Der Schweizer Rechtsstaat wird von Egoisten dominiert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. März 2016 | 1.602 mal gesehen

Der Schweizer Rechtsstaat wird von feigen Richtern dominiert, denen das eigene Ego wichtiger ist als Gerechtigkeit und Augenmass.

Wie ihr wisst, wurde ich wegen des folgendes Tweets verurteilt:

„Vielleicht brauche wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Die Verantwortlichen auf dem Richterstuhl sahen in diesem Tweet einen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm. Sie begründeten dies damit, dass das Wort „Kristallnacht“ mit der Vernichtung der Juden im zweiten Weltkrieg assoziert werde und ich somit den Holocaust legitimiert hätte. Ich wurde also einzig deshalb verurteilt, weil in meinem Tweet das Wort „Kristallnacht“ stand und es mit dem Holocaust assoziert wurde. Absurder geht es nicht mehr. Warum ist die Argumentation der Richter absurd?

  1. Mit dieser Argumentation, müsste jeder, der das Wort „Kristallnacht“ verwendet, wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm verurteilt werden.
  2. Das Wort „Kristallnacht kann nicht mit dem Holocaust assoziiert werden, denn es ist nicht dasselbe. Die sogenannte Reichskristallnacht von 1938 war Teil der NS-Vertreibungspolitik, welche vor Beginn des zweiten Weltkriegs betrieben wurde. Laut der ältesten Quelle, die auch vom Bundesgericht zitiert wurde, starben dabei 36 Menschen. Das entspricht der Anzahl Schweizer, die 1997 in Luxor von Islamisten erschossen wurden.  Der Holocaust wiederum ist Teil der NS-Vernichtungspolitik. Er findet während des zweiten Weltkriegs statt. Laut vorherrschender Lehre beginnt er mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941. Einige Forscher vertreten die Ansicht, dass er bereits mit dem Überfall auf Polen im September 1939 begann, also zu Beginn des zweiten Weltkriegs. Indem die Reichskristallnacht nicht mit dem Holocaust identisch ist, kann das Wort „Kristallnacht“ auch nicht mit dem Holocaust assoziert werden. Folglich kann mir auch nicht „Legitimierung des Holocaust“ unterstellt werden.
  3. Auch eine Legitimierung einer Kristallnacht kann aus meiner Aussage nicht abgeleitet werden. Es geht daraus nämlich nicht hervor, dass ich eine Kristallnacht für Moscheen wollte. Es heisst im Tweet nicht „Ich will eine Kristallnacht.“ Der Tweet geht der Frage nach, was es wohl noch alles braucht, bis die Regierung endlich aufwacht.“ Er ist keine Legitimierung für eine Kristallnacht. Eine ähnliche Aussage machte der Philosoph Slavoj Zizek. Er sagte in einem Interview:
    „Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen.“ Auch ihm würde kein vernünftiger Mensch unterstellen, dass er das wirklich will. Wer der deutschen Sprache mächtig ist, weiss das.

Ein Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm, kann mir also nicht ernsthaft unterstellt werden. Dennoch wurde ich verurteilt und zu einer Zahlung von rund 18’010.70 Franken an David Gibor und zwei Türken verpflichtet. Dies da diese durch meinen Tweet angeblich unmittelbar betroffen seien. Dieser Fall zeigt, dass sich die Schweizer Rechtsprechung nicht an Gerechtigkeit orientiert, dass sie auch nicht an fairen Urteilen interessiert ist und dass es den Richtern nur darum geht, ihr Gesicht zu wahren.

Ich wurde bereits von den Massenmedien vorverurteilt. Die Richter waren von der Medienhetze gegen mich dermassen beeindruckt, dass sie es nicht wagten ein faires Urteil zu sprechen. Sie schwammen lieber im Strom der Massenmedien mit. So handeln angepasste Feiglinge, die lieber den Weg des geringsten Widerstands gehen, als das Richtige zu tun.

Das Urteil ist unerträglich und inakzeptabel. Es spielt jenen in die Hände, die meinen Ruf schädigen wollen und mit der Rassismus- und Nazikeule um sich schlagen. Es kommt immer wieder vor, dass die politische Linke die Rassismuskeule und die Nazikeule verwendet um ihre Gegner zu verleumden. Auf diese Weise kann sie politische Gegner aus dem Feld räumen ohne sich inhaltlich mit deren Argumenten auseinandersetzen zu müssen. Ein Rechtsstaat, der ein solches Treiben fördert, ist kein Rechtsstaat, höchstens ein Scheinrechtsstaat.

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