Der internationalen Rechtsprechung fehlt die demokratische Legitimation

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Mai 2010 | 3.089 mal gesehen

RichterstaatAuf nationaler Ebene können Richter nur im Rahmen der ihnen vom Souverän auferlegten Verfassung Recht sprechen. Gesetze haben sich an die Verfassung zu halten. Bei internationalen Gerichtshöfen besteht das Problem, das Richter von nicht demokratisch gewählten Gremien bestimmt werden. Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) z.B. werden von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt. Der Vorsitz der UN-Generalversammlung hat zur Zeit Libyen, ein Schurkenstaat. Im UN-Sicherheitsrat sitzen die Grossmächte.

Die Entscheidung wie weit sich fremde nicht demokratisch legitimierte Richter in die Rechtsprechung unseres basisdemokratischen Bundesstaats einmischen sollen liegt allein am Souverän! Er kann sich freiwillig entmündigen wenn er möchte. Ob solche Richter, die auch aus Schurkenstaaten stammen können, gerechter sein können als unser Volk und unsere Stände ist zweifelhaft.

Gegenwärtig amten am IGH Richter aus China, Japan, Jordanien, Marokko, Somalia, Russland, Sierra Leone, Mexiko, den USA, Brasilien, Grossbritannien, Neuseeland, Frankreich und Deutschland. Einige dieser Richter stammen also aus Monarchien, Ditaturen und Ländern, in denen Bürgerkriege toben. Sollen solche Richter über freie Schweizer richten?

Rate this post