Die Comagics: Wie unwillkommene Ausländer ihr Bleiberecht durchsetzen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. Juli 2009 | 8.716 mal gesehen

comagicDer Fall der Mutter Comagic, die mit ihren beiden Töchtern hätte aus der Schweiz nach Serbien heimgeschickt werden sollen, hat in den Medien aufgrund des aktiven Einsatzes derselben für Aufsehen gesorgt. Trotz klarer Sachlage dürfen sie nun vorerst im Kanton Zürich bleiben. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich aufgehoben und entschieden, dass die Familie bleiben darf. Ausschlaggebend sei die Persönlichkeitsentwicklung und die Integration der 16 jährigen Töchter gewesen.

Dieses Urteil stösst mir sauer auf. Denn es belohnt widerspenstiges, eigennütziges, egoistisches und unmoralisches Verhalten. Es ist zu befürchten, dass dieses Urteil eine negative Signalwirkung für sämtliche Ausländer hat, die ohne Bleiberecht in der Schweiz bleiben wollen. Denn es besagt, dass man sich nur lange genug gegen die Behörden zur Wehr setzen muss um am Ende bleiben zu dürfen. Jeder sans Papier, der schon seit Jahren in der Schweiz lebt, wird sich auf dieses Urteil berufen können.

Was man wissen muss: Die Familie Comagic reiste im Jahr 1995 in die Schweiz um ein Asylgesuch einzureichen, welches im Jahr 2000 definitiv abgelehnt wurde. Daraufhin musste die Familie nach Serbien zurückreisen. In Serbien liessen sich Eltern scheiden um bereits zwei Monate nach der Ausweisung geschieden wieder in die Schweiz zurückzukehren und dort je einen Partner mit Schweizer Staatsangehörigkeit (mit Migrationshintergrund) zu heiraten. Man muss von einer Scheinehe mit Erschleichung des Aufenthaltsrechts bzw. der Schweizer Staatsbürgerschaft als Motiv ausgehen. Denn die Comagics lebten nicht mit ihren Ehepartnern zusammen. Sie lebten weiterhin zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Nach einer Gefängnisstrafe wurde der straffällig gewordene Herr Comagic (Vater der beiden Töchter) im Jahr 2005 erneut nach Serbien ausgewiesen. Im selben Jahr verfügte das Migrationsamt auch die Ausweisung der Mutter Comagic und ihrer Töchter. Diese kämpften jedoch mit Rekursen gegen die Ausweisung. 2007 wurde dann die (Schein-)Ehe von Frau Comagic geschieden. Im Juni 2007 reichte die Mutter einen Antrag ein um als Härtefall anerkannt zu werden um so der Ausweisung zu entgehen. Dieser Antrag wurde sowohl vom Migrationsamt als auch vom Zürcher Regierungsrat abgelehnt. Der Regierungsrat entschied im Mai 2008, dass die Familie bis August 2008 unser Land zu verlassen hat. Darauf reichte Mutter Comagic ein Wiedererwägungsgesuch beim Migrationsamt ein, welches von diesem im November 2008 abgelehnt wurde. Im Anschluss darauf wurde eine neue Ausweisungsfrist bis Februar 2009 gesetzt. Ein weiterer Rekurs wurde vom Regierungsrat abgelehnt. Daraufhin wandte sich Frau Comagic ans Verwaltungsgericht und gewann. Während der ganzen Zeit wurde der Fall von den Medien immer wieder zugunsten der Familie Comagic aufgenommen. Eine Beeinflussung der Justizbehörden durch den Medienrummel kann somit nicht ausgeschlossen werden. So wird unser Volk von renitenten Ausländern, ihren linken Helfern und der Justiz verarscht!

Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts ist unverständlich, kurzsichtig und dumm. Er sollte deshalb unbedingt ans Bundesgericht weitergezogen werden, damit kein Präjudiz geschaffen wird, welches dem Volkswillen widerspricht. Es kann ja wohl nicht sein, dass es nicht mehr zumutbar sein soll Europäer (Serben) in ein demokratisches europäisches Land (Serbien) zurückzuschicken, indem weder Krieg noch sonst eine Zumutung anzutreffen ist. Der Vater sowie der Grossteil der Familienangehörigen der Familie Comagic lebt wohlgemerkt immer noch in Serbien. Die Begründung des Gerichts verfängt nicht, denn wenn es Teenagern nicht mehr zugemutet werden kann in ihr Herkunftsland zurückzureisen, dann müsste man Auswandererfamilien mit gleichaltrigen Kindern die Ausreise in ein anderes Land mit derselben Begründung verbieten.

Entscheid des Verwaltungsgerichts

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25 Gedanken zu „Die Comagics: Wie unwillkommene Ausländer ihr Bleiberecht durchsetzen“

  1. Mit diesem Entscheid wurde einmal mehr ein politischer Entscheid der Richter gefällt. Es ist doch (leider) so, dass heutzutage JEDER, der in die Schweiz kommt, für immer bleiben kann und genau weiss, dass er in 5-10 Jahren den Schweizer Pass in den Händen halten wird. Sämtliche Asylanten, die zur Zeit illegal aus Afrika einreisen, werden niemals mehr nach Hause geschickt. Genauso war es bei den Balkan-Asylanten.

    Aber das ganze hat System und wird von den Landesverrätern in Bundesrat, Parlament und Parteien bewusst gefördert. Es ist bekannt, dass die alle (bis auf die Ausnahme der SVP) so schnell wie möglich der EU beitreten wollen. Weil aber das engstirnige Schweizer Volk dies nicht will, muss man andere Wege finden. Und dieser Weg führt über die Masseneinwanderung. Je mehr einwandern, desto mehr können eingebürgert werden. Und je mehr eingebürgert werden, desto höher steigt der Ja-Stimmenanteil bei einer zukünftigen Abstimmung über den EU-Beitritt der Schweiz.

    Kein eingebürgerter Europäer, kein Eingebürgerter aus dem Balkan und kein eingebürgerter Afrikaner werden NEIN zum EU-Beitritt stimmen, im Gegenteil. Die Europäer verzichten nicht freiwillig auf den EU-Pass, die Balkanesen wollen ebenfalls in die EU und da sie hier leben, werden sie zustimmen und die Afrikaner erhöhen ihre wirtschaftliche Chancen massiv, wenn sie in der Schweiz leben und einen EU-Pass haben.

    Da die Behörden jedoch nicht soviele einbürgern können wie sie gerne würden, versucht man schweizweit zusätzlich noch das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer durchzudücken.

    Der EU-Beitritt der Schweiz ist längst beschlossene Sache und wird auch erreicht werden. Beschliessen werden dies jedoch nicht wir Eidgenossen, sondern die Eingebürgerten. Weil das renitente Schweizer Volk nicht will, wird dieses Ziel durch die Masseneinwanderung, Masseneinbürgerung und mit dem Stimm- und Wahlrecht für Ausländer durchgeboxt. Denn zu Einwanderung, Einbürgerung und Stimm- und Wahlrecht hat das Schweizer Volk ja schon längst nichts mehr zu sagen. Und wehe, eine böse Partei wehrt sich gegen diesen Landesverrat, schwingt man gespielt empört die Rassismuskeule.

    Früher musste man blutige und mörderische Kriege führen, um ein Land einzunehmen. Heute braucht man eine Personenfreizügigkeit mit Masseneinwanderung, korrupte und weiche Politiker, die den Asylmissbrauch nicht bekämpfen wollen und einige Landesverräter an den wichtigen Schaltzentralen der Macht und schon kann die Schweiz kampflos eingenommen werden.

    Leider kann auch eine SVP nichts mehr gegen diese Strategie ausrichten. Zu weit hat das Schweizer Volk die Politiker bereits vortschreiten lassen. Und leider werden nach wie vor über 70% dieser Verräter gewählt, obwohl das Volk ja laut der letzten Abstimmung zu 70% nicht in die EU will. Das Volk kennt halt diese EU-Beitrittsstrategie nicht und lässt sich immer wieder über den Tisch ziehen.

    Zum Glück gibt es für uns die Möglichkeit, das sinkende Schiff Eidgenossenschaft eines Tages zu verlassen und es den Ratten zu überlassen.

  2. @Daniel

    Gegen Paranoia gibt es heute gute Medikamente…

    Bezüglich der zwei jungen Damen:

    Ja, die Eltern haben sich nicht korrekt verhalten, der Vater ist ausgeschafft, die Mutter hatte Glück, dass ihre beiden Töchte auf soviel sympathie stossen. Ich kann diese „Härtefall“-Urteil nachvollziehen, denn das Gericht war in einer schwierigen Lage. Würden die Mädchen trotzdem ausgeschafft, wäre die Entrüstung in der Bevölkerung wohl eher noch grösser. Manchmal gibt es einfach keine Entscheidung, welche restlos überzeugt.

  3. Hör doch mit dem Blödsinn auf Ludwig, wenn ich sowas lese werde ich hässig. Es ist kein Härtefall wenn man zwei 16 jährige Serbinnen in ihr Heimatland Serbien zu ihren Verwandten und Bekannten zurückschickt. Die Linken und Netten und die Weichsinnigen sowie die Schwanzgesteuerten sind einmal mehr umgefallen so siehts aus.

    Und wie ich schon einmal geschrieben habe wäre eventuell ein anderes Urteil gefällt worden wenn es anstelle von zwei einigermassen gutaussehenden Mädchen ein paar Balkan-Schlägertypen gewesen wären. Kann hier nachgelesen werden

    Und eine schwierige Sache ist es auch nicht! Man muss einfach tun was Gesetze und Verordnungen vorsehen und nicht ständig irgendetwas Weichsinniges hineininterpretieren. Richter, die das dennoch tun sollten unverzüglich zum Wohle unseres Landes den Job wechseln.

    Die Sache ist einfach und klar: Leute, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung im Land aufhalten gehören abgeschoben. Dasselbe gilt für Leute, welche sich mit einer Scheinehe die Staatsbürgerschaft bzw. das Bleiberecht erschleichen wollen. Die Comagics haben sich illegal in der Schweiz aufgehalten da sie hier kein Aufenthaltsrecht hatten und die Eltern sind beide je eine Scheinehe eingegangen um das Bleiberecht sowie die Staatsbürgerschaft zu erschleichen. Die Behörden haben das Bleiberecht mehrmals aus gutem Grund verweigert, denn wenn man solche Leute im Land lässt, wen soll man dann noch abschieben?!!! Schwierig bzw. stupid wird die Sache erst wenn sich ihr Linke und Weichsinnige annehmen. Jetzt wird es nämlich nicht mehr lange gehen bis auch „Sans Papiers“ eingebürgert werden.

  4. @Alexander Müller

    1.Man kann nicht sagen, dass die Linken und Weichsinnigen etwas falsches getan haben. Die Helvetische Justiz hat wieder einmal wieder versagt.
    2.Dieses land hat viel zu viel Gesetze und endlos Rekurze Möglichkeiten. Man sollte in ein Justiz-Verfahren ein maximal Timeout einführen. Damit die Verfahren nicht endlos in der Zeit verlaufen.
    3.Das Problem ist, dass die Mutter Comagic sich von allen möglichen Tricks bedient hat. Das ein Bleiberecht praktisch, auf meine Sicht, unmöglich wird.
    4.Ich möchte nur hinweisen. Ausländer kritisieren ist ok, wenn berechtigt ist. Aber zu verallgemeinern und pauschalisierung ist sehr unfair. Es gibt auch Ausländern die in manche Sachen besser als die Einheimische sind.

  5. Falsch Ruben. Nicht das Bundesgericht (auf eidgenössischer Ebene) hat entschieden sondern ein kantonales Verwaltungsgericht. Nämlich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Wenn der Fall weitergezogen wird, könnte das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Bundesgericht aufgehoben werden. Wobei bei einem negativen Entscheid damit zu rechnen wäre, dass die Comagics sich dann womöglich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden würden. Die Schweiz wurde vom EGMR bereits wegen einer Ausweisung eines kriminellen Türken verurteilt.

    Im Vorfeld haben zahlreiche linke Supporter, allen voran die Medien Stimmung für die Comagics gemacht. Eine Beeinflussung der Justizbehörde seitens der Medien kann somit nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere dann nicht, wenn man sich die Erwägungen des Gerichts anschaut, welche sich mit den Argumenten der Linken decken.

    Zu 2. Die Gesetze sind nicht das Problem. Die unkonsequente Anwendung der Gesetze ist das Problem. Die Richter haben zu grosse Ermessensspielräume. Gerne wüsste ich welcher Partei der zuständige Richter angehört.

    Zu 3. Das Problem ist, dass renitente Ausländer in unserem Land für ihr Verhalten belohnt werden. Das hat der Fall Comagic wieder einmal deutlich gemacht.

    Zu 4. Hier wird nicht verallgemeinert. Bitte richtig lesen! Es wird konkret von namentlich genannten Ausländern gesprochen und es wird konkret gefordert, dass konkrete Ausländer (solche ohne Aufenthaltsrecht und solche die selbst vor einer Scheinehe nicht zurückschrecken) des Landes verwiesen werden sollen. Gefordert wird, dass die Justiz unsere Gesetze auch für Ausländer konsequent anwendet und darauf verzichtet falsche Signale zu senden.

  6. @Alexander

    1.Ich wusste vor einem Jahr, dass die bleiben würden. Weil alle europaische Länder sehr stark an die Menschenrechte gebunden sind.
    Die Abschiebung muss schnell erfolgen, sonst alle Verfahren an Ende in die EGMR kommen. Weil theoretisch jeder Mensch ein bleiberecht hat. Für die EGMR alle sind Härtefälle. Das ist ein Faktum.

    2.Es ist immer dieselbe endlose Rekurze Möglichkeiten. Es erinnert mich an die Problematik des Hardturms-Stadium, oder der Bau von der Autobahn Zürich-Basel durch Fricker-Tal oder der Autobahn N4 durchs Knonauer-Amt.

    3.Ja, es gibt Ausländer die werden sehr schnell abgeschoben. Diese Serbische Familie hat natürlich die Rekurs-Möglichkeiten ausgenützt. Wahrscheinlich die Richter wissen bzw wussten, dass diese Familie ohnehin ins EGMR gegangen wären, und am Ende wären nach soviele jahren geblieben.

    4.Einverstanden mit dir. Aber je härter diese Balkan-Buben sich verhalten, desto härter werden alle Ausländer behandelt.

    Ich bin schweizer Bürger und fahre Auto, dann habe ich kein Problem. Manchmal wenn ich ins Bus einsteige, dann bekomme ich böse Wörter ohne irgendeinen Grund, vor allen von älteren Leute und die Intoleranz steigt und steig. Das sind nur Fakten.

  7. Ruben, ich kenne kein Menschenrecht, welches besagt, dass Ausländer nach mehrjährigem Aufenthalt in der Schweiz ein Bleiberecht zu erhalten haben.

    Eine schnelle Abschiebung kann man in einem Rechtsstaat, der unzählige Rekursmöglichkeiten und Gesuche über sämtliche Instanzen zulässt vergessen.

    Die Strategie renitenter (widerspenstiger) Ausländer ist simpel. Entweder sie schmeissen die Papiere weg und verweigern jegliche Auskunft über ihre Herkunft oder aber sie gehen den Weg über die Instanzen mit Gesuchen, Rekursen usw. In beiden Fällen können sie sich durch ihr Verhalten eine lange Aufenthaltsdauer in unserem Land erwirken. Dabei können diese Leute auf ein gut ausgebautes Helfernetz (Linke-NGO’s, linke Juristen, linke Blogger, linke Journalisten, Aktivisten, Freiwillige für eine Scheinehe usw.) welches auf Rechtsbeugung spezialisiert ist und mit Rat, Tat und Geld zur Verfügung steht zurückgreifen.

    Sag mir doch Ruben inwiefern deiner Ansicht nach eine Menschenrechtsverletzung vorliegt wenn man einem Serben sagt, dass er nach Serbien zurückkehren muss. Ist Serbien wirklich ein dermassen schlimmes Land? Wenn dem so wäre, wieso wehen denn dann auf Schrebergärten rund um Zürich Fahnen von Serben? Wieso gehen Serben denn dann nach Serbien in die Ferien?

    Übrigens, welche Ausländer werden schnell abgeschoben? Doch wohl nicht jene, die unehrlich sind und nicht sagen wollen wo sie herkommen bzw. jene, die dermassen renitent sind, dass sie sich bis zum EGMR gegen die Ausweisung wehren…

  8. @Alexander
    Total daneben deine Antworte:

    1.Ich sage nicht, dass es gut oder schlecht ist
    aber eine EGMR tendiert „meschlich zu sein“ oder alles als „Härtefälle“ zu betrachten.
    Ich denke die Amerikaner würden sehr schnell Ausländer abschieben. Warum können die Amerikaner und die Schweizer nicht.

    2.Ich bin sehr unglücklich gegenüber die schweizer Justiz, wie kann es dass zulassen, dass Ausländer so krass sich verhalten und nach einer Ewigkeit, doch die bleiberecht erhalten.
    Wenn die Amerikaner eine Person abschieben wollen, dann machen die zu schnell.

    3.Serbien ist nicht in Krieg. Serbien liegt in Europa. Ich verstehe es nicht warum diese Familie als Härtefälle zu betrachten sei.
    Die Serben sollten jetzt auf keinen Fall als potenzielle Asylanten gelten. Wenn das Gegenteil ist, dann ist schuld an die Behörden.

    4.Die Fehler machen nicht die Serben, sondern die Behörden, NGOs (wollen nur Kohle), Richter, Beamten in Bern. Die Serben sind nicht schuld an dieses Problem. Sie nutzen nur aus, die Verhältnisse die hier in dieses Land herrschen.

  9. Alexander,

    Die Sans Papiere sind mindestens ehrlicher als die Comagic. Sie kommen hier als einfache Menschen. Sie wollen hier bleiben, weil Sie ein besseres Leben haben wollen.
    Diese einfache Leute werden eher schneller als die Comagic abgeschoben. Die Sans papier haben nicht soviel Geld und vor allen werden nicht wie die Comagic unterstützt.

    Die Comagic sind zu Anwalten in Serbien und in der Schweiz gegangen und entdeckten die Löchrige schweizer Justiz und haben konsequent ausgenützt.

  10. Ruben, der Fall Comagic ist aber wie du selber sagst kein Härtefall, da Serbien eine Demokratie ist, kein Krieg hat, die Familie aus Serbien stammt, die Verwandten und der Vater der Mädchen in Serbien leben usw.

    Wieso eine Abschiebung in den USA möglich ist und in der Schweiz nicht? Gute Frage. Weil es den Schweizern zu gut geht und sie dermassen abgehoben sind, dass sie den Sinn für die Realität verloren haben? Weil es zuviele Linke und Gutmenschen in unserer Gesellschaft gibt?

    Ich bin sowohl von der herrschenden Politik als auch von der Justiz enttäuscht. Insofern sind wir uns einig.

    Leute wie die Comagics, welche die Schwächen der Gutmenschen und des Systems dermassen ausnutzen, schüren die Abneigung gegenüber Ausländern. Darunter haben letztlich anständige Ausländer zu leiden. Die Comagics sind wie die Sans Papiers auch aus wirtschaftlichen Gründen in der Schweiz. Da ihnen das Wegwerfen der Papiere jedoch nicht viel gebracht hätte, griffen sie zu einer anderen Strategie.

  11. Der Fall Comagics:

    Ich finde, das Urteil ist Falsch.
    Da eigentlich alle Beteilligten der Comagics ausgewiesen worden sind (Jahr 2000) und jetzt sind die wieder hier.

    Was soll dass??!!

    Wenn es so weiter geht, bleiben Schlussendlich alle hier in der Schweiz und das kann und darf so nicht sein.

    Wir haben eine Bundesverfassung und jene andere Gesetzte hier in der Schweiz und es müssen Sie alle Befolgen, auch die COMAGICS!!

    Die Comagics haben klar, mehrmals gegen gewisse Gesetzte verstossen, also sollen Sie auch definitiv und endgültig aus der Schweiz ausgeschaft werden.

    Und die Zwillingstöchtern ebenfalls, da Sie kaum die Schweizersprache ect. beherschen, Sie sprechen „gebrochen Deutsch“ und das kann es nicht sein.

    Und liebe Freunde der Linken Politik, Ihr müsst mal Euer Handeln für die Zukunft der Schweizerischen Eidgenossenschaft überdenken!!

    Ich finde, es ist jetzt fertig für alle mal im allgemeinen das Asylsuchende hier in der Schweiz nach einen klarem NEIN für Asyl so tun, als seien Sie das Opfer.

  12. Hallo Stefan, bitte nicht einfach etwas behaupten. Die Zwillinge sind 16 Jahre alt, aufgrund der vielen Rekurse zu einem grossen Teil in der Schweiz gross geworden und sprechen Dialekt. Sie sprechen also nicht gebrochen Deutsch.

    Vom Beherrschen der Sprache alleine darf man jedoch kein Aufenthaltsrecht ableiten. Auch die Tatsache, dass die Zwillinge mehrere Jahre in der Schweiz lebten, dürfte das Gericht insbesondere dann wenn die Aufenthaltsdauer von Seiten der Ausländer aufgrund von Renitenz erstreckt wurde, nicht zu einem derartigen Urteil verleiten. Denn ein solches Urteil belohnt das renitente Verhalten der Mutter, die ja bereits einmal ausgeschafft wurde als ihr Asylantrag abgelehnt wurde und dann bereits zwei Monate später wieder in die Schweiz zurückkehrte. Das darf nicht sein. Zudem ist es wie gesagt kein Härtefall wenn man Serben nach Serbien heimschickt. Genausowenig wäre es übrigens ein Härtefall, wenn man Schweizer in die Schweiz zurückschickt.

  13. @ Ludwig

    Wir werden ja sehen, wer recht hat. Leider für Sie gibt es keine Mittel gegen Blindheit und auch keine künstlichen Rückgrate…

  14. Im ehemaligen Jugoslawien herrscht die grösste Mercedes und BMW-Dichte in Europa. Aber eine Rückkehr der Comagics ist natürlich verständlicherweise nicht möglich, da es sich ja um einen Härtefall handelt, nicht wahr? Vielleicht fährt die Familie ja nur einen Golf und hätte Probleme, sich bei den Mercedes und BMW-Fahrern zu integrieren!

  15. @Alex

    Ja, das haben sie in jedem Interview gleich rausposaunt… jetzt können sie das ja, da sie sich hier festsezten können.

    Es ist immer so bei diesen Migranten und Scheinasylanten. Das wichtigste ist, die Ferien jeweils in der „Heimat“ zu verbringen und seine lieben Verwandten zu besuchen und dort gleich noch ein Zweithäuschen oder Haus zu bauen.

    Als nächster Schritt werden die Comagics wohl eingebürgert. Auch da sind die Erfolgchancen gross, man muss nur hartnäckig sein und seine Interessen bis vor Gericht verteidigen.

    Wie sagt man doch so schön?
    Schweizer kann jeder werden, aber ich bin EIDGENOSSE!

    PS
    Übrigens sprechen diese Comagics immer noch den typischen Jugoslang, obwohl sie hier praktisch geboren sind. Das zeigt, in welchem Umfeld sie sich bewegen! Sie sehen sich angeblich als Schweizer, dass ich nicht lache…!

  16. Ich errachte das auch als eine Schweinerei wenn die Mutter von Zwei 6-8Jährigen Kinder mit CH Pass nicht in die Schweiz einreisen darf um ihnen ein besseres Leben zu ermöglich als in Brasilien.

    So gesehen gibt es klar einen gegen Schweizer gerichteten Rassismus welcher von den selbsternannten Intelektuellen aus geht.
    1.Kaum noch Schweizer Kinder in Schulen
    2.Ausbeutung bei den Sozialversicherungen
    3.Überbordende Hilfe für Ausländer, Flüchtlinge usw. z.b.Sozialhelfer, Srachkurse auf kosten der Algemeinheit, Fürsorgeleistungen, Wohnung usw. Ein Heimflugtiket wäre aber das richtige.
    Schweizer aber keine Hilfe erhalten wenn sie im Ausland sind, weder sich die Eidgenossenschaft dafür einsetzt das Schweizer Bürger einfacher ein Visa erhalten. z.b. in den USA oder NZ. Bürger aus jenen Länder viel einfacher eine Aufenthaltsbewilligung in der CH erhalten als Schweizer in der USA & NZ.

    Dazu glaube ich auch das wir schon genug ex-Jogos in der Schweiz haben welche unsere Sozialwerke balkanisieren.
    Was wäre denn los wenn ein Schweizer in Kroatien sich bei den Behörden meldet, er bräuchte Unterstützung!?
    Wird er ausgelacht oder verprügelt?

    Aber im prinzip ist es ja eh wurscht da ja die Schweiz bald zu ex-Jugoslawien gehören wird, äh, der Balkan zur EU und somit die Schweizer (respektive Balkanische) Bevölkerung auf 12Milionen wächst.
    Dietikon ist ja schon bereits Jugo City mit entsprechenden Kosten bei der Fürsorge.

    Da fallen 3potenzielle Fürsorgeklienten mehr, auch nicht ins Gewicht. Hoffen wir das die sich nicht auch noch Ehemänner aus dem Balkan holen, vermutlich wird aber z.Z. die Ehe in den Ferien arangiert.

  17. ICH FINDE AUCH, STOPP MIT DEN AUSLÄNDER. ES HABEN SO VIELE DEN SCHWEIZER PASS DIE NICHT EINMAL GUT INTEGRIERT SIND UND NICHT EINMAL DEUTSCH SPRECHEN, WO FÜHRT DAS HIN?

  18. irgendwie hat jeder recht den ich bis jetzt gelesen habe, aber es nützt nichts wenn wir uns nur ärgern mit den Ausländern.Denn wenn es zu einer Abstimmung kommt sind von den Schweizern nicht viele zu gegen.Bei der letzten Abstimmung sind wir ja auch über den Tisch gezogen worden wie lange geht das noch so weiter bis der Schweizer sich wehrt aber am richtigen Ort. unsere Politiker sind alle korrupt und es geht nur immer um geld. Am besten geben wir jedem Ausländer gleich an der Grenze den Schweizerpass dann brauchen wir diese Aemter nicht mehr denn die sind alle überfordert. Wenn man berichte liest kann ein Sozialarbeiter ohne bewilligung des Ausländers keine Auskünfte einholen, nein er macht sich strafbar und glaubt ja nicht das der Ausländer von sich aus bescheid gibt. So weit sind wir schon in unserem lande.Und die vielen rekurse sind nur taktiken um den Ausländer im Lande zu behalten. Ob straffällig oder nicht spielt dabei keine Rolle hauptsache es ist nicht mit viel Arbeit verbunden unser Aemter sind alle faul.ich kenne einen Fall der ist seit Februar geschieden das zweite mal und immer noch in der Schweiz kein Härtefall, aber auch diese fall wird mit rekursen durchgezogen und arbeiten auch noch damit er ja diese verfahren beazahlen kann und sonst bezahlt ja Vater staat.Also merkt euch das nächste mal auch an die urne gehen und den Sradtvätern einmal zeigen wer hier das sagen hat.

  19. je nach möglichkeit würdet ihr doch am liebsten alle türken,albaner,serben,kroaten,bosnier,slowenen,russen,türken,spanier,latinos was auch immer auf einen schlag ausschaffen oder nicht ? hahaha

    aber diese gedanken äussert ihr ja nur im stillsten kämmerlein.. 😉

  20. Der Staat hat niemandem vorzuschreiben, wo er zu leben hat. Das ist Privatsache. Die Freiheitsfeinde sollen endlich aufhören, andern Leuten vorschreiben zu wollen, wo sie zu leben haben!

  21. Ihr Freiheitsverständnis in Ehren Herr Wepfer, Freiheit hat jedoch zu Recht Grenzen. So ist es z.B. nicht erlaubt sich Gesetzen und darauf basierenden Beschlüssen der Behörden zu widersetzen wie das die Comagics getan haben.

    Halten wir fest:
    Als die Comagics das 1. Mal in die Schweiz kamen, stellen sie einen Asylantrag, welcher zu Recht abgewiesen wurde. Infolge wurden sie ausgeschafft.

    Sie respektierten diesen Entscheid jedoch nicht und liessen sich in Serbien scheiden um ein paar Monate später mit einer neuen Masche in die Schweiz zu kommen. Diesmal heirateten beide je einen eingebürgerten Schweizer bzw. eine eingebürgerte Schweizerin um hierbleiben zu können. Brisant dabei ist, dass sie dabei jedoch nicht mit ihren neuen Ehepartnern zusammenlebten sondern weiterhin zusammen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnung lebten. Damit ist der Tatbestand des Führens einer Scheinehe mit dem Zweck auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und zu einem späteren Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft zu erlangen erfüllt. Das ist übrigens auch vom Verwaltungsgericht so festgehalten. Es steht im Urteil.

    Als die Behörden die Comagics ausschaffen wollten widersetzten sie sich. Mit Erfolg. Sie dürfen nun bleiben. Das ist eine Schweinerei sondergleichen. Ich warte nur noch darauf bis sich die Sans Papiers auf dieses Urteil berufen.

  22. Bleibt noch zu erwähnen das der Ehemann und Vater dieser 2 wegen kriminellem Verhalten ausgeschaft und mit einer Einreisesperre belegt wurde.

    Stellt euch mal vor was Passieren würde wenn ein Schweizer in Serbien kriminell würde.

    Auch dürfte die Scheinheirat zwecks Erschleichung der Niederlassung in Serbien auch nicht möglich sein.
    Es gibt nichts dümmeres als die 70% Schweizer auf diesem Planeten, die Behörden haben natürlich auch nicht gemäss den Gesetzen reagiert.

    Stattdessen verweigert die CH Behörde der Mutter von 2Schweizer Kinder die Einreise.

    Klar, wenn ich ein Jugo wäre, würde ich auch in die Schweiz kommen. Aber es wird langsam eng hier und das Geld bei der IV, Fürsorge, AHV wegen den Jugos und Türken knap. Schweizer erhalten übrigens in Kroatien nur sehr schwer ein Visum um dort leben zu können und werden dort oft von den Behörden beim Aufbau einer Existenz schikaniert.

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