Die Ausschaffungsinitiative muss vors Volk!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2009 | 4.952 mal gesehen

AusschaffungsinitiativeEingeschüchtert vom Ausgang der Minarettinitiative hat der Ständerrat entschieden die Ausschaffungsinitiative der SVP noch einmal zu überprüfen. Damit ist er dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) gefolgt. Laut Hansheiri Inderkum, dem Präsidenten der SPK, soll nochmals die Frage diskutiert werden, wie mit Initiativen umgegangen werden soll, deren Umsetzung mit Verfassungs- oder Menschenrechten kollidieren könnte.

Brisant: Die SPK war vor der Abstimmung über die Minarettinitiative der Ansicht, dass die Ausschaffungsinitiative gültig ist.

Was wir hier erleben, ist der Versuch von Politikern aus den Reihen der CVP, der FDP, der SP und der Grünen dem Volk unliebsame Abstimmungsvorlagen vorzuenthalten. Das Volk hat aber ein Recht darauf über die Ausschaffungsinitiative abzustimmen! Laut Ständerat Maximilian Reimann (SVP) ist das Vorgehen des Ständerats reine Verzögerungstaktik. Ihm zufolge geht es dem Ständerat nur darum die Ausschaffungsinitiative erst nach den eidgenössischen Wahlen 2011 zur Urne zu bringen. Offenbar wollen die anderen Parteien kurz vor den nächsten Wahlen einen weiteren Abstimmungserfolg der SVP verhindern.

Wortlaut der Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 3-6 (neu)

3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder

missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 121

(Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3-6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen.

Die Linken verlangen, dass die Initiative für ungültig erklärt wird. Sie behaupten, dass die Initiative gegen die allgemeine Menschenrechtserklärung der UNO verstossen würde, da niemand in ein Land abgeschoben werden dürfe, in welchem ihm Verfolgung droht. Ihre Behauptung stimmt aber nur zum Teil, den wesentlichen Teil haben sie bewusst verschwiegen. Konkret ist es nämlich so, dass Leute, die wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden, keinen Anspruch mehr auf den Schutz des Gastlandes haben und abgeschoben werden dürfen. Somit verstösst die Initiative eben nicht gegen die allgemeine Menschenrechtserklärung der UNO!

Artikel 14 der allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO

1. Jede Person hat das Recht, in anderen Ländern Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu geniessen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen.

Fazit: Die Initiative ist für gültig zu erklären und dem Stimmvolk vorzulegen.

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2 Gedanken zu „Die Ausschaffungsinitiative muss vors Volk!“

  1. Die SVP hat schon vieles vorgewarnt und es ist eingetroffen. Und dieses Gedankengut wird in unserer Demokratie untergraben. Es ist unglaublich.

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