Die schallende Ohrfeige erstaunt nicht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. März 2010 | 2.405 mal gesehen

Das Stimmvolk hat die Vorlage zur erneuten Senkung des Mindestumwandlungssatzes im obligatorischen Teil mit 72,7% Neinstimmen klar abgelehnt. Das wuchtige NEIN erstaunt nicht.

Was wir zur Zeit erleben ist ein Angriff auf den Mittelstand. Manager fahren die Wirtschaft an die Wand und erhalten dafür Abfindungen in Millionenhöhe. Gleichzeitig gehen unsere Politiker hin und wollen den Umwandlungssatz für künftige Rentner senken sowie die Leistungen der Arbeitslosenversicherung kürzen. Zuvor haben sie bereits die Leistungen der AHV gekürzt und die  Mehrwertsteuer zur Sanierung der IV und zur Sicherung der AHV erhöht. Hauptleidender ist stets der Mittelstand! Das ist inakzeptabel!

Unglaubwürdig war auch das Argument mit der gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung. Bereits bei der 1. BVG Revision im Jahr 2003 hat man nämlich entschieden aufgrund der gestiegenen durchschnittlichen Lebenserwartung den Mindestzinssatz bis 2014 auf 6,8 Prozent zu senken.

Man kann nicht einfach immer nur beim Mittelstand den Gürtel enger schnallen und Beiträge erhöhen. Es gibt auch andere Lösungswege. So ist beispielsweise bekannt, dass Pensionskassen das überobligatorische Alterguthaben mit Zinssätzen, die weit unter dem Mindestumwandlungssatz liegen verzinsen. Mit Einsparungen bei den Verwaltungskosten und einer guten Analgestrategie kann die Rendite des Altersguthabens unter Beibehaltung eines vernünftigen Anlagerisikos erhöht werden. Als Anlagen in Frage kommen Immobilien, festverzinslichen Wertpapiere und Vorsorgefonds.

Politik und Wirtschaft sollten jetzt erst einmal für Transparenz sorgen. Interessant wäre ein Vergleich zwischen den einzelnen Pensionskassen. Verglichen werden könnten z.B. das zu verwaltende Altersguthaben, die Rendite auf das Alterguthaben, die Umwandlungssätze sowie die Verwaltungskosten. Der Vergleich sowie die weitere Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung und die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten sollten regelmässig veröffentlicht werden.

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