkreuz, in abgewandelter Form bereits seit Ewigkeiten von anderen Kulturen benutzt wird. Fällt dies somit auch unter dieses Verbot? Falls ja. Wäre damit nicht die Religionsfreiheit betroffen (z.b. Buddhismus wenn ich mich recht erinnere).
    Wie sieht es aus mit Kunst?
    Müssen jetzt die Indiana Jones Teile zensiert werden?

    Wie das meiste was in letzter Zeit aus der Politik kommt: schwammig und nicht zu Ende gedacht.

  5. An den Anonymen, der sich Arikael nennt, die Rassismusstrafnorm (StGB Art. 261bis) gehört abgeschafft, da sie ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger darstellt und mehr Leid anrichtet als sie nutzt. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist in der Bundesverfassung garantiert. Die Bundesverfassung steht über Gesetzen und Strafnormen. Ihre Interpretation der Meinungsfreiheit deckt sich nicht mit jener in der Bundesverfassung. Denn dort steht nichts von Beschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit.

  6. Nun, leider steht in http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a36.html dass Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Und eine Mehrheit ist wohl für ein Verbot gewisser Symbole. So leid es mir tut, die Verfassung wird dadurch nicht verletzt.

    Was aber gar nicht geht ist die Verletzung der Gewaltentrennung, die der Bundesrat in globo immer wieder heimlich begeht. Gewaltentrennung ist sozusagen heilig, dagegen darf nicht verstossen werden. Die Affäre Tinner hat da einiges hochkommen lassen, die i.S. Frau Schlumpf ganz schlecht dastehen lässt. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.

  7. Somit wären also auch Verleumdnung/üble Nachrede etc. erlaubt?
    Dies wird auch von Gesetzen geregelt und sind, sofern man die Logik dieses Beitrags anwendet, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

    Desweiteren:
    Artikel 7 der Bundesverfassung
    Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde

    Und genau dies regelt die Rassismusstrafnorm. Somit widerspricht sie der Bundesverfassung keineswegs.

  8. An Verfassungsrechtler, ich habe mir lange überlegt ob ich über die Affäre Tinner etwas schreiben soll oder nicht. Meiner Ansicht nach zeigt das jüngste Erreignis, wie wichtig die Gewaltentrennung ist. Dennoch bleibt zu befürchten, dass hier die Judikative und somit der Rechtsstaat den kürzeren zieht. (Ein Bundesratssprecher liess heute verlauten, dass der Bundesrat immer noch Zugang zu den Akten habe und an seiner Absicht diese zu vernichten festhalte.

    Zur Einschränkung der Grundrechte: BV Art. 36 besagt, dass Einschränkungen der Grundrechte (abgesehen von Fällen unmittelbarer und nicht abwendbarer Gefahr) einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Im weiteren steht geschrieben, dass solche Einschränkungen durch ein öffentliches Interesse und zum Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein müssen und dass sie verhältnismässig sein müssen. Inwiefern diese Bedingungen bei StGB Artikel 261bis gegeben sind, ist zumindest ausserhalb linksradikaler und terroristenfreundlicher Kreise umstritten!

    An Arikael, bitte die Dinge nicht vermischen und beim Thema bleiben. Grundrechte, die von der Verfassung geschützt werden, dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Siehe BV Art. 36. Gesetze sollten nicht gegen das eigene Volk eingesetzt werden. Kennen Sie einen Ausländer, der aufgrund von StGB 261bis verurteilt wurde weil er in der Öffentlichkeit in rassistischer Art über Schweizer gesprochen hat bzw. einen Schweizer in rassistischer Weise diskriminiert hat? Es soll Ausländergruppen geben, die ihren Frauen verbieten „Christen“ bzw. „Schweizer“ zu heiraten. Wieso wird dagegen nichts unternommen? Haben wir Rechtsgleichheit (BV Art. 8 ) oder nicht?

  9. ähm, und welches Grundrecht wiegt jetzt höher?
    Meinungsfreiheit oder das Recht auf Menschenwürde es steht beides in der Verfassung!
    Es ist gar nicht möglich beide zu 100% und absolut umzusetzen.

    Um den Spiess umzudrehen, ausserhalb rechtskonservatier Kreise ist StGB 261 nicht umstritten.

    Die „Einschränkung“, dient dem dem Schutz von Grundrechten (Artikel 7)

    Frage: Angenommen ich kenne Sie persönlich und ich erzähel überall, in Zeitungen, in Blogs, in Freundeskreisen, dass sie ein Faschist sind. Geht das unter freie Meinungsäusserung? (ich verneine diese Frage)

    weiters:
    Gegen wen sollen Gesetze den sonst eingesetzt werden, wenn nicht gegen die eigenen Bürger?
    Dafür sind unsere Gesetze schliesslich da.

    Genauso gibt es Schweiz, die verhindern wollen, dass ihr Kind Muslime heiraten (was nicht unter die Rassismustrafnorm fällt)

    Ein konkreter Fall bei der jemand (ich weiss nicht ob Ausländer oder nicht, aber das ist auch völlig irelevant) verurteilt wurde, weil er „Deutschschweizer“ diskriminiert hat.
    http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=26.12.2008_6B_591/2008

  10. Zu Ihrer Frage: Es wäre „üble Nachrede, Rufmord und Verleumdung.“ Soweit ich informiert bin, müsste ich dagegen jedoch selber gerichtlich vorgehen, da es sich dabei nicht um ein Offizialdelikt handelt.

    Zur zweiten Frage: Gesetze sollten nicht gegen eigene Bürger eingesetzt werden. Sie sind zum Schutz der Bürger da.

    Damit das klar ist, ich halte nicht von Rassismus und bin der Ansicht, dass man etwas unternehmen muss, wenn jemand aufgrund seiner Herkunft und Rasse diskriminiert wird. Was wir aber heute in der Praxis sehen ist eine Justiz, die gegen Bürger vorgeht, die öffentlich ihre Meinung sagen und sich z.B. religionskritisch äussern. Das Gesetz hat sich also zu einem Maulkorbgesetz entwickelt mit dem Anderstdenkende (Dissidenten) unterdrückt werden. Dies ist eines demokratischen Rechtsstaats nicht würdig.

    Und nun wollen jene, denen wir das Gesetz zu verdanken haben noch einen Schritt weitergehen und sogar Symbole etc. verbieten. Das geht eindeutig zuweit. Wir brauchen keine Verbote. Was wir brauchen sind härtere Strafen für Raufbolde und Randalierer. Wer Dinge tut wie die Goldküstenkids, welche in München zugeschlagen haben (das war nicht ihre 1. Tat) soll für mehrere Jahre hinter Gitter. Eine Haftstrafe von 10 Jahren, wie das in Deutschland möglich ist, wäre auch in der Schweiz angebracht. Es kann nicht sein, dass solche Leute nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuss sind während das Opfer unter Umständen ein Leben lang leiden muss. Auch Randalierer wie beispielsweise die 1. Mai-Krawallanten sollten für mindestens 5 Jahre ins Zuchthaus gesteckt werden. Dann hätten wir vermutlich schnell wieder Ruhe und die Linken könnten ihren 1. Mai wieder in Ruhe feiern (sofern es dann noch Linke in Freiheit gibt).

  11. Grundsätzlich bin ich derselben Meinung.
    Nur, soweit ich weiss, muss auch bei der Rassismusstrafnorm aktiv dagegen vorgegangen werden, sprich gerichtlich vorgegangen werden.

    Zur Religionskritik:
    Wenn du hier die Buskampagne ansprichst: Ein sehr trauriges Kapitel für unsere aufgeklärte Schweiz, allerdings ist hier nicht die Rassismusstrafnorm schuld. Da die Betriebe grundsätzlich eigenständige Betriebe sind, können sie auch entscheiden, welche WErbung geschaltet wird und welche nicht. Leider misst man hier mit ungleichen Spiessen, da die Religion immer noch als unantastbar gilt.

    Ich bin auch der Meinung das Verbote nichts bringen (aber die Rassismusstrafnorm ist zum Schutz der Bürger da), aber auch harte Gefängnisstrafen lösen die Probleme leider nur temporär. Die Schläger sind zwar weg, aber Neue werden kommen. Desweiteren müsste man, sofern man die Schläger zu 10 Jahren verurteilt, über die Verhältnismässigkeit unserer Strafen sprechen (z.b. bei Vergewaltigungen etc.)

  12. Das muss ich vehement widersprechen. Die Rassismusstrafnorm ist nicht zum Schutz der Bürger da. Es handelt sich dabei um ein Maulkorbgesetz um die Bürger zu bevormunden. Linke setzen es gezielt als Waffe ein um Anderstdenkende zum Schweigen zu bringen.

    Bei der Religionskritik habe ich nicht an eine Buskampagne gedacht. Denken wir doch einmal an die Minarettinitiative. Wer aus berechtigten Gründen islamkritisch denkt gilt in linken Kreisen bereits als Rassist.

  13. Ist doch ein Witz das ganze… .
    Ein Eid für treue hat doch nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Natürlich soll dieser Eid auch als Symbol von Treue zu seinem Vaterland dienen, aber es ist bestimmt noch lange kein Anzeichen für Rechtsextremismus.

  14. Meines errachtens hätte EWS den Eid besser mit dem Stinkefinger gemacht, das wäre passend gewesen um die Haltung der Regierungsvertreter gegenüber den Wähler bildlich darzustellen.

    Wenn das so weitergeht wird bald der Hitler welcher als Mao Gruss deklariert wird, wieder en vogue.

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